Wer mahnt ab?
Die Abmahnung wird im Auftrag der Crash Your Sounds GmbH ausgesprochen. Diese ist nach eigenen Angaben ein Musiklabel, welches als solches Musik vertreibt. So soll sie unter anderem Inhaberin der Vervielfältigungs- und Vertriebsrechte an verschiedenen musikalischen Werken innehaben. Unter anderem gehört dazu der Song "Alles kaputt" der Musikgruppe "Anstandslos & Durchgeknallt".
Die Geschichte hinter den Forderungen
Abmahnungen wegen Musiknutzung auf Social Media sind nicht neu. Die rechtliche Problematik sieht so aus:
Musiklabels, Musiverlage und Co. schließen Vereinbarungen mit Social Media Plattformen wie Instagram und TikTok . In diesen Vereinbarungen wird geregelt, wie Musik auf den Plattformen genutzt werden darf und vor allem welche Vergütung die Inhaber der Rechte an den Musiktiteln für diese Nutzung erhalten. Im Ergebnis haben sich zwei Lizenzmodelle herausgebildet, nach denen die Rechteinhaber bezahlt werden. Eine Lizenz für die private Nutzung von Musiktiteln und eine Lizenz für die gewerbliche Nutzung von Musiktiteln.
Lizenzen, die eine gewerbliche Nutzung von Musiktiteln erlauben sind natürlich weitaus teurer. Denn das Musikwerk wird schließlich kommerziell ausgewertet und ebenso wie in Funk und Fernsehen als Werbemittel verwendet.
Da der Erwerb solcher gewerblichen Lizenzen teuer ist, kaufen Instagram, TikTok und Co. diese Rechte natürlich nicht. Der größte Teil der Musiktitel, die auf den Plattformen verfügbar sind, sind also nur für die private Nutzung freigegeben. Das gilt vor allem für sehr bekannte alte und aktuelle Titel von bekannten Künstlern.
Worin liegt der Urheberrechtsverstoß?
Instagram und TikTok trennen die Musiktitel in zwei unterschiedliche "Bibliotheken". In einer Bibliothek sind alle Musiktitel hinterlegt, die für die private Nutzung freigegeben sind, in der anderen Bibliothek sind die Songs hinterlegt, die auch gewerblich genutzt werden dürfen.
Hinterlegen Sie nun einen gewerblichen Post auf Ihrem Profil mit einem Song aus der privaten Bibliothek, überschreiten Sie die Lizenz, welche die Plattform an dem Musiktitel erworben hat.
"Aber mein Profil ist doch privat"?!
Leider kommt es bei der Beurteilung, ob ein Musiktitel kommerziell oder privat genutzt wird, nicht darauf an, ob Ihr Social Media Account privat oder gewerblich ist. Es kommt entscheidend auf die Inhalte an, die auf dem Profil zu sehen sind.
Eine klare Definition von privater oder gewerblicher Nutzung gibt es leider nicht. Man kann aber so viel festhalten: Privat sind die Nutzung und die Inhalte des Profils nur dann, wenn keinerlei Verbindung zwischen dem Profil und einer selbständigen, geschäftlichen oder gewerblichen Tätigkeit hergestellt werden können.
Beispiel: Sie posten nur reinen Unterhaltungs- und Spaß-Content ohne inhaltliche Verbindung zu Ihrer unternehmerischen Tätigkeit. Im Header Ihres als privat eingestellten Profils findet sich aber ein Link zu Ihrer Unternehmenswebseite oder einem Online-Shop, den Sie betreiben. Schon ist die Verbindung zu einer geschäftlichen Tätigkeit hergestellt. Die Nutzung des Musiktitels wird dann als kommerziell eingestuft.