Ein Stuttgarter Mitarbeiter wurde nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos gekündigt wegen menschenverachtender Nachrichten in einer WhatsApp-Gruppe. Das Landesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidung und stellte klar, dass selbst private Chats arbeitsrechtliche Folgen haben können, wenn die Inhalte extreme Grenzen überschreiten.
Ein Arbeitnehmer wurde gekündigt und legte kurz darauf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Der Arbeitgeber zweifelte die Krankschreibung an und verweigerte die Entgeltfortzahlung. Während das Arbeitsgericht die Klage abgewiesen hatte, entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf zugunsten des Arbeitnehmers.
Ein ungewöhnlicher Kündigungsfall sorgt für Aufsehen: Ein Arbeitnehmer wurde entlassen, nachdem sein Arbeitgeber auffällige Toilettenpausen dokumentiert hatte. Nach Auffassung des Unternehmens war der Arbeitsablauf dadurch erheblich beeinträchtigt, weshalb die Kündigung ausgesprochen wurde.
Für Beschäftigte, die unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) fallen, richtet sich der Anspruch auf Feiertagszuschläge danach, ob am regelmäßigen Beschäftigungsort ein gesetzlicher Feiertag ist.
Kommt es während einer Betriebsfahrt zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung mit einem anderen Verkehrsteilnehmer, weil dieser sich beleidigend verhält, stellen die daraus resultierenden Verletzungen keinen Arbeitsunfall dar (Urteil vom 16.02.2023, Az. S 98 U 50/21).
In einem Haustarifvertrag kann eine Entgelterhöhung für den Fall vereinbart werden, dass die Arbeitgeberin konkret bezeichnete Sanierungsmaßnahmen nicht bis zu einem bestimmten Datum durchführt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 22.02.2023 entschieden (Az. 4 AZR 68/22).
Das Verwaltungsgericht (VG) Magdeburg hat den Antrag des Polizisten auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mit Beschluss vom 15.02.2023 abgelehnt, sodass der Antragsteller das vorläufige Verbot der Führung der Dienstgeschäfte einstweilen hinzunehmen hat (Az. 5 B 17/23 MD).
Eine Regelung in einem Tarifvertrag, die für unregelmäßige Nachtarbeit einen höheren Zuschlag vorsieht als für regelmäßige Nachtarbeit, verstößt dann nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung gegeben ist, der aus dem Tarifvertrag erkennbar sein muss. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 22.02.2023 entschieden (Az. 10 AZR 332/20).
Außerordentliche Kündigung wegen Statuswechsel einer Hebamme von freiberuflicher Tätigkeit zu einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis ist unwirksam. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main mit Urteil vom 01.02.2023 entschieden (Az. 17 U 30/22).
Eine Frau hat Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt. Daran ändert es nichts, wenn der männliche Kollege ein höheres Entgelt fordert und der Arbeitgeber dieser Forderung nachgibt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden (Urteil vom 16.02.2023, Az. 8 AZR 450/21).
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