
Ich verteidige seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Profitieren Sie von meinen Erfahrungswerten.
Carl Christian Müller, LL.M
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Haben Sie eine Abmahnung von Meissner & Meissner erhalten?
Wir können Ihnen helfen! Wir kämpfen für Ihr Recht – und Ihren Geldbeutel.
Unser Ziel: Sie zahlen weniger oder nichts. Rechtsanwalt Carl Christian Müller ist Fachanwalt für Urheber- & Medienrecht und hat bereits mehrere tausend Abmahnungen verteidigt.

Ich verteidige seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Profitieren Sie von meinen Erfahrungswerten.
Carl Christian Müller, LL.M
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Wir haben umfangreiche Erfahrungen mit den Rechtsanwälten Meissner und Meissner und stehen Ihnen gerne zur Seite.
Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung der Kanzlei Meissner und Meissner nicht ungeprüft. Hierbei handelt es sich um einen Vertrag auf Lebenszeit, der für Sie ausschließlich Belastungen mit sich bringt. Rufen Sie auch nicht bei Meissner und Meissner an.
Auch die Abmahnung dem Grunde nach berechtigt ist, Sie also keine Erlaubnis zur Nutzung der Fotos hatten, sind die geforderten Schadensersatzbeträge nicht selten zu hoch. Zudem kann es teurer werden, wenn nicht oder falsch reagiert wird. Unser Ziel: Sie zahlen nichts oder deutlich weniger.
Soforthilfe bundesweit unter 030 213 003 290
Wir beantworten sämtliche Ihrer Fragen zu einer Abmahnung der Kanzlei Meissner und Meissner in einem garantiert kostenfreien Erstgespräch – das nimmt Ihnen die erste Nervosität.
Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.
Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren Mandanten, die abgemahnt worden sind. Wir verfügen über die Erfahrung aus mehreren tausend Fällen. Wir kämpfen an Ihrer Seite für Ihr Recht. Wir haben nicht nur Ihre rechtlichen, sondern auch Ihre wirtschaftlichen Interessen stets im Blick. Denn in vielen Fällen lassen sich die Kosten erheblich senken.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu Abmahnungen:
Nein, bei den Foto- oder Bilder-Abmahnungen von Meissner & Meissner handelt es sich in den uns bekannten Fällen nicht um Fake, Abzocke oder Betrug. Über die von Meissner und Meissner geforderten Beträge lässt sich zwar trefflich streiten, es besteht aber kein Zweifel daran, dass die Abmahnungen in Abstimmung mit den Rechteinhabern ausgesprochen werden. Um wohl Zweifel an der Echtheit auszuschließen, befindet sich als Anhang zu den Abmahnungen von Meissner und Meissner in der Regel eine unterschriebene Vollmacht der Rechteinhaber.
Meissner & Meissner ist eine auf das Urheberrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Berlin. Nach eigenen Angaben blickt die Kanzlei auf eine über 130 Jahre alte Geschichte zurück. In der Gegenwart sind uns Meissner & Meissner vor allem mit Foto-Abmahnungen für Fotografen wie Stefan Kapfer, Andy Fox, Markus Rössle und Bilder-Abmahnungen für den Kartenverlag Euro-Cities AG aufgefallen. In den meisten Abmahnungen von Meissner und Meissner wird den Betroffenen die Verwendung von Fotografien ohne Lizenz und die fehlende Quellenangabe vorgeworfen.
In jedem Fall sollte reagiert werden! Meissner & Meissner setzen eine kurze Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Wird auf die Abmahnung von Meissner und Meissner nicht reagiert, droht im schlimmsten Fall die Einleitung gerichtliche Schritte. Damit wären dann auch höhere Kosten verbunden. Vermeiden Sie unnötige Kosten indem Sie auf die Abmahnung reagieren.
Mit unserer kostenfreien Erstberatung von einem Rechtsanwalt können Sie zunächst die wichtigsten Fragen rund um Ihre Abmahnung von Meissner & Meissner klären. Wie es danach weitergehen soll und ob Sie den Weg mit uns gehen möchten, können Sie danach immer noch entscheiden.
Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.
Bei einer unberechtigten Nutzung einer Fotografie oder einer fehlenden Nennung des Urhebers, steht einem Fotografen ein Unterlassungsanspruch zu. Der Unterlassungsanspruch kann gegenüber dem Rechteinhaber nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsklärung erfüllt werden. Zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung lassen Foto-Abmahner wie Meissner und Meissner eine kurze Frist. Deshalb muss in jedem Fall auf die Abmahnung reagiert werden, da andernfalls der Erlass einer einstweiligen Verfügung droht. Eine einstweilige Verfügung wird von einem Gericht durch einen Beschluss erlassen – was automatisch Gerichts- bzw. höhere Anwaltskosten nach sich zieht.
Eine vorgefertigte Unterlassungserklärung von Meissner und Meissner sollte dennoch nicht ohne vorherige Überprüfung unterzeichnet werden! Eine Unterlassungserklärung ist ein Vertrag, der Unterzeichner lebenslang bindet. Wird voreilig eine Unterschrift unter die Unterlassungserklärung geleistet ohne, dass ein Unterlassungsanspruch bestanden hätte, ist der Unterzeichner fest an die Erklärung gebunden.
Daneben soll der entstandene Schaden für die Verwendung einer Fotografie ohne Lizenz soll vom Schädiger ersetzt werden. Hierzu macht Meissner und Meissner den Schadensersatzanspruch geltend, der sich nach der sogenannten Lizenzanalogie errechnet. Um den Schadensersatzanspruch berechnen zu können, verlangt Meissner und Meissner in seiner Abmahnung Auskunft über die Nutzung der Fotografien oder Bilder. Außerdem weist die Kanzlei bereits im ersten Schreiben daraufhin, dass ein 100%iger Aufschlag bei fehlender Nennung des Urhebers gezahlt werden soll.
Meissner und Meissner fordern zusätzlich Erstattung der Anwaltskosten, die den Rechteinhabern mit der Beauftragung der Rechtsanwälte entstanden sind. Die Anwaltskosten setzen sich grundsätzlich aus dem Gegenstandswert und der Geschäftsgebühr zusammen. In einem uns bekannten Fall lag der Gegenstandswert zum Beispiel bei 7.500,00 EUR. Bei einer 1,3 Geschäftsgebühr zuzüglich Post- und Telekommunikationspauschale wurden dann insgesamt Anwaltskosten in Höhe von 612,80 EUR geltend gemacht.
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Sofern ein Bild oder eine Fotografie ohne Erwerb einer Lizenz genutzt wurde, sind der Unterlassungsanspruch und die Anwaltskosten berechtigt. Das heißt aber keinesfalls, dass die geltend gemachten Kosten in der Höhe akzeptiert werden müssen. Gerade bei den Anwaltskosten können um die angeführten Streitwerte gestritten werden. Das gilt insbesondere, wenn im Zweifel steht, ob Meissner und Meissner einen professionellen Fotografen vertreten.
Beim Schadensersatz greift Meissner und Meissner auf die Lizenzanalogie zurück. Bei der Vertretung des Kartenverlags Euro-Cities AG verweist die Kanzlei bei der Berechnung der Höhe des Schadensersatzes auf die Nutzungsbedingen von stadtplandienst.de. Nach diesen Nutzungsbedingungen soll die Benutzung eines Bildes, je nach Größe, bis zu 2.020,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer kosten. Rechnet man den 100%igen Aufschlag für die fehlende Nennung hinzu, kommt man auf einen Schadensersatz von mehr als 4.000,00 EUR.
Lassen Sie sich nicht von den Forderungen einschüchtern, suchen Sie sich Unterstützung! In unserer kostenfreien Ersteinschätzung haben Sie die Gelegenheit mit einem erfahrenen Rechtsanwalt zu sprechen. In dem Erstgespräch lassen sich bereits viele Fragen klären. Zum Beispiel muss nicht in jedem Fall eine Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Eine gewissenhafte, zielgerichtet und individuelle Bearbeitung sind unsere Ansprüche an uns selbst. Mit SOS ABMAHNUNG steht Ihnen unter anderem die Expertise eines Fachanwalts für Urheber- und Medienrecht und die eines motivierten Teams zur Verfügung. Unsere Mandanten schätzen unsere umfangreichen Erfahrungen und lösungsorientierten Ansätze in Bezug auf Abmahnungen im Bereich der Urheberrechtsverletzungen, von denen Sie auch profitieren können. Wir stehen auch Ihnen mit unserem ganzen Wissen gerne zur Seite. Unser erklärtes Ziel für Ihre Abmahnung von Rechtsanwalt Robert Fechner ist es, dass Sie kein oder weniger Schadensersatz zahlen.
Probieren Sie uns aus! Schicken Sie uns Ihre Abmahnung zu. Wir rufen Sie gerne zurück und beraten Sie garantiert kostenfrei!

Nehmen Sie unser Angebot der kostenfreien Erstberatung in Anspruch. Sie sprechen bei uns immer mit einem Anwalt. Wir beantworten Ihnen jede Frage rund um eine Foto-Abmahnung.
Carl Christian Müller, LL.M
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung. Bei uns sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt - kein Callcenter.
Und so geht's:
1. Schicken Sie uns Ihre Abmahnung der Kanzlei Meissner & Meissner einfach über das Kontaktformular zu.
2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich Ihre Abmahnung an, prüft umfassend die Sach- und Rechtslage und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Garantiert kostenfrei!
3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.
Was darf die Abmahnung
kosten?
Sie haben eine Abmahnung erhalten und fragen sich mit welchen Kosten zu rechnen ist? Dann sind Sie hier richtig! Wir klären Sie über die wichtigsten Fragen auf und geben Ihnen wertvolle Ratschläge.
Das große FAQ zum Thema Abmahnung
Sie haben weitere Fragen zum Thema Abmahnung? Auf dieser Seite haben wir in unserer Beratungspraxis häufigst gestellten Fragen zu Abmahnungen zusammengestellt. Hier finden Sie Antworten zu Fragen wie "Wer hat die Abmahnung erfunden?" oder "Warum Abmahnungen - geht's nicht bisschen freundlicher?".
Waldorf Frommer Klage
Sie sind von Waldorf Frommer verklagt worden? Hier erhalten Sie alle relevanten Informationen zu der richtigen Vorgehensweise, zu Ihren Erfolgsaussichten, der richtigen Verteidigungsstrategie und den Kosten, die mit einem solchen Verfahren verbunden sind.
Zeugnis
Dies ist ein Typoblindtext. An ihm kann man sehen, ob alle Buchstaben da sind und wie sie aussehen. Manchmal benutzt man Worte wie Hamburgefonts, Rafgenduks oder Handgloves, um Schriften zu testen. Manchmal Sätze, die alle Buchstaben des Alphabets enthalten - man nennt diese Sätze »Pangrams«.