Tatsachenbehauptungen
Tatsachenbehauptungen sind Äußerungen über Vorgänge, die Anspruch auf Wirklichkeitstreue erheben und die im Hinblick auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln der Beweiserhebung objektiv überprüfbar sind. Meistens sind es Vorgänge, die in der Vergangenheit spielen, wie beispielsweise die Aussage, dass ein Paket zwei Wochen zu spät geliefert wurde.
Beispiel: „Das Fernsehgerät, das ich letzte Woche bei der Firma „abc“ gekauft habe, hat eine Akku-Laufzeit von maximal 6 Stunden.“
Bei diesen Aussagen handelt es sich um Tatsachenbehauptungen, da nachgewiesen werden kann, wann genau das Paket zugestellt wurde und wie lang die Akku-Laufzeit des Fernsehers wirklich ist.
Meinungsäußerungen
Im Gegensatz zu den Tatsachenbehauptungen handelt es sich bei Meinungsäußerungen um solche Aussagen, die nicht mit dem Anspruch auf Wahrheit ausgestattet, sondern durch Elemente des Meinens und Dafürhaltens geprägt sind. Meinungsäußerungen haben einen subjektiven Bezug des Äußernden zum Inhalt seiner Äußerung und sind nicht dem Beweis zugänglich.
Beispiel: „Das Fernsehgerät, das ich letzte Woche bei der Firma „abc“ gekauft habe, taugt nichts, da der Akku zu schnell verbraucht ist.“
Diese Äußerung ist ein Werturteil, denn ein Nachweis kann hier nicht geführt werden. Vielmehr wird eine subjektive Meinung abgegeben, d.h. es sind Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens enthalten.
Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung
Die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung ist in der Rechtsprechung anhand der Frage vorzunehmen, ob der Wahrheitsgehalt der Äußerung dem Beweis zugänglich ist. Ist die Frage zu bejahen, handelt es sich um eine Tatsachenbehauptung, anderenfalls um eine Meinungsäußerung. Ob eine Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäußerung vorliegt, kann oftmals erst nach Einbezug des der Äußerung zu Grunde liegenden Sachverhalts ermittelt werden. Decken sich Äußerung und Sachverhalt, liegt eine wahre Tatsachenbehauptung vor; decken sie sich nicht, liegt eine unwahre Tatsachenbehauptung vor. Kann man sich bei vollständiger Kenntnis des Sachverhaltes darüber streiten, ob die Behauptung richtig oder falsch ist, liegt eine Meinungsäußerung vor.