1. Was ist ein Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht?
Ein Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht ist eine freiwillige, vertragliche Übereinkunft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Der Aufhebungsvertrag muss schriftlich vereinbart werden um wirksam zu sein. Das bedeutet, dass der Aufhebungsvertrag auf Papier festgehalten und von beiden Parteien eigenhändig unterzeichnet werden muss.
2. Warum bietet der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag an?
In der Regel will der Arbeitgeber mit einem Aufhebungsvertrag seine rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken minimieren. Gelingt dem Arbeitgeber beispielsweise der Nachweis nicht, dass ein ordentlicher Kündigungsgrund nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) vorliegt, läuft er Gefahr eine Kündigungsschutzklage zu verlieren. Der Arbeitnehmer bekommt dann entweder seinen Arbeitsplatz zurück oder eine Abfindung zugesprochen. Hinzu kommen die Kosten rund um das Verfahren. Es kann also – für beide Seiten – sinnvoll sein, eine einvernehmliche, außergerichtliche Lösung zu finden.
Zudem bietet der Abschluss eines Aufhebungsvertrages die Möglichkeit die gesetzlichen Kündigungsfristen zu umgehen. Die Kündigungsfristen nach dem KSchG und dem BGB gelten nur bei einer Kündigung durch eine der beiden Vertragsparteien. Sind sich beide Seiten über die Beendigung des Arbeitsvertrages einig, kann das Ende des Arbeitsverhältnisses frei in einem Aufhebungsvertrag vereinbart werden.
ACHTUNG: Den „Vorteil“ einer frühzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden regelmäßig nur Arbeitnehmer genießen, die bereits einen Job in Aussicht haben. Ist das nicht der Fall, ist die Umgehung der Kündigungsfrist in vielen Fällen ein Nachteil. Darauf müssen Sie sich nicht einlassen. Lassen Sie sich nicht die Pistole auf die Brust setzen.
In vielen Fällen lässt sich für den Arbeitnehmer mehr herausholen als vom Arbeitgeber in einem Aufhebungsvertrag angeboten. Sehen Sie den vorgelegten Aufhebungsvertrag als Einstieg in die Verhandlungen an. Wir helfen Ihnen dabei, auf Augenhöhe mit Ihrem Arbeitgeber zu verhandeln.