Der Streitwert in Höhe von 9.000,00 EUR ist nicht der Betrag, den die unterlegene Partei zahlen muss. 9.000,00 EUR sind bei einem ergangenen Urteil nur der Richtwert für die Gerichtsgebühr.
In Anlage 2 des Gerichtskostengesetzes (GKG) befindet sich eine tabellarische Übersicht, in welcher Streitwerte eine feste 1,0 Gebühr zugeordnet werden. In diesem Fall 222,00 EUR. 1,0 Gebühr bedeutet, dass die genannte Gebühr mit dem Faktor 1,0 multipliziert würde.
Ergeht ein Urteil eines Arbeitsgerichtes erhöht sich der Faktor von 1,0 auf 2,0.
Zusammengefasst errechnen sich die Gerichtskosten bei einer Kündigungsschutzklage bei einem Bruttomonatseinkommen von 3.000,00 EUR wie folgt:
- Dem Streitwert in Höhe von 9.000,00 EUR wird eine 1,0 Gebühr in Höhe von 222,00 EUR zugewiesen (nach dem GKG)
- Infolge des Urteilsspruchs erhöht sich die 1,0 Gebühr auf eine 2,0 Gebühr
- 222,00 EUR werden mit dem Faktor 2,0 multipliziert (222*2,0=444)
- Ergebnis: Die Gerichtsgebühr beträgt 444,00 EUR.
Anwaltskosten: Erheben Sie Kündigungsschutzklage und lassen sich anwaltlich vertreten, übernehmen Sie neben den Gerichtskosten die eigenen Anwaltskosten.
Das heißt, Kosten entstehen von dem Zeitpunkt der Beauftragung eines Anwalts, vor einer Güteverhandlung bis zum Urteil in der ersten Instanz. Das ist im Arbeitsprozess anders als im gewöhnlichen Zivilprozess, in dem die unterlegene Partei stets sowohl die eigenen Anwaltskosten als auch die Kosten der Gegenseite zu tragen hat. Die Kosten der Gegenseite wären nur zu zahlen, wenn Sie in Berufung oder Revision gehen. Das kommt in der Praxis aber äußerst selten vor.
Beispiel: Lassen Sie sich bei einer Kündigungsschutzklage von einem Rechtsanwalt vertreten und hatten bislang ein Bruttoeinkommen in Höhe von 3.000,00 EUR, belauft sich der Streitwert auf 9.000,00 EUR. Diesem Streitwert wird eine 1,0 Gebühr in Höhe von 507,00 EUR nach dem RVG zugewiesen.
Ergeht am Ende des Prozesses ein Urteil kommen folgende Kosten auf Sie zu:
- 1,3 Verfahrensgebühr (507*1,3=) 659,10 EUR
- 1,2 Terminsgebühr (507*1,2=) 608,40
- Kosten für die gerichtliche Vertretung in Höhe von 1267,50 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer.
Der Vorteil im Arbeitsprozess ist, dass das Prozessrisiko samt anwaltlicher Kosten für den Kläger überschaubar bleibt, da die Kosten der Gegenseite auch bei einer Klageabweisung nicht zu zahlen sind.