Wir raten Ihnen zunächst zu handeln. Ignorieren ist die falsche Strategie, da Sie die gesetzten Fristen ernst nehmen müssen. Bleiben Sie dennoch ruhig und besonnen. Wir können Ihnen helfen!
Vielleicht müssen Sie die Ansprüche aus dem Brief gar nicht erfüllen. Daher ist es stets ratsam nichts zu unterschreiben, was nicht vorher durch einen erfahrenen Rechtsanwalt geprüft worden ist.
Nehmen Sie auch keinen Kontakt zur Abmahnkanzlei auf, indem Sie versuchen dort anzurufen. Es besteht die Gefahr, dass wertvolle Informationen entlockt werden, die dann Ihre Verteidigung erschweren.
Falls auf Ihrer Seite Fragen offenbleiben: Kontaktieren Sie uns! Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung und klären Sie in einem unverbindlichen und persönlichen Gespräch allumfassend auf. Das Gespräch wird Ihnen ihre Nervosität nehmen können, sodass Sie sich keinen unnötigen Stress machen werden.
Muss ich eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben?
Die Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung hat für Sie keinen Sinn, wenn sie überhaupt keine Unterlassungserklärung abgeben müssen! Wenn Sie für die vermeintliche Urheberrechtsverletzung nicht verantwortlich sind, schulden Sie auch nicht die Abgabe einer Unterlassungserklärung. In gewissen Fällen raten wir immer von der Abgabe einer Unterlassungserklärung ab.
Vorsicht: Mandanten berichten uns häufig, dass Kanzleien z. B. aus Köln oder Berlin (natürlich nicht wir selbst) für ein Tätigwerden mehr als stattliche Pauschalpreise verlangen. Wir haben von Honoraren von bis zu 600,00 EUR gehört. Trotz dieses, aus unserer Sicht in keinem Verhältnis zu dem Fall stehenden Honorars, erhalten die Betroffenen hierfür jedoch keine fachgerechte Auseinandersetzung mit dem konkreten Fall. Vielmehr wird hierfür lediglich ein standardisiertes Schreiben samt „modifizierter“ Unterlassungserklärung an Rechtsanwalt Daniel Sebastian versendet. Dies stellt jedoch kein fachgerechtes und in Ihrem Interesse liegendes Vorgehen gegen das Schreiben dar.
Wann ist die Rechtsverteidigung sinnvoll?
Wenn in Ihrem Fall der Sachverhalt so liegt, dass Sie sich selbst keine urheberrechtlich geschützten Dateien auf eine Tauschbörse eingestellt haben, aber nicht ausschließen können, dass Ihre Kinder, Ihr Partner, Ihr Mitbewohner oder sonst ein Dritter für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, ist eine Rechtsverteidigung oftmals sinnvoll. In diesen sogenannten Drittbeteiligungsfällen entscheiden die Gerichte immer öfter zu Gunsten der Anschlussinhaber. Aber auch dann, wenn Sie selbst für die Urheberechtsverletzung verantwortlich sind, kann eine Verteidigung sinnvoll sein. Insbesondere der geforderte Schadensersatz erscheint oftmals überhöht. Schließlich kann eine Abmahnung auch an formalen Fehlern scheitern.
Einfach ignorieren?
Nein! Handeln Sie. Nach unseren Erfahrungswerten werden Sie selbst feststellen, dass die Strategie, den Brief vom Abmahnanwalt einfach zu ignorieren, nicht weiterhilft. Wenn Sie nicht reagieren, folgen zwar in der Regel zunächst lediglich weitere schriftliche Aufforderungen, die Forderung zu erfüllen. Spätestens einige Monate vor Ablauf der Verjährungsfrist werden die Forderungen der DigiRights Administration GmbH jedoch oftmals gerichtlich geltend gemacht. In der Regel wird es hierdurch absehbar teurer.
Zudem: Für den Erfolg Ihrer Rechtsverteidigung ist es wichtig, dass Sie den Sachverhalt dokumentieren und festhalten, wie es zum Rechtsverstoß gekommen ist. Es fällt oftmals sehr schwer, dies Jahre später in einem gerichtlichen Verfahren zu rekonstruieren. Misslingt dies, droht ein teurer Prozessverlust.
Einfach unterschreiben und nichts oder 100,00 EUR zahlen?
Es ist nicht ausreichend lediglich eine vorgefertigte Unterlassungserklärung oder eine modifizierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und nichts oder 100,00 EUR zu zahlen. Zwar wird diese Strategie auch von Anwälten empfohlen, aber aus unseren umfassenden Erfahrungswerten können wir Ihnen sagen, dass diese Methode keine Aussicht auf Erfolg hat. Wir wissen, dass der Abmahnanwalt DigiRights Administration GmbH nicht empfehlen wird, sich mit diesem Betrag zufrieden zu geben, sondern den Differenzbetrag zu der Forderung einklagen. Möglicherweise müssen Sie aber auch gar nichts zahlen. Nutzen Sie daher unsere kostenlose Ersteinschätzung, um sich hier näher zu informieren.
Bei der Abmahnkanzlei selbst anrufen?
Hiervon können wir nur abraten. Bitte geben Sie keine Informationen preis, die Ihre Rechtsverteidigung unnötig erschweren. Selbst wenn Sie als Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung selbst verantwortlich sind, erscheint es aus unserer Sicht immer noch äußerst fraglich, ob der geforderte Schadensersatz angemessen ist. Zudem besteht auch die Möglichkeit, dass die Anschlussinhaberdaten fehlerhaft oder unter Verstoß gegen geltende Datenschutzbestimmungen ermittelt wurden. Schließlich kann eine Abmahnung auch an formalen Fehlern scheitern. Nehmen Sie dazu unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch.
Was sollte man unbedingt beachten?
Die richtige Strategie! Dazu zählt es auch die gesetzten Fristen zu wahren. Lassen Sie diese nicht fahrlässig verstreichen, da die Kanzlei zu denen gehört, die Forderungen seiner Mandanten gerichtlich durchsetzt. Falls Sie weder als Täter noch als Störer haften, raten wir regelmäßig dazu, keine der Forderungen zu erfüllen. In diesen Fällen geben wir auch keine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Stattdessen bestellen wir uns für Sie bei Daniel Sebastian und legen diesem im Rahmen der sogenannten sekundären Darlegungslast dar, warum Sie in dem konkreten Fall weder als Täter noch als Störer haften, sondern dass Dritte als Täter in Frage kommen warum Sie für deren Handeln nicht einstehen müssen.