Berechtige Abmahnung der Kanzlei Zierhut im Markenrecht
Berechtigt ist die Abmahnung, wenn Sie die Marke der Zapf Creation oder der Frida Kahlo Corporation ohne Erlaubnis des jeweiligen Markeninhabers geschäftlich genutzt haben. Mit der Abmahnung und der beiliegenden strafbewehrten Unterlassungserklärung möchte der Markeninhaber Sie dazu bringen, den Verstoß zu beseitigen und nicht zu wiederholen. Ist die Abmahnung berechtigt, kann es sinnvoll sein, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da die Sache so außergerichtlich beendet wird, da die sogenannte Wiederholungsgefahr mit der Unterschrift ausgeräumt wurde. Dazu ist aber nur zu raten, wenn Sie garantieren können, dass der Verstoß dauerhaft und vollständig von Ihnen beseitigt werden kann, denn ansonsten wird die Vertragsstrafe fällig. Klarer Vorteil dieser Vorgehensweise ist, dass Sie den Erlass einer einstweiligen Verfügung, verhindern. Einstweilige Verfügungen werden besonders im Markenrecht häufig erlassen, da sich im Markenrecht die vom Verletzten sonst glaubhaft zu machende Dringlichkeit, ohne näheren Nachweis aus § 140 Abs. 3 MarkenG ergibt. Deswegen arbeiten wir meist auf eine außergerichtliche Lösung hin. In der Regel kennen wir die Abmahner und können Ihnen eine Einschätzung zu deren Verhandlungsspielraum geben.
Unberechtigte Abmahnung der Kanzlei Zierhut
Unberechtigt ist die markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Zierhut, wenn die geltendgemachten Ansprüche nicht bestehehen, da Sie entweder die in Rede stehende Marke gar nicht oder nicht geschäftlich genutzt haben oder Sie ein anderes Verteidigungsargument anführen konnten. Wir prüfen das Bestehen aller möglichen Verteidigungspunkte und verhandeln für Sie mit der Kanzlei Zierhut IP.
Vergleichsangebot der Kanzlei Zierhut annehmen?
In den uns vorliegenden Abmahnungen der Kanzlei Zierhut, schlägt die Kanzlei ein "Angebot zur Güte" vor. Die Forderung von insgesamt über 3000,- Euro wird auf ca. 2000,- Euro reduziert, wenn Sie die Unterlassungserklärung unterschreiben. Ob Sie ein solches Angebot annehmen sollten hängt davon ab, ob die Ansprüche berechtigt sind. Sind diese berechtigt, macht es unter Umständen Sinn ein solches Angebot anzunehmen, da die Kanzlei auch die geltend gemachten Schadenersatzansprüche dann als erledigt ansieht. Je nach Lage Ihres Falles können wir aber auch in weitere Verhandlung mit der Kanzlei treten und eventuell bestehende Verteidigungspunkte anführen, um die Kosten zu reduzieren. Das hängt immer von Einzelfall ab. Schicken Sie uns die von der Kanzlei Zierhut an Sie verschickte Abmahnung kostenlos zu und wir finden die für Sie beste Lösung. Wir konnten für unsere Mandanten in der Vergangenheit schon diverse Vergleichsangebote mit der Kanzlei Zierhut IP verhandeln, die am Ende wesentlich positiver für den Mandanten ausgefallen sind als am Anfang von der Kanzlei Zierhut IP vorgeschlagen.