Instagram Abmahnung der Crash Your Sounds GmbH durch ROSE & PARTNER

von Carl Christian Müller

Die Crash Your Sound GmbH geht gegen die Nutzung von Musiktiteln in Social Media Posts auf TikTok und Instagram vor und fordert hohe Summen an Schadensersatz. Der Vorwurf: Die Betroffenen sollen einen Musiktitel auf einem gewerblich genutzten Social Media Account gepostet haben, obwohl die Nutzung des Musiktitels nur für privat genutzte Accounts freigegeben ist. Wir erklären Ihnen, was es mit den Vorwürfen auf sich hat und wie Sie reagieren sollten.

Wer mahnt ab?

Die Abmahnung wird im Auftrag der Crash Your Sounds GmbH ausgesprochen. Diese ist nach eigenen Angaben ein Musiklabel, welches als solches Musik vertreibt. So soll sie unter anderem Inhaberin der Vervielfältigungs- und Vertriebsrechte an verschiedenen musikalischen Werken innehaben. Unter anderem gehört dazu der Song "Alles kaputt" der Musikgruppe "Anstandslos & Durchgeknallt".

Die Geschichte hinter den Forderungen

Abmahnungen wegen Musiknutzung auf Social Media sind nicht neu. Die rechtliche Problematik sieht so aus:

Musiklabels, Musiverlage und Co. schließen Vereinbarungen mit Social Media Plattformen wie Instagram und TikTok . In diesen Vereinbarungen wird geregelt, wie Musik auf den Plattformen genutzt werden darf und vor allem welche Vergütung die Inhaber der Rechte an den Musiktiteln für diese Nutzung erhalten. Im Ergebnis haben sich zwei Lizenzmodelle herausgebildet, nach denen die Rechteinhaber bezahlt werden. Eine Lizenz für die private Nutzung von Musiktiteln und eine Lizenz für die gewerbliche Nutzung von Musiktiteln.

Lizenzen, die eine gewerbliche Nutzung von Musiktiteln erlauben sind natürlich weitaus teurer. Denn das Musikwerk wird schließlich kommerziell ausgewertet und ebenso wie in Funk und Fernsehen als Werbemittel verwendet.

Da der Erwerb solcher gewerblichen Lizenzen teuer ist, kaufen Instagram, TikTok und Co. diese Rechte natürlich nicht. Der größte Teil der Musiktitel, die auf den Plattformen verfügbar sind, sind also nur für die private Nutzung freigegeben. Das gilt vor allem für sehr bekannte alte und aktuelle Titel von bekannten Künstlern.

Worin liegt der Urheberrechtsverstoß?

Instagram und TikTok trennen die Musiktitel in zwei unterschiedliche "Bibliotheken". In einer Bibliothek sind alle Musiktitel hinterlegt, die für die private Nutzung freigegeben sind, in der anderen Bibliothek sind die Songs hinterlegt, die auch gewerblich genutzt werden dürfen.

Hinterlegen Sie nun einen gewerblichen Post auf Ihrem Profil mit einem Song aus der privaten Bibliothek, überschreiten Sie die Lizenz, welche die Plattform an dem Musiktitel erworben hat.

 

"Aber mein Profil ist doch privat"?!

Leider kommt es bei der Beurteilung, ob ein Musiktitel kommerziell oder privat genutzt wird, nicht darauf an, ob Ihr Social Media Account privat oder gewerblich ist. Es kommt entscheidend auf die Inhalte an, die auf dem Profil zu sehen sind.

Eine klare Definition von privater oder gewerblicher Nutzung gibt es leider nicht. Man kann aber so viel festhalten: Privat sind die Nutzung und die Inhalte des Profils nur dann, wenn keinerlei Verbindung zwischen dem Profil und einer selbständigen, geschäftlichen oder gewerblichen Tätigkeit hergestellt werden können.

Beispiel: Sie posten nur reinen Unterhaltungs- und Spaß-Content ohne inhaltliche Verbindung zu Ihrer unternehmerischen Tätigkeit. Im Header Ihres als privat eingestellten Profils findet sich aber ein Link zu Ihrer Unternehmenswebseite oder einem Online-Shop, den Sie betreiben. Schon ist die Verbindung zu einer geschäftlichen Tätigkeit hergestellt. Die Nutzung des Musiktitels wird dann als kommerziell eingestuft.

Sie haben Fragen zu diesem Beitrag? Sprechen Sie uns gerne hierauf an, am besten per E-Mail. Schicken Sie uns Ihre Fragen an . Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Was wird mit der Abmahnung gefordert?

Die Crash Your Sound GmbH verlangt an erster Stelle die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Damit sollen Sie sich rechtsgültig verpflichten die Urheberrechtsverletzung nicht mehr zu begehen - also den abgemahnten Musiktitel nicht mehr kommerziell auf Social Media zu verwenden.

Darüber hinaus fordern die gegnerischen Rechtsanwälte die Zahlung von Schadensersatz, teilweise in immenser Höhe. Uns liegt aktuell eine Abmahnung vor, in welcher die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 18.000 EUR gefordert wird. Zusätzlich sollen die Abgemahnten die angefallenen Anwaltskosten, die sog. Rechtsverfolgungskosten, erstatten.

Wie verhalte ich mich jetzt?

Zunächst wichtig: Ruhe bewahren und durchatmen. Wir haben jahrelange Erfahrung mit der Verteidigung von urheberrechtlichen Abmahnungen und können sagen: Es ist selten so schlimm wie es aussieht.

Erfüllen Sie die Ansprüche keinesfalls vorschnell und ohne vorherige Rücksprache mit einem Anwalt.

Beachten Sie die in der Abmahnung gesetzten Fristen. Nehmen Sie schnell das Heft in die Hand und lassen Sie sich von uns beraten. Die Einhaltung der Fristen kann von entscheidender Bedeutung sein.

Was wir für Sie tun können

Wir wissen an welchen Punkten sich eine Auseinandersetzung mit dem Abmahner lohnt und an welchen Punkten nicht. Wir kümmern uns zunächst um die geltend gemachten Unterlassungsansprüche. Die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung macht in vielen Fällen Sinn. Die Abgabe darf aber andererseits nicht vorschnell erfolgen. Und Sie sollten natürlich zuvor wissen, welche Konsequenzen die Abgabe der Unterlassungserklärung für Sie hat. Wir klären Sie ausführlich über die Handlungsmöglichkeiten und Verpflichtungen auf.

Ist die Abmahnung berechtigt, hat der Abmahner und Rechteinhaber auch den Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz. In den Abmahnungen werden häufig Unsummen an Schadensersatz gefordert. Wir werden Ihnen keinesfalls empfehlen die Forderung einfach so zu begleichen. Die Forderungen sind in nahezu allen Fällen zu hoch. Wir setzen uns daher dafür ein, dass Sie Nichts oder zumindest weniger zahlen.

Wir verteidigen, als spezialisierte Anwälte, seit 2005 Mandanten, die eine Abmahnungen wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten haben. Wir kennen die Tricks und vor allem die Interessen der Abmahner und wissen, wie man den Schaden klein hält. In diesem Zusammenhang bieten Ihnen die Möglichkeit einer kostenfreien Erstberatung.

Und so geht es weiter:

  1. Schicken Sie uns Ihre Abmahnung einfach über unseren Abmahnungs-Gratis-Check zu.
  2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich Ihre Abmahnung an und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Garantiert kostenfrei!
  3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen.

Sofern auch Sie mit einer Abmahnung konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden – wir verteidigen seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen. Profitieren auch Sie von unseren Erfahrungswerten. Wir vertreten bundesweit.

Gratischeck: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie uns die Abmahnung unverbindlich zu.
  • Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
  • Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.