Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Kreditkartenbetrug – Wer zahlt den Schaden? Unsere Anwälte klären das für Sie

Sind Sie einem Kreditkartenbetrug zum Opfer gefallen und wollen jetzt Ihr Geld zurück haben? Sie fragen sich, wer den Schaden zahlt? Wir sind seit 10 Jahren auf die effiziente Durchsetzung von Verbraucherrechten spezialisiert und stehen Ihnen in diesen Fällen gerne zur Seite. Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen dazu, wie Sie nach einem Kreditkartenbetrug Ihr Geld zurückerhalten können. Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung berät Sie einer unserer Anwälte bezüglich der Erfolgsaussichten in Ihrem Betrugsfall.

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Das Wichtigste nach einem Kreditkartenbetrug ist es einen kühlen Kopf zu bewahren. Lassen Sie sich professionell vertreten.

Carl Christian Müller, LL.M.
Rechtsanwalt

Kreditkartenbetrug - wer zahlt den Schaden?

  • Bei nicht autorisierten Zahlungen muss Ihre Bank den Betrag grundsätzlich unverzüglich erstatten. Das ergibt sich aus § 675u BGB.
  • Auch der Vorwurf grober Fahrlässigkeit berechtigt die Bank nicht, die Erstattung zunächst zu verweigern. Das hat der EuGH am 15. Oktober 2026 entschieden.
  • Ob Sie den Schaden letztlich selbst tragen müssen, ist eine gesonderte Frage. Die Bank kann unter bestimmten Voraussetzungen später Schadensersatz verlangen.

Kreditkartenbetrug im Internet - so erhalten Sie Ihr Geld zurück:

Ruhe bewahren

Verfallen Sie nach einem Kreditkartenbetrug nicht in Panik, es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können.

Beweise sammeln und aufheben

Sammeln Sie alle Belege dafür, dass die vorgenommene Zahlung ohne eine entsprechende Freigabe durch Sie erfolgte.

Rechtzeitig tätig werden

Melden Sie nicht autorisierte Zahlungen unverzüglich nach ihrer Entdeckung Ihrer Bank. Grundsätzlich gilt zusätzlich eine Höchstfrist von 13 Monaten ab Kontobelastung. Für den Fristbeginn kommt es auch darauf an, ob die Bank Sie ordnungsgemäß über die Zahlung informiert hat.

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1. Wie bekomme ich nach einem Kreditkartenbetrug mein Geld zurück?

Wurde Ihre Kreditkarte ohne Ihre Zustimmung belastet, können Sie den Betrag grundsätzlich von Ihrer Bank zurückverlangen. Nach § 675u BGB müssen Banken nicht autorisierte Zahlungen unverzüglich erstatten.

Auch wenn Ihnen die Bank grobe Fahrlässigkeit vorwirft, darf sie die Erstattung nicht allein deshalb verweigern. Ob Sie den entstandenen Schaden letztlich selbst tragen müssen, ist eine gesonderte Frage. Die Bank kann unter bestimmten Voraussetzungen einen eigenen Schadensersatzanspruch geltend machen.

EuGH-Urteil 2026: Bank muss auch bei grober Fahrlässigkeit zunächst erstatten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 15. Oktober 2026 entschieden, dass Banken nicht autorisierte Zahlungen grundsätzlich unverzüglich erstatten müssen. Der bloße Vorwurf grober Fahrlässigkeit reicht nicht aus, um die Erstattung zu verweigern (Az. C-70/25).

Im entschiedenen Fall hatte eine Frau ihre Online-Banking-Daten auf einer gefälschten Website eingegeben. Ein Betrüger überwies daraufhin rund 700 Euro von ihrem Konto. Die Bank verweigerte die Rückzahlung, weil die Kundin ihre Zugangsdaten angeblich nicht ausreichend geschützt hatte.

Nach dem EuGH-Urteil muss die Bank zunächst erstatten. Will sie den Schaden wegen grober Fahrlässigkeit anschließend vom Kunden ersetzt bekommen, muss sie die Voraussetzungen dafür nachweisen.

Für Betroffene, deren Bank eine Erstattung bereits abgelehnt hat, kann das Urteil deshalb ein wichtiges Argument sein.

Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag: Bank verweigert Erstattung nach Phishing: Was das EuGH-Urteil für Betroffene bedeutet.

  • Wurde die Zahlung ohne Ihre Zustimmung ausgeführt?

Wenn Betrüger Geld von Ihrem Konto abbuchen, ohne dass Sie der Zahlung zugestimmt haben, können Sie den Betrag grundsätzlich von Ihrer Bank zurückverlangen.

Auch wenn bei der Zahlung eine TAN oder ein anderer Sicherheitscode verwendet wurde, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie die Zahlung erlaubt haben. Die Bank muss mehr nachweisen als nur die technische Bestätigung.

Bewahren Sie deshalb alle Hinweise auf den Betrug auf, zum Beispiel Kontoauszüge, verdächtige E-Mails, Screenshots oder Chat-Verläufe. Diese können helfen, den Vorfall aufzuklären.

  • Haben Sie den Betrug rechtzeitig gemeldet?

Wenn Sie eine unbekannte Zahlung auf Ihrem Konto entdecken, sollten Sie Ihre Bank sofort darüber informieren und Ihr Geld zurückfordern.

Grundsätzlich müssen Sie den Betrug spätestens 13 Monate nach der Abbuchung melden. Voraussetzung für den Beginn dieser Frist ist, dass Ihre Bank Sie ordnungsgemäß über die Zahlung informiert hat. Andernfalls kann die Frist später beginnen.

Warten Sie deshalb nicht mit der Meldung und halten Sie fest, wann Sie den Betrug entdeckt und Ihre Bank informiert haben.

  • Was gilt, wenn Ihnen die Bank grobe Fahrlässigkeit vorwirft?

Banken lehnen Rückzahlungen teilweise mit der Begründung ab, dass Kunden zu unvorsichtig mit ihren Zugangsdaten umgegangen seien. Allein deshalb darf die Bank die Erstattung jedoch nicht verweigern. Das hat der Europäische Gerichtshof im Oktober 2026 klargestellt.

Allerdings kann die Bank das Geld später zurückfordern, wenn sie nachweisen kann, dass Sie den Schaden durch eine besonders schwere Verletzung Ihrer Sorgfaltspflichten verursacht haben.

Ob das der Fall ist, hängt davon ab, wie der Betrug abgelaufen ist. Selbst wenn Sie eine TAN weitergegeben oder Ihre Zugangsdaten auf einer gefälschten Website eingegeben haben, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben.

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2. Wie lange dauert die Erstattung bei einem Kreditkartenbetrug?

Hat jemand ohne Ihre Zustimmung Geld von Ihrem Konto abgebucht, muss Ihre Bank Ihnen den Betrag grundsätzlich sofort zurückzahlen. Spätestens am Ende des nächsten Geschäftstags, nachdem Sie den Betrug gemeldet haben oder die Bank davon erfahren hat, muss das Geld wieder auf Ihrem Konto sein. Das regelt § 675u BGB.

Eine Ausnahme gibt es nur, wenn die Bank konkrete Gründe für den Verdacht hat, dass Sie selbst betrogen haben, und diesen Verdacht schriftlich bei der zuständigen Behörde meldet.

Wirft Ihnen Ihre Bank lediglich vor, zu unvorsichtig gewesen zu sein, darf sie die Rückzahlung deshalb nicht verweigern oder verzögern. Zahlt Ihre Bank trotzdem nicht, können Sie die Ablehnung von einem Anwalt prüfen lassen.

3. Wie funktioniert Kreditkartenbetrug im Internet?

Zunächst versuchen Cyberkriminelle an den Zugang zu Ihrem Onlinebanking zu kommen und anschließend weitere Sicherheitsvorkehrungen zu überwinden. Dabei werden sowohl technische als auch menschliche Schwächen ausgenutzt. Konnten die Cyberkriminellen sich einen Zugang zum Onlinebanking verschaffen, wird das Konto sehr schnell leer geräumt. Es werden dann möglichst viele Echtzeitüberweisungen vorgenommen und vorhandene Limits werden erhöht. Das Geld wird in der Regel schnell weiter auf andere Konten überwiesen oder in Kryptowährungen gewandelt, damit die Nachverfolgung erschwert wird. Besonders problematisch ist, dass meistens nicht nur das Guthaben fortgeschafft wird, sondern zusätzlich vorhandene Kreditrahmen ausgeschöpft werden. Dadurch ist nicht nur das angesparte Vermögen weg, sondern die Geschädigten haben dann auch noch hohe Schuldenberge bei ihrer Bank. Vor allem durch das Anheben des Überweisungslimits entsteht ein besonders hoher Schaden.

4. Welche Arten von Kreditkartenbetrug im Internet gibt es?

Es gibt verschiedene Methoden, mit denen Cyberkriminelle an die Zugangsdaten für das Onlinebanking herankommen. Hauptsächlich werden diese Methoden (auch gerne kombiniert) angewendet:

Phishing

Bei der Phishing-Methode werden Mails an Bankkunden verschickt, die den Eindruck erwecken sollen, sie würden von der Bank stammen. In diesen Mails werden Sie dann dazu aufgefordert, den Link in der Mail anzuklicken und Ihre Zugangsdaten auf einer gefälschten Login-Seite einzugeben.

Formjacking

Häufig werden die Zugangsdaten auch mithilfe einer Schadsoftware erschlichen. Dazu wird die Schadsoftware auf Webseiten von Internetshops platziert und die entsprechenden Daten dann abgefangen, wenn Kunden beim Bestellen ihre Daten eingeben. Es handelt sich dabei um Formularfelder, die von den Cyberkriminellen manipuliert werden.

Social Engineering

In diesen Fällen geben sich die Betrüger am Telefon als Mitarbeiter Ihrer Bank aus. Dabei versuchen die Betrüger Ihr Vertrauen zu gewinnen und damit an Ihre Zugangsdaten zu kommen. Oftmals werden die Opfer vorher eine Zeit lang ausgespäht, sodass die Betrüger am Telefon auch Details zu Ihrer Bank nennen können, wie beispielsweise den Namen Ihres Kundenbetreuers oder Kundenbetreuerin. Nicht selten wird Ihnen durch technische Manipulation auf dem Display Ihres Telefons auch die Telefonnummer Ihrer Bank angezeigt, um zusätzliches Vertrauen zu schaffen. Die Täter behaupten im Rahmen des Telefonats oftmals, dass Ihre Zugangsdaten benötigt werden, um das Sicherheitsverfahren zu aktualisieren, da es zu einem Sicherheitsangriff kam. Die Betrüger reden dabei häufig schnell und eindringlich auf das Opfer ein, um damit eine Überrumpelungssituation zu erzeugen und somit leichter an die benötigten Daten zu kommen.

Pharming

Bei dieser Methode wird mittels Schadsoftware eine gefälschte Seite erzeugt und dem Nutzer angezeigt, obwohl dieser die korrekte Adresse in den Browser eingegeben hat. Da die gefälschte Seite der echten Seite meistens täuschend echt ähnelt, merken die Betroffenen meistens gar nicht, dass diese ihre Zugangsdaten in die Hände von Betrügern geben. Inzwischen sind nicht nur Computer als Endgeräte davon betroffen, sondern auch Smartphones und Tablets.

Suchmaschinen-Scam

Häufig suchen Nutzer Ihre Bank in einer Suchmaschine wie Google auf, wenn Sie sich in ihren Onlinebanking-Account einloggen wollen. Das wissen auch die Betrüger, sodass diese Anzeigen erstellen und schalten, die vermeintlich von der Bank der Betroffene stammen. Der Nutzer klickt dann den Link dieser Anzeige an, im Glauben es handelt sich dabei um eine Anzeige ihrer Bank und werden dann auf eine gefälschte Login-Seite geführt. Geben die Nutzer dann ihre Zugangsdaten ein, werden diese von den Betrügern abgefangen.

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5. Wie erkenne ich den Versuch eines Kreditkartenbetrugs?

Zwar ist Kreditkartenbetrug im Internet nicht so leicht zu erkennen, jedoch gibt es einige Anzeichen die auf einen Betrug hindeuten. Daher sollten Sie auf folgendes achten:

Rechtschreibfehler

Enthält die Mail oder die Website, die vermeintlich von Ihrer Bank stammen soll, Rechtschreibfehler, ist dies ein erstes Anzeichen dafür, dass ein Betrugsversuch vorliegen könnte. Allerdings werden die Betrüger immer geschickter darin, diese Mails oder Websites fehlerfrei zu gestalten. Daher sollten Sie trotz korrekter Rechtschreibung grundsätzlich weiterhin misstrauisch bleiben.

Stümperhaftes Design

Finden Sie auf der vermeintlichen Internetseite Ihrer Bank Graphikfehler oder verrückte Formularfelder, ist diese Seite mit großer Wahrscheinlichkeit von Betrügern erstellt worden.

Aufforderung zum Einloggen

In der Praxis kommt es nie vor, dass die Bank Sie mittels einem Link in der E-Mail auffordert, diesen anzuklicken und sich dann auf der entsprechenden Seite einzuloggen. Daher sollten Sie solche E-Mails ignorieren.

Anrufe von Ihrer Bank

Ruft Sie ein vermeintlicher Bankmitarbeiter an und fragt Sie nach persönlichen Daten, sollten Sie das Gespräch sofort beenden. Außerdem sollten Sie unter keinen Umständen angeforderte TANs weitergeben. Banken fragen nie nach den TANs und den Zugangsdaten ihrer Kunden, weshalb Sie bei solchen Nachfragen immer stutzig werden sollten.

E-Mail-Anhänge

Banken verschicken nie Mails mit Anhängen. Bekommen Sie also eine vermeintliche Mail von Ihrer Bank mit Anhang, sollten Sie diesen keinesfalls öffnen. Ansonsten riskieren Sie, sich Schadsoftware auf Ihr Gerät zu laden, mit deren Hilfe die Betrüger an Ihre Zugangsdaten kommen. Dabei kann jede Datei mit einer Schadsoftware belegt sein, auch PDF-oder Bilddateien.

Unbekannte SMS mit Links

Erhalten Sie eine SMS, die einen Link enthält, sollten Sie diesen nicht anklicken. Das gilt erst recht für den Fall, dass Sie keine Zahlung bei Ihrem Online-Banking veranlasst haben.

6. Phishing-Betrug über Kleinanzeigen

Vermehrt erhalten wir Anfragen von Personen, die Opfer eines Kreditkartenbetruges über ebay Kleinanzeigen geworden sind. Die Betrüger gehen in diesen Fällen sehr geschickt vor und ahmen die Website und E-Mails von ebay täuschend echt nach.

Die Masche läuft oftmals nach dem gleichen Muster ab: Nach Einstellung einer Anzeige auf ebay Kleinanzeigen meldet sich kurzfristig ein Kaufinteressent. Der angebliche Interessent ist in der Regel sofort und ohne Verhandlung bereit den eingestellten Kaufpreis zu bezahlen. Noch dazu erklären sich diese Kaufinteressenten regelmäßig damit einverstanden, die Versandkosten zu übernehmen. Der Verkäufer ist wegen der vielfach mühseligen Verhandlungen auf ebay sehr erfreut über die Anfrage und nimmt diese gerne an. Teilweise stellt der Interessent vorher noch belanglose Fragen zum Kaufgegenstand, etwa ob die Sache so aussieht, wie auf dem Bild zu sehen. Die Kommunikation läuft entweder über den ebay-Chat oder wird direkt auf WhatsApp verlagert, wenn etwa der ebay Verkäufer seine Mobilnummer im Account hinterlegt hat.

Dreht sich das Gespräch schließlich um die Bezahlmethode, besteht der Interessent auf Abwicklung über "ebay - sicheres bezahlen". Diese Bezahlungsmethode gehört tatsächlich zum Repertoire der Zahlungsmöglichkeiten auf ebay. Das perfide Vorgehen der Betrüger zielt darauf ab, den guten Ruf dieser Zahlungsmethode auszunutzen. Normalerweise funktioniert das Bezahlsystem von ebay in folgenden Schritten: Zuerst zahlt der Käufer den Kaufpreis an einen Zahlungsdienstleister von ebay. Der Verkäufer erhält von dem Zahlungsdienstleister den Hinweis, dass das Geld eingegangen und die Ware versendet werden könnte. Sobald der Käufer dem Zahlungsdienstleister mitteilt, dass der Betrag eingegangen ist, überweist der Dienstleister den Betrag an den Verkäufer.

Der Verkäufer erhält im Anschluss an den Chat-Austausch eine E-Mail, die vermeintlich von ebay stammt. In dieser E-Mail wird der Verkäufer dazu aufgefordert, einen Link anzuklicken, um die Zahlung abzuwickeln. Weder die E-Mail, noch die Website stammen aber von ebay. Über die Website werden schließlich die Daten des ebay-Nutzers abgefragt, mit dessen Hilfe, die Betrüger schließlich einen vierstelligen Betrag vom Konto des Betroffenen abbuchen. Vielfach befindet sich auf diesen Websites auch ein Live-Chat mit einem angeblichen Mitarbeiter, der den Betroffenen in Sicherheit wiegen soll.

Kreditkartenbetrug-Gratischeck: so einfach geht’s:
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  • Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.