Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Abmahnung von LEGO erhalten?

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Unser Ziel: Sie zahlen weniger oder nichts. Rechtsanwalt Carl Christian Müller und sein Team kümmern sich um Ihre LEGO-Abmahnung

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Ich verteidige seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Profitieren Sie von meinen Erfahrungswerten.

Carl Christian Müller, LL.M
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Haben Sie eine Abmahnung von LEGO erhalten?

Zurzeit geht die Rechtsanwaltskanzlei Hogan Lovells im Auftrag der LEGO Juris A/S aus Dänemark gegen Verkäufer von LEGO-Figuren und Spielsets vor. LEGO rügt in seinen Abmahnungen das Anbieten unrechtmäßiger Nachahmungen von LEGO-Figuren bei eBay und Amazon. In der uns bekannt gewordenen Abmahnung kontrollierte der Zoll eine Klemmbausteinlieferung des Herstellers XinBao aus China an der deutschen Grenze.

LEGO forderte daraufhin die Vernichtung der Ware aufgrund des Verdachts von Urheber- und Markenrechtsverletzungen. Der Besteller widersprach der Vernichtung und wurde daraufhin von LEGO wegen des Anbietens der Figuren und Spielsets abgemahnt. Die angebotenen Figuren seien den LEGO-Figuren zu ähnlich. Wenn Sie auch eine Abmahnung von LEGO wegen der Nachahmung von LEGO-Figuren oder der unerlaubten Nutzung der LEGO-Wortmarke erhalten haben, nutzen Sie unser Kontaktformular für ein kostenfreies Erstgespräch.

Abmahnung von LEGO erhalten - das Wichtigste in Kürze:

Vernichtung beim Zoll stoppen!

Wurde Ihre Ware beim Zoll beschlagnahmt müssen Sie innerhalb von 10 Tagen schriftlich widersprechen um die Vernichtung der Ware beim Zoll zu verhindern.

Schnell reagieren

LEGO setzt meist eine Reaktionsfrist von nur einer Woche. Verpassen Sie diese Frist, besteht ein hohes Risiko dass LEGO die Sache vor Gericht bringt, was den Prozess verlängert und verteuert.

Nichts unterschreiben

Mit der Unterlassungserklärung binden Sie sich lebenslang. Selbst wenn die Ansprüche von LEGO nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe bestehen.

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Nehmen Sie unseren kostenlosen Service in Anspruch und übersenden Sie uns Ihre Abmahnung per Onlineformular. Schon beim ersten Telefonat geben wir Ihnen eine individuelle Handlungsempfehlung.

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Gegenstand der LEGO-Abmahnungen

Gegenstand der derzeit kursierenden LEGO Abmahnungen sind vor allem Klemmbausteinfiguren und Spielsets die über Onlineshops wie eBay und Amazon zum Kauf angeboten werden. LEGO sieht in den angebotenen Figuren Nachahmungen der LEGO Minifiguren. Abgemahnt werden auch Händler die Figuren anderer Hersteller in Ihrem Onlineshop als "LEGO-kompatibel" bewerben. Daneben werden auch Youtuber und andere Influencer abgemahnt, die Klemmbausteine umgangssprachlich als LEGO-Steine bezeichnen.

Nachahmung der LEGO-Figuren und Spielsets

LEGO rügt, dass der Verbraucher durch das Anbieten der Klemmbausteinfiguren anderer Händler Gefahr laufe diese Figuren mit LEGO-Figuren zu verwechseln oder zumindest eine Verbindung zwischen den beiden Anbietern herzustellen.

Abmahnung wegen Verletzung der Wortmarke LEGO

LEGO rügt es auch, wenn Klemmbausteinhändler auf die Kompatibilität ihrer Figuren mit den Produkten von LEGO durch den Zusatz „LEGO kompatibel“ hinweisen oder wenn Influcencer in Ihren Youtube-Videos das Wort LEGO-Stein als Synonym für Klemmbaustein verwenden. LEGO argumentiert dass dieses Verhalten eine Verletzung der Wortmarke LEGO darstelle.

LEGO rügt Urheberrechtsverletzung

Neben Markenrechtsverletzungen macht LEGO auch seine Urheberrechte geltend. Persönliche geistige Schöpfungen sind automatisch urheberrechtlich geschützt. LEGO argumentiert dass die LEGO-Figuren persönliche geistige Schöpfungen sind. Die Figuren weisen eine "ungewöhnliche, konsequent geometrisch reduzierte und klare Form" auf, sodass LEGO ein Anspruch aus § 97 UrhG zustehe.

LEGO beanstandet Verletzung von Designrechten

LEGO macht auch seine Designrechte geltend. LEGO beruft sich dabei auf das eingetragene Geschmacksmuster für die Gestaltungen der LEGO Friends Figuren. Um den Vorwurf der extremen Ähnlichkeit zu beweisen, legt LEGO die Einzelkomponenten (Unterleib mit Beinen, Korpus mit Armen, Kopf, Frisuren) und Gestaltungselemente der Figuren dar und vergleicht diese miteinander. LEGO beanstandet insbesondere Ähnlichkeiten bei Kopfgröße, Gesichtsstruktur und der Anbringung der Arme / Beine.

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Welche Ansprüche macht LEGO geltend?

LEGO macht in erster Linie den Unterlassungsanspruch geltend, um sicherzugehen, dass die Verletzungshandlung beseitigt und in Zukunft nicht wiederholt wird. Daneben werden Auskunfts-, Schadenersatz- und Kostenerstattungsansprüche geltend gemacht.

Unterlassungsanspruch

LEGO hat einen Anspruch darauf, dass der Verletzer die abgemahnte Verletzungshandlung in Zukunft unterlässt. Wie Sie die Verletzung am besten beseitigen und sicher gehen, dass Sie eine erneute Verletzung in Zukunft sicher unterlassen, lesen Sie weiter unten.

Auskunfts- und Schadenersatzanspruch

Hogan Lovells erfragt die Namen und Anschriften der Hersteller, Lieferanten und gewerblichen Abnehmer der beanstandeten Klemmbausteinfiguren. Weiterhin wird Auskunft über die Preise, die für die betreffenden Waren bezahlt wurden verlangt. Anhand dieser Daten berechnet Hogan Lovells dann den LEGO zustehenden Schadenersatz. Bewahren Sie die Kontaktdaten aller Lieferanten und Abnehmer auf um so im Falle einer Abmahnung dem Auskunftsbegehren nachkommen zu können.

Kostenerstattungsanspruch

In seiner Abmahnung macht LEGO die angefallenen Rechtsanwaltskosten geltend. Diese berechnen sich anhand des Streitwerts. Der Streitwert ist nicht die Summe die der Abgemahnte zahlt. Fällig wird nur ein Bruchteil davon. Als Grundregel gilt aber: Je höher der Streitwert, desto höher die Anwaltskosten. Beträgt der Streitwert beispielsweise 10.000, - Euro, betragen die Anwaltskosten bei der Heranziehung einer 1,3 Gebühr ca. 700,- Euro. Bei einem Streitwert von 50.000,- Euro erhöhen sich die zu zahlenden Gebühren auf ca. 1,500,- Euro. Ist der Streitwert zu hoch angesetzt, können wir diesen in Verhandlungen mit Hogan Lovells für Sie reduzieren. Denn verschiedene Faktoren wie die wirtschaftliche Bedeutung des Verstoßes oder ein fehlender Verletzungsvorsatz können sich streitwertreduzierend auswirken. Es lohnt sich also mit Hogan Lovells in Verhandlung zu treten.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung von LEGO?

Das kommt darauf an, ob die LEGO Abmahnung berechtigt oder unberechtigt ist. Wichtig ist aber in jedem Fall, überhaupt fristgerecht zu reagieren, da LEGO ansonsten direkt ein Gerichtsverfahren einleiten kann.

Berechtigte LEGO-Abmahnung

Ist die Abmahnung berechtigt, raten wir in den meisten Fällen dazu die von LEGO geforderte Unterlassungserklärung abzugeben. Damit wird die Wiederholungsgefahr ausgeräumt und der Rechtsstreit außergerichtlich beendet. Unterschreiben Sie die von Hogan Lovells mit der Abmahnung verschickte Unterlassungserklärung aber nicht ohne Rücksprache mit einem Anwalt. Denn oft können die Bedingungen noch zu Ihren Gunsten nachverhandelt werden. Wir verhandeln die Bedingungen der Unterlassungserklärung für Sie und stellen sicher dass Sie nur das zahlen was wirklich nötig ist. Dabei muss Ihnen bewusst sein, dass die Unterlassungsverpflichtung für jegliche verletzende Inhalte auf Portalen oder Plattformen wie eBay, Amazon, Facebook oder anderen Drittseiten gilt. Sie müssen unter Umständen auf die Betreiber der Drittseiten einwirken - soweit Ihnen das zumutbar ist, um die Betreiber der Seiten zur Löschung zu bewegen. Dies gilt auch, soweit Angebote lediglich unter der Rubrik "beendete Auktionen" öffentlich abrufbar sind. Bei Verstoß gegen die der Unterlassungserklärung zugrunde liegenden Bedingungen, macht Hogan Lovells eine Vertragsstrafe geltend.

Unberechtigte LEGO-Abmahnung

Ist die LEGO-Abmahnung unberechtigt, sollten Sie keine Unterlassungserklärung abzugeben. In dem Fall weisen wir Hogan Lovells auf unsere Rechtsauffassung hin. Entscheiden sich Hogan Lovells trotzdem zur Weiterverfolgung der angeblichen Verletzung, kommt es zu einem einstweiligen Verfügungsverfahren. Ist die Abmahnung unberechtigt, wird keine einstweilige Verfügung erlassen und LEGO muss jegliche Kosten tragen. Das Vorliegen einer möglichen Verwechslungsgefahr, Herkunftstäuschung oder unerlaubten Rufausbeutung muss LEGO genauso beweisen wie das Vorliegen einer geschäftlichen Handlung. Wir prüfen, ob die von LEGO geltend gemachten Ansprüche wirklich bestehen und welche Verteidigungsargumente in Ihrem Fall geltend gemacht werden können.

Abmahnungs-Gratischeck: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie uns Ihre Abmahnung unverbindlich zu.
  • Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
  • Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.

Worauf ist vor/nach Erhalt einer LEGO-Abmahnung zu achten?

Haben Sie noch keine Abmahnung, aber eine Mitteilung des Zolls erhalten, gilt es schnell zu reagieren. Der Zoll setzt nur eine kurze Frist um die Vernichtung der Ware zu stoppen. Haben Sie bereits eine LEGO-Abmahnung erhalten und ist diese berechtigt, müssen Sie die abgemahnte Verletzungshandlung so schnell wie möglich vollständig beseitigen. Ist diese unberechtigt - z.B. weil Sie nicht geschäftlich gehandelt haben, teilen wir dies Hogan Lovells mit.

Vernichtung der Ware am Zoll widersprechen

Hat der Zoll einen „Verdacht auf Verletzung von Urheberrecht und verwandten Rechten“ darf dieser die Zurückhaltung oder Vernichtung der Waren einleiten. Widersprechen Sie der Vernichtung nicht, sind etwaige Ansprüche erledigt. Wollen Sie die Freigabe der Ware erreichen, müssen Sie der Vernichtung schriftlich innerhalb von 10 Tagen widersprechen. Dann erhalten Sie zwar die Ware. Kurze Zeit später wird Sie aber höchstwahrscheinlich auch eine Abmahnung von LEGO erreichen.

Verletzungshandlung vollständig beseitigen

Der Unterlassungsanspruch umfasst neben der Pflicht zur Löschung laufender Angebote für den Kauf von Klemmbausteinfiguren auch die Löschung bereits beendeter Angebote. Durchsuchen Sie die Caches von gängigen Suchmaschinen wie Google und Yahoo. Ein Cache ist ein temporäres Internetarchiv in dem Suchmaschinen jede URL, die in den Suchmaschinenindex aufgenommen wurde, speichern. Als Verletzer müssen Sie alles Ihnen Zumutbare unternehmen, um zur Beseitigung der öffentlichen Abrufbarkeit der Angebote beizutragen. Das gilt sogar für den Fall dass Ihre Angebote es auf die Seiten von Drittanbietern geschafft haben. In dem Fall müssen Sie den Drittanbieter dazu aufrufen die Inhalte zu löschen. Das Angebot darf nicht mehr auf Ihrer Homepage erscheinen und nicht mehr über die bisherigen direkten URL-(Datei-)Pfade abrufbar sein. Hogan Lovells kontrolliert in regelmäßigen Abständen, ob alle Verletzungen beseitigt sind und beseitigt bleiben.

Können Privatverkäufer von LEGO wegen Markenrechtsverletzungen abgemahnt werden?

Voraussetzung für eine markenrechtliche Abmahnung ist das Handeln im geschäftlichen Verkehr. Ein Privatverkäufer auf Ebay der nur gelegentlich gebrauchte Klemmbausteinfiguren verkauft muss nicht mit einer Abmahnung von LEGO rechnen. Problematisch wird es, wenn insbesondere neuwertige Klemmbausteinfiguren- und Sets regelmäßig angeboten werden. Der Status als „Powerseller“ und die Verwendung eigener AGB auf dem eBay-Profil haben in der Vergangenheit bereits zu einer Annahme der Gewerbsmäßigkeit durch Gerichte geführt. Ob eine geschäftliche Handlung vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Als Anhaltspunkt können obergerichtliche Urteile herangezogen werden. Beispielsweise sah der BGH den angeblich privaten Verkauf von 91 "edlen Givenchy Ohrclips a la cartier“ im Zeitraum von 5 Wochen ein geschäftliches Handeln. Bei 68 Verkäufen von innerhalb acht Monaten seien nach Ansicht des OLG Frankfurt sowohl geschäftliche als auch private Handlungen denkbar.

Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.

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Das Ziel von SOS Recht

Eine gewissenhafte, zielgerichtet und individuelle Bearbeitung sind unsere Ansprüche an uns selbst. Unsere Mandanten schätzen unsere umfangreichen Erfahrungen und lösungsorientierten Ansätze in Bezug auf Abmahnungen von LEGO, von denen Sie auch profitieren können. Wir stehen auch Ihnen mit unserem ganzen Wissen gerne zur Seite. Unser erklärtes Ziel für Ihre Abmahnung von LEGO ist es, dass Sie keine oder weniger Abmahnkosten zahlen.

Kostenfreie Erstberatung bei einer Abmahnung von LEGO

Senden Sie uns Ihre Unterlagen über unser Kontaktformular zu. Sie erhalten von unseren Anwälten eine garantiert kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung zu der Frage, ob die von LEGO geltend gemachten Forderungen tatsächlich berechtigt sind. Falls Sie sich aus wirtschaftlichen Gründen keinen Rechtsanwalt leisten können, unterstützen wir Sie gerne auch bei einem Beratungshilfeantrag. Sofern die Voraussetzungen der Beratungshilfe vorliegen, übernimmt die Justizkasse die Kosten des Rechtsanwalts mit Ausnahme einer Eigenbeteiligung in Höhe von EURO 15,00 inkl. Mehrwertsteuer. Auch hierauf können Sie uns im Rahmen der kostenlosen Erstberatung ansprechen.

Was wir für Sie tun können:

Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung. Bei uns sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt - kein Callcenter.

Und so geht's:

1. Schicken Sie uns Ihre LEGO Abmahnung einfach über das Kontaktformular zu.

2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich Ihre Abmahnung an, prüft umfassend die Rechtslage und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Garantiert kostenfrei!

3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.

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