Wie reagiere ich bei einer VDAK Abmahnung richtig?
Aktiv werden! Es ist natürlich ärgerlich, dass Sie sich jetzt mit solch einem Schreiben konfrontiert sehen. Aber ärgern hilft nicht. Finden Sie einen konstruktiven Umgang mit dem Problem.
Gerade dann, wenn an dem behaupteten Rechtsverstoß was dran ist, müssen Sie was unternehmen. Betroffene sollten aber keinesfalls einfach die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben, sondern die Abmahnung zuvor von einer erfahrenen Rechtsanwaltskanzlei prüfen zu lassen. Neben der Abgabe einer professionell erstellten modifizierten Unterlassungserklärung kann hier möglicherweise auch die Berechtigung des Verbandes abzumahnen bestritten werden.
Einfach unterschreiben und nichts zahlen?
Dieses Vorgehen ist bereits deshalb nicht anzuraten, weil die vom VDAK vorgefertigte und mit der Abmahnung übersendete Unterlassungserklärung eine Anerkennung der geltend gemachten Zahlungsforderungen enthält. Unterschreiben Sie diese Unterlassungserklärung, haben Sie sich vertraglich zur Zahlung verpflichtet. Es kommt dann nicht mehr darauf an, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht.
Eine modifizierte (abgeänderte) Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und nichts zu zahlen, ist ebenfalls kein zu empfehlender Weg. Nach unseren Erfahrungswerten wird der VDAK die Forderungen einklagen. Ein solches Verfahren lohnt sich nicht, sondern macht die Sache absehbar teurer.
Die Zahlungsansprüche sind nicht das eigentliche Problem
Das eigentliche Problem der Abmahnungen des Verbandes VDAK sind nicht die mit 142,80 EUR im Vergleich zu anderen Abmahnungen sehr niedrigen Zahlungsforderungen. Tatsächlich liegt hier gerade die Gefahr: Viele Abgemahnte unterschreiben kurzerhand die Unterlassungserklärung und gleichen die Zahlungsforderung aus, um die Sache vermeintlich schnell zu erldigen - tun aber nichts, um tatsächlich auch die mit der Unterlassungserklärung übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen. Dann aber steht das eigentliche Ungemach erst ins Haus. Denn Sie versetzen den VDAK dann in die Lage, die festgesetzte Vertragsstrafe in Höhe von 1.500,00 EUR zu fordern.
Der Verband macht dann die in der vorformulierten Unterlassungserklärung festgesetzte Vertragsstrafeforderung geltend, weil Sie sich zwar mit der Unterlasungserklärung verpflichtet haben, Ihre Angebote hinsichtlich der fehlerhaften Garantieversprechen künftig wettbewerbskonform auszugestalten, sich hieran aber nicht gehalten bzw. nichts geändert haben.
Was können wir für Sie tun?
Wenn Sie die Ihnen vorliegende Unterlassungserklärung unterschreiben, müssen Sie etwas tun. Entweder Sie müssen Ihre Angebote löschen oder wettbewerbskonform ausgestalten. Bei Letzterem helfen wir Ihnen gerne.
Zudem: Bei den meisten Ersteberatungen stellen wir fest, dass die abgemahnten Angebote oftmals weitere abmahnfähige Punkte enthalten, wie
- eine fehlerhafte oder falsche Widerrufsbelehrung,
- ein fehlender Link auf die OS-Plattform oder
- Verstöße gegem die Preisabgabenverordnung.
Sprechen Sie uns hierauf gerne bereits in der kostenfreien Erstberatung an und erhalten Sie hier bereits wertvolle Informationen.
Einfach unterschreiben und zahlen?
Die vorgefertigte Unterlassungserklärung oder eine modifizierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die geforderten Beträge zu zahlen, ist aus den oben genannten Gründen nicht in ihrem Sinn und daher nicht zu empfehlen. Es drohen Ihnen hohe Vertragsstrafen, wenn Sie die Unterlassungserklärung ohne Beratung und Prüfung unterschreiben und dann hiergegen verstoßen.