
Ich verteidige seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Profitieren Sie von meinen Erfahrungswerten.
Carl Christian Müller, LL.M
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Sie haben eine Abmahnung von Frommer Legal (vormals Waldorf Frommer) erhalten? Dabei geht es um Filesharing oder die Verwendung von Musik in einem Social-Media-Video?
Ich bin Rechtsanwalt in Berlin und kann Ihnen helfen!
Unser Ziel: Sie zahlen weniger oder nichts. Wir haben in den letzten 15 Jahren mehrere tausend Abmahnungen verteidigt. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen!

Ich verteidige seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Profitieren Sie von meinen Erfahrungswerten.
Carl Christian Müller, LL.M
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Wir haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen der Kanzlei Frommer Legal und stehen Ihnen gerne zur Seite. Wir beantworten Ihre Fragen in einem garantiert kostenfreien Erstgespräch. Bei uns sprechen Sie immer mit einem Anwalt. Kostenfrei.
Unterschreiben Sie die von Frommer Legal vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Eine solche Erklärung kann Sie langfristig binden und bei einem späteren Verstoß eine erhebliche Vertragsstrafe auslösen. Nehmen Sie auch nicht unvorbereitet Kontakt zu Frommer Legal auf.
Auch bei einer im Grunde berechtigten Abmahnung von Frommer Legal oder einer anderen Kanzlei sind die geforderten Beträge nicht selten übersetzt. Zudem kann es teurer werden, wenn nicht oder falsch reagiert wird. Unser Ziel: Sie zahlen nichts oder deutlich weniger.
Soforthilfe bundesweit unter 030 213 003 290
Wir beantworten sämtliche Ihrer Fragen zu einer Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal in einem garantiert kostenfreien Erstgespräch – das nimmt Ihnen die erste Nervosität.
Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.
Wer eine Abmahnung von Frommer Legal erhält, ist häufig zunächst verunsichert. Je nach Vorwurf werden mehrere hundert oder sogar mehrere tausend Euro verlangt. Hinzu kommt meist eine Unterlassungserklärung, für die eine kurze Frist gesetzt wird.
Bei Filesharing-Abmahnungen geht es regelmäßig um einen Film oder eine Serienfolge, die über eine Internettauschbörse angeboten worden sein soll. In neueren Abmahnungen wirft Frommer Legal Unternehmen, Selbstständigen oder anderen geschäftlich tätigen Nutzern vor, Musik ohne ausreichende Lizenz in einem Instagram-Reel oder einem anderen Social-Media-Video verwendet zu haben.
Ob Sie tatsächlich haften und ob die verlangte Summe berechtigt ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend ist zunächst, welcher konkrete Vorwurf erhoben wird. Wir prüfen Ihre Abmahnung im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung.
Frommer Legal, vormals Waldorf Frommer, ist eine Münchner Rechtsanwaltskanzlei, die insbesondere Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen verfolgt. Bekannt ist die Kanzlei vor allem durch Abmahnungen wegen Filesharings von Filmen und Serien. Daneben versendet Frommer Legal Abmahnungen wegen der unberechtigten Nutzung von Bildmaterial und inzwischen auch wegen Musik in geschäftlichen Social-Media-Videos.
Die unterschiedlichen Abmahnungen dürfen nicht gleichbehandelt werden. Bei Filesharing geht es vor allem um die Ermittlung eines Internetanschlusses und die Frage, wer diesen genutzt hat. Bei Musik in einem Social-Media-Video stehen dagegen die Rechte an der Tonaufnahme, eine mögliche Plattformlizenz und der geschäftliche Charakter des Beitrags im Mittelpunkt.
Die Kanzlei Frommer Legal machte 2003 erstmals mit Abmahnungen auf sich aufmerksam. Ziel der damaligen Abmahnungswelle waren Tausende Webseitenbetreiber. Sie erhielten weitgehend gleichlautende Schreiben mit dem Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung. Seit 2004 richten sich Abmahnungen der Kanzlei Frommer Legal auch gegen Privatpersonen. Betroffen waren unter anderem Personen, die DVDs oder Musik-CDs aus Zeitschriften auf eBay verkauft hatten.
Im Bereich der Filesharing- und Tauschbörsen-Abmahnungen ist die Kanzlei seit 2006 aktiv. Wir haben die erste Tauschbörsen-Abmahnung im Jahr 2007 verteidigt. Seitdem haben uns weit über 10.000 Betroffene wegen einer Frommer-Legal-Abmahnung kontaktiert und unser Angebot einer kostenfreien Erstberatung wahrgenommen. Frommer Legal vertritt insbesondere Unternehmen aus den Bereichen Filmproduktion und Filmverleih. Typisch ist der Versand weitgehend gleichlautender Abmahnungen in einer Vielzahl von Fällen.
Frommer Legal ist nicht nur im Bereich Filesharing tätig. Inzwischen verschickt die Kanzlei auch Abmahnungen wegen der Nutzung von Musik in geschäftlichen Social-Media-Videos. Öffentlich bekannt geworden sind insbesondere Fälle, in denen Musik in einem Instagram-Reel verwendet wurde.
Betroffen sind vor allem Unternehmen, Selbstständige, Influencer und andere Nutzer, deren Beiträge einen geschäftlichen Bezug haben. Frommer Legal wirft ihnen vor, eine geschützte Tonaufnahme mit einem Video verbunden und anschließend ohne ausreichende Lizenz öffentlich zugänglich gemacht zu haben.
Dass die Musik direkt über die Bibliothek von Instagram ausgewählt werden konnte, bedeutet nicht automatisch, dass auch die geschäftliche Nutzung erlaubt war. Entscheidend sind die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden Lizenzbedingungen, die Art des Accounts, der Inhalt des Beitrags und der Zweck der Verwendung.
In den öffentlich bekannt gewordenen Fällen verlangt Frommer Legal regelmäßig:
Die Forderungen können deutlich höher ausfallen als bei einer klassischen Filesharing-Abmahnung. Bei einem öffentlich dokumentierten Fall zum Titel „Elfe“ wurden für ein Instagram-Reel insgesamt mehr als 10.000 Euro verlangt. Solche Beträge sind jedoch keine gerichtlich festgestellten Standards und müssen für jeden Fall gesondert geprüft werden.
Zu den öffentlich bekannt gewordenen Fällen gehören unter anderem:
Bei „Finder“ tritt Frommer Legal nach öffentlich zugänglichen Berichten für Rainer Weichhold und Kling Klong Records auf. Im Fall „Socks & Sandals“ werden Ansprüche für die Hildenbrand & Sell GbR geltend gemacht.
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Maßgeblich sind immer der im Schreiben genannte Anspruchsteller und die Rechte an der konkret verwendeten Tonaufnahme.
Sichern Sie zunächst Beweise. Dazu gehören insbesondere:
Löschen Sie den Beitrag nicht, bevor die erforderlichen Informationen gesichert wurden. Eine spätere Löschung beseitigt bereits geltend gemachte Ansprüche nicht automatisch. Unterschreiben Sie auch die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft.
Filesharing bedeutet übersetzt „Dateien teilen“. Gemeint ist der Austausch von Dateien zwischen verschiedenen Nutzern über das Internet. Anders als beim Streaming wird eine Datei dabei nicht ausschließlich von einem zentralen Server abgerufen. In sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerken werden Teile der Datei von mehreren Rechnern bereitgestellt und von dort heruntergeladen.
Filesharing-Tauschbörsen funktionieren regelmäßig so, dass Nutzer beim Herunterladen einer Datei zugleich Teile dieser Datei für andere Teilnehmer des Netzwerks bereitstellen. Dadurch kann eine urheberrechtlich geschützte Datei ohne Zustimmung des Rechteinhabers öffentlich zugänglich gemacht werden. Vielen Nutzern ist nicht bewusst, dass ihre Filesharing-Software während des Downloads automatisch auch Daten hochlädt.
Bei Filesharing-Abmahnungen wird regelmäßig nicht nur der Download, sondern vor allem das Bereitstellen der Datei für andere Nutzer beanstandet. Kanzleien wie Frommer Legal verlangen deshalb häufig die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz sowie Rechtsverfolgungskosten.
Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.
Eine echte Abmahnung von Frommer Legal sollte ernst genommen werden. Allerdings können Betrüger den Namen bekannter Kanzleien für gefälschte Schreiben oder E-Mails missbrauchen. Ob eine Abmahnung echt ist, lässt sich nicht allein daran erkennen, ob sie per Post oder per E-Mail zugestellt wurde.
Prüfen Sie insbesondere:
Bestehen Zweifel, sollte die Echtheit über unabhängig recherchierte Kontaktdaten überprüft werden. Nehmen Sie dabei keine inhaltliche Stellung zur behaupteten Rechtsverletzung.
Handelt es sich um ein echtes Schreiben, sollte es nicht ignoriert werden. Das bedeutet aber nicht, dass die geforderte Summe ungeprüft bezahlt oder die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschrieben werden sollte.
Hinweis: Die folgenden Ausführungen zur IP-Adresse und zur Ermittlung des Anschlussinhabers betreffen ausschließlich Filesharing-Abmahnungen. Bei einer Abmahnung wegen Musik auf Social Media wird der betroffene Account regelmäßig direkt über das Profil, den Beitrag, ein Impressum oder öffentlich zugängliche Unternehmensangaben identifiziert
Die Firma Digital Forensics GmbH überwacht im Auftrag von Frommer Legal mit einer eigens hierfür entwickelten Software, dem sogenannten Peer-to-Peer-Forensic System (PFS) die Tauschbörsen bzw. die Peer-To-Peer-Netzwerke. Mit dieser Software werden die IP-Adresse des Abgemahnten, die diesem zu diesem Zeitpunkt von dessen Internetprovider zugeordnet war sowie der Hashwert der Filmdatei gespeichert. Diese IP-Adresse wird dann Gegenstand eines sogenannten Auskunftsverfahren: Die Kanzlei beantragt bei dem Landgericht, das für den jeweiligen Internetprovider zuständig ist, es diesem zu gestatten, die hinter der IP-Adresse stehenden Adressdaten an die Kanzlei Frommer Legal herauszugeben.
Jedenfalls in technischer Hinsicht sind Fehler bei den Ermittlungen schwer bis gar nicht nachzuweisen. Die von Frommer Legal bzw. der Firma Digital Forensics GmbH eingesetzte Software Peer-to-Peer-Forensic System (PFS) war bereits mehrfach Gegenstand gerichtlicher Sachverständigengutachten. Regelmäßig attestieren die Sachverständigen, dass die Software fehlerfrei arbeitet. Wir raten unseren Mandanten in einem gerichtlichen Verfahren daher mittlerweile davon ab, die Richtigkeit der Ermittlungsergebnisse zu bestreiten, da ein solches Sachverständigengutachten sehr kostspielig ist (3.000 bis 5.000 Euro). Diese Kosten gehören zu den Kosten des Rechtsstreites, der derjenige zu tragen hat, der das Verfahren verliert.
Diesen Einwand hören wir regelmäßig in unseren Erstberatungsgesprächen. Tatsächlich ist es so, dass es sich bei den von den Abgemahnten verwendeten IP-Adressen regelmäßig um so genannte dynamische IP-Adressen handelt. Eine dynamische IP-Adresse wird dem Nutzer vom Internet-Provider bei jedem Einwahlvorgang neu zugeordnet. Ihre IP-Adresse, die Ihnen in diesem Moment zugeordnet ist, kann also nicht mit derjenigen identisch sein, die Ihnen zum Zeitpunkt der Urheberrechtverletzung zugeordnet war.
Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.
Der Inhalt einer Frommer-Legal-Abmahnung hängt davon ab, welche Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wird.
Bei einer Filesharing-Abmahnung werden regelmäßig der betroffene Film oder die Serienfolge, der Ermittlungszeitpunkt, die IP-Adresse und das verwendete Peer-to-Peer-Netzwerk genannt. Frommer Legal erklärt außerdem, wie die Kanzlei über ein gerichtliches Auskunftsverfahren an die Daten des Anschlussinhabers gelangt sein will.
Bei einer Abmahnung wegen Musik auf Social Media werden dagegen regelmäßig das betroffene Profil, der konkrete Beitrag, der Musiktitel und der Veröffentlichungszeitraum bezeichnet. Teilweise werden Screenshots oder weitere Angaben zur Reichweite des Videos beigefügt.
In beiden Fallgruppen verlangt Frommer Legal häufig eine Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten. Die Frist für die Unterlassungserklärung kann kürzer sein als die Zahlungsfrist. Beide Fristen sollten beachtet werden.
Hinter dem Team von SOS Abmahnung steht die Kanzlei Mueller.legal Rechtsanwälte Partnerschaft. Wir haben uns darauf spezialisiert, Verbrauchern Rechtsberatung anzubieten, die bezahlbar und trotzdem hochwertig ist. Die Erstberatung ist bei uns - gleich in welchem Rechtsgebiet - stets kostenfrei. Sofern Sie sich danach entscheiden uns zu beauftragen, haben wir ihre wirtschaftlichen Interessen stets im Blick. Unser Ehrgeiz ist es, dass die Sache für Sie nicht noch teurer wird, als sie es jetzt schon ist.
Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.
Frommer Legal macht im Namen des jeweils genannten Anspruchstellers regelmäßig Unterlassungs- und Zahlungsansprüche geltend. Bei Filesharing richtet sich das Schreiben zunächst an den ermittelten Anschlussinhaber. Bei einer Musiknutzung auf Social Media wird häufig das Unternehmen oder die Person angeschrieben, die den betroffenen Account betreibt.
Typischerweise werden folgende Ansprüche erhoben:
Mit einer Abmahnung verlangt Frommer Legal regelmäßig, dass der Empfänger die beanstandete Urheberrechtsverletzung künftig unterlässt. Bei einer Filesharing-Abmahnung geht es meist darum, einen Film, eine Serienfolge, ein Hörbuch oder eine Musikdatei nicht erneut über eine Internettauschbörse öffentlich zugänglich zu machen.
Bei einer Abmahnung wegen Musik auf Social Media kann sich der Unterlassungsanspruch dagegen auf die Nutzung eines bestimmten Musiktitels in einem Instagram-Reel oder einem anderen geschäftlichen Social-Media-Video beziehen.
Häufig ist dem Schreiben bereits eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Sie kann den Unterzeichner langfristig binden und bei einem späteren Verstoß eine erhebliche Vertragsstrafe auslösen. Ob überhaupt eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss und wie sie formuliert werden sollte, hängt vom konkreten Vorwurf und der Verantwortlichkeit des Empfängers ab.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Unterlassungserklärung nach einer Abmahnung.
Mit dem Schadensersatzanspruch verlangt Frommer Legal im Namen des jeweiligen Rechteinhabers einen Ausgleich für die behauptete unberechtigte Nutzung des geschützten Werkes.
Bei einer Filesharing-Abmahnung wird regelmäßig darauf abgestellt, dass ein Film, eine Serienfolge oder eine andere Datei über eine Tauschbörse für weitere Nutzer zum Download bereitgestellt worden sein soll. In bekannten Schreiben werden beispielsweise Schadensersatzbeträge von etwa 700 Euro für einen Film oder 350 Euro für eine einzelne Serienfolge verlangt.
Ob diese Beträge im konkreten Fall berechtigt sind, muss geprüft werden. Die Gerichte sprechen Rechteinhabern bei Filesharing-Fällen teilweise pauschalierte Schadensersatzbeträge zu. Maßgeblich sind unter anderem die Art des Werkes, dessen wirtschaftliche Bedeutung, der Umfang der Nutzung und die Umstände des Einzelfalls.
Bei Musik in Social-Media-Videos wird der Schadensersatz häufig nach der sogenannten Lizenzanalogie berechnet. Dabei wird gefragt, welche Vergütung für eine vorherige rechtmäßige Nutzung des Musiktitels vereinbart worden wäre. Entscheidend ist nicht allein der vom Rechteinhaber verlangte Betrag, sondern eine angemessene und nachvollziehbare Lizenzvergütung für die konkrete Nutzung.
Zusätzlich zum Schadensersatz verlangt Frommer Legal regelmäßig die Erstattung von Rechtsanwaltskosten. Voraussetzung ist, dass die Abmahnung berechtigt war und die geltend gemachten Kosten ordnungsgemäß berechnet wurden.
Die Höhe der Rechtsverfolgungskosten richtet sich insbesondere nach dem angesetzten Gegenstandswert. Bei einer typischen Filesharing-Abmahnung wegen eines Films werden in bekannten Schreiben beispielsweise Rechtsanwaltskosten zwischen 185,10 Euro und 235,80 Euro verlangt.
Zusammen mit dem Schadensersatz kann sich die Gesamtforderung bei einer Filmabmahnung auf etwa 935,80 Euro bis 980,60 Euro belaufen. Bei einer einzelnen Serienfolge liegen die verlangten Gesamtbeträge häufig niedriger. Werden mehrere Folgen oder mehrere Werke beanstandet, kann sich die Forderung jedoch erheblich erhöhen.
Bei Abmahnungen wegen Musik auf Social Media können andere Gegenstandswerte und deutlich höhere Schadensersatzforderungen angesetzt werden. Deshalb sollte die Berechnung immer anhand des konkreten Schreibens, der behaupteten Rechte und der tatsächlichen Nutzung geprüft werden.
Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.
Um die Unterlassungserklärung einer Frommer Legal Abmahnung ranken sich in Internetforen mittlerweile ein Vielzahl von Mythen und Unwahrheiten. Das Meiste, was man dort liest ist falsch oder zumindest rechtlich nicht haltbar.
Wahr ist: Wer selbst was heruntergeladen hat, schuldet eine Unterlassungserklärung. Wahr ist aber auch: Wer als Anschlussinhaber nichts heruntergeladen hat, muss keine Unterlassungserklärung unterschreiben. Es ist zwar richtig, dass der Unterlassungsanspruch ein scharfes Schwert ist. Geht es zu Gericht, ist es der Unterlassungsanspruch der Anspruch, der den Rechtsstreit richtig teuer macht. Anders als bei der außergerichtlichen Abmahnung ist im gerichtlichen Verfahren der Gegenstandswert nicht mehr auf 1.000 EUR gedeckelt. Hier werden Streitwerte von 10.000 EUR angesetzt. Aus den Gegenstands- bzw. Streitwerten errechnen sich die Gerichts- und Anwaltsgebühren. Hier finden Sie ein Berechnungsbeispiel.
Um dieses Kostenrisiko zu umgehen, entscheiden sich viele Betroffene einer Frommer Legal Abmahnung dazu, die Unterlassungserklärung abzugeben, auch wenn diese nicht geschuldet ist, um das Risiko eines teuren Rechtsstreit auszuschließen. Tatsächlich aber erleben wir in der Praxis kaum, dass die Kanzlei Frommer Legal die Unterlassungsansprüche flächendeckend gerichtlich durchsetzt. Sofern Frommer Legal eine Klage einreicht, ist die Klage zumeist auf die Zahlungsansprüche beschränkt. Wer sich zu einem solchen Vorgehen entscheidet, sollte Folgendes wissen bzw. beachten.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beinhaltet eine schriftlich abgegebene, strafbewehrte Unterlassungserklärung ein sogenanntes „abstraktes Schuldanerkenntnis“ nach §§ 780, 781 BGB (BGH Urteil vom 17.09.2009 - I ZR 217/07). „Abstrakt“ bedeutet, dass der Schuldner (abgemahnte Anschlussinhaber) mit der Unterschrift eine neue, selbständige Verbindlichkeit eingeht. Sie als Schuldner schließen also mit dem Gläubiger (Inhaber der Urheberrechte, vertreten durch Frommer Legal) eine Vereinbarung, die unabhängig davon gilt, ob Sie den Rechtsverstoß tatsächlich begangen haben oder nicht. Bei einem Verstoß gegen diesen Vertrag, kann der Gläubiger von Ihnen Verlangen eine Vertragsstrafe zu zahlen. Dieser Vertrag ist unabhängig davon, ob Sie die Urheberrechtsverletzung wegen der Sie von Frommer Legal abgemahnt wurden, wirklich begangen haben. Das ist rechtlich natürlich nicht unbedingt empfehlenswert. In der Praxis haben wir bisher aber nicht erlebt, dass Frommer Legal Verstöße aus einer Unterlassungserklärung verfolgt.
Das Problem ist vielmehr ein anderes: Unterschreiben Sie die von Frommer Legal vorformulierte Unterlassungserklärung, kann dies bei einer Zahlungsklage von Frommer Legal vom Gericht als Indiz mit Blick auf Ihre Täterschaft gewertet werden.
Daher sollten Sie, wenn Sie eine Unterlassungserklärung abgeben, eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, mit der Sie gegenüber Frommer Legal klarstellen, dass Sie die Unterlassungserklärung zwar rechtsverbindlich aber dennoch ohne Anerkenntnis einer rechtlichen Verpflichtung abgeben. So machen Sie deutlich, dass Sie die Unterlassungserklärung nur abgegeben, weil Sie einen teuren Rechtsstreit vermeiden wollen und nicht weil Sie tatsächlich auf Unterlassung haften.
Aber nochmals: Wenn Sie für die Urheberrechtsverletzung nicht verantwortlich sind, schulden Sie auch nicht die Abgabe eine Unterlassungserklärung. In diesen Fällen raten wir daher von der Abgabe einer Unterlassungserklärung ab. Sprechen Sie uns gerne an, wir beraten Sie gerne.
Vorsicht: Aus Berichten von Mandanten wissen wir, dass Kanzleien z. B. aus Köln oder Berlin (natürlich nicht wir selbst) für ein Tätigwerden gegen eine Abmahnung von Frommer Legal mehr als stattliche Pauschalpreise verlangen. Wir haben von Honoraren von bis zu 600,00 EUR gehört. Trotz dieses, aus unserer Sicht in keinem Verhältnis zu dem Fall stehenden Honorars, erhalten die Betroffenen hierfür jedoch keine fachgerechte Auseinandersetzung mit dem konkreten Fall. Vielmehr wird hierfür lediglich ein standardisiertes Schreiben samt „modifizierter“ Unterlassungserklärung an Frommer Legal versendet. Dies stellt jedoch kein fachgerechtes und in Ihrem Interesse liegendes Vorgehen gegen das Schreiben dar.
Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.
Bei einer Frommer Legal Abmahnung ist die richtige Strategie entscheidend, um die Sache möglichst kostengünstig und effizient aus der Welt zu schaffen. Welche die für Sie passende Vorgehensweise ist, hängt maßgeblich davon ab, wie es zu der Abmahnung gekommen ist, wer also tatsächlich für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist. Aber gleichgültig, welcher der für Sie passende Weg ist, jede Vorgehensweise setzt voraus, dass Sie aktiv werden. Daher gilt für jede mögliche Strategie zunächst Folgendes:
Nach Erhalt einer Abmahnung von Frommer Legal laufen Fristen, die unbedingt beachten werden müssen. Lassen Sie die Fristen verstreichen und reagieren nicht, riskieren sie, dass die Kanzlei Frommer Legal die Ansprüche gerichtlich durchsetzt. Das muss nicht unmittelbar nach Ablauf der Frist passieren, macht die Angelegenheit aber unnötig teurer.
Wenn Sie eine Abmahnung von Frommer Legal erhalten haben, ist es wichtig die richtige Strategie zu wählen. Selbst wenn die Verteidigung in der Sache selbst aussichtslos erscheint, können Sie mit dem richtigen Vorgehenen erheblich Kosten einsparen.
Nehmen Sie unseren Service in Anspruch und rufen Sie bei uns an oder übermitteln Sie uns kostenfrei die Abmahnung von Frommer Legal. Wir werden Ihre Frage individuell beantworten und geben Ihnen ein erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falls.
Sie haben selbst keine urheberrechtlich geschützten Dateien auf einer Filesharing- Tauschbörse eingestellt? Sie können aber nicht ausschließen können, dass Ihre Kinder, Ihr Partner, Ihr Mitbewohner oder sonst ein Dritter für die Rechtsverletzung verantwortlich ist? Dann ist eine Rechtsverteidigung in jedem Fall sinnvoll.
Der Bundesgerichtshof hat sich erstmals in der sogenannten Bear-Share-Entscheidung ausführlich mit dem Thema auseinandergesetzt (BGH, Urteil vom 08.01.2014, Az. I ZR 169/12) und hat diese Rechtsprechung für eine Vielzahl von Fallkonstellationen fortgesetzt und verfestigt. Danach ist der Anschlussinhaber nicht für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich, wenn ein Dritter (z. B. erwachsene Kinder, Lebenspartner, Ehepartner, Mitbewohner, Freunde) den Film/die Serie angeboten und der Abgemahnte dabei keine Pflichten (z.B. Verbotspflichten gegenüber Minderjährigen) verletzt hat.
Deshalb spielt die in diesem Zusammenhang oft erwähnte Störerhaftung übrigens fast keine Rolle mehr. Denn als Störer gilt bereits, wer den Internetanschluss an andere zur Verfügung stellt.
Wenn Sie weder als Täter noch als Störer haften, raten wir nach umfassender Aufklärung dazu, überhaupt keine der erhobenen Forderung der Abmahnung zu erfüllen. In diesen Fällen geben wir auch keine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Wir erklären für Sie gegenüber Frommer Legal (vormals Waldorf Frommer), warum Sie in dem konkreten Fall weder als Täter noch als Störer haften, sondern dass Dritte als Täter in Frage kommen warum Sie für deren Handeln nicht einstehen müssen.
Sofern Sie selbst nicht für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind, Sie den Täter kennen und dieser die Verantwortung übernehmen will, ist es nach unseren Erfahrungswerten möglich, bei einer Frommer Legal Abmahnung einen Gesamtvergleich zu schließen. In diesen Fällen bestellen wir uns sowohl für den Abgemahnten als auch für den Täter bei Frommer Legal, legen den Sachverhalt dar und geben für den Täter eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Im Anschluss hieran handeln wir einen günstigen Zahlungsvergleich aus. Der ausgehandelte Betrag muss dann vom Täter an die Gegenseite gezahlt werden. Hierüber wird eine Vereinbarung geschlossen, in der festgehalten wird, dass mit der Zahlung des Vergleichsbetrages die Angelegenheit umfassend und für alle erledigt ist.
In diesem Fall beißt die Maus keinen Faden ab: Sie haften für die Urheberrechtsverletzung. Allerdings: Sie haften nur dem Grunde nach. Es stellt sich immer noch die Frage, ob die Zahlungsansprüche auch in der Höhe nach berechtigt sind. Wer für die Urheberrechtsverletzung die Verantwortung übernehmen und die Sache schnell und risikolos vom Tisch haben möchte, kann sich auf Vergleichsgespräche mit dem Rechteinhaber einlassen. Bezüglich der geforderten Abmahnkosten besteht nach unseren Erfahrungen ein nicht unerheblicher Verhandlungsspielraum. Eine finanzielle Einigung muss allerdings immer mit der Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung kombiniert werden. Gerne übernehmen wir die Verhandlungen und die Abwicklung des Falles für Sie.
Diesen Punkt spricht die Kanzlei Frommer Legal in der Abmahnung an. Behauptet wird die Auseinandersetzung sei dann beendet, wenn Sie sich die Unterlassungserklärung abgegeben und die geforderte Summe an Frommer Legal gezahlt haben. Das ist natürlich nicht falsch, aber es gibt auch andere Formen der Beendigung der Auseinandersetzung. So muss Frommer Legal auch modifizierte Unterlassungserklärungen akzeptieren, wenn sie die rechtlichen Vorgaben erfüllen. Auch ist in der Regel ein Zahlungsvergleich mit Frommer Legal möglich. Das bedeutet, dass man sich mit Frommer Legal darauf einigt, eine niedriger Summe zu zahlen, als die in der Abmahnung geforderte.
Wenn Sie als Anschlussinhaber eine Abmahnung von Frommer Legal erhalten haben, müssen Sie davon ausgehen, dass jemand über Ihren Anschluss einen Urheberrechtsverstoß begangen hat. Es ist sehr wahrscheinlich, dass jemand den in der Abmahnung genannten Film bzw. die dort genannte Serienfolge zu dem angegebenen Zeitpunkt über eine P2P-Netzwerk (Tauschbörse) ins Internet eingestellt hat. Ermittlungsfehler sind hier äußerst selten. Die Rechtsprechung weiß um die geringe Fehlerquote der Abmahnungen von Frommer Legal und stellt sehr hohe Anforderungen an das Bestreiten der Richtigkeit der Ermittlungsergebnisse. Anders herum gesagt: Die Gerichte gehen davon aus, dass die Ermittlungsergebnisse von Frommer Legal korrekt sind. Daher ist das einfache Bestreiten, dass es zu einem Upload gekommen ist, als Verteidigungsstrategie gegen Kanzleien wie Frommer Legal sinnlos. Es gibt aber genug andere Möglichkeiten und rechtliche Argumente die, die Forderungen von Frommer Legal zurückzuweisen - hierzu weiter unten noch mehr.
Aussitzen bringt Sie gegen Frommer Legal nicht weiter. Wenn Sie nicht reagieren, folgen in der Regel zunächst lediglich weitere schriftliche Aufforderungen, die Forderung aus dem ersten Schreiben von Frommer Legal zu erfüllen.
In der Vergangenheit ist es häufig vorgekommen, das Frommer Legal kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist ein Gerichtsverfahren gegen den Abgemahnten einleitet. Vor allem die weiter anfallende Gerichts- und Anwaltsgebühren schlagen zu Buche und machen die Sache oftmals mehr als doppelt so teuer. Zwar kann der vollständige Klageverlust in diesen Fällen regelmäßig durch einen gerichtlichen Vergleich abgewendet werden. Allerdings ist Frommer Legal in diesem Stadium zu weniger Zugeständnissen bereit, als im Stadium der reinen außergerichtlichen Rechtsverfolgung.
Zudem: Für den Erfolg Ihrer Rechtsverteidigung ist es wichtig, dass Sie den Geschehensablauf dokumentieren und festhalten, wie es zu der Rechtsverletzung gekommen ist. Es fällt oftmals sehr schwer, dies Jahre später in einem gerichtlichen Verfahren zu rekonstruieren. Misslingt dies, droht ein teurer Prozessverlust.
Oftmals wird in Forenbeiträgen oder in einigen Fällen auch die Verbraucherzentralen zu folgender Strategie: Es wird eine vorgefertigte oder eine modifizierte Unterlassungserklärung unterschrieben und nichts oder 100,00 EUR gezahlt. Nach unserer Erfahrung ist diese Strategie nicht erfolgreich, denn Frommer Legal wird in der Regel Ihren Mandanten empfehlen, sich damit nicht zufrieden zu geben, sondern den Differenzbetrag zu der Forderung einzuklagen.
Zudem: Möglicherweise müssen Sie auch gar nichts an Frommer Legal zahlen. Zahlen Sie jedoch einen Teilbetrag und werden dann gerichtlich auf den Restbetrag in Anspruch genommen, geraten Sie in Erklärungsnot. Sie müssen dann erklären, wieso Sie einen Teilbetrag geleistet haben, ohne hierzu verpflichtet zu sein.
Hiervon können wir nur abraten. Geben Sie keine Informationen preis, die Ihre Rechtsverteidigung unnötig erschweren. Auf der Gegenseite arbeiten Abmahn-Profis. Diese vertreten nicht Ihre Interessen, sondern ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, der Rechteinhaber.
Das Ziel von Frommer Legal ist: Sie unterschreiben eine Unterlassungserklärung und zahlen. Hiervon lassen sich die Rechtsanwälte nicht durch einen Brief oder einen Anruf abbringen.
Unser Ziel dagegen: Sie unterschreiben nicht und Sie zahlen nicht. Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus über 10 Jahren, die wir in diesem Bereich tätig sind.
Achtung! Abmahnungen von Frommer Legal sind kein Fall für Hotlines von Rechtsschutzversicherungen oder die Verbraucherschutzzentrale. Schenken Sie insbesondere Tipps aus Internetforen (die im Übrigen oft widersprüchlich sind) keinen Glauben. Informieren Sie sich im Fall bei einer Frommer Legal Abmahnung kostenfrei (!) bei uns. Wir nehmen uns Zeit für Sie und klären Sie umfassend auf. Sofern Sie sich für eine Vertretung durch uns entscheiden, werden wir zu fairen Pauschalsätzen tätig. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, ist die Beratungshilfe eine Option. In diesem Fall übernimmt die Justizkasse die hier anfallenden Kosten der Verteidigung.
Wir verzeichnen in den letzten Wochen (Stand 19.06.2019) vermehrt Anfragen wegen einer Klage oder einem Mahnbescheid von Frommer Legal. Neben Fällen, in denen die Abmahnung etwa 1,5 bis 2 Jahre zurückliegt sind insbesondere auch sogenannte Altfälle betroffen. In diesen Fällen erhielten Betroffene ab dem Jahr 2010 eine Abmahnung von Frommer Legal. Hintergrund ist, dass der Bundesgerichtshof im Jahre 2016 entschieden hat, dass Schadensersatzansprüche aus Urheberrechtsverletzung erst in 10 Jahren verjähren. Bis dahin war davon auszugehen, dass diese Ansprüche der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahre unterliegen. Nun hat Frommer Legal offensichtlich damit begonnen, diese Altfälle "aus dem Keller" zu holen und gerichtlich geltend zu machen. Oftmals können sich die Betroffenen kaum mehr an die Vorgänge erinnern. In der Regel fordert Frommer Legal pauschal 1.000 Euro Schadensersatz von den Abgemahnten. Falls Sie eine Klage von Frommer Legal erhalten haben, haben wir hier die wichtigsten Fragen und Antworten auf einer FAQ-Seite "Klage von Frommer Legal erhalten" für Sie festgehalten.
Wie die meisten Anwaltskanzleien, die Frommer Legal Abmahnungen verteidigen, arbeiten wir außergerichtlich für transparente Pauschalpreise. Diese liegen - abhängig vom Fall und dem Betrag der mit der Abmahnung gefordert wird, in der Regel zwischen 100,00 EUR und 290,00 EUR inkl. MwSt. Über den konkreten Preis informieren wir transparent und ohne dass Sie nachfragen müssen im kostenfreien Erstberatungsgespräch.
Wir wissen aus den vielen Erstberatungsgesprächen, dass es Kanzleien gibt, die nahezu 500,00 EUR für die außergerichtliche Rechtsverteidigung verlangen. Das ist aus unserer Sicht zu teuer. Zudem sollten Sie auch hinterfragen, was in dem Pauschalpreis enthalten ist. Bei uns ist damit die gesamte außergerichtliche Beratung und Vertretung bis zum Ablauf der Verjährungsfrist abgedeckt - und die beträgt bei Schadensersatzansprüchen 10 Jahre!
Lassen Sie sich auf keinen Fall einen Abmahn-Flat aufschwatzen. Hier profitiert in der Regel nur einer, nämlich Ihr Anwalt. Nach unserer Erfahrung bleibt es in den allermeisten Frommer-Abmahnungs-Fällen bei einer Abmahnung. Sollten Sie die Befürchtung haben, dass es zu weiteren Abmahnungen kommt, weil Sie oder der Nutzer Ihres Anschlusses in größerem Ausmaß Filesharing betrieben hat, sprechen Sie uns hierauf im Erstberatungsgespräch darauf an - auch hierfür bieten wir faire und kostengünstige Lösungen an.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Sie anwaltliche Beratung auch dann erhalten, wenn Sie die Kosten nicht selbst tragen können. Wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, kann Beratungshilfe beantragen.
Die Beratungshilfe umfasst die außergerichtliche rechtliche Beratung und, soweit erforderlich, auch die außergerichtliche Vertretung. Sie ist von der Prozesskostenhilfe zu unterscheiden. Prozesskostenhilfe kommt in Betracht, wenn bereits ein gerichtliches Verfahren geführt oder eine Klage erhoben werden soll.
Den Antrag auf Beratungshilfe können Sie in der Regel bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht stellen. Der Antrag kann persönlich, schriftlich, digital oder teilweise auch über die beauftragte Anwaltskanzlei eingereicht werden.
Für den Antrag benötigen Sie insbesondere:
Wird die Beratungshilfe bewilligt, erhalten Sie einen Beratungshilfeschein. Für die anwaltliche Beratung kann eine Gebühr von 15 Euro anfallen. Die Rechtsanwaltskanzlei kann auf diese Gebühr verzichten.
Sprechen Sie uns bereits zu Beginn der kostenfreien Erstberatung auf die Beratungshilfe an. Wir erläutern Ihnen, ob sie in Ihrem Fall in Betracht kommt, und unterstützen Sie bei den erforderlichen Schritten.
Wichtig: Beratungshilfe kann nicht nur der angeschriebene Anschlussinhaber beantragen. Auch ein Familienmitglied, ein Bewohner einer Wohngemeinschaft oder eine andere Person, der die Rechtsverletzung vorgeworfen wird, kann bei Vorliegen der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen Beratungshilfe erhalten.
Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.
Eine Abmahnung von Frommer Legal ist ein komplexes Thema. In unsren kostenfreien Erstberatungsgesprächen werden uns daher eine Vielzahl von Fragen gestellt. Wir haben die häufigsten für Sie zusammengefasst:
In der Regel nicht. da in den meisten Rechtsschutzversicherungen Abmahnungen aus dem Bereich Urheberrecht ausgeschlossen sind. Sie können Sich gegen eine Abmahnung wie die von Frommer Legal (vormals Waldorf Frommer) nicht versichern. Oftmals ersetzen die Rechtsschutzversicherer in den Fällen, in denen Sie bereits länger Kunde sind und die Rechtsschutzversicherung nicht regelmäßig in Anspruch genommen haben, einen Teilbetrag aus Kulanz. Wir arbeiten für faire Pauschalbeträge, so dass Sie in diesen Fällen oftmals einen teil oder sogar unser ganzes Honorar von der Rechtsschutzversicherung ersetz bekommen. Sprechen Sie uns hierauf gerne im Rahmen der kostenfreien telefonischen Erstberatung an.
Im Fall einer Abmahnung ist der Gang zum Fachanwalt mehr als ratsam. Wenn Sie sich beispielsweise als Schüler, Student, Geringverdiener oder Bürgergeldempfänger keinen Anwalt leisten können, kann unter bestimmten Voraussetzungen Beratungshilfe in Betracht kommen. Die Erstberatung bei uns ist kostenfrei und hilft oft bereits um die ersten Sorgen zu nehmen.
Frommer Legal versendet Abmahnungen wegen unterschiedlicher Filme und Serien, die über Internettauschbörsen angeboten worden sein sollen. Inzwischen verfolgt die Kanzlei außerdem die Nutzung von Musik in geschäftlichen Social-Media-Videos.
Zu den öffentlich bekannt gewordenen Musiktiteln gehören beispielsweise „Elfe“ von Dario Lessing, „Finder“ von Ninetoes und „Socks & Sandals“ von Format:B. Entscheidend ist immer, welches Werk und welcher Rechteinhaber in Ihrem konkreten Schreiben genannt werden.
Diesen Einwand hören wir regelmäßig in unseren Erstberatungsgesprächen. Häufig handelt es sich bei den von den Abgemahnten verwendeten IP-Adressen um so genannte dynamische IP-Adressen. Eine dynamische IP-Adresse wird dem Nutzer vom Internetprovider bei jedem Einwahlvorgang neu zugeordnet. Ihre jetzige IP-Adresse muss also nicht zwangsläufig mit der IP-Adresse übereinstimmen, die Ihnen zum Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung zugeordnet war.
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Frommer Legal Rechtsanwälte für ein und denselben Rechteinhaber keine Folgeabmahnungen versendet. Haben Sie also beispielsweise mehrere Filme oder Serien der Warner Bros. Entertainment GmbH runtergeladen, werden diese in einer Abmahnung zusammengefasst und nicht pro Film oder pro Serie eine Abmahnung versendet. Haben Sie jedoch Filme von verschiedenen Rechteinhabern runtergeladen, die von Frommer Legal vertreten werden, fasst Frommer Legal diese Rechtsverletzungen nicht in einer Abmahnung zusammen, sondern mahnt die jeweilige Urheberrechtsverletzung gesondert ab.
Nein, ein normaler Brief ist ausreichend. Wie oben bereits erwähnt: Die Kanzlei Frommer Legal versendet Abmahnungen nur per Brief, nie als E-Mail. Erhalten sie eine Abmahnung von Frommer Legal per E-Mail können Sie von einem Fake ausgehen. Eine Abmahnung per Post ist deshalb ausreichend, weil Frommer Legal nur nachweisen muss, dass der Brief versendet wurde. Dies kann Sie über einen entsprechenden Eintrag in dem sogenannten Postausgangsbuch, in dem vermerkt wird, wann welche Schreiben versendet wurden. Nach Rechtsprechung wird dann zugunsten der Abmahnkanzlei unterstellt, dass der Brief im normalen Postlauf auch den Empfänger erreicht hat. Es ist dann Aufgabe des Abgemahnten nachzuweisen, dass der Brief aus bestimmten Gründen, wie beispielsweise Wegzug, nicht angekommen sein kann.
Ja. Öffentlich bekannt sind insbesondere Abmahnungen wegen Musik in geschäftlich genutzten Instagram-Reels. Vergleichbare urheberrechtliche Fragen können auch bei TikTok-Videos, Facebook-Beiträgen oder YouTube-Shorts auftreten.
Ob eine ausreichende Lizenz bestand, hängt von der Musikquelle, den Lizenzbedingungen, der Art des Accounts und dem Zweck des Beitrags ab.
Nicht automatisch. Die Verfügbarkeit eines Titels in der Musikbibliothek bedeutet nicht, dass er für jede geschäftliche Verwendung freigegeben ist. Bei Unternehmensaccounts, Werbevideos und anderen kommerziellen Beiträgen können zusätzliche Rechte erforderlich sein.
Welche Lizenzbedingungen im konkreten Fall galten, muss anhand der Plattform, des Veröffentlichungszeitpunkts und der verwendeten Musikquelle geprüft werden.
Vor einer Löschung sollten zunächst Screenshots und alle relevanten Informationen gesichert werden. Dazu gehören das Veröffentlichungsdatum, die Reichweite, die Dauer der Musiknutzung und die Herkunft des Titels.
Ob der Beitrag anschließend entfernt werden sollte, hängt von der Lizenzlage und dem Inhalt der Abmahnung ab. Eine Löschung beseitigt bereits geltend gemachte Zahlungsansprüche nicht automatisch.
Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die häufigsten Fehler bei einer Frommer Legal Abmahnung.
Sie haben eine Abmahnung von Frommer Legal (vormals Waldorf Frommer) erhalten? Das ist kein Grund in Panik zu verfallen, aber ignorieren dürfen Sie diese Abmahnung auf keinen Fall. Wenn Sie nicht reagieren und die in der Abmahnung genannten Fristen verstreichen lassen, ist es sehr wahrscheinlich, dass Frommer Legal gerichtliche Schritte gegen Sie einleitet. Oftmals geschieht dies nicht unmittelbar nach der Abmahnung. Nach unseren Erfahrungen wird Frommer Legal Sie vielmehr noch mehrfach anschreiben, bevor Klage erhoben wird,. Aber gerade diejenigen, die sich nicht wehren, finden irgendwann einen gelben Briefumschlag im Briefkasten - der ist dann vom Gericht. Sofern Sie bis dahin nicht anwaltlich vertreten sind, beantragt Frommer Legal in den allermeisten Fällen zunächst einen Mahnbescheid. Zwar zeigt sich Frommer Legal auch in diesem Stadium noch einigungsbereit - allerdings besteht die Kanzlei aus München in diesen Fällen darauf, dass der Abgemahnte die Kosten des Mahnverfahrens trägt. Gerichtsverfahren lohnt sich aber nach unseren Fällen in den seltensten Fällen. Die Kosten eines solchen Verfahrens verdoppeln die Kosten der Abmahnung.
Falls Sie auf Verjährung der Abmahnung hoffen: auch von dieser Taktik raten wir ab! Zunächst kommen nur weitere Aufforderungsschreiben von Frommer Legal. Aber die Kanzlei Frommer Legal ist auch dafür bekannt, kurz vor Ablauf der jeweiligen Verjährungsfristen gerichtliche Schritte einzuleiten - auch dann, wenn Sie die Abmahnung schon längst vergessen haben. Denn die Verjährungsfrist für den Schadenersatz liegt bei 10 Jahren.
Sie kennen folgenden Spruch bestimmt aus Filmszenen: “Sie haben das Recht zu Schweigen. Alles was Sie sagen, kann vor Gericht gegen Sie verwendet werden” So ähnlich verhält es sich auch bei Frommer Legal. Kontaktieren Sie die Rechtsanwälte von Frommer Legal auf keinen Fall unvorbereitet selbst. Kontaktieren Sie stattdessen besser einen Fachanwalt um negative Konsequenzen zu vermeiden.
Das Internet wimmelt von Vorlagen und Ratschlägen was gegen eine Abmahnung von Frommer Legal zu tun ist. Doch wir können nur immer wieder zur Vorsicht raten: Frommer Legal ist eine ernstzunehmende Kanzlei, die seit Jahrzehnten das täglich Brot mit Abmahnungen verdient.
Auch wenn die Briefe sich in Form und aussehen ähneln - die Abmahnungen an sich sind als Fall individuell zu betrachten. Gehen Sie nicht allein gegen die Anwälte von Frommer Legal vor und unterzeichnen Sie nichts ohne Beistand von Fachanwälten! Falls Sie eigenständig eine Unterlassungserklärung an Frommer Legal abgeben, riskieren Sie erhebliche Nachteile oder eine Ablehnung ihrer Erklärung. Dies wiederum kann zu einer Klage führen. Wir verteidigen als Kanzlei seit mehr als 10 Jahren Mandanten gegen Frommer Legal - gern stehen wir auch Ihnen zur Seite.
Manche Strategien aus dem Internet raten eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Teilbetrag (100-150 Euro) an Frommer Legal zu zahlen. Das sollten sie auf keinen Fall ohne Konsultation eines Fachanwaltes befolgen. Lassen Sie durch Ihren Rechtsbeistand prüfen ob die Höhe der Forderung von Frommer Legal überhaupt angemessen ist. Wenn Sie die Urheberrechtsverletzung begangen haben, kann Ihr Anwalt eventuell einen Vergleich mit Frommer Legal für Sie aushandeln. Falls ein Dritter beteiligt war müssen Sie gegebenenfalls gar nichts an Frommer Legal zahlen. Zahlen Sie aber einen Teil der Forderung aus der Abmahnung geraten Sie in Erklärungsnot: Das könnte wie ein Schuldeingeständnis wirken.
Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.
Sofern Sie die Forderung aus der Frommer Legal Abmahnung nicht erfüllen, kommt es in der Regel nicht unmittelbar nach der Abmahnung zum gerichtlichen Verfahren. Vielmehr werden Sie von den Rechtsanwälten aus München regelmäßig weitere Schreiben in Ihrer Post finden. Nach unseren Erfahrungswerten kann es dabei durchaus vorkommen, dass der Forderungsbetrag auch mal sinkt oder auch angehoben wird - quasi Zuckerbrot und Peitsche. Nach etwa 1,5 bis 2 Jahren erhalten Sie dann von den Abmahnanwälten aus München einen Brief, der überschrieben ist mit den Worten "Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung".
Mit diesem Schreiben kündigt die Kanzlei an, dass sie Klage erheben wird, sollte die Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden bzw. die weiterhin der Ausgleich der Zahlungsansprüche verweigert werden.
Reagieren Sie auch auf dieses Schreiben nicht, erhalten Sie ein weiteres Schreiben von Frommer Legal, das mit „Vorbereitung Klageverfahren“ überschrieben ist. Hiermit wird behauptet, dass Sie damit rechnen müssen, dass die Klage nach nochmaliger Überprüfung eingereicht wird.
Sollten Sie auch dieses Schreiben unbeantwortet lassen bzw. weiterhin keine Zahlung leisten, versendet Frommer Legal in der Regel ein weiteres Schreiben mit der Überschrift „Vorbereitung Klageverfahren abgeschlossen“. Das ist nach unseren Erfahrungswerten das letzte außergerichtliche Anschreiben.
Sollten Sie auch dieses letzte Schreiben unbeantwortet lassen, ist der nächste Schritt tatsächlich der Gang zum Gericht. In der Regel leitet Frommer Legal in diesen Fällen zunächst ein gerichtliches Mahnverfahren ein - Sie erhalten also einen gerichtlichen Mahnbescheid. Hier ist dann Vorsicht geboten, denn mit Zustellung des gelben Briefumschlag beginnt eine 2-Wochen-Frist zu laufen, die Sie unbedingt beachten müssen. Legen Sie nicht rechtzeitig Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, erlässt das Gericht einen Vollstreckungsbescheid der vorläufig vollstreckbar ist und auf den Sie dann zahlen müssen. Sofern Sie Widerspruch einlegen, kommt es zu einem regulären Klageverfahren vor dem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht. Zu einer Frommer Legal Klage haben wir eine eigene Themenseite eingerichtet, die Sie hier abrufen können.

Nehmen Sie unser Angebot der kostenfreien Erstberatung in Anspruch. Sie sprechen bei uns immer mit einem Anwalt. Wir beantworten Ihnen jede Frage rund um eine Filesharing-Abmahnung.
Carl Christian Müller, LL.M
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Hinter dem Team von SOS Abmahnung steht die Kanzlei Mueller.legal Rechtsanwälte Partnerschaft. Wir haben uns darauf spezialisiert, Verbrauchern Rechtsberatung anzubieten, die bezahlbar und trotzdem hochwertig ist. Die Erstberatung ist bei uns - gleich in welchem Rechtsgebiet - stets kostenfrei. Sofern Sie sich danach entscheiden uns zu beauftragen, haben wir ihre wirtschaftlichen Interessen stets im Blick. Unser Ehrgeiz ist es, dass die Sache für Sie nicht noch teurer wird, als sie es jetzt schon ist.
Was darf die Abmahnung
kosten?
Sie haben eine Abmahnung erhalten und fragen sich mit welchen Kosten zu rechnen ist? Dann sind Sie hier richtig! Wir klären Sie über die wichtigsten Fragen auf und geben Ihnen wertvolle Ratschläge.
Das große FAQ zum Thema Abmahnung
Sie haben weitere Fragen zum Thema Abmahnung? Auf dieser Seite haben wir in unserer Beratungspraxis häufigst gestellten Fragen zu Abmahnungen zusammengestellt. Hier finden Sie Antworten zu Fragen wie "Wer hat die Abmahnung erfunden?" oder "Warum Abmahnungen - geht's nicht bisschen freundlicher?".
Frommer Legal Klage
Sie sind von Frommer Legal verklagt worden? Hier erhalten Sie alle relevanten Informationen zu der richtigen Vorgehensweise, zu Ihren Erfolgsaussichten, der richtigen Verteidigungsstrategie und den Kosten, die mit einem solchen Verfahren verbunden sind.
Zeugnis
Dies ist ein Typoblindtext. An ihm kann man sehen, ob alle Buchstaben da sind und wie sie aussehen. Manchmal benutzt man Worte wie Hamburgefonts, Rafgenduks oder Handgloves, um Schriften zu testen. Manchmal Sätze, die alle Buchstaben des Alphabets enthalten - man nennt diese Sätze »Pangrams«.