Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

IPPC Law Abmahnung

Sie haben eine Abmahnung von der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhalten?
Keine falsche Scham, nicht einfach zahlen. Setzen Sie sich zur Wehr!

Wir können helfen- Unser Ziel: Sie zahlen nichts. Rechtsanwalt Carl Christian Müller ist Fachanwalt für Urheber- & Medienrecht und hat bereits mehrere tausend Abmahnungen verteidigt.

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Ich verteidige seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Profitieren Sie von meinen Erfahrungswerten.

Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Haben Sie eine Abmahnung von IPPC Law erhalten?

Sie sind von IPPC Law abgemahnt worden? Sie sollen erotisches Filmmaterial über eine Tauschbörse ins Internet eingestellt haben? Jetzt sollen für den Download eines Pornofilms 962,39 Euro (bei mehreren Pornofilmen sogar mehr) zahlen? Die meisten Betroffenen sind nach dem Erhalt der Abmahnung von IPPC Law erst mal schockiert. Zum einen stellt eine solche Abmahnung natürlich einen Eingriff in einen intimen Lebensbereich statt, in dem man sich unbeobachtet fühlte oder jedenfalls unbeobachtet sein will. Zum anderen werden mit der Abmahnung Euro geltend gemacht - ziemlich viel also für wenige Mausklicks. Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren Mandanten, die eine Abmahnung wegen Filesharings von der Kanzlei IPPC Law erhalten haben. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungswerte. Wir können Ihnen helfen!

Die Erstberatung ist kostenfrei.

Mein erster Rat bei einer Abmahnung von IPPC Law Rechtsanwälten

Tief durchatmen und Ruhe bewahren

Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Wir haben umfangreiche Erfahrungen mit der Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Nichts unterschreiben - nicht bei IPPC Law anrufen

Unterschreiben Sie die von IPPC Law vorformulierte Unterlassungserklärung nicht übereilt. Rufen Sie auch nicht bei IPPC Law an. Machen Sie keine Fehler. Wir können Ihnen helfen. Wir behandeln Ihren Fall routiniert und diskret.

Nichts zahlen

Auch bei einer berechtigten Abmahnung von IPPC Law ist unser Ziel: Sie zahlen nichts! Es gibt viele Gründe, die gegen die Zahlung der geforderten Beträge auch einer berechtigen Abmahnung sprechen. Reden Sie mit uns, wir klären Sie auf!

Kostenfreie Ersteinschätzung

Soforthilfe bundesweit unter 030 213 003 290

Wir beantworten sämtliche Ihrer Fragen zu einer Abmahnung der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in einem garantiert kostenfreien Erstgespräch – das nimmt Ihnen die erste Nervosität.

Wehren Sie sich und profitieren von unserer Erfahrung!

Wehren Sie sich gegen die in der Abmahnung geltend gemachten Forderungen! Setzen Sie sich nicht zur Wehr, bedeutet das zwar nicht gleich, dass Sie mit gerichtlichen Schritten rechnen müssen. Wir wissen aber von vielen Betroffenen, dass Sie nach einigen Monaten gerichtliche Mahnbescheide erhalten, wenn Sie die Abmahnung ignorieren. Wir haben schon viele Abmahnungen der Kanzlei IPPC Law erteidigt. Wir wissen wo man den Hebel ansetzt. Unser Ziel ist. Sie zahlen nichts. Nutzen Sie unsere langjährigen Erfahrungen im Bereich der Abmahnungen wegen Filesharings.

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Wer steckt hinter der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft?

Hinter der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaf steckt Rechtsanwalt Daniel Sebastian. Er ist deren Geschäftsführer und nach einer am 18.04.2018 eingeholten Auskunft aus dem Handelsregister auch deren alleiniger Gesellschafter. Lesen Sie in unserem Beitrag ein Wolf im Schafspelz mehr zu den Hintergründen der IPPC Law Abmahnungen. Der in Berlin ansässige Rechtsanwalt gehört schon seit Jahren zu den aktivsten Akteuren im Bereich von Filesharing-Abmahnungen. Bisher hat Daniel Sebastian vorwiegend im Namen der DigiRights Administration GmbH Abmahnungen wegen der Verletzung von Nutzungsrechten an urheberrechtlich geschützten Musikwerken versendet. Seine neu gegründete Anwaltsgesellschaft, die IPPC LAW vertritt die MG Premium Ltd., einen auf Zypern ansässigen Produzenten von Erotikfilmen.

Handelt es sich bei dem Brief um Abzocke, Fake oder Betrug?

Leider NEIN! Den Brief müssen Sie ernst nehmen. Rechtsanwalt Sebastian (alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft) gehört zu den aktivsten Abmahnern in Deutschland.

Nach der aktuellen Rechtslage genießen Erotikfilme zumindest als sogenannte Laufbilder urheberrechtlichen Leistungsschutz. Mit dem Runterladen eines solchen Films über eine Tauschbörse geht ein gleichzeitiger Upload einher. Dieser Upload ist eine urheberrechtliche Nutzungshandlung, die nur ohne Erlaubnis der Rechteinhabers eine Rechtsverletzung darstellt.

Was ist bei einer Abmahnung von IPPC Law zu tun?

Werden Sie aktiv! Wie jeder Brief dieser Art, ist auch dieser mit Fristen versehen, welche ernst zu nehmen sind. Nutzen Sie einfach unser Angebot der garantiert kostenfreien Erstberatung und holen Sie sich wertvolle Informationen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Ihre Porno-Abmahnung ist nicht die erste, die wir sehen – wir können Ihnen helfen!

Sicher haben Sie sich erschrocken, als die Abmahnung von IPPC Law in Ihrem Briefkasten lag. Filesharing-Abmahnungen sind ohnehin ein lästiges Übel. Bei Porno-Abmahnungen kommt noch das peinliche Gefühl dazu, ertappt worden zu sein. Viele zahlen daher einfach, um möglichst schnell und unauffällig aus der Sache rauszukommen. Zudem erweckt das Schreiben bei vielen den Eindruck, dass man ohnehin chancenlos sei. Hiervon sollten Sie sich jedoch nicht verunsichern lassen. Wir können Ihnen helfen.

Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren Mandanten, die wegen Filesharings eine Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian, der hinter der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH steckt, erhalten haben. Profitieren Sie von unseren Erfahrungswerte aus mehreren tausend Fällen. Wir finden einen professionellen und diskreten Umgang mit ihrer Abmahnung.

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Abmahnung von Daniel Sebastian 2017

Welche Ansprüche werden mit der IPPC Law Abmahnung geltend gemacht?

Das Berliner Anwaltsbüro versendet massenhaft Abmahnungen im Auftrag der MG Premium Ltd.. Mit dem standardisierten Schreiben werden folgende Ansprüche geltend gemacht.

Unterlassungsanspruch

Zunächst wird erläutert, dass dem Rechteinhaber ein Anspruch auf Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen zustehe. Demzufolge werden Sie zur sofortigen Unterlassung der Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken durch Anbieten zum Download aufgefordert. Es wird eine knappe Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung gesetzt, welche dem Schreiben beiliegt. Für den Fall, dass die geforderte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist bis zur gesetzten Frist nicht hat eingehe, wird damit gedroht, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren eingeleitet werde.

Ersatz des entstandenen Schadens

In dem Abmahnschreiben wird gegen Sie auch ein Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens geltend gemacht. Zur Schadenshöhe wird behauptet, diese sei im Moment noch nicht feststellbar, könne aber nach der bisher hierzu ergangenen Rechtsprechung zwischen 400,00 EUR und 1.000,00 EUR liegen. Zwar existiert die in dem Abmahnschreiben angegebene Rechtsprechung zu der Schadensersatzhöhe bei Pornoabmahnungen tatsächlich. Trotzdem sollten Sie sich hiervon nicht verunsichern lassen.

Anwaltskosten

In diesem Punkt ist die Abmahnung ziemlich nebulös und rechtlich jedenfalls fragwürdig, denn sie beziffert die Abmahnkosten nicht mit hinreichender Deutlichkeit. So werden dort Aufwendungs- und Schadensersatzkosten miteinander verbunden. Es ist nicht klar, aus welchem Gegenstandswert sich die Kosten der Abmahnung berechnen. Schließlich werden, wenn wir die Ausführungen richtig verstehen, die vollständigen Kosten des Auskunftsverfahrens geltend gemacht, was wohl unzulässig sein dürfte, da in der Regel das Auskunftsverfahren zu mehreren Rechtsverletzungen beantragt werden und den Abgemahnten daher nur anteilig in Rechnung gestellt werden dürfen. Das allein dürfte die gegenüber Verbrauchern ausgesprochene Abmahnungen unwirksam machen.

Vergleichsangebot

Abschließend bitte IPPC Law ein Vergleichsangebot an, um die Angelegenheit außergerichtlich und einvernehmlich zu erledigen. Hierzu soll der Abgemahnte die von IPPC Law vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben und einen sehr hohen Vergleichsbetrags zahlen. Das Vergleichsangebot liegt bei beim Download eines Pornos bei 962,39 EUR. Sofern Sie mehrere Pornoabmahnungen runtergelassen haben, erhöht sich der Anspruch um jeweils 200,00 pro Pornofilm.

Soll ich mich gegen die Abmahnung wehren - oder wird es dann noch schlimmer (und peinlicher)?

Klarer Fall: Wehren Sie sich! Wir halten die Zahlungsansprüche aus der Abmahnung für deutlich übersetzt. Zudem bestehen möglicherweise keinerlei Ansprüche. Daher: Unterschreiben Sie nichts.

Sie sind nicht der oder die Erste, der oder die Erotikfilme schaut. Nichts daran muss Ihnen peinlich sein. Wenn wir Ihren Fall übernehmen, darf die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft Sie auch nicht mehr persönlich anschreiben. Das ist Ihr nach dem anwaltlichen Berufsrecht strikt untersagt. Mit anderen Worten - wir nehmen Ihnen den Fall komplett ab und sorgen dafür, dass Sie nicht mit weiteren Schreiben behelligt werden.

Daher ist Aussitzen auch die falsche Strategie, denn der Abmahner wird Sie nicht in Ruhe lassen - er will Geld von Ihnen. Sofern Sie also nichts machen, werden weitere Schreiben kommen.

Kontaktieren Sie uns! Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung und klären Sie in einem unverbindlichen und persönlichen Gespräch allumfassend auf. Das Gespräch wird Ihnen ihre Nervosität nehmen.

Muss ich eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben?

Eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abzugeben ergibt keinen Sinn, wenn keine Unterlassungsansprüche bestehen. Sofern Sie nicht für die vermeintliche Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind, muss auch keine Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Vorsicht: Mandanten berichten uns häufig, dass Kanzleien z. B. aus Köln oder Berlin (natürlich nicht wir selbst) für ein Tätigwerden mehr als stattliche Pauschalpreise verlangen. Wir haben von Honoraren von bis zu 600,00 EUR gehört. Trotz dieses, aus unserer Sicht in keinem Verhältnis zu dem Fall stehenden Honorars, erhalten die Betroffenen hierfür jedoch keine fachgerechte Auseinandersetzung mit dem konkreten Fall. Vielmehr wird hierfür lediglich ein standardisiertes Schreiben samt „modifizierter“ Unterlassungserklärung an Rechtsanwalt Daniel Sebastian von der IPPC LAW versendet. Dies stellt jedoch kein fachgerechtes und in Ihrem Interesse liegendes Vorgehen gegen das Schreiben dar.

Wann ist die Rechtsverteidigung sinnvoll?

Wenn in Ihrem Fall der Sachverhalt so liegt, dass Sie sich selbst keine urheberrechtlich geschützten Dateien auf eine Tauschbörse eingestellt haben, aber nicht ausschließen können, dass Ihre Kinder, Ihr Partner, Ihr Mitbewohner oder sonst ein Dritter für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, ist eine Rechtsverteidigung oftmals sinnvoll. In diesen sogenannten Drittbeteiligungsfällen entscheiden die Gerichte immer öfter zu Gunsten der Anschlussinhaber. Aber auch dann, wenn Sie selbst für die Urheberechtsverletzung verantwortlich sind, kann eine Verteidigung sinnvoll sein. Insbesondere der geforderte Schadensersatz erscheint oftmals überhöht. Schließlich kann eine Abmahnung auch an formalen Fehlern scheitern.

Einfach ignorieren?

Nein! Handeln Sie. Nach unseren Erfahrungswerten werden Sie selbst feststellen, dass die Strategie, den Brief vom Abmahnanwalt einfach zu ignorieren, nicht weiterhilft. Wenn Sie nicht reagieren, folgen zwar in der Regel zunächst lediglich weitere schriftliche Aufforderungen, die Forderung zu erfüllen. Spätestens einige Monate vor Ablauf der Verjährungsfrist werden die Forderungen jedoch oftmals gerichtlich geltend gemacht. In der Regel wird es hierdurch absehbar teurer.

Zudem: Für den Erfolg Ihrer Rechtsverteidigung ist es wichtig, dass Sie den Sachverhalt dokumentieren und festhalten, wie es zum Rechtsverstoß gekommen ist. Es fällt oftmals sehr schwer, dies Jahre später in einem gerichtlichen Verfahren zu rekonstruieren. Misslingt dies, droht ein teurer Prozessverlust.

Einfach unterschreiben und nichts zahlen?

Es ist nicht ausreichend lediglich eine vorgefertigte Unterlassungserklärung oder eine modifizierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und nichts zu zahlen. Zwar wird diese Strategie auch von Anwälten empfohlen, aber aus unseren umfassenden Erfahrungswerten können wir Ihnen sagen, dass diese Methode keine Aussicht auf Erfolg hat. Möglicherweise müssen Sie aber auch gar nichts zahlen. Nutzen Sie daher unsere kostenlose Ersteinschätzung, um sich hier näher zu informieren.

Bei der Abmahnkanzlei selbst anrufen?

Hiervon können wir nur abraten. Bitte geben Sie keine Informationen preis, die Ihre Rechtsverteidigung unnötig erschweren. Selbst wenn Sie als Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung selbst verantwortlich sind, erscheint es aus unserer Sicht immer noch äußerst fraglich, ob der geforderte Schadensersatz angemessen ist. Zudem besteht auch die Möglichkeit, dass die Anschlussinhaberdaten fehlerhaft oder unter Verstoß gegen geltende Datenschutzbestimmungen ermittelt wurden. Schließlich kann eine Abmahnung auch an formalen Fehlern scheitern. Nehmen Sie dazu unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch.

Was sollte man unbedingt beachten?

Die richtige Strategie! Dazu zählt es auch die gesetzten Fristen zu wahren. Lassen Sie diese nicht fahrlässig verstreichen, da die Kanzlei zu denen gehört, die Forderungen seiner Mandanten gerichtlich durchsetzt. Falls Sie weder als Täter noch als Störer haften, raten wir regelmäßig dazu, keine der Forderungen zu erfüllen. In diesen Fällen geben wir auch keine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Stattdessen bestellen wir uns für Sie bei Daniel Sebastian und legen diesem im Rahmen der sogenannten sekundären Darlegungslast dar, warum Sie in dem konkreten Fall weder als Täter noch als Störer haften, sondern dass Dritte als Täter in Frage kommen warum Sie für deren Handeln nicht einstehen müssen.

Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.

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Mahnbescheid von IPPC Law erhalten?

Wir raten, gesetzte Fristen zu wahren. Bereits in dem erhaltenen Brief wird damit gedroht, dass Forderungen auch im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens gerichtlich durchgesetzt werden, wenn Fristen verstreichen. Falls Sie einen Mahnbescheid, Klage oder einstweilige Verfügung erhalten haben, kann dies nur bedeuten, dass Sie dem Schreiben wenig Beachtung geschenkt haben. Spätesten jetzt müssen Sie aber aktiv werden, anderenfalls wird es nur teurer. Beachten Sie auch unbedingt die vom Gericht gesetzten Fristen. Insbesondere die sogenannten Notfristen sind nicht verlängerbar. Werden diese versäumt, ergeht eine gerichtliche Entscheidung, die in jedem Fall Kosten auslöst. Die Erfolgsaussichten, die Beträge im Klageverfahren zu reduzieren stehen in der Regel nicht schlecht. Die jüngere Rechtsprechung tendiert jedenfalls dazu, die üppigen Schadensersatzbeträge zu reduzieren.

Das Ziel von SOS ABMAHNUNG

Jeder Fall wird akribisch bearbeitet! Wir nehmen uns Zeit für unsere Mandanten, sodass die individuelle Bearbeitung jeden Falles eine Selbstverständlichkeit ist. Wir haben stets Ihre Zufriedenheit im Blick. Mit SOS ABMAHNUNG steht Ihnen unter anderem die Expertise eines Fachanwalts für Urheber- und Medienrecht und die eines motivierten Teams zur Verfügung. Unsere Mandanten schätzen unsere umfangreichen Erfahrungen und lösungsorientierten Ansätze, von denen Sie auch profitieren können. Wir stehen auch Ihnen mit unserem ganzen Wissen gerne zur Seite. Unser erklärtes Ziel ist es, dass Sie keine Anwaltskosten oder Schadensersatz zahlen.

Kostenfreie Erstberatung bei einer Abmahnung von IPPC Law

Suchen Sie sich anwaltlichen Rat! Gerne können Sie uns kontaktieren. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Abmahnung per E-Mail, Fax oder über unser Kontaktformular. Sie erhalten von unseren Anwälten eine garantiert kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gehen mit Ihrem Fall diskret und professionell um. Falls Sie sich aus wirtschaftlichen Gründen keinen Rechtsanwalt leisten können, unterstützen wir Sie gerne auch bei einem Beratungshilfeantrag. Sofern die Voraussetzungen der Beratungshilfe vorliegen, übernimmt die Justizkasse die Kosten des Rechtsanwalts mit Ausnahme einer Eigenbeteiligung in Höhe von EURO 15,00 inkl. Mehrwertsteuer. Auch hierauf können Sie uns im Rahmen der kostenlosen Erstberatung ansprechen.

Probieren Sie uns aus! Schicken Sie uns Ihre Abmahnung zu. Wir rufen Sie gerne zurück und beraten Sie garantiert kostenfrei. Sollten Sie eine Abmahnung oder sonstige Schriftstücke erhalten haben, können Sie diese Ihrer Anfrage - direkt beifügen.

Werden Sie aktiv - mit der richtigen Strategie zum Erfolg!

Nichts tun hilft nichts bei einer Abmahnung von IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Resignation oder die Abmahnung zu ignorieren und zu hoffen, dass es sich von selbst erledigt, führt nicht zum Ziel. Wir wissen aus Erfahrung, dass diejenigen, die sich nicht zur Wehr setzen, in der Regel mit einem gerichtlichen Mahnbescheid in Anspruch genommen werden. Wir verteidigen seit 2007 Filesharing-Abmahnungen und haben mittlerweile Erfahrungen aus weit über zehntausend Abmahnungen. Profitieren Sie von unseren Erfahrungswerten und nutzen Sie unser Angebot der garantiert kostenfreien Erstberatung. Wir helfen Ihnen gerne weiter und erörtern bereits im Erstberatungsgespräch die für Sie richtige und erfolgsversprechende Verteidigungsstrategie.

Wir arbeiten zu fairen Pauschalsätzen, die unsere Tätigkeit für Sie auch wirtschaftlich interessant machen - die Sache wird für Sie also nicht teurer, als sie ohnehin schon ist. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, helfen wir Ihnen mit einem Beratungshilfeantrag weiter. Gewährt das für Sie zuständige Gericht Beratungshilfe, müssen Sie an uns nur 14,99 EUR zahlen.

Nehmen Sie unser Angebot der kostenfreien Erstberatung in Anspruch. Sie sprechen bei uns immer mit einem Anwalt. Wir beantworten Ihnen jede Frage rund um eine Abmahnung von IPPC Law.

Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Abmahnung von IPPC Law - was wir für Sie tun können:

Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung. Bei uns sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt - kein Callcenter.

Und so geht's:

1. Schicken Sie uns Ihre Abmahnung von IPPC Law einfach und unverbindlich über das Kontaktformular zu.

2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich Ihre Abmahnung an, prüft umfassend die Rechtslage und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Garantiert kostenfrei!

3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.

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