Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Abfindungsrechner

Unser Abfindungsrechner gibt Ihnen eine erste Einschätzung, ob Sie sich erfolgreich gegen eine arbeitsrechtliche Kündigung zu Wehr setzen können und wie die Chancen auf eine Abfindung für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes stehen.

Der Check dauert weniger als 2 Minuten.

Welche Art der Kündigung haben Sie erhalten?

Mit unserem Abfindungsrechner können Sie kostenfrei prüfen, ob Sie sich erfolgreich gegen eine arbeitsrechtliche Kündigung zu Wehr setzen können bzw. ob Ihnen eine Abfindung zusteht. Bitte beachten Sie - es handelt sich hierbei um eine erste Einschätzung. Unser Abfindungsrechner kann eine profunde anwaltliche Beratung nicht ersetzen. Das muss er aber auch nicht, denn Sie haben bei uns die Möglichkeit, eine kostenfreie anwaltliche Erstberatung in Anspruch zu nehmen. Übersenden Sie uns Ihren Arbeitsvertrag und die Kündigung bzw. den Aufhebungsvertrag. Einer unserer Anwälte sieht sich Ihre Unterlagen an und ruft Sie zeitnah zurück - kostenfrei und unverbindlich.

Ordentliche Kündigung

Man unterscheidet zwischen der ordentlichen Kündigung und der außerordentlichen Kündigung. Die ordentliche Kündigung muss nicht begründet werden. Sie kann nur mit einer bestimmten Frist ausgesprochen werden. Die Mindestfristen sind in § 622 BGB geregelt. Im Arbeitsvertrag können hiervon abweichend auch längere Fristen vereinbart werden. Wird eine ordentliche Kündigung mit einer kürzeren als der vorgesehenen Frist ausgesprochen, so wirkt die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

ordentliche Kündigung

Außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung (auch fristlose Kündigung) ist eine Kündigung, durch die das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund in der Regel ohne Einhalten einer gesetzlichen, tarifvertraglichen oder einzelvertraglichen Kündigungsfrist beendet. Die außerordentliche Kündigung unterscheidet sich von der ordentlichen Kündigung im Wesentlichen darin, dass die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird, da das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet werden soll.

außerordentliche Kündigung

Krankheitsbedingte Kündigung

Als krankheitsbedingte Kündigung bezeichnet man eine Kündigung, mit der einem Arbeitnehmer, der unter das Kündigungsschutzgesetz fällt, ordentlich gekündigt werden kann, wenn der Arbeitnehmer krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.

krankheitsbedingte Kündigung

Betriebsbedingte Kündigung

Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis wegen dringender betrieblicher Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegenstehen, kündigt. Solche Erfordernisse liegen dann vor, wenn der Arbeitgeber eine auf den Betrieb bezogene unternehmerische Entscheidung getroffen hat, die zu einem künftigen dauerhaften Wegfall von Arbeitsbedarf in einem Betrieb führt bzw. führen wird.

betriebsbedingte Kündigung