Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Abmahnung von TW Photomedia Inh. Thomas Wolf?

Haben Sie eine Abmahnung von TW Photomedia Inh. Thomas Wolf erhalten?

Wir können Ihnen helfen! Wir kämpfen für Ihr Recht – und Ihren Geldbeutel.

Unser Ziel: Sie zahlen nichts! Rechtsanwalt Carl Christian Müller ist Fachanwalt für Urheber- & Medienrecht und hat bereits mehrere tausend Abmahnungen verteidigt.

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Ich verteidige seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Profitieren Sie von meinen Erfahrungswerten.

Carl Christian Müller, LL.M
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Haben Sie eine Abmahnung von TW Photomedia (Inhaber Thomas Wolf) erhalten?

Sie haben eine E-Mail oder ein Schreiben von Thomas Wolf erhalten, der Sie auffordert für die Nutzung eines Lichtbildes mehrere hundert oder mehrere tausend Euro zahlen? Wir helfen Ihnen und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Profitieren Sie von unseren Erfahrungswerten und nehmen die oftmals überhöhten Ansprüche nicht einfach hin. Wir können die geltend gemachten Schadensersatzansprüche erheblich senken. Sie sind also weder chancenlos noch allein! Viele Abgemahnte sind nach dem ersten Lesen des Schreibens geschockt, weil der Eindruck erweckt wird, sie müssten sämtliche Forderungen erfüllen. Tatsächlich ist es aber nicht selten so, dass viele überhaupt nicht haften, weil beispielsweise eine über die Plattformen Pixelio oder Pixelquelle erworbene Lizenz nachgewiesen werden kann oder Nachweis der Urhebernennung - anders als im Schreiben behauptet - in einer Weise erbracht wurde, die den hieran gestellten Anforderungen genügen.

Abmahnung von TW Photomedia erhalten - das Wichtigste in Kürze:

Tief durchatmen und Ruhe bewahren

Keine Sorge! In den meisten Fällen können wir die Lapixa Abmahnungen außergerichtlich, schnell und kostengünstig aus der Welt schaffen. Die Beantwortung urheberrechtlicher Fragen ist unser täglich Brot und wir beraten Sie gerne.

Nichts Unterschreiben

Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung ungeprüft. Hierbei handelt es sich um einen Vertrag auf Lebenszeit, der ausschließlich Belastungen mit sich bringt. Bei Verstoß drohen enorme Vertragsstrafen.

Nichts zahlen

Oft werden unberechtigte oder sogar rechtsmissbräuchliche Abmahnungen verschickt, für die Sie überhaupt nichts zahlen müssen. Selbst bei berechtigten Abmahnungen sind die Forderungen oft total überzogen. Diese einfach zu bezahlen kann Ihnen zum Verhängnis werden.

Kostenfreie Ersteinschätzung!

Nehmen Sie gerne unseren kostenlosen Service in Anspruch und übersenden Sie uns Ihre Abmahnung per Onlineformular. Schildern Sie uns den Fall so detailliert wie möglich, sodass wir Ihnen im Telefongespräch möglichst viele Informationen zukommen lassen können.

Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.

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Wir helfen Ihnen bei der geltend gemachten Forderung!

Es besteht kein Grund, die meist überzogenen Forderungen ungeprüft zu zahlen. Hierzu haben wir bereits eine Vielzahl von Mandanten erfolgreich verteidigt und die geltend gemachten Lizenzgebühren erheblich reduziert. Profitieren auch Sie von unseren umfangreichen Erfahrungswerten.

Lassen Sie sich insbesondere nicht von den hohen Forderungen oder dem hartnäckigen Vorgehen beeindrucken. Informieren Sie sich in Ruhe und sprechen uns gerne an. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen zur kostenfreien Überprüfung. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt aus unserem Team beraten. Wir haben bereits mehrere tausend Abmahnungen verteidigt. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wer oder was ist TW Photomedia?

Abmahnung von Copytrack
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Das Einzelunternehmen mit Sitz in Würzburg wird vom Inhaber und Gründer Thomas Wolf geführt. Herr Wolf arbeitet nach eigenen Angaben als professioneller Fotodesigner und tritt seit 2011 unter der Bezeichnung „TW PHOTOMEDIA“ auf. Die Unternehmung des Unternehmens konzentriert sich nach der Darstellung auf deren Firmenwebseite auf die Vermarktung von hochauflösenden Fotografien zur kommerziellen Auswertung in allen Medien. Sie tritt daneben aber auch als Verlag (Lizenzierung & Vermarktung geistigen Eigentums) auf.

Im Jahr 2016 hatten wir die ersten Mandatsanfragen, wegen Zahlungsaufforderungen, die dieses Unternehmen wegen der vermeintlich unberechtigten Nutzung ihres Bildmaterials versendet. Regelmäßig liegen die Fälle so, dass Herr Thomas Wolf die jeweilige Fotografie auf der Plattform "Wikimedia Commons" einstellt. Da die Bilder dort unter eine CC-Lizenz zu weiteren Nutzung angeboten werden, fallen die angeschriebenen Nutzer oftmals aus allen Wolken und sind sich keiner Schuld bewusst. Die Forderungen belaufen sich nicht selten auf mehrere tausend Euro.

Welche Ansprüche werden geltend gemacht?

Abmahnung von TW Photomedia Thomas Wolf
Angebot iHv 4.199,75 €

Im Gegensatz zu einer anwaltlichen Schreiben bei einer Verletzung von Bildrechten verzichtet Herr Thomas Wolf darauf, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu fordern. Es geht ihm vielmehr vornehmlich um das Geld. Insofern macht das Unternehmen nur die mit einer Urheberrechtsverletzung einhergehenden Schadensersatzansprüche geltend, indem sie die dem Betreiber der Webseite die entgangenen Lizenzgebühren in Rechnung stellt. Dem Abgemahnten wird die Möglichkeit einer kostspieligen Nachlizensierung eingeräumt. Dabei berechnet das Unternehmen die Schadensersatzforderung nach einer von ihr selbst aufgestellten und auf seiner Webseite abrufbaren Lizenz-Tabelle.

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Muss ich den geforderten Betrag zahlen?

Hierzu können wir in den allermeisten Fällen bereits deshalb nicht raten, weil in allen uns bekannten Fällen die jeweilige Fotografie unter einer Creative Commons-Lizenz angeboten worden ist. Nach der Rechtsprechung des OLG Köln aber ist der „objektive Wert" der Nutzung eines unter einer Creative Commons-Lizenz sowohl für kommerzielle als auch nicht-kommerzielle Nutzungen, d.h. insgesamt kostenlos angebotenen geschützten Lichtbildes grundsätzlich mit Null anzusetzen (OLG Köln, Beschluss vom 29.06.2016 - 6 W 72/16; Fortführung von OLG Köln, Beschluss vom 31.10.2014 - 6 U 60/14).

Gleiches wird in einem solchen Fall auch für die fehlende Urheberbenennung gelten. Dies wird man jedenfalls dann sagen können, wenn die Lichtbilder sowohl für kommerzielle wie nicht-kommerzielle Nutzungen kostenlos frei gegeben werden und Herr Thomas Wolf nicht nachweisen kann, dass das Foto im fraglichen Zeitpunkt auch auf andere Weise als über eine Creative-Commons-Lizenz lizenziert worden ist. Ein wirtschaftlicher Wert der Namensnennung des Urhebers ist dann nicht ersichtlich (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 29.06.2016 - 6 W 72/16). Schadensersatzansprüche – insbesondere dann, wenn deren Berechnung in Anlehnung an die MFM-Empfehlungen erfolgt – scheiden daher von vornherein aus (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 29.06.2016 - 6 W 72/16).

Zudem: Als Urheber müsste eine entsprechende Lizenzpraxis nachgewiesen werden.

Für die Berechnung der Lizenzgebühr reicht es zudem nicht aus, mechanisch auf Tarifwerke abzustellen. Maßgebend ist vielmehr die eigene Lizensierungspraxis des Urhebers. Nach der von uns mitgeprägten Berliner Rechtsprechung bedarf es also darüber hinaus eines konkreten Nachweises, dass das Bild im fraglichen Nutzungszeitraum tatsächlich zu den im jeweiligen Tarifwerk genannten Preisen lizensiert worden ist - ein Nachweis der nach unseren Erfahrungswerten von Herrn Thomas Wolf nicht geführt wird.

Abmahnungs-Gratischeck: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie uns Ihre Abmahnung unverbindlich zu.
  • Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
  • Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.

Wie kann man Fotos mit Creative-Commons-Lizenz verwenden?

Abmahnung von TW Photomedia Thomas Wolf

Thomas Wolf, www.foto-tw.de / Wikimedia Commons / CC BY-SA 3.0

Viele Fotos von Thomas Wolf stehen auf Wikimedia unter der Creative Commons-Lizenz (CC-Lizenz). Das bedeutet für Sie, dass Sie das Material in jedwedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverarbeiten dürfen. Das Bearbeiten, Verändern und Verwenden für beliebige Zwecke, sogar kommerzielle, ist Ihnen grundsätzlich gestattet, sofern Sie gewisse Bedingungen einhalten.

Achten Sie in jedem Fall auf die korrekte Namensnennung des Urhebers. Zur Nutzung eines Fotos unter CC-Lizenz müssen Sie eine angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen Sie in jeder angemessenen Art und Weise machen. Allerdings dürfen Ihre Angaben nicht den Eindruck erwecken, dass der Lizengeber Sie in Ihrer Nutzung unterstütze. Sofern Sie das Bildmaterial verändern und anderweitig darauf aufbauen, dürfen Sie die Beiträge nur unter derselben Lizenz wie das Original verbreiten. Ebenfalls ist Ihnen nicht gestattet weitere Klauseln oder technische Verfahren einzusetzen, die Anderen rechtlich etwas untersagt, was die ursprüngliche Lizenz erlaubt.

Verhaltensregeln bei einer Abmahnung

Auch wenn der abgemahnte Urheberrechtsverstoß begangen wurde, heißt dies noch lange nicht, dass die Schadenersatzforderung in der geltend gemachten Höhe gezahlt werden muss.

Einfach zahlen?

Nein! Wie bereits oben erklärt halten wir die pauschale Anwendung der MFM-Honorartabelle für rechtlich nicht zulässig. Zahlen Sie keinen überzogenen Schadensersatz.

Selber beim Abmahner anrufen?

Nein! Erschweren Sie nicht Ihre Rechtsverteidigung, indem Sie womöglich wertvolle Informationen preisgeben.

Was sollte man unbedingt beachten?

Gesetzte Fristen sollte man nicht fahrlässig verstreichen lassen, da die Forderungen gerichtlich durchsetzbar sind.

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Das Ziel von SOS ABMAHNUNG: Keine Zahlung!

Eine gewissenhafte, zielgerichtet und individuelle Bearbeitung sind unsere Ansprüche an uns selbst. Mit SOS ABMAHNUNG steht Ihnen unter anderem die Expertise eines Fachanwalts für Urheber- und Medienrecht und die eines motivierten Teams zur Verfügung. Unsere Mandanten schätzen unsere umfangreichen Erfahrungen und lösungsorientierten Ansätze, von denen Sie auch profitieren können. Wir stehen auch Ihnen mit unserem ganzen Wissen gerne zur Seite. Unser erklärtes Ziel es, dass Sie keinen Schadensersatz zahlen.

Probieren Sie uns aus! Schicken Sie uns Ihr Schreiben zu. Wir rufen Sie gerne zurück und beraten Sie garantiert kostenfrei!

Kostenfreie Erstberatung bei einer Abmahnung von TW Photomedia Inh. Thomas Wolf

Suchen Sie sich anwaltlichen Rat! Gerne können Sie auch uns kontaktieren. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Unterlagen per Email, Fax oder über unser Kontaktformular. Sie erhalten von unseren Anwälten eine garantiert kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung zu der Frage, ob die Forderung tatsächlich berechtigt ist. Falls Sie sich aus wirtschaftlichen Gründen keinen Rechtsanwalt leisten können, unterstützen wir Sie gerne auch bei einem Beratungshilfeantrag. Sofern die Voraussetzungen der Beratungshilfe vorliegen, übernimmt die Justizkasse die Kosten des Rechtsanwalts mit Ausnahme einer Eigenbeteiligung in Höhe von EURO 15,00 inkl. Mehrwertsteuer. Auch hierauf können Sie uns im Rahmen der kostenlosen Erstberatung ansprechen.

Abmahnung von TW Photomedia - was wir für Sie tun können:

Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung. Bei uns sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt - kein Callcenter.

Und so geht's:

1. Schicken Sie uns Ihre Abmahnung von Herrn Thomas Wolf einfach über das Kontaktformular zu.

2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich Ihre Abmahnung an, prüft umfassend die Rechtslage und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Garantiert kostenfrei!

3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.

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