Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Sie haben eine Abmahnung wegen fehlerhaften Impressums erhalten?

Bei einer Abmahnung wegen fehlerhaftem Impressum stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht gerne zur Seite. Auf dieser Seite finden Sie Hinweise und Empfehlungen im Umgang mit Abmahnungen wegen fehlerhaftem Impressum.

  • 24h erreichbar
  • bundesweit
  • kostenfreie Ersteinschätzung

Ich verteidige seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Profitieren Sie von meinen Erfahrungswerten.

Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Rechtsanwalt für Markenrecht

Sie haben eine Abmahnung wegen eines fehlenden oder fehlerhaften Impressums erhalten?

Eigentlich ist es allgemein bekannt: Ein fehlerhaftes oder sogar fehlendes Impressum kann eine Abmahnung nach sich ziehen. Vor 10 Jahren war eine Abmahnung wegen fehlerhaftem Impressum ein regelrechter ein Abmahnhit. Besonders Kleinunternehmer, die die sich stetig verändernden Gestaltungsvorschriften nicht 1 zu 1 umsetzen konnten, hat es getroffen. Mittlerweile ist die Abmahnwelle wegen fehlerhaftem Impressums etwas abgeebbt, aber immer noch werden besonders Unternehmer - insbesondere wegen dem fehlenden Link auf die EU-Onlinestreitbeilegungsplattform - abgemahnt. Wenn Sie eine Abmahnung wegen eines fehlenden oder fehlerhaften Impressums erhalten haben und Informationen suchen, dann sind Sie hier richtig. Hier finden Sie Informationen darüber, was Sie nach Erhalt einer Abmahnung wegen eines fehlenden oder fehlerhaften Impressum tun müssen und wie Sie Ihr Impressum abmahnsicher ausgestalten, damit Sie in Zukunft rechtssicher aufgestellt sind.

Abmahnung wegen fehlerhaften Impressums berechtigt?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie als erstes herauszufinden, ob die Abmahnung berechtigt, unberechtigt oder sogar rechtsmissbräuchlich war. Danach richtet sich, ob Sie eine beigelegte Unterlassungserklärung unterschreiben, verhandeln oder in das einstweilige Verfügungsverfahren fliehen sollten.

Was ist eine Abmahnung eigentlich?

Durch eine Abmahnung können Ihre Konkurrenten oder gewisse Vereine Sie auf Rechtsverstöße hinweisen und Sie mit Hilfe der Abmahnung zur Unterlassung in der Zukunft auffordern. In den meisten Fällen wird direkt eine Unterlassungserklärung mitgeliefert, um zukünftige Rechtsverstöße unter Strafe zu stellen. Durch das Unterschreiben der Erklärung können Sie ein gerichtliches Verfahren verhindern, von einer vorschnellen Unterzeichnung ist aber trotzdem dringend abzuraten.

Berechtigte Abmahnung wegen fehlerhaftem Impressum

Die Abmahnung ist berechtigt, soweit wichtige Informationen in Ihrem Impressum fehlen. Manche Unternehmer lassen das Impressum auch ganz weg und werden deshalb abgemahnt. Wir zeigen Ihnen was in das Impressum gehört und was die größten Abmahngründe im Rahmen des fehlerhaften Impressums sind.

Unberechtigte / rechtsmissbräuchliche Abmahnung wegen fehlerhaftem Impressum

Kanzleien wie Hämmerling Scharfenberg, Sandhage, oder Fareds, sowie Verbände wie der IDO-Verein haben es sich zur Aufgabe gemacht gezielt nach Rechtsverletzungen wie einem fehlerhaften Impressum zu suchen und dieses abzumahnen. Damit einher gehen oft Abmahnungen wegen Verstößen gegen die Preisangabeverordnung oder wegen einer angeblich falschen Widerrufsbelehrung. Zwar ist es erlaubt, so viele Rechtsverstöße abzumahnen, wie man findet. Wenn dabei aber das Gebührenerzielungsinteresse an erster Stelle steht, kann die Abmahnung im Einzelnen rechtsmissbräuchlich sein. Ein Indiz dafür, dass gewisse Abmahner das Gebührenerzielungsinteresse in den Vordergrund stellen, ist die Praxis hunderte wortgleiche Abmahnungen in kürzester Zeit zu verschicken. Dass die Abmahnung wirklich rechtsmissbräuchlich war, muss aber der Abgemahnte beweisen. Wir wissen wann genügend Indizien vorliegen, um eine Abmahnung als rechtsmissbräuchlich einstufen und helfen Ihnen diese aus dem Weg zu räumen. Lassen Sie sich keinesfalls auf überhöhte Forderungen oder manipulative Unterlassungserklärungen ein!

Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.

  • 24h erreichbar
  • bundesweit
  • kostenfreie Einschätzung

Was gehört in ein Impressum?

Denken Sie in jedem Fall an die Anbieterkennzeichnungspflicht. In § 5 Telemediengesetz finden Sie die Angaben, die zwangsläufig ins Impressum aufgenommen werden müssen. Dazu gehören insbesondere:

  • Vor- und Zuname vom Inhaber der Internetplattform
  • Anschrift der Niederlassung
  • Daten, die bei einer vorhandenen Frage schnelle Antworten in Form eines elektronischen Kontakts ermöglichen, beispielsweise Telefonnummer oder E-Mail
  • Bei juristischen Personen: Details zur Rechtsform und der vertretungsberechtigten Person
  • Bei Tätigkeiten, die einer behördlichen Zulassung bedürfen: Informationen zum Handelsregister, Vereinsregisters oder Ähnlichem
  • Falls vorhanden: Die Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer

Wann droht eine Abmahnung wegen fehlerhaften Impressum?

Fehlender Link zur EU-Online-Streitbeilegungsplattform

Ständig abgemahnt werden Unternehmer mit Sitz in der EU, die Waren oder Dienstleistungen an EU-Verbraucher verkaufen und im Impressum keinen klickbaren Link zur sog. „Online-Streitbeilegungsplattform“ stelle. Der Hyperlink sollte so aussehen: "www.ec.europa.eu/consumers/odr".

Veraltetes Impressum

Impressumsangaben gelten bereits dann als veraltet, wenn dort eine alte Anschrift oder ein bereits nicht mehr im Unternehmen befindlicher Geschäftsführer aufgeführt ist. Auch das ist ein häufiger Abmahngrund und kann leicht vermieden werden.

Fehlende Telefonnummer

Die Rechtsprechung war sich lange uneinig, ob eine Telefonnummer zur Kontaktaufnahme wirklich zwingend ist. Mittlerweile ist aber unbedingt anzuraten eine Telefonnummer mit in das Impressum aufzunehmen.

Fehlende Umsatzsteueridentifikationsnummer

Sie müssen in Ihrem Impressum zwar weder Ihre Steuernummer noch Ihre Steueridentifikationsnummer angeben. dafür aber Umsatzsteueridentifikationsnummer, sofern Ihnen eine solche vom Finanzamt zugeteilt worden ist.

Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.

  • 24h erreichbar
  • bundesweit
  • kostenfreie Einschätzung

Wer kann mich abmahnen?

Mitbewerber können sich bei möglichen Impressumsfehlern an die Wettbewerbszentrale wenden. Diese kann dann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen und eine Unterlassungserklärung versenden.

Neben Konkurrenten mahnen auch gerne diverse Verbände und sogar direkt auf Abmahnungen spezialisierte Anwälte ab. Gehen Sie also auf Nummer Sicher und nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, um Ihre Seite direkt abmahnsicher zu gestalten.

Fehlerhaftes Impressum als Ordnungswidrigkeit

Aufpassen! Ein fehlerhaftes Impressum ist auch eine Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 16 Absatz 1 Nummer 1 TMG, die durchaus eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen kann.

Abmahnung wegen fehlerhaftem Impressum - wer trägt die Kosten?

Wenn die Abmahnung wegen Ihres falschen Impressums berechtigt war, kann der Streitwert mit bis zu 5.000 Euro festgesetzt werden. Die Abmahnung für ein Impressum kann deshalb mit Anwaltskosten bis zu 500 Euro verbunden sein. Da bei Online-Händlern oft nicht nur das Impressum, sondern gleichzeitig Verstöße gegen die Preisangabeverordnung oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung mit abgemahnt werden, steigen die Kosten dementsprechend. Um diese Kosten zu vermeiden, nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung, damit wir Ihnen helfen können Ihr Impressum direkt rechtssicher auszugestalten. Wenn es schon zu einer Abmahnung gekommen ist, suchen wir den für Sie kostengünstigsten Weg und können Forderungen gegebenenfalls noch verhandeln. Je schneller Sie uns kontaktieren, desto geringer fallen in der Regel die Kosten aus, da es nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung meist direkt ins einstweilige Verfügungsverfahren geht, für das höhere Kosten anfallen.

Wir helfen bei Abmahnungen wegen eines fehlerhaften Impressums

Wir vertreten bundesweit und prüfen, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt. Wenn die Abmahnung berechtigt ist, können wir als erfahrene und spezialisierte Anwälte zu hohe Forderungen für Sie neu verhandeln. Wenn es sich um eine unberechtigte Abmahnung handelt, weisen wir die Forderungen für Sie zurück und fordern die Gegenseite zur Erstattung der Kosten auf. Unterschreiben Sie nicht vorschnell irgendeine Forderung. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein lebenslang gültiger Vertrag. Einmal unterzeichnet, können die Bedingungen nicht mehr modifiziert werden. Oftmals formulieren die Abmahner die Unterlassungserklärung mit Blick auf die konkreten Unterlassungspflichten zu weitgehend. Die Risiken dieser vorgefertigten Unterlassungserklärungen sind für Laien schwer abzuschätzen. Unter findigen Abmahnern beliebt sind Erklärungen in denen man sich bei Anerkenntnis einer Rechtspflicht zu weitreichenden Handeln oder Unterlassen verpflichtet. Das muss jedoch nicht sein! Eine gültige Unterlassungserklärung kann auch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht Bestand haben (BGH, Urteil vom 24.9.2013, I ZR 219/12). Auch wird gerne die Vertragsstrafe zu hoch angesetzt. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und wir prüfen alle Optionen für Sie.

Wir helfen bei Abmahnungen wegen eines fehlerhaften Impressums

Wenn die Abmahnung berechtigt ist, können wir als auf Abmahnungen wegen fehlerhaften Impressums spezialisierte Anwälte zu hohe Forderungen für Sie neu verhandeln. Unterschreiben Sie nicht vorschnell irgendeine Forderung. Oftmals formulieren die Abmahner die Unterlassungserklärung mit Blick auf die konkreten Unterlassungspflichten zu weitgehend. Unter findigen Abmahnern beliebt sind Erklärungen in denen man sich bei Anerkenntnis einer Rechtspflicht zu weitreichenden Handeln oder Unterlassen verpflichtet. Das muss jedoch nicht sein! Eine gültige Unterlassungserklärung kann auch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht Bestand haben. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und wir prüfen alle Optionen für Sie.

Ich verteidige seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Profitieren Sie von meinen Erfahrungswerten.

Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Rechtsanwalt für Markenrecht

Was wir bei einer Abmahnung wegen fehlerhaften Impressums für Sie tun können

Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung von einem erfahrenen Rechtsanwalt!

Und so geht's:

1. Schicken Sie uns Ihre Abmahnung einfach über das Kontaktformular zu.

2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich Ihre Abmahnung an, prüft umfassend die Rechtslage und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Garantiert kostenfrei!

3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.