Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Zierhut IP?

Sie haben eine Markenrechtsabmahnung der Kanzlei Zierhut IP erhalten? Mein Team und ich stehen Ihnen als Fachanwälte für Urheber-und Medienrecht, sowie den gewerblichen Rechtsschutz gerne zur Seite. Wir haben bereits mehrere Mandanten gegen die markenrechtlichen Abmahnungen der Münchner Kanzlei verteidigt. Nutzen Sie unsere Erfahrungswerte. Auf dieser Seite können Sie sich einen ersten Überblick über die markenrechtlichen Abmahnungen der Kanzlei Zierhut IP verschaffen.

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Ich verteidige seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Profitieren Sie von meinen Erfahrungswerten.

Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Rechtsanwalt für Markenrecht

Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Zierhut IP erhalten?

Während die Münchner Kanzlei Ziehrhut IP (IHR Anwalt 24 Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft) 2019 noch vermehrt Abmahnungen wegen des am 01.01.2019 in Kraft getretenen neuen Verpackungsgesetz verschickte, erreichen uns aktuell vermehrt Anfragen von Mandanten, die eine Abmahnung der Kanzlei Zierhut IP wegen Markenrechtsverletzungen erhalten haben. Abgemahnt werden zurzeit besonders häufig Produkte mit dem Abbild der Künstlerin Frida Kahlo, Produkte für die Puppe BABY Born der Firma Zapf Creation sowie die Verwendung der Marke "MVP" durch die Rowone UG. Gefordert wird jeweils die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, Auskunft über Verkaufserlöse, sowie die Anerkennung oder Zahlung von Schadensersatz. Überdies wird Ersatz für die entstandenen Kosten für die Rechtsverteidigung verlangt, die bei den von der Kanzlei Zierhut angesetzten Gegenstandswerten von bis zu 200.000,- Euro vergleichsweise hoch ausfallen. Haben Sie eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzei Zierhut IP erhalten, verteidigen wir Sie zu günstigen Pauschalpreisen und finden die für Sie kostengünstigste, schnellste und unkomplizierteste Lösung für die Beilegung des Rechtsstreits.

Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Zierhut IP - das Wichtigste in Kürze:

Abmahnung der Kanzlei Zierhut IP ernst nehmen

Ernst nehmen müssen Sie die markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Zierhut in jedem Fall, da die Sache sonst schnell in Form der Beantragung einer einstweiligen Verfügung zu Gericht geht, wenn Sie die Abmahnung im Markenrecht ignorieren.

Nichts ungeprüft unterschreiben

Unterschreiben Sie die der Abmahnung der Kanzlei Zierhut beigelegte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Ansonsten droht bei Verstoß gegen die Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe von über 5.000,- Euro.

Verhandlungsangebot nicht ungeprüft annehmen

Unter Umständen bietet die Kanzlei Zierhut IP Ihnen zur Beilegung der Streitigkeit ein vermeintlich gutes Vergleichsangebot an. Nehmen Sie dies nicht ungeprüft an.

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Nehmen Sie gerne unseren kostenlosen Service in Anspruch und übersenden Sie uns Ihre Abmahnung per Onlineformular. Schildern Sie uns den Fall so detailliert wie möglich, sodass wir Ihnen im Telefongespräch möglichst viele Informationen zukommen lassen können.

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1. Inhalt der markenrechtlichen Abmahnungen von Zierhut IP

Haben Sie in letzter Zeit eine markenrechtliche Abmahnung der Münchner Kanzlei Zierhut IP erhalten, stehen die Chancen gut, dass der Auftraggeber der Abmahnung entweder die "Zapf Creation AG", die "Frida Kahlo Corporation" oder die Rowone UG war. In jedem Fall verlangt die Kanzlei Zierhut IP die Abgabe einer Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung, um die sogenannte "Wiederholungsgefahr" auszuräumen und dadurch ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Um sicher zu gehen, dass die Verletzungshandlung nicht wiederholt wird, setzt die Kanzlei Zierhut eine Vertragsstrafe fest, dessen Höhe die Kanzlei mithilfe des "Hamburger Brauchs" berechnet. Für die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung setzt die Kanzlei Zierhut eine Frist. Wird diese nicht genutzt, droht die Kanzlei Zierhut mit rechtlichen Schritten. Des Weiteren wird verlangt, Auskunft unter anderem darüber zu erteilen, wie hoch die durch die Verletzungshandlung erzielten Auskünfte waren sowie die Anerkennung einer Schadenersatzverpflichtung und den Ersatz von Rechtsanwaltskosten, die aufgrund eines Streitwerts von 200.000,- bis 250.000,- Euro berechnet werden.

Markenrechtliche Abmahnung für die Frida Kahlo Corporation

Die Frida Kahlo Corporation ist Inhaberin der Wort- und Bildmarke "Frida Kahlo". Frida Kahlo war eine mexikanische Künstlerin, die insbesondere für Ihre Selbstportraits Bekanntheit erlangte. Die Frida Kahlo Corporation mahnt nun insbesondere Schmuckwaren, Kissen, T-Shirts, Taschen sowie Stoffe zum Nähen und Handarbeiten, die Frida Kahlos Porträt zeigen, ab. Betroffen sind vor allem Verkäufer auf Plattformen wie Etsy (früher Dawanda) oder eBay, die beispielsweise Zeichenblöcke mit dem Abbild der Künstlerin vertreiben.

Markenrechtliche Abmahnung für die Zapf Creation AG

Der Zapf Creation-Konzern stellt Kinderspielzeug, unter anderem die Puppe "BABY born" her. Baby born ist eine eingetragene Wortmarke. Das heißt, nur die Zapf Creation darf die Wortmarke Baby born verwenden. Mehr zu markenrechtlichen Problemstellungen finden Sie auf unserer Webseite zu Markenrechtsabmahnungen. In den uns vorliegenden markenrechtlichen Abmahnungen der Kanzlei Zierhut für die Zapf Creation AG geht es meistens um Verkäufer von Puppenzubehör auf eBay. Der Verkäufer bietet Puppenzubehör an und beschreibt beispielsweise ein Puppenbett als "geeignet FÜR Baby Born und andere 32cm Puppen". Diese Beschreibung rügt die Zapf Creation AG, da diese Beschreibung sowohl eine Verwechslungsgefahr mit dem Originalprodukt herbeiführen als auch den guten Ruf der Marke ausnutzen würde.

Markenrechtliche Abmahnung für die Rowone UG

Die Rowone UG lässt die Verwendung der eingetragenen Wortmarke "MVP" auf Bekleidungsstücken und Textilien aller Art abmahnen. In den uns bekannten Fällen wurden insbesondere Anbieter für Rucksäcke mit diesem Aufdruck angeschrieben.

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2. Welche markenrechtlichen Ansprüche macht die Kanzlei Zierhut IP geltend?

Die markenrechtlichen Abmahnungen der Kanzlei Zierhut IP sind in erster Linie auf die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen sowie auf den Ersatz der Rechtsverfolgungskosten gerichtet. Zudem fordert die Kanzlei Zierhut Auskunft über die durch die Verletzungshandlung erzielten Erlöse und eine Anerkennung einer Schadenersatzpflicht.

Unterlassungsanspruch

Die Geltendmachung des Unterlassungsanspruch ist ein Hauptzweck der markenrechtlichen Abmahnung. Schließlich will der Markeninhaber in erster Linie erreichen, dass die Markenverletzung aufhört. Um zu garantieren, dass die Verletzungshandlung wirklich unterlassen wird, legt die Kanzlei eine Vertragsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung fest und fordert die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Kostenerstattungsanspruch

Zudem fordert die Kanzlei Zierhut die der Zapf Creation AG bzw. der Frida Kahlo Corporation durch die markenrechtliche Abmahnung entstandenen Kosten ein. Wie hoch diese sind hängt vom sogenannten Streit- oder Gegenstandswert ab. Dieser liegt bei den Abmahnungen der Kanzlei Zierhut bei ca. 200.000,- Euro. Das ist ein extrem hoher Streitwert, der in markenrechtlichen Streitigkeiten aber durchaus üblich sein kann. Die daraus resultierenden Anwaltskosten liegen dann bei ca. 3000,- Euro. Mehr Informationen zur Berechnung der Rechtsanwaltskosten und welche Kosten bei markenrechtlichen Abmahnungen noch möglich sind, finden Sie unter dem Gliederungspunkt "Kosten einer markenrechtlichen Abmahnung der Kanzlei Zierhut".

Auskunftsanspruch

Die Kanzlei Zierhut verlangt Auskunft über

  • die Höhe der durch die Verletzung erzielten Umsätze und Erlöse
  • die gewerblichen Abnehmer
  • Art und Umfang der getätigten Werbung

Mithilfe dieser Informationen möchte die Kanzlei die Höhe eines eventuellen Schadenersatzes berechnen. Im Anschluss fordert die Kanzlei Zierhut nämlich, dass Sie eine Schadensersatzverpflichtung dem Grunde nach anerkennen. Ob Sie dieser Anfrage nachkommen sollen, lernen Sie unter dem Punkt "Wie am besten auf eine Abmahnung der Kanzlei Zierhut reagieren".

Schadenersatz

Die Kanzlei Zierhut IP fordert in den uns vorliegenden Abmahnungen zumindest die Anerkennung eines bestehenden Schadenersatzanspruches dem Grunde nach. Das bedeutet, der Abgemahnte erkennt an, dass die "Haftung dem Grunde nach" feststeht. Beziffert wurde der Anspruch auf Schadenersatz aber noch nicht.

Abmahnungs-Gratischeck: so einfach geht’s:
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  • Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
  • Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.

3. Wie am besten auf die Abmahnung der Kanzlei Zierhut IP reagieren?

Das kommt darauf an, ob die Abmahnung der Kanzlei Zierhut tatsächlich berechtigt ist. Wie Sie auf eine berechtigte oder unberechtigte Abmahnung der Kanzlei Zierhut am besten reagieren, erklären wir Ihnen im Folgenden. Ignorieren dürfen Sie die markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Zierhut aber keinesfalls, da Zierhut IP sonst in der Regel schnell eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen wird, die immense Gerichtskosten verursachen kann.

Berechtige Abmahnung der Kanzlei Zierhut im Markenrecht

Berechtigt ist die Abmahnung, wenn Sie die Marke der Zapf Creation oder der Frida Kahlo Corporation ohne Erlaubnis des jeweiligen Markeninhabers geschäftlich genutzt haben. Mit der Abmahnung und der beiliegenden strafbewehrten Unterlassungserklärung möchte der Markeninhaber Sie dazu bringen, den Verstoß zu beseitigen und nicht zu wiederholen. Ist die Abmahnung berechtigt, kann es sinnvoll sein, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da die Sache so außergerichtlich beendet wird, da die sogenannte Wiederholungsgefahr mit der Unterschrift ausgeräumt wurde. Dazu ist aber nur zu raten, wenn Sie garantieren können, dass der Verstoß dauerhaft und vollständig von Ihnen beseitigt werden kann, denn ansonsten wird die Vertragsstrafe fällig. Klarer Vorteil dieser Vorgehensweise ist, dass Sie den Erlass einer einstweiligen Verfügung, verhindern. Einstweilige Verfügungen werden besonders im Markenrecht häufig erlassen, da sich im Markenrecht die vom Verletzten sonst glaubhaft zu machende Dringlichkeit, ohne näheren Nachweis aus § 140 Abs. 3 MarkenG ergibt. Deswegen arbeiten wir meist auf eine außergerichtliche Lösung hin. In der Regel kennen wir die Abmahner und können Ihnen eine Einschätzung zu deren Verhandlungsspielraum geben.

Unberechtigte Abmahnung der Kanzlei Zierhut

Unberechtigt ist die markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Zierhut, wenn die geltendgemachten Ansprüche nicht bestehehen, da Sie entweder die in Rede stehende Marke gar nicht oder nicht geschäftlich genutzt haben oder Sie ein anderes Verteidigungsargument anführen konnten. Wir prüfen das Bestehen aller möglichen Verteidigungspunkte und verhandeln für Sie mit der Kanzlei Zierhut IP.

Vergleichsangebot der Kanzlei Zierhut annehmen?

In den uns vorliegenden Abmahnungen der Kanzlei Zierhut, schlägt die Kanzlei ein "Angebot zur Güte" vor. Die Forderung von insgesamt über 3000,- Euro wird auf ca. 2000,- Euro reduziert, wenn Sie die Unterlassungserklärung unterschreiben. Ob Sie ein solches Angebot annehmen sollten hängt davon ab, ob die Ansprüche berechtigt sind. Sind diese berechtigt, macht es unter Umständen Sinn ein solches Angebot anzunehmen, da die Kanzlei auch die geltend gemachten Schadenersatzansprüche dann als erledigt ansieht. Je nach Lage Ihres Falles können wir aber auch in weitere Verhandlung mit der Kanzlei treten und eventuell bestehende Verteidigungspunkte anführen, um die Kosten zu reduzieren. Das hängt immer von Einzelfall ab. Schicken Sie uns die von der Kanzlei Zierhut an Sie verschickte Abmahnung kostenlos zu und wir finden die für Sie beste Lösung. Wir konnten für unsere Mandanten in der Vergangenheit schon diverse Vergleichsangebote mit der Kanzlei Zierhut IP verhandeln, die am Ende wesentlich positiver für den Mandanten ausgefallen sind als am Anfang von der Kanzlei Zierhut IP vorgeschlagen.

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4. Kosten der von der Kanzlei Zierhut IP versandten Abmahnung

Das Teuerste an einer markenrechtlichen Abmahnung sind - abgesehen von der Vertragsstrafe - meist die Rechtsanwaltskosten des Abmahners - also hier die Kosten, die die Kanzlei Zierhut IP aufruft. Die Kosten für den Ersatz der Rechtsanwaltskosten richten sich nach dem sogenannten Streit- oder Gegenstandswert. Dieser Wert ist im Markenrecht meist extrem hoch da markenrechtliche Abmahnungen von Gerichten nämlich meist als "besonders schwierige" Angelegenheit eingestuft. Hinzukommen etwaige Schadenersatzansprüche und für den Fall der Zuwiderhandlung nach der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung eine festgesetzte Vertragsstrafe. Eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Zierhut kann also insgesamt teuer werden. Wir haben aber mit der Kanzlei Zierhut schon mehrfach erfolgreich verhandelt und können die Kosten für Sie gegebenenfalls herunterhandeln oder Verteidigungsstrategien anwenden, die am Ende sogar zum Fallenlassen der Abmahnung führen.

Wie berechne ich die aus dem Gegenstandswert resultierenden Anwaltsgebühren?

Als Faustregel gilt: Je höher der Gegenstandswert, desto höher die Anwaltskosten. Der Streitwert in markenrechtlichen Streitsachen liegt meist bei 50.000,- bis 250.000,- Euro und die meisten Anwälte berechnen davon ausgehend eine Geschäftsgebühr von 1,3 bis 1,5. Die Kanzlei Zierhut ist sowohl was den Streitwert als auch was die Geschäftsgebühr angeht eher im höheren Bereich angesiedelt. In den uns vorliegenden markenrechtlichen Abmahnungen wird meist eine 1,5 Gebühr bei einem Streitwert von 250.000,- Euro gefordert. Daraus ergibt sich ein Ersatzanspruch für die Rechtsverfolgung in Höhe von über 3000,- Euro. Bestehen die von der Kanzlei Zierhut für Ihren Mandanten geltend gemachten Ansprüche, dann müssen Sie diese Kosten theoretisch begleichen. In den meisten Fällen können wir uns mit der Kanzlei Zierhut aber auf einen geringeren Betrag einigen. Insbesondere, wenn es sich um ein erstes Vergehen handelt. Für unsere Verteidigungsätigkeit gegen markenrechtliche Abmahnungen berechnen wir keine Gebühr sondern niedrige Pauschalsätze, mit der gesamte außergerichtliche Vertretung abgegolten wird.

Vertragsstrafenberechnung mithilfe des "(neuen) Hamburger Brauchs"

Überwiegend wird von Gläubigern in Abmahnungen gefordert, eine feste Vertragsstrafe zu versprechen. Häufig sieht man die Beträge 5.001 € und 5.100 € als Vertragsstrafenvorschläge. Hintergrund ist, dass Zahlungsklagen ab einem Streitwert von 5.001 € vor den Landgerichten erhoben werden können. Auch die Kanzlei Zierhut IP fordert in den uns vorliegenden Abmahnungen eine feste Vertragsstrafe von 5.100, - Euro und gibt dabei an, dass die Rechtsprechung diesen Betrag für angemessen hält. Eine völlig unbezifferte Vertragsstrage würde die Wiederholungsgefahr nicht entfallen lassen. Zulässig ist es aber auch, eine flexible Regelung zu verwenden, nach der die Vertragsstrafenhöhe in das billige Ermessen des Abmahners oder eines Dritten gestellt wird und im Verletzungsfall auf Betreiben des Abgemahnten eine gerichtliche Überprüfung der Angemessenheit erfolgen kann (sog. „Neuer Hamburger Brauch„). Kommt es nach Abgabe einer Unterlassungserklärung zu einem erneuten identischen Wettbewerbsverstoß, entsteht ein neuer Unterlassungsanspruch. Mehr Informationen zur festen und flexiblen Vertragsstrafe finden Sie auf unserer Webseite "Vertragsstrafe".

Garantiert kostenfreie Erstberatung - so geht's:

1. Sie übermitteln uns die Abmahnung über das Formular nebenan.

2. Einer unserer spezialisierten Rechtsanwälte schaut sich die Abmahnung an, prüft die Rechtslage und ruft Sie schnellsmöglich zurück- garantiert kostenfrei.

3. Im Anschluss erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann in Ruhe überlegen, ob Sie den weiteren Weg mit uns gehen wollen.

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