Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Abmahnung von der Wettbewerbszentrale?

Sie haben eine Abmahnung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs erhalten? Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen von der Wettbewerbszentrale. Rechtsanwalt Carl Christian Müller ist Fachanwalt für Urheber- & Medienrecht und hat schon mehrere tausend Abmahnungen verteidigt.

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Ich verteidige seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Profitieren Sie von meinen Erfahrungswerten.

Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Sie haben eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale erhalten?

Sie haben eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale erhalten? Sie sollen nun 299,60 EUR Aufwendungsersatz zahlen und eine Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafeforderung in Höhe von 4.000 EUR unterschreiben? Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren Mandanten, die eine Abmahnung wegen einer Wettbewerbsrechtsverletzung erhalten haben. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungswerte. Wir können Ihnen helfen!

Die Erstberatung ist kostenfrei.

Meine Empfehlung:

Tief durchatmen und Ruhe bewahren!

Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Wir haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und stehen Ihnen gerne zur Seite.

Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Rufen Sie auch nicht bei der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs an. Unterschreiben Sie nichts, was Sie möglicherweise nicht unterschreiben müssen. Geben Sie keine wertvollen Informationen preis!

Zahlen Sie nichts!

Nicht in jedem Fall bestehen die Zahlungsansprüche - jedenfalls aber lassen sich diese reduzieren.

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Soforthilfe bundesweit unter 030 213 003 290

Wir beantworten sämtliche Ihrer Fragen zu einer Abmahnung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in einem garantiert kostenfreien Erstgespräch – das nimmt Ihnen die erste Nervosität.

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Wer ist die Wettbewerbszentrale?

Die Wettbewerbszentrale, die mit vollem Namen Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. lautet, ist ein Wettbewerbsverband. Wettbewerbsverbände sind ein Zusammenschluss von Interessengruppen oder mehrerer Geschäftszweige, die unter anderem das Ziel verfolgen rechtlich gegen Wettbewerbsverstöße vorzugehen.

Wettbewerbszentrale größter Wettbewerbsverband Deutschlands

Nach eigenen Angaben ist die Wettbewerbszentrale der größte und einflussreichste Wettbewerbsverband. So sollen in der Wettbewerbszentrale mehr als 1.200 Unternehmen und über 800 Kammern und Verbänden der Wirtschaft organisiert sein. Zu den satzungsmäßigen der Wettbewerbszentrale gehört die Überwachung von Wettbewerbs- und Verbraucherschutzvorschriften . Sie setzte diese durch Abmahnungen durch und verfolgt Wettbewerbsverstöße regelmäßig auch vor Gericht. Darüber hinaus gehört es zu ihren Aufgaben, ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fragen des Wettbewerbsrechts zu beraten. In Gesetzgebungsverfahren versucht sie bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für den Wettbewerb Einfluss zu nehmen.

Welche Wettbewerbsverstöße mahnt die Wettbewerbszentrale ab?

Anders als andere Wettbewerbsverbände wie beispielsweise der IDO, die sich auf die massenhafte Abmahnung der immer gleichen Wettbewerbsverstöße spezialisiert haben, ist die Wettbewerbszentrale nach unseren Erfahrungen nicht auf die Verfolgung bestimmter Wettbewerbsverstöße festzulegen. Neben den klassischen Themen einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung wie unvollständige Angaben im Impressum von Internetseiten, falsche oder fehlende Widerrufsbelehrungen, unwirksame Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Verstöße gegen die Preisangabenverordnung und Verstöße gegen die Vorgaben zur Textilkennzeichnung hat die Wettbewerbszentrale in jüngerer Zeit wegen folgender Wettbewerbsverstöße Abmahnungen versendet:

Was sind die typischen Forderungen der Wettbewerbszentrale?

Mit der Abmahnung fordert die Wettbewerbszentrale nach unseren Erfahrungen eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit einer festen Vertragsstrafe in einer Größenordnung zwischen 2.000 EUR und 4.000 EUR. Darüber hinaus werden üblicherweise die Erstattung von Abmahnkosten in einer Größenordnung von 200,00 EUR verlangt.

Wie verhalte ich mich richtig, nachdem ich abgemahnt wurde?

Nachfolgend finden sie die Dos and Don'ts nach einer Abmahnung von der Wettbewerbszentrale:

Abmahnung einfach ignorieren?

Nichts tun hilft nichts. Nach unseren Erfahrungswerten werden Sie selbst feststellen, dass die Strategie, eine Abmahnung einfach zu ignorieren, nicht weiterhilft. Wenn Sie auf eine Abmahnung nicht reagieren, drohen nicht nur weitere schriftliche Aufforderungen, die Forderungen aus der Abmahnung zu erfüllen, sondern auch unmittelbar gerichtliche Schritte, insbesondere eine kostspielige einstweilige Verfügung.

Einfach unterschreiben und nichts zahlen?

Die vorgefertigte Unterlassungserklärung oder eine modifizierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und nichts zu zahlen, ist nach unseren Erfahrungswerten nicht erfolgreich, denn die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. wird sich damit nicht zufrieden zu geben, sondern die Forderungen einklagen. Zudem enthalten die vorgefertigten Unterlassungsklärungen oftmals eine Anerkennung der geltend gemachten Zahlungsforderungen. Außerdem drohen Ihnen empfindliche Vertragsstrafen, wenn Sie die Unterlassungserklärung ohne Beratung und Prüfung unterschreiben und dann hiergegen verstoßen. Von diesem Vorgehen ist daher dringend abzuraten. Nutzen Sie deshalb unsere kostenlose Ersteinschätzung, um sich hier näher zu informieren.

Einfach unterschreiben und zahlen?

Die vorgefertigte Unterlassungserklärung oder eine modifizierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die geforderten Beträge zu zahlen, ist ebenfalls nicht in ihrem Sinne und daher nicht zu empfehlen. Denn möglicherweise müssen Sie auch gar nichts oder weniger zahlen. Außerdem drohen Ihnen hohe Vertragsstrafen, wenn Sie die Unterlassungserklärung ohne Beratung und Prüfung unterschreiben und dann hiergegen verstoßen. Von diesem Vorgehen ist daher dringend abzuraten. Nutzen Sie deshalb unsere kostenlose Ersteinschätzung, um sich hier näher zu informieren.

Bei der Wettbewerbszentrale anrufen?

Hiervon können wir nur abraten. Bitte geben Sie keine Informationen preis, die Ihre Rechtsverteidigung unnötig erschweren.

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Ist eine Rechtsverteidigung sinnvoll?

Auch und gerade dann, wenn eine Rechtsverletzung vorliegt und Sie hierfür verantwortlich sind, ist eine Rechtsverteidigung sinnvoll. Zudem besteht auch die Möglichkeit, dass die Abmahnung rechtsmissbräuchlich erfolgt. Schließlich kann eine Abmahnung auch an formalen Fehlern scheitern. Außerdem drohen Ihnen hohe Vertragsstrafen, wenn Sie die Unterlassungserklärung ohne Beratung und Prüfung unterschreiben und dann hiergegen verstoßen. Nutzen Sie deshalb unsere kostenlose Ersteinschätzung, um sich hier näher zu informieren.

Was sollte man unbedingt beachten?

Jedenfalls die in der Abmahnung gesetzten Fristen sollte man nicht fahrlässig verstreichen lassen, da ansonsten unmittelbar kostspielige gerichtliche Schritte drohen können.

Wie jetzt weiter?

Die Abmahnung einfach zu ignorieren und das Problem auszusitzen, hilft nicht weiter. In der Regel wird die Sache hierdurch teurer. Werden Sie aktiv und handeln Sie richtig, damit Sie weniger oder gar nichts zahlen. Vermeiden Sie kostspielige gerichtliche Schritte und hohe Vertragsstrafen. Nehmen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung in Anspruch. Nach dem Gespräch können Sie in Ruhe überlegen, ob Sie uns beauftragen wollen. Nach der Beauftragung erhalten Sie eine individuelle Betreuung zu einem fairen Pauschalpreis.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. erhalten?

Sofern auch Sie mit einer Abmahnung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden – wir beraten und vertreten seit Jahren Mandanten aus ganz Deutschland in diesen Angelegenheiten. Wir vertreten bundesweit.

Abmahnungs-Gratischeck: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie uns Ihre Abmahnung unverbindlich zu.
  • Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
  • Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.

Sie haben noch Fragen zu einer Abmahnung der Wettbewerbszentrale?

Dann fragen Sie uns doch einfach! Rufen Sie gerne bei uns an oder schreiben Sie uns - bestenfalls schicken Sie die Unterlagen gleich mit.

Einer unserer Anwälte schaut sich Ihren Fall an und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Das Telefonat ist garantiert kostenfrei. Wir können Ihre Fragen zur Unterlassungserklärung individuell beantworten und geben Ihnen einer erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falls.

Nehmen Sie unser Angebot der kostenfreien Erstberatung in Anspruch. Sie sprechen bei uns immer mit einem Anwalt. Wir beantworten Ihnen sämtliche Fragen rund um die Abmahnung der Wettbewerbszentrale.

Carl Christian Müller, LL.M.
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Abmahnung Wettbewerbszentrale - so geht es weiter:

Nehmen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung von einem erfahrenen Rechtsanwalt in Anspruch.

Und so geht's:

1. Schicken Sie uns Ihre Abmahnung einfach über das Kontaktformular zu.

2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich Ihre Abmahnung an, prüft umfassend die Rechtslage und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Garantiert kostenfrei!

3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.

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