Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Abmahnung von Meissner & Meissner?

Haben Sie eine Abmahnung von Meissner & Meissner erhalten?

Wir können Ihnen helfen! Wir kämpfen für Ihr Recht – und Ihren Geldbeutel.

Unser Ziel: Sie zahlen weniger oder nichts. Rechtsanwalt Carl Christian Müller ist Fachanwalt für Urheber- & Medienrecht und hat bereits mehrere tausend Abmahnungen verteidigt.

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Ich verteidige seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Profitieren Sie von meinen Erfahrungswerten.

Carl Christian Müller, LL.M
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Sie haben eine Abmahnung von Meissner und Meissner erhalten?

Sie sind von den Rechtsanwälten Meissner und Meissner eine Abmahnung erhalten? Sie sollen Urheberrechtsverletzung begangen haben, weil Sie unbefugt Bild- oder Fotomaterial verwendet haben? Jetzt sollen Sie mehrere hundert oder mehrere tausend Euro zahlen? Viele Internetseitenbetreiber, die wegen einer Abmahnung von Meissner und Meissner bei uns Rat suchen, sind durch die hohen Forderungen erst mal schockiert. Kein Wunder: Die Forderungen gehen nicht selten in die tausende Euro. Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren Mandanten, die eine Foto-Abmahnung von der Kanzlei Meissner und Meissner erhalten haben. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungswerte. Wir können Ihnen helfen!

Die Erstberatung ist kostenfrei.

Erste Tipps zur Verhaltensweise bei einer Abmahnung von Meissner und Meissner

Tief durchatmen und Ruhe bewahren

Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Wir haben umfangreiche Erfahrungen mit den Rechtsanwälten Meissner und Meissner und stehen Ihnen gerne zur Seite.

Nichts unterschreiben

Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung der Kanzlei Meissner und Meissner nicht ungeprüft. Hierbei handelt es sich um einen Vertrag auf Lebenszeit, der für Sie ausschließlich Belastungen mit sich bringt. Rufen Sie auch nicht bei Meissner und Meissner an.

Nichts zahlen

Auch die Abmahnung dem Grunde nach berechtigt ist, Sie also keine Erlaubnis zur Nutzung der Fotos hatten, sind die geforderten Schadensersatzbeträge nicht selten zu hoch. Zudem kann es teurer werden, wenn nicht oder falsch reagiert wird. Unser Ziel: Sie zahlen nichts oder deutlich weniger.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Soforthilfe bundesweit unter 030 213 003 290

Wir beantworten sämtliche Ihrer Fragen zu einer Abmahnung der Kanzlei Meissner und Meissner in einem garantiert kostenfreien Erstgespräch – das nimmt Ihnen die erste Nervosität.

Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.

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Wehren Sie sich - unsere Erfahrung hilft Ihnen dabei!

Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren Mandanten, die abgemahnt worden sind. Wir verfügen über die Erfahrung aus mehreren tausend Fällen. Wir kämpfen an Ihrer Seite für Ihr Recht. Wir haben nicht nur Ihre rechtlichen, sondern auch Ihre wirtschaftlichen Interessen stets im Blick. Denn in vielen Fällen lassen sich die Kosten erheblich senken.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu Abmahnungen:

Meissner & Meissner Abmahnung: Ist das Fake, Abzocke oder Betrug?

Nein, bei den Foto- oder Bilder-Abmahnungen von Meissner & Meissner handelt es sich in den uns bekannten Fällen nicht um Fake, Abzocke oder Betrug. Über die von Meissner und Meissner geforderten Beträge lässt sich zwar trefflich streiten, es besteht aber kein Zweifel daran, dass die Abmahnungen in Abstimmung mit den Rechteinhabern ausgesprochen werden. Um wohl Zweifel an der Echtheit auszuschließen, befindet sich als Anhang zu den Abmahnungen von Meissner und Meissner in der Regel eine unterschriebene Vollmacht der Rechteinhaber.

Wer sind Meissner und Meissner?

Meissner & Meissner ist eine auf das Urheberrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Berlin. Nach eigenen Angaben blickt die Kanzlei auf eine über 130 Jahre alte Geschichte zurück. In der Gegenwart sind uns Meissner & Meissner vor allem mit Foto-Abmahnungen für Fotografen wie Stefan Kapfer, Andy Fox, Markus Rössle und Bilder-Abmahnungen für den Kartenverlag Euro-Cities AG aufgefallen. In den meisten Abmahnungen von Meissner und Meissner wird den Betroffenen die Verwendung von Fotografien ohne Lizenz und die fehlende Quellenangabe vorgeworfen.

Wie sollte auf eine Abmahnung von Meissner & Meissner reagiert werden?

In jedem Fall sollte reagiert werden! Meissner & Meissner setzen eine kurze Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Wird auf die Abmahnung von Meissner und Meissner nicht reagiert, droht im schlimmsten Fall die Einleitung gerichtliche Schritte. Damit wären dann auch höhere Kosten verbunden. Vermeiden Sie unnötige Kosten indem Sie auf die Abmahnung reagieren.

Mit unserer kostenfreien Erstberatung von einem Rechtsanwalt können Sie zunächst die wichtigsten Fragen rund um Ihre Abmahnung von Meissner & Meissner klären. Wie es danach weitergehen soll und ob Sie den Weg mit uns gehen möchten, können Sie danach immer noch entscheiden.

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Welche Ansprüche werden in einer Abmahnung von Meissner und Meissner erhoben?

Unterlassung

Bei einer unberechtigten Nutzung einer Fotografie oder einer fehlenden Nennung des Urhebers, steht einem Fotografen ein Unterlassungsanspruch zu. Der Unterlassungsanspruch kann gegenüber dem Rechteinhaber nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsklärung erfüllt werden. Zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung lassen Foto-Abmahner wie Meissner und Meissner eine kurze Frist. Deshalb muss in jedem Fall auf die Abmahnung reagiert werden, da andernfalls der Erlass einer einstweiligen Verfügung droht. Eine einstweilige Verfügung wird von einem Gericht durch einen Beschluss erlassen – was automatisch Gerichts- bzw. höhere Anwaltskosten nach sich zieht.

Eine vorgefertigte Unterlassungserklärung von Meissner und Meissner sollte dennoch nicht ohne vorherige Überprüfung unterzeichnet werden! Eine Unterlassungserklärung ist ein Vertrag, der Unterzeichner lebenslang bindet. Wird voreilig eine Unterschrift unter die Unterlassungserklärung geleistet ohne, dass ein Unterlassungsanspruch bestanden hätte, ist der Unterzeichner fest an die Erklärung gebunden.

Schadensersatz und Auskunft

Daneben soll der entstandene Schaden für die Verwendung einer Fotografie ohne Lizenz soll vom Schädiger ersetzt werden. Hierzu macht Meissner und Meissner den Schadensersatzanspruch geltend, der sich nach der sogenannten Lizenzanalogie errechnet. Um den Schadensersatzanspruch berechnen zu können, verlangt Meissner und Meissner in seiner Abmahnung Auskunft über die Nutzung der Fotografien oder Bilder. Außerdem weist die Kanzlei bereits im ersten Schreiben daraufhin, dass ein 100%iger Aufschlag bei fehlender Nennung des Urhebers gezahlt werden soll.

Anwaltskosten

Meissner und Meissner fordern zusätzlich Erstattung der Anwaltskosten, die den Rechteinhabern mit der Beauftragung der Rechtsanwälte entstanden sind. Die Anwaltskosten setzen sich grundsätzlich aus dem Gegenstandswert und der Geschäftsgebühr zusammen. In einem uns bekannten Fall lag der Gegenstandswert zum Beispiel bei 7.500,00 EUR. Bei einer 1,3 Geschäftsgebühr zuzüglich Post- und Telekommunikationspauschale wurden dann insgesamt Anwaltskosten in Höhe von 612,80 EUR geltend gemacht.

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Sind die Ansprüche gerechtfertigt?

Sofern ein Bild oder eine Fotografie ohne Erwerb einer Lizenz genutzt wurde, sind der Unterlassungsanspruch und die Anwaltskosten berechtigt. Das heißt aber keinesfalls, dass die geltend gemachten Kosten in der Höhe akzeptiert werden müssen. Gerade bei den Anwaltskosten können um die angeführten Streitwerte gestritten werden. Das gilt insbesondere, wenn im Zweifel steht, ob Meissner und Meissner einen professionellen Fotografen vertreten.

Was steht es um die Höhe des Schadensersatzes?

Meissner & Meissner Schadensersatz
Schadensersatz

Beim Schadensersatz greift Meissner und Meissner auf die Lizenzanalogie zurück. Bei der Vertretung des Kartenverlags Euro-Cities AG verweist die Kanzlei bei der Berechnung der Höhe des Schadensersatzes auf die Nutzungsbedingen von stadtplandienst.de. Nach diesen Nutzungsbedingungen soll die Benutzung eines Bildes, je nach Größe, bis zu 2.020,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer kosten. Rechnet man den 100%igen Aufschlag für die fehlende Nennung hinzu, kommt man auf einen Schadensersatz von mehr als 4.000,00 EUR.

Wie geht es weiter nach Erhalt einer Abmahnung von Meissner und Meissner?

Lassen Sie sich nicht von den Forderungen einschüchtern, suchen Sie sich Unterstützung! In unserer kostenfreien Ersteinschätzung haben Sie die Gelegenheit mit einem erfahrenen Rechtsanwalt zu sprechen. In dem Erstgespräch lassen sich bereits viele Fragen klären. Zum Beispiel muss nicht in jedem Fall eine Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Das Ziel von SOS ABMAHNUNG

Eine gewissenhafte, zielgerichtet und individuelle Bearbeitung sind unsere Ansprüche an uns selbst. Mit SOS ABMAHNUNG steht Ihnen unter anderem die Expertise eines Fachanwalts für Urheber- und Medienrecht und die eines motivierten Teams zur Verfügung. Unsere Mandanten schätzen unsere umfangreichen Erfahrungen und lösungsorientierten Ansätze in Bezug auf Abmahnungen im Bereich der Urheberrechtsverletzungen, von denen Sie auch profitieren können. Wir stehen auch Ihnen mit unserem ganzen Wissen gerne zur Seite. Unser erklärtes Ziel für Ihre Abmahnung von Rechtsanwalt Robert Fechner ist es, dass Sie kein oder weniger Schadensersatz zahlen.

Probieren Sie uns aus! Schicken Sie uns Ihre Abmahnung zu. Wir rufen Sie gerne zurück und beraten Sie garantiert kostenfrei!

Werden Sie aktiv - mit der richtigen Strategie zum Erfolg!

Nichts tun führt nicht weiter bei einer Abmahnung von Meissner und Meissner. Sie müssen aktiv werden und die Initiative ergreifen. Wir wissen aus Erfahrung, dass diejenigen, die sich nicht zu Wehr setzen, in der Regel mit einem Mahnbescheid oder einer Klage rechnen müssen. Wir verteidigen seit 2007 Foto-Abmahnungen und haben mittlerweile Erfahrungen aus über mehreren tausend Abmahnungen. Profitieren Sie von unseren Erfahrungswerten und nutzen Sie unser Angebot der garantiert kostenfreien Erstberatung. Wir helfen Ihnen gerne weiter und legen erörtern bereits im Erstberatungsgespräch die für Sie richtig und erfolgsversprechende Verteidigungsstratege. Unser erklärtes Ziel für Ihre Abmahnung von Rechtsanwälten Meissner und Meissner ist es, dass Sie keinen oder weniger Schadensersatz zahlen.

Nehmen Sie unser Angebot der kostenfreien Erstberatung in Anspruch. Sie sprechen bei uns immer mit einem Anwalt. Wir beantworten Ihnen jede Frage rund um eine Foto-Abmahnung.

Carl Christian Müller, LL.M
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Abmahnung von Meissner& Meissner: Das können wir für Sie tun:

Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung. Bei uns sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt - kein Callcenter.

Und so geht's:

1. Schicken Sie uns Ihre Abmahnung der Kanzlei Meissner & Meissner einfach über das Kontaktformular zu.

2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich Ihre Abmahnung an, prüft umfassend die Sach- und Rechtslage und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Garantiert kostenfrei!

3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.

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