Die Bundesregierung hat der Europäischen Kommission ein Papier mit Änderungsvorschlägen zur Datenschutz-Grundverordnung übermittelt. Ziel ist eine klarere und praxisnähere Anwendung der DSGVO. Die geplanten Anpassungen betreffen insbesondere Meldefristen, Rechtsgrundlagen und Begriffsdefinitionen. Geplante Änderungen haben potenziell weitreichenden Folgen für Unternehmen und Verbraucher.
Immer mehr Cloud-Nutzer in Deutschland setzen auf Datenschutz und Datensouveränität. Eine aktuelle Studie zeigt, dass die Mehrheit lieber in sichere EU-Anbieter investiert, statt beim Preis zu sparen. Besonders gefragt sind Cloud-Dienste, die Daten ausschließlich auf europäischen Servern speichern und damit den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung entsprechen. Das Vertrauen in transparente Anbieter wächst, während der Wunsch nach digitaler Unabhängigkeit gegenüber außereuropäischen Plattformen zunimmt.
Die EU-Mitgliedsstaaten haben ein weitreichendes Paket beschlossen: Fahrverbote sollen künftig in ganz Europa gelten, der Führerschein wird digital und neue Regeln für junge Fahrer treten in Kraft. Wer im Ausland mit Alkohol, Drogen oder zu hoher Geschwindigkeit auffällt, riskiert künftig mehr als nur ein Bußgeld. Die Europäische Union hat beschlossen, Fahrverbote künftig in allen Mitgliedsstaaten anzuerkennen. Damit sollen Verkehrssünder nicht länger davon profitieren, dass nationale Grenzen bisher als Schutzbarriere wirkten.
Die Kanzlei FROMMER Legal mahnt aktuell wegen des Films „The Life of Chuck“ ab. Betroffene sollen für angebliche Urheberrechtsverletzungen hohe Schadensersatz- und Anwaltskosten zahlen. Die Schreiben enthalten teils kurze Fristen und setzen Empfänger stark unter Druck. Was hinter den Forderungen steckt, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen und wie Sie richtig reagieren, erfahren Sie hier.
Das bisher als COPYTRACK bekannte Unternehmen tritt nun als RD Legal GmbH auf und verschickt weiterhin Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen bei der Bildnutzung im Internet. Viele Betroffene fragen sich, ob diese Schreiben rechtmäßig sind und ob sich durch die Umfirmierung rechtlich etwas ändert. Wir erklären, was hinter dem neuen Firmennamen steckt und welche Auswirkungen das für Abgemahnte hat.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt derzeit über einen Fall, der für Mieter und Vermieter gleichermaßen von großer Bedeutung ist: Darf ein Hauptmieter seine Wohnung gewinnbringend untervermieten oder rechtfertigt dies eine Kündigung durch den Vermieter? Das Urteil soll am 28.01.2026 kommen, jedoch scheint der BGH eher der Vermieter-Seite zuzustimmen.
Mehr als 10.000 Hotels aus ganz Europa klagen gemeinsam gegen das Online-Reiseportal Booking.com. Im Zentrum des Rechtsstreits steht die sogenannte Bestpreisklauseln, die Hoteliers seit Jahren ein Dorn im Auge sind. Doch worum geht es rechtlich – und was bedeutet das für Verbraucher?
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) darf seine Facebook-Seite vorerst weiterführen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln am 17. Juli 2025 entschieden und den Klagen der Bundesregierung sowie des Plattformbetreibers Meta gegen ein Verbot der Bundesdatenschutzbeauftragten überwiegend stattgegeben (Az. 13 K 1419/23).
Wird ein Nutzerkonto auf der Plattform „facebook“ nach den Gesamtumständen ausschließlich dazu eingerichtet und genutzt, rechtsverletzende Äußerungen über eine Person zu posten, besteht nicht nur ein Anspruch auf Löschung der Äußerungen, sondern auch auf Löschung des Kontos. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit gestern verkündeter Entscheidung den Unterlassungsanträgen der Klägerin stattgegeben.
Ein Hostprovider - hier Meta - muss nach einem Hinweis auf einen rechtsverletzenden Post auf der Social-Media-Plattform Facebook auch ohne weitere Hinweise sinngleiche Inhalte sperren. Sinngleich sind etwa Beiträge mit identischem Text und Bild, aber abweichender Gestaltung (Auflösung, Größe/Zuschnitt, Verwendung von Farbfiltern, Einfassung), bloßer Änderung typografischer Zeichen oder Hinzufügung von Elementen etwa sog. Captions, welche den Aussagegehalt nicht verändern, entschied das Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) mit heute veröffentlichtem Beschluss in Fortführung der Senatsrechtsprechung zum sog. „Künast-Meme“ und unter Berücksichtigung des zwischenzeitlich in Kraft getretenen Digital Services Act.
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