Kanzlei für Arbeitsrecht in Berlin
Wir sind eine Kanzlei in Berlin, die Arbeitnehmer nach einer Kündigung vertritt,
Nutzen Sie unseren Abfindungsrechner, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen.
Oder übersenden Sie uns Ihre Kündigung gleich zu einem Gratis-Kündigungs-Check. Einer unserer Anwälte wird Sie im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung unmittelbar zurückrufen.
Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.
Wir beantworten Ihre Fragen in einem garantiert kostenfreien Erstgespräch – das nimmt Ihnen die erste Nervosität.
Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag ungeprüft. Wir sagen Ihnen welche Rechte Ihnen zustehen. Verschenken Sie kein Geld - insbesondere, wenn es um das Thema Abfindung geht!
Sofern die Kündigung unberechtigt ist oder eine außergerichtliche Einigung nicht gelingt, muss gegen die Kündigung beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erhoben werden. Die Frist, innerhalb derer Kündigungsschutzklage eingereicht werden muss beträgt 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung!
Nehmen Sie unseren Service in Anspruch und rufen bei uns an. Sie sprechen bei uns immer mit einem Rechtsanwalt. Dieser wird Ihnen Ihre Fragen individuell beantworten Ihnen eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falls geben. Profitieren Sie von unseren umfangreichen Erfahrungswerten im Umgang mit Arbeitsrechtssachen.
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Bewahren Sie einen kühlen Kopf. Sie haben drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage zu erheben. Zunächst sollten Sie sich innerhalb von drei Tagen bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden. Andernfalls drohen Einbußen beim Arbeitslosengeld. ...
Wenn Sie eine Kündigung per E-Mail erhalten haben, ist diese unwirksam. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das bedeutet, dass das Kündigungsschreiben vom Kündigenden eigenhändig unterzeichnet werden muss. ...
In Ihrem Kündigungsschreiben enthält keine Begründung? Grundsätzlich ist dies möglich. Nur in Ausnahmefällen, wie etwa bei der Kündigung von Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz, muss der Kündigungsgrund genannt werden. ...
Die Freistellung nach einer Kündigung kann, wenn sie nicht einvernehmlich erfolgt, unzulässig sein. Insbesondere bei einer offensichtlich unwirksamen Kündigung oder im Fall einer in der 1. Instanz erfolgreichen Kündigungsschutzklage hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung.
Bei einer fristlosen Kündigung geht Ihr Arbeitgeber davon aus, dass ihm eine Weiterbeschäftigung innerhalb der Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist. Regelmäßig setzt eine fristlose Kündigung eine Abmahnung voraus. Mehr...
Eine Abfindung ist oftmals das Resultat einer klugen Verhandlungsstrategie und wird entweder noch außergerichtlich oder durch einen Vergleich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im sogenannten Gütetermin ausgehandelt.
Sofern Anhaltspunkte für eine unwirksame Kündigung vorliegen, sollte binnen 3 Wochen nach deren Erhalt Kündigungsschutzklage erhoben werden. Nur so wahren Sie sich die Chance auf eine auf eine gute Verhandlungsposition. Mehr...
Sofern der Arbeitnehmer dasBeschäftigungsverhältnis gelöst oder durch eine arbeitsvertragswidriges Verhalten einen Anlass für die Beednigung des Beschäftigungsverhältnisses und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig das Ende des Arbeitsverhältnisses herbeigeführt hat, kann dies eine Sperrzeit/Sperrfrist zur Folge haben.
Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.
Eine Kündigung bedeutet ein gravierender Einschnitt im Leben der Betroffenen und deren Familien. Die eigene Kündigung sollte gut durchdacht sein. Wenn Sie gekündigt worden sind, sollte gut überlegt werden, welchen strategischen Ziele erreicht werden sollen und welche rechtlichen Schritte diese Ziele ermöglichen. Als Ziele kommen das Behalten des Arbeitsplatzes aber auch die eine möglichst hohe Abfindung im Verhandlungswege in Betracht.
Wenn Sie eine Kündigung erhalten, sollten Sie sich innerhalb von drei Tagen bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden. Andernfalls drohen Einbußen beim Arbeitslosengeld.
Außerdem sollten Sie nicht vergessen Ihren Arbeitgeber nach einem Arbeitszeugnis zu fragen. Auf ein Arbeitszeugnis haben Sie einen rechtlichen Anspruch.
Obwohl vor den Arbeitsgerichten kein Anwaltszwang herrscht, sollten Sie sich in allen Fragen rund um das Thema Kündigung - auch bereits außergerichtlich - fachkundigen Rat von einem Rechtsanwalt einholen. Das Arbeitsrecht ist zu komplex und beinhaltet eine ganze Reihe an Detailfragen, die am besten von einem Experten in Arbeitsrecht geklärt werden. Es geht immerhin um Ihren Job!
Die Waldorf Frommer-Abmahnung war natürlich ein Schock!! Das kostenlose Erstgespräch hat mich dann sehr beruhigt. Super Beratung, alle Fragen verständlich geklärt. Vielen Dank!
Große Hilfe, sehr freundlich und kompetent! Nach kostenfreiem Telefonat kann man sich entscheiden. Klare Empfehlung von mir!
Was könnte man besser machen? Sich nicht abmahnen lassen! Anwalt ist jedenfalls top, danke für die Hilfe