Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Wir helfen Ihnen im Fall der Kündigung des Arbeitsvertrages

Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten?

Die Rechtsanwälte von SOS Kündigung stehen Ihnen beratend zur Seite.

Übersenden Sie uns Ihre Kündigung direkt über den Gratis-Kündigungs-Check. Einer unserer Anwälte ruft Sie im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung zurück. Mit Hilfe unseres Abfindungsrechner erhalten Sie einen Überblick, welche Abfindungshöhe Ihnen zustehen kann.

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Ich berate Sie umfassend bei einer Kündigung!

Carl Christian Müller, LL.M
Rechtsanwalt

Das müssen Sie zur Kündigung wissen:

  • Lassen Sie einen Anwalt die Kündigung prüfen. Dieser berät Sie, ob eine Kündigungsschutzklage erfolgsversprechend ist.
  • Fristen beachten: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen eingereicht werden.
  • Verhandeln Sie über eine Abfindung: Unsere Rechtsanwalte beraten Sie, wie die Chancen in Ihrem Fall sind.

Nach Erhalt einer Kündigung - Das ist zu tun:

Tief durchatmen und Ruhe bewahren

Wir beantworten Ihre Fragen rund um die Kündigung und welche Optionen Sie jetzt haben.

Nichts unterschreiben

Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag ohne anwaltliche Prüfung.

Versäumen Sie keine Fristen

Es ist Eile geboten: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen eingereicht werden.

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Kündigung des Arbeitsvertrags - Die wichtigsten Fragen im Überblick

Auf was muss ich nach einer Kündigung achten?

Bewahren Sie einen kühlen Kopf, aber beachten Sie die relevanten Fristen! Sie haben drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage zu erheben. Außerdem sollten Sie sich innerhalb von drei Tagen bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden. Anderenfalls drohen Einbußen beim Arbeitslosengeld.

Habe ich Anspruch auf Abfindung?

Grundsätzlich gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung. Um einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden, lassen sich jedoch viele Arbeitgeber auf die Auszahlung einer Abfindung ein. Da die Höhe der Abfindung von verschiedenen Faktoren abhängt, sollte jeder Schritt im Anschluss an eine Kündigung wohl durchdacht sein.

Wann droht eine Sperrzeit/Sperrfrist?

Sperrfrist bedeutet, dass die Arbeitsagentur zeitweise kein Arbeitslosengeld bezahlt, obwohl der Arbeitnehmer eigentlich leistungsberechtigt ist. Dies erfolgt in der Regel dann, wenn der Arbeitnehmer durch sein Verhalten vorsätzlich oder grob fahrlässig das Ende des Arbeitsverhältnisses herbeigeführt hat.

Wann macht es Sinn gegen die Kündigung zu klagen?

Sofern Anhaltspunkte für eine unwirksame Kündigung vorliegen, sollte binnen 3 Wochen nach deren Erhalt Kündigungsschutzklage erhoben werden. Nur so wahren Sie sich die Chance auf eine auf eine gute Verhandlungsposition. Mehr...

Fristlos gekündigt?

Bei einer fristlosen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis sofort beendet, die Kündigungsfrist wird also nicht eingehalten. Somit handelt es sich um eine außerordentliche Kündigung. Diese ist allerdings nur dann wirksam, wenn auch die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung gegeben sind. Mehr...

Meine Kündigung enthält keine Begründung - ist das erlaubt?

Ihr Kündigungsschreiben enthält keine Begründung? Grundsätzlich ist dies möglich. Nur in Ausnahmefällen, wie etwa bei der Kündigung von Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz, muss der Kündigungsgrund genannt werden.

Freistellung nach Kündigung?

Die Freistellung nach einer Kündigung kann, wenn sie nicht einvernehmlich erfolgt, unzulässig sein. Insbesondere bei einer offensichtlich unwirksamen Kündigung oder im Fall einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung.

Darf eine Kündigung per E-Mail versandt werden?

Wenn Sie eine Kündigung per E-Mail erhalten haben, ist diese unwirksam. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, das Kündigungsschreiben muss eigenhändig vom Verantwortlichen unterzeichnet werden.

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Kündigung des Arbeitsvertrags – Was muss ich jetzt tun?

Der Verlust des Arbeitsplatzes ist ein gravierender Einschnitt im Leben der Betroffenen und ihrer Familien. Trotzdem ist es wichtig, dass Sie nach einer Kündigung Ihres Arbeitsvertrags einen kühlen Kopf bewahren und schnell handeln.

Leider gibt es bei Kündigungen enge Fristsetzungen, die unbedingt zu beachten sind. Da sich die rechtliche Handhabe nach einer Kündigung von Fall zu Fall stark unterscheiden kann, müssen die Umstände jeder Kündigung individuell überprüft werden.

Kostenfreie Ersteinschätzung - Unkompliziert und unverbindlich!

Diese Ersteinschätzung bieten wir Ihnen kostenfrei und unkompliziert an. Hierfür müssen Sie uns lediglich vor Fristablauf Ihre Unterlagen zukommen lassen.

Nach einer ersten Überprüfung Ihrer Kündigung, melden wir uns mit einer realistischen Einschätzung Ihrer Situation und möglichen Erfolgsaussichten zurück.

Die Ersteinschätzung erfolgt völlig unverbindlich. Je nachdem, was dabei herauskommt, können Sie selbst entscheiden, ob Sie weitere juristische Schritte mit unserer Unterstützung einleiten möchten oder nicht.

Realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten - Die wichtigste Information ist kostenlos!

Eine realistische Einschätzung möglicher Erfolgsaussichten steht bei uns immer an oberster Stelle. Auch wir haben kein Interesse daran, aussichtslose Klagen oder langwierige Verhandlungen zu führen, um am Ende nur magere Ergebnisse für Sie zu erzielen. Deswegen werden wir Ihnen von Anfang an klar kommunizieren, wenn uns die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte wenig sinnvoll erscheint.

Egal, wie Ihre Chancen stehen – Wir begleiten Sie!

Aber selbst wenn wir zu der Einschätzung gelangen, dass eine Anfechtung Ihrer Kündigung wenig Aussichten auf Erfolg hat, ist dies eine wichtige Erkenntnis für Sie.

Nun können Sie sich auf andere wichtige Aspekte konzentrieren, die Sie nach einer Kündigung Ihres Arbeitsvertrages nicht aus den Augen verlieren sollten. Auch hier helfen wir Ihnen gerne weiter. So erhalten Sie im Rahmen unserer kostenfreien Erstberatung wichtige Tipps rund um Fragen wie Freistellung, Resturlaub, Überstunden, Arbeitszeugnis, Meldung bei der Arbeitsagentur etc.

Bei anfechtbarer Kündigung – Wir holen das Beste für Sie raus!

Sollte einer unserer Anwälte nach Überprüfung Ihrer Unterlagen zu dem Schluss kommen, dass rechtliche Schritte gegen die Kündigung Ihres Arbeitsvertrags erfolgversprechend sind, wird er das weitere Vorgehen genau mit Ihnen abstimmen.

Da bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags verschiedene Faktoren beachtet werden müssen, wird es nun um die Frage gehen, welche Ziele wir gemeinsam erreichen möchten.

Wollen wir uns gegen die Kündigung zur Wehr setzen und uns für die Beibehaltung Ihres Arbeitsplatzes stark machen? Oder wollen wir versuchen durch eine geschickte Verhandlungsstrategie eine möglichst hohe Abfindung zu erhalten?

Wir bringen Sie mit Ihrem Arbeitgeber auf Augenhöhe!

Wie auch immer Ihr Fall geartet sein mag, Sie können darauf vertrauen, dass unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht auf genügend Erfahrung zurückgreifen können, um Sie erfolgreichen durch alle relevanten juristischen Fragen und Problemstellungen zu führen. Je nach Zielsetzung und Begleitumständen, werden wir eine klare Strategie formulieren und umgehend alle relevanten Schritte fristgerecht einleiten.

Unser langjähriger Fokus auf die Verteidigung von Arbeitnehmerrechten kommt uns hierbei besonders zugute. Wir wissen, wie man sich von vorne herein in starke Verhandlungspositionen begibt und wie man - auch bei vermeintlich starkem Gegenwind - unbeirrbar die Interessen seiner Mandanten vertritt.

Das sagen unsere Mandanten über uns

Datum: 15.12.2021

Die Waldorf Frommer-Abmahnung war natürlich ein Schock!! Das kostenlose Erstgespräch hat mich dann sehr beruhigt. Super Beratung, alle Fragen verständlich geklärt. Vielen Dank!

Datum: 02.01.2022

Große Hilfe, sehr freundlich und kompetent! Nach kostenfreiem Telefonat kann man sich entscheiden. Klare Empfehlung von mir!

Datum: 09.01.2022

Was könnte man besser machen? Sich nicht abmahnen lassen! Anwalt ist jedenfalls top, danke für die Hilfe

Aktuelle Meldungen rund um das Thema Kündigung

Auseinandersetzung wegen zugeparkter Betriebseinfahrt ist kein Arbeitsunfall

Kommt es während einer Betriebsfahrt zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung mit einem anderen Verkehrsteilnehmer, weil dieser sich beleidigend verhält, stellen die daraus resultierenden Verletzungen keinen Arbeitsunfall dar (Urteil vom 16.02.2023, Az. S 98 U 50/21).

Höherer Lohn bei unsanierten Sanitäreinrichtungen

In einem Haustarifvertrag kann eine Entgelterhöhung für den Fall vereinbart werden, dass die Arbeitgeberin konkret bezeichnete Sanierungsmaßnahmen nicht bis zu einem bestimmten Datum durchführt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 22.02.2023 entschieden (Az. 4 AZR 68/22).

Rechtsradikale Memes: Polizist muss Dienstausschluss hinnehmen

Das Verwaltungsgericht (VG) Magdeburg hat den Antrag des Polizisten auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mit Beschluss vom 15.02.2023 abgelehnt, sodass der Antragsteller das vorläufige Verbot der Führung der Dienstgeschäfte einstweilen hinzunehmen hat (Az. 5 B 17/23 MD).

Verschieden hohe Zuschläge für Nachtarbeit können zulässig sein

Eine Regelung in einem Tarifvertrag, die für unregelmäßige Nachtarbeit einen höheren Zuschlag vorsieht als für regelmäßige Nachtarbeit, verstößt dann nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung gegeben ist, der aus dem Tarifvertrag erkennbar sein muss. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 22.02.2023 entschieden (Az. 10 AZR 332/20).