Jedenfalls nicht indem Sie eine Kündigung einfach akzeptieren oder einem Aufhebungsvertrag unterschreiben. Denn eine Abfindung bei Kündigung ist aus Sicht des Arbeitgebers ein teurer Spaß. Erwarten Sie nicht, dass Ihnen der Arbeitgeber aus freien Stücken den Abschied mit einer Abfindung versüßen wird. Im Falle einer Kündigung sollten Sie daher unbedingt die Fristen zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage einhalten, denn oftmals lässt sich noch eine Abfindung als Ausgleich herausholen.
Bei vielen Kündigungen werden von Seiten des Arbeitgebers Fehler gemacht und gegen arbeitsrechtliche Vorschriften verstoßen. Deshalb stehen die Chancen auf eine Abfindung in vielen Fällen recht gut.
Probieren Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung und loten Sie Ihre Chancen auf eine Abfindung bei Kündigung aus!
Abfindung in einem Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag stellt die einvernehmliche Form dar, ein Arbeitsverhältnis zu beenden.
Häufig beinhaltet ein Aufhebungsvertrag eine Abfindung – das ist jedoch Verhandlungssache. Wichtig ist bei einem Aufhebungsvertrag, dass dieser nicht von der Arbeitsagentur als freiwillige Jobaufgabe aufgefasst wird. Andernfalls droht eine Sperre des Arbeitslosengeldes von bis zu 12 Wochen. Lassen Sie sich deshalb vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages von einem Rechtsanwalt beraten.
Abfindung durch Verhandlungen oder gerichtlichen Vergleich
Verhandlungen um eine Abfindung kommen in verschiedenen Situationen in Betracht.
Zum Beispiel, wenn
- Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag anbietet
- Sie gekündigt wurden und jetzt eine Kündigungsschutzklage erheben wollen
- Sie sich bereits in einem gerichtlichen Verfahren mit Ihrem Arbeitgeber befinden
Verhandlungen, die zu einem Vergleich führen, ist meist für beide Seiten sinnvoller, als den Rechtsstreit bis zu einem Urteil auszufechten.
Wichtig ist, vorab die Erfolgsaussichten einer Abfindung realistisch einzuschätzen. Die entscheidenden Fragen hierbei lauten:
Wie sahen die konkreten Umstände der Kündigung aus?
Wer hat die besseren Argumente auf seiner Seite?
Wurden Sie beispielsweise betriebsbedingt trotz ungerechtfertigter Sozialauswahl gekündigt, haben Sie hohe Erfolgsaussichten bei Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Wenn Ihr Arbeitgeber Sie trotzdem loswerden will, sind Sie in den Verhandlungen um eine Abfindung im Vorteil.