News

von Carl Christian Müller

Urheberrechtliche Zulässigkeit der Nutzung von Abbildungen einer Fototapete

Rote Kamera mit Polaroid Foto
Foto: Marc/AdobeFotostock

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in drei Revisionsverfahren entschieden, dass die Nutzung von Abbildungen einer Fototapete im Internet die nach dem Urheberrechtsgesetz geschützten Rechte an den auf der Tapete abgedruckten Fotografien nicht verletzt.

von Carl Christian Müller

Werbung für ein Desinfektionsmittel mit der Angabe "Hautfreundlich" ist unzulässig

Desinfektionsmittel wird gegen Corona versprüht
Foto: Wellnhofer Designs/AdobeStock

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Verwendung der Angabe "Hautfreundlich" in der Werbung für ein Desinfektionsmittel unzulässig ist.

von Carl Christian Müller

Wettbewerbsrechtlicher Beseitigungsanspruch umfasst nicht die Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Geldbeträge an Verbraucher

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Verbraucherverband mit dem wettbewerbsrechtlichen Beseitigungsanspruch nicht die Rückzahlung aufgrund unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen einbehaltener Geldbeträge an die betroffenen Verbraucher verlangen kann.

von Carl Christian Müller

Bundesgerichtshof erklärt Online-Eheschließung für unwirksam

Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Wirksamkeit einer von Deutschland aus per Videotelefonie vor einem Standesbeamten in Utah/USA geschlossenen Ehe entschieden.

von Carl Christian Müller

Gutschein fürs Panzerfahren

CC BY-SA 2.0/Stahlkocher

 

Die Klägerin erwarb beim Beklagten, einem Vermittler von Erlebnisgeschenken, für 342 € einen Erlebnis-Gutschein für 60 Minuten Schützenpanzer-Fahren in der Nähe von Osnabrück. Das Erlebnis sollte durch einen lokalen Veranstalter als Leistungserbringer durchgeführt werden. Für die Durchführung wurde zunächst der 09.10.2021 als Termin festgelegt. Dieser wurde einvernehmlich verschoben auf den 15.03.2022. Dieser Termin wurde erneut aufgehoben; inzwischen bietet der Veranstalter das Erlebnis nicht mehr an, so dass die Fahrt innerhalb der Gültigkeitsdauer des Gutscheins nicht erbracht werden konnte.

von Carl Christian Müller

EuGH zur Patientenakte und Schutz personenbezogener Daten

Schutz personenbezogener Daten: Ein Patient hat das Recht, unentgeltlich eine erste Kopie seiner Patientenakte zu erhalten.

von Carl Christian Müller

Fahrzeughersteller müssen unabhängigen Wirtschaftsakteuren Fahrzeug- Identifizierungsnummern bereitstellen

Autos im Stau
Foto: disq/AdobeStock

Verpflichtung ist mit der Datenschutz-Grundverordnung vereinbar, wenn diese Nummer ermöglicht, den Halter eines Fahrzeugs zu identifizieren und daher ein personenbezogenes Datum darstellt.

von Carl Christian Müller

Arbeit auf Abruf - Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit

Digitale Erfassung der Arbeitszeit
Foto: Olivier Le Moal/AdobeStock

Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeit auf Abruf, legen aber die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht fest, gilt grundsätzlich nach § 12 Abs. 1 Satz 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) eine Arbeitszeit von 20 Stunden wöchentlich als vereinbart. Eine Abweichung davon kann im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nur dann angenommen werden, wenn die gesetzliche Regelung nicht sachgerecht ist und objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, die Parteien hätten bei Vertragsschluss übereinstimmend eine andere Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit gewollt.

von Carl Christian Müller

Entscheidung im Rechtsstreit um die Bewerbung von Produkten als „klimaneutral“ oder „umweltneutral“

Nach mündlicher Verhandlung am 24.05.2023 hat das Landgericht Karlsruhe (Kammer für Handelssachen) in seinem heute verkündeten Urteil der Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. stattgegeben und entschieden, dass die Beklagte, die dm-drogerie markt GmbH & Co. KG, es künftig zu unterlassen hat, Produkte auf der Verpackung mit dem Begriff „klimaneutral“ und „Umweltneutrales Produkt“ zu bewerben.

von Carl Christian Müller

Piloten in Teilzeit bei Zusatzvergütung benachteiligt

Ein deutscher Pilot arbeitet für die Fluggesellschaft Lufthansa CityLine als Teilzeitbeschäftigter. Sein Arbeitsvertrag  sieht vor, dass er eine Grundvergütung erhält, die sich an der Flugdienstzeit orientiert. Darüber hinaus kann er eine  zusätzliche Vergütung erhalten, wenn er eine bestimmte Zahl an Flugdienststunden im Monat leistet und dabei  Schwellenwerte überschreitet, die zu diesem Zweck vertraglich festgelegt sind.