Wir stehen Ihnen zur Seite bei einer Abmahnung von Krammer Jahn
Sie wurden von der Kanzlei Krammer Jahn im Auftrag der Börsenmedien AG wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt? Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Die Erstberatung ist kostenfrei.
Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei Krammer Jahn für die Börsenmedien AG erhalten? Von Ihnen wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert? Zudem sollen Sie Schadensersatz und Anwaltskosten bezahlen? Nutzen Sie jetzt unseren Abmahnungs-Gratis-Check. Wir bieten eine kostenfreie Erstberatung rund um das Thema Abmahnung von der Kanzlei Krammer Jahn. Unsere Rechtsanwälte sind auf das Urheber-, Wettbewerbs-, Marken- und Medienrecht spezialisiert und haben bereits mehrere tausend Abmahnungen gerichtlich sowie außergerichtlich verteidigt.
Erfahrung, die sich auszahlt.
Sie wurden von der Kanzlei Krammer Jahn im Auftrag der Börsenmedien AG wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt? Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Die Erstberatung ist kostenfrei.
Ich verteidige seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Profitieren Sie von meinen Erfahrungswerten.
Carl Christian Müller, LL.M
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Wir verfügen über Erfahrungswerte mit Abmahnungen der Kanzlei Krammer Jahn und stehen Ihnen gerne zur Seite.
Unterschreiben Sie nichts, was Sie möglicherweise nicht unterschreiben müssen. Geben Sie keine wertvollen Informationen preis!
Nicht in jedem Fall bestehen die Zahlungsansprüche - jedenfalls aber lassen sich diese reduzieren.
Soforthilfe bundesweit unter 030 213 003 290
Wir beantworten sämtliche Ihrer Fragen zu einer Abmahnung von Krammer Jahn in einem garantiert kostenfreien Erstgespräch – das nimmt Ihnen die erste Nervosität.
Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.
Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren Mandanten, die abgemahnt worden sind. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungswerte aus mehreren tausend Fällen. Wir kämpfen an Ihrer Seite. Wir haben nicht nur Ihre rechtlichen, sondern auch Ihre wirtschaftlichen Interessen stets im Blick.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu Abmahnungen von Krammer Jahn:
Nichts unterschreiben
Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung ungeprüft. Hierbei handelt es sich um einen Vertrag auf Lebenszeit, der ausschließlich Belastungen mit sich bringt.
Nichts zahlen
Auch bei den im Grunde berechtigten Abmahnungen sind die geforderten Beträge nicht selten übersetzt. Unser Ziel: Sie zahlen nichts oder deutlich weniger.
Gratis Ersteinschätzung
Nehmen Sie unseren Service in Anspruch und rufen Sie bei uns an. Wir werden Ihre Frage individuell beantworten und schätzen Ihre Erfolgsaussichten ein.
Nein, bei den Abmahnungen der Bayreuther Kanzlei Krammer Jahn handelt es sich weder um Abzocke, Fake oder einen Betrug. Wir empfehlen anwaltliche Abmahnungen grundsätzlich ernst zu nehmen und professionell prüfen lassen. Unsere Fachanwälte schauen sich Ihre Abmahnung im Rahmen der Erstberatung kostenfrei und unverbindlich an.
Die Börsenmedien AG bietet eine Vielzahl an Presse- und Buchprodukten für die Themenbereiche Börse und Finanzen an. Darunter Publikationen wie "800% PLUS", "800% EXTREM" oder "Hot Stock Report". Die Börsenmedien AG ist Inhaberin der ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den oben genannten und weitere Print- und Online-Produkten. Veröffentlichen oder vervielfältigen nun Dritte ohne eine entsprechende Lizenz Inhalte bzw. das vollständige Magazin, Buch oder andere Publikation verletzt dies das ausschließliche urheberrechtliche Nutzungsrecht des Medienhauses. Die Publikationen genießen als so genannte "Sprachwerke" urheberrechtlichen Schutz auf Grundlage des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Die Nutzungsrechte an den geschützten Werken übertragen Redakteure, Journalisten und Autoren als Urheber der Inhalte grundsätzlich an die Verlage und Medienhäuser. Um die eigenen Nutzungsrechte durchzusetzen, lässt sich die Börsenmedien AG von der Kanzlei Krammer Jahn vertreten. Die Bayreuther Kanzlei mahnt dann Personen ab, die Inhalte von Börsenmedien-Produkten öffentlich wiedergeben beispielsweise über den Upload auf Webseiten oder auf Social Media, wie Facebook, Instagram, Telegram und dergleichen.
Aufgrund der Vielzahl an Abmahnungen, die auf das Urheberrecht spezialisierte Kanzleien versenden, sind die ersten Anschreiben regelmäßig ähnlich strukturiert. Im ersten Absatz gibt die Kanzlei Krammer Jahn an, die rechtlichen Interessen der Börsenmedien AG zu vertreten und benennt die bestehenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der streitgegenständlichen Publikation. Nach der Schilderung, wie die abgemahnte Person die Inhalte genutzt haben soll, wird durch Krammer Jahn dargelegt, wie dadurch gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen worden sein soll. Daraus leitet die Kanzlei verschiedene Ansprüche ab: Die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die Zahlung von Schadensersatz sowie die Begleichung der entstandenen Rechtsanwaltskosten. In den uns bekannten Fällen lagen die Forderungshöhen bezüglich des Schadensersatzes nicht selten im vierstelligen Bereich bei über 7 000 EUR plus die Anwaltskosten. Zudem wird den abgemahnten Person eine Frist von 14 Tagen gestellt, in der die Betroffenen die Unterlassungserklärung abgeben, die Abmahnungskosten begleichen oder einen Vergleich mit den Abmahnern aushandeln sollen.
Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.
Wir empfehlen das anwaltliche Schreiben nicht zu ignorieren. Nichts tun hilft nichts. Wenn Sie auf eine Abmahnung nicht reagieren, drohen Ihnen neben weiteren schriftlichen Aufforderungen, die Forderungen aus der Abmahnung zu erfüllen, auch unmittelbar gerichtliche Schritte, insbesondere eine kostspielige einstweilige Verfügung, Mahnbescheid oder Klage. Auch lediglich eine Unterlassungserklärung abzugeben und nicht zu zahlen, führt unserer Erfahrung nach nicht zum Erfolg. Auch nach Ausräumung des Unterlassungsanspruchs, wird die Gegenseite die Zahlungsforderungen weiter verfolgen. Wir können zudem nur davon abraten bei den gegnerischen Rechtsanwälten anzurufen. Es besteht das Risiko, dass Sie Informationen preisgeben, die eine Verteidigung in Ihrem Fall erschweren. Selbst dann, wenn eine Rechtsverletzung vorliegt und Sie hierfür verantwortlich sind, ist eine Rechtsverteidigung sinnvoll. Insbesondere der geforderte Aufwendungs- und Schadensersatz erscheint oftmals deutlich überhöht. Zudem besteht auch die Möglichkeit, dass die Abmahnung rechtsmissbräuchlich erfolgt. Schließlich kann eine Abmahnung auch an formalen Fehlern scheitern.
Jedenfalls die in der Abmahnung gesetzten Fristen sollte man nicht fahrlässig verstreichen lassen, da ansonsten unmittelbar kostspielige gerichtliche Schritte drohen können. In der Regel wird die Sache hierdurch teurer. Werden Sie aktiv und handeln Sie richtig, damit Sie weniger oder gar nichts zahlen. Nehmen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung in Anspruch. Nach dem Gespräch können Sie in Ruhe überlegen, ob Sie uns beauftragen wollen. Nach der Beauftragung erhalten Sie eine individuelle Betreuung zu einem fairen Pauschalpreis.
Bei Abmahnungen wegen einer Urheberrechtsverletzung werden in der Regel kurze Fristen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie zum Ausgleich der Zahlungsforderungen gestellt. In den uns bekannten Fällen hatten die Betroffenen in der Regel zwei Wochen zeit, um zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen. Dies wird einerseits durch die Eilbedürftigkeit gerechtfertigt, soll andererseits die abgemahnten Personen unter Druck setzen.
Verstreicht die von der Gegenseite gesetzte Frist, kann dies dazu führen, dass Krammer Jahn im Auftrag der Börsenmedien AG, die geltend gemachten Ansprüche auf gerichtlichem Weg durch eine einstweilige Verfügung, einen Mahnbescheid oder eine Klage durchsetzen will. Für Sie steigen durch Einleitung des Verfahrens automatisch die Kosten.
Sofern auch Sie mit einer Abmahnung von Krammer Jahn für die Börsenmedien AG konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden – wir beraten und vertreten seit Jahren Mandanten aus ganz Deutschland bei Abmahnungen wegen einer Urheberrechtsverletzung. Wir vertreten bundesweit.
Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.
Nehmen Sie unser Angebot der kostenfreien Erstberatung in Anspruch. Sie sprechen bei uns immer mit einem Anwalt. Wir beantworten Ihnen jede Frage rund um eine Abmahnung von Krammer Jahn.
Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung. Bei uns sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt - nicht mit einem Callcenter.
Und so geht's:
1. Schicken Sie uns Ihre Abmahnung von Krammer Jahn für die Börsenmedien AG über das Kontaktformular zu.
2. Einer unserer erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwälte schaut sich Ihre Abmahnung an, prüft umfassend die Sach- und Rechtslage und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Garantiert kostenfrei!
3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.
Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung
Sie haben zwar keine eine Abmahnung von Krammer Jahn für die Börsenmedien AG erhalten, aber auch Ihrer Abmahnung liegt eine Urheberrechtsverletzung zu Grunde? Dann sind Sie hier richtig! Wir klären Sie über die wichtigsten Fragen auf und geben Ihnen wertvolle Ratschläge.
Das große FAQ zum Thema Abmahnung
Sie haben weitere Fragen zum Thema Abmahnung? Auf dieser Seite haben wir in unserer Beratungspraxis häufigst gestellten Fragen zu Abmahnungen zusammengestellt. Hier finden Sie Antworten zu Fragen wie "Wer hat die Abmahnung erfunden?" oder "Warum Abmahnungen - geht's nicht bisschen freundlicher?".
Abmahnung im Markenrecht
Sie haben eine Abmahnung im Markenrecht erhalten? Hier erhalten Sie alle relevanten Informationen zu der richtigen Vorgehensweise, zu Ihren Erfolgsaussichten, der richtigen Verteidigungsstrategie und den Kosten, die mit einer solchen Abmahnung verbunden sind.
Zeugnis
Dies ist ein Typoblindtext. An ihm kann man sehen, ob alle Buchstaben da sind und wie sie aussehen. Manchmal benutzt man Worte wie Hamburgefonts, Rafgenduks oder Handgloves, um Schriften zu testen. Manchmal Sätze, die alle Buchstaben des Alphabets enthalten - man nennt diese Sätze »Pangrams«.