
Ich verteidige seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Profitieren Sie von meinen Erfahrungswerten.
Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Sie haben eine Abmahnung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs erhalten? Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen von der Wettbewerbszentrale. Rechtsanwalt Carl Christian Müller ist Fachanwalt für Urheber- & Medienrecht und hat schon mehrere tausend Abmahnungen verteidigt.

Ich verteidige seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Profitieren Sie von meinen Erfahrungswerten.
Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Wir haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und stehen Ihnen gerne zur Seite.
Rufen Sie auch nicht bei der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs an. Unterschreiben Sie nichts, was Sie möglicherweise nicht unterschreiben müssen. Geben Sie keine wertvollen Informationen preis!
Nicht in jedem Fall bestehen die Zahlungsansprüche - jedenfalls aber lassen sich diese reduzieren.
Soforthilfe bundesweit unter 030 213 003 290
Wir beantworten sämtliche Ihrer Fragen zu einer Abmahnung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in einem garantiert kostenfreien Erstgespräch – das nimmt Ihnen die erste Nervosität.
Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.
Die Wettbewerbszentrale, die mit vollem Namen Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. lautet, ist ein Wettbewerbsverband. Wettbewerbsverbände sind ein Zusammenschluss von Interessengruppen oder mehrerer Geschäftszweige, die unter anderem das Ziel verfolgen rechtlich gegen Wettbewerbsverstöße vorzugehen.
Nach eigenen Angaben ist die Wettbewerbszentrale der größte und einflussreichste Wettbewerbsverband. So sollen in der Wettbewerbszentrale mehr als 1.200 Unternehmen und über 800 Kammern und Verbänden der Wirtschaft organisiert sein. Zu den satzungsmäßigen der Wettbewerbszentrale gehört die Überwachung von Wettbewerbs- und Verbraucherschutzvorschriften . Sie setzte diese durch Abmahnungen durch und verfolgt Wettbewerbsverstöße regelmäßig auch vor Gericht. Darüber hinaus gehört es zu ihren Aufgaben, ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fragen des Wettbewerbsrechts zu beraten. In Gesetzgebungsverfahren versucht sie bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für den Wettbewerb Einfluss zu nehmen.
Anders als andere Wettbewerbsverbände wie beispielsweise der IDO, die sich auf die massenhafte Abmahnung der immer gleichen Wettbewerbsverstöße spezialisiert haben, ist die Wettbewerbszentrale nach unseren Erfahrungen nicht auf die Verfolgung bestimmter Wettbewerbsverstöße festzulegen. Neben den klassischen Themen einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung wie unvollständige Angaben im Impressum von Internetseiten, falsche oder fehlende Widerrufsbelehrungen, unwirksame Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Verstöße gegen die Preisangabenverordnung und Verstöße gegen die Vorgaben zur Textilkennzeichnung hat die Wettbewerbszentrale in jüngerer Zeit wegen folgender Wettbewerbsverstöße Abmahnungen versendet:
Mit der Abmahnung fordert die Wettbewerbszentrale nach unseren Erfahrungen eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit einer festen Vertragsstrafe in einer Größenordnung zwischen 2.000 EUR und 4.000 EUR. Darüber hinaus werden üblicherweise die Erstattung von Abmahnkosten in einer Größenordnung von 200,00 EUR verlangt.
Nachfolgend finden sie die Dos and Don'ts nach einer Abmahnung von der Wettbewerbszentrale:
Nichts tun hilft nichts. Nach unseren Erfahrungswerten werden Sie selbst feststellen, dass die Strategie, eine Abmahnung einfach zu ignorieren, nicht weiterhilft. Wenn Sie auf eine Abmahnung nicht reagieren, drohen nicht nur weitere schriftliche Aufforderungen, die Forderungen aus der Abmahnung zu erfüllen, sondern auch unmittelbar gerichtliche Schritte, insbesondere eine kostspielige einstweilige Verfügung.
Die vorgefertigte Unterlassungserklärung oder eine modifizierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und nichts zu zahlen, ist nach unseren Erfahrungswerten nicht erfolgreich, denn die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. wird sich damit nicht zufrieden zu geben, sondern die Forderungen einklagen. Zudem enthalten die vorgefertigten Unterlassungsklärungen oftmals eine Anerkennung der geltend gemachten Zahlungsforderungen. Außerdem drohen Ihnen empfindliche Vertragsstrafen, wenn Sie die Unterlassungserklärung ohne Beratung und Prüfung unterschreiben und dann hiergegen verstoßen. Von diesem Vorgehen ist daher dringend abzuraten. Nutzen Sie deshalb unsere kostenlose Ersteinschätzung, um sich hier näher zu informieren.
Die vorgefertigte Unterlassungserklärung oder eine modifizierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die geforderten Beträge zu zahlen, ist ebenfalls nicht in ihrem Sinne und daher nicht zu empfehlen. Denn möglicherweise müssen Sie auch gar nichts oder weniger zahlen. Außerdem drohen Ihnen hohe Vertragsstrafen, wenn Sie die Unterlassungserklärung ohne Beratung und Prüfung unterschreiben und dann hiergegen verstoßen. Von diesem Vorgehen ist daher dringend abzuraten. Nutzen Sie deshalb unsere kostenlose Ersteinschätzung, um sich hier näher zu informieren.
Hiervon können wir nur abraten. Bitte geben Sie keine Informationen preis, die Ihre Rechtsverteidigung unnötig erschweren.
Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.
Auch und gerade dann, wenn eine Rechtsverletzung vorliegt und Sie hierfür verantwortlich sind, ist eine Rechtsverteidigung sinnvoll. Zudem besteht auch die Möglichkeit, dass die Abmahnung rechtsmissbräuchlich erfolgt. Schließlich kann eine Abmahnung auch an formalen Fehlern scheitern. Außerdem drohen Ihnen hohe Vertragsstrafen, wenn Sie die Unterlassungserklärung ohne Beratung und Prüfung unterschreiben und dann hiergegen verstoßen. Nutzen Sie deshalb unsere kostenlose Ersteinschätzung, um sich hier näher zu informieren.
Jedenfalls die in der Abmahnung gesetzten Fristen sollte man nicht fahrlässig verstreichen lassen, da ansonsten unmittelbar kostspielige gerichtliche Schritte drohen können.
Die Abmahnung einfach zu ignorieren und das Problem auszusitzen, hilft nicht weiter. In der Regel wird die Sache hierdurch teurer. Werden Sie aktiv und handeln Sie richtig, damit Sie weniger oder gar nichts zahlen. Vermeiden Sie kostspielige gerichtliche Schritte und hohe Vertragsstrafen. Nehmen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung in Anspruch. Nach dem Gespräch können Sie in Ruhe überlegen, ob Sie uns beauftragen wollen. Nach der Beauftragung erhalten Sie eine individuelle Betreuung zu einem fairen Pauschalpreis.
Sofern auch Sie mit einer Abmahnung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden – wir beraten und vertreten seit Jahren Mandanten aus ganz Deutschland in diesen Angelegenheiten. Wir vertreten bundesweit.

Nehmen Sie unser Angebot der kostenfreien Erstberatung in Anspruch. Sie sprechen bei uns immer mit einem Anwalt. Wir beantworten Ihnen sämtliche Fragen rund um die Abmahnung der Wettbewerbszentrale.
Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Nehmen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung von einem erfahrenen Rechtsanwalt in Anspruch.
Und so geht's:
1. Schicken Sie uns Ihre Abmahnung einfach über das Kontaktformular zu.
2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich Ihre Abmahnung an, prüft umfassend die Rechtslage und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Garantiert kostenfrei!
3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.
Was darf die Abmahnung
kosten?
Sie haben eine Abmahnung erhalten und fragen sich mit welchen Kosten zu rechnen ist? Dann sind Sie hier richtig! Wir klären Sie über die wichtigsten Fragen auf und geben Ihnen wertvolle Ratschläge.
Das große FAQ zum Thema Abmahnung
Sie haben weitere Fragen zum Thema Abmahnung? Auf dieser Seite haben wir in unserer Beratungspraxis häufigst gestellten Fragen zu Abmahnungen zusammengestellt. Hier finden Sie Antworten zu Fragen wie "Wer hat die Abmahnung erfunden?" oder "Warum Abmahnungen - geht's nicht bisschen freundlicher?".
Unterlassungserklärung
abgeben?
Sie haben eine Abmahnung erhalten und fragen sich, ob Sie die Unterlassungserklärung unterschreiben müssen? Sie haben drei Reaktionsmöglichkeiten! Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Unterlassungserklärung.
Zeugnis
Dies ist ein Typoblindtext. An ihm kann man sehen, ob alle Buchstaben da sind und wie sie aussehen. Manchmal benutzt man Worte wie Hamburgefonts, Rafgenduks oder Handgloves, um Schriften zu testen. Manchmal Sätze, die alle Buchstaben des Alphabets enthalten - man nennt diese Sätze »Pangrams«.