Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Abmahnung von Calvin Klein wegen einer Markenrechtsverletzung?

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Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Erste Hilfe bei einer Abmahnung von Calvin Klein

Sie wurden von der Kanzlei Baker & McKenzie im Auftrag von Calvin Klein wegen einer Markenrechtsverletzung abgemahnt und sollen eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen und die Anwaltskosten übernehmen?

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Erste Schritte nach einer Abmahnung aus der Marke Calvin Klein

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Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Wir haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen der Kanzlei Baker & McKenzie aus der Marke Calvin Klein und stehen Ihnen gerne zur Seite.

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Wie ist es zu der Abmahnung aus der Marke Calvin Klien gekommen?

Die Firma „Calvin Klein Trademark Trust“, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Baker & McKenzie, wirft dem Betroffenen den Handel mit Plagiaten vor. Festgestellt werden die Verstöße durch sogenannte Testkäufe. Anscheinend forciert Calvin Klein den Kampf gegen Produktpiraterie durch das zielgerichtete Ankaufen von Waren auf Online-Plattformen. Stellt Calvin Klein nach eingehender Überprüfung fest, dass es sich um ein Fake handelt, folgt eine Abmahnung. Betroffen sind hier Online-Verkäufer, da bei ihnen eine Handlung im geschäftlichen Verkehr unterstellt wird. Dann drohen nämlich weitreichende Konsequenzen.

Gefälschte Boxershorts im Umlauf

Abmahnung von Calvin Klein
Abmahnung von Calvin Klein

Die Calvin Klein Trademark Trust ist Inhaberin zahlreicher Marken. In Deutschland sind unter der Wortmarke „CALVIN KLEIN“ unter anderem Unterwäsche und T-Shirts geschützt. So wurde einem von uns vertretenen Händler eine Verletzung der Markenrechte vorgeworfen, nachdem er entsprechende Unterwäsche über seinen eBay-Account angeboten hatte, weil es sich hierbei aber um Plagiate gehandelt hatte. Der Handel mit nachgemachten oder gefälschten Waren stellt jedoch eine markenrechtliche Verletzungshandlung dar.

Eine Marke stellt ein sogenanntes absolutes Schutzrecht dar. Dieses gibt Calvin Klein ein Verbotsrecht an die Hand, mit dem es den Handel mit Plagiaten untersagen kann. Dabei wird davon ausgegangen, dass eine Verwendung ohne Zustimmung des Herstellers des Zeichens vorliegt. Denn regelmäßig wird eine Marke wie Calvin Klein die Zustimmung zum Verkauf einer Fälschung verweigern. Gerade in Fällen von Produktpiraterie, geht es den Rechtinhabern um die Reinhaltung ihrer Marken, die sie durch Fälschungen bedroht sehen.

Nicht immer liegt eine Markenrechtsverletzung vor

Gleichwohl: Voraussetzung jeder Markenrechtsverletzung ist eine Handlung im geschäftlichen Verkehr. Das heißt bei rein privaten Handeln wird das Markenrecht von Calvin Klein auch dann nicht verletzt, wenn Sie ein entsprechendes Produkt zum Verkauf anbieten. Betroffen von Abmahnungen sind daher vor allem gewerbliche Händler oder Anbieter umfangreicher Angebote auf Online-Plattformen wie eBay. Dabei sind Eigenbezeichnungen als „gewerblich“ oder „privat“ aus juristischer Sicht jedoch nicht entscheidend. Vielmehr geht es im konkreten Einzelfall darum Art und Umfang der Handlungen juristisch zu bewerten (mehr dazu unten).

Was folgt aus einer Markenrechtsverletzung?

Sind Sie gewerblicher Händler und bieten gefälschte Calvin Klein Produkte an, droht die Abmahnung. Die darin befindlichen Ansprüche sind vielfältig, so fordert die Kanzlei Baker & McKenzie in ihrer Abmahnung:

  • Unterlassung
  • Auskunft und Rechnungslegung zum Umfang der Rechtsverletzungen
  • Vernichtung und Rückruf der rechtsverletzenden Waren
  • Schadensersatz bzw. Herausgabe des Gewinns
  • Erstattung der Abmahnkosten

Schadensersatz – kompliziert errechnet

Vielfach fordern Rechteinhaber wie Calvin Klein von den Abgemahnten Schadensersatz.

Den Rechteinhabern stehen dabei drei Möglichkeiten zur Verfügung den Schadensersatz zu berechnen: Es muss der entgangene Gewinn ersetzt werden, der erzielte Gewinn muss herausgegeben werden oder Abgemahnte zahlen eine „fiktive Lizenzgebühr“. Letztere bemisst sich an den Kosten der regulären Rechteeinräumung durch den Markeninhaber. Hat der Rechteinhaber bislang keine Lizenzen vergeben, kann der Betrag auch geschätzt werden. Dies wird bei einer bekannten Marke wie Calvin Klein regelmäßig nicht der Fall sein. Um zu ermitteln wie hoch der erzielte Gewinn beim Abgemahnten war, wird übrigens der Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch geltend gemacht. Dadurch würde im vorliegenden Fall Calvin Klein in die Lage versetzt werden den eigenen Schadensersatzanspruch zu festzustellen.

Nicht einfach unterschreiben!

Eine vorgefertigte Unterlassungserklärung, die Ihnen Kanzlei Baker & McKenzie im Auftrag von Calvin Klein zusendet, sollte keinesfalls ohne rechtliche Überprüfung unterzeichnet werden.

Die beauftragte Abmahnkanzlei wie die Kanzlei Baker & McKenzie wird im Regelfall eine zu weitgehende Unterlassungsverpflichtung einfordern. Dabei gilt: je weitgehender und offener die vorgelegten Formulierungen sind, desto enger wird der Handlungsspielraum der Abgemahnten. Für die Zukunft steigt so die Wahrscheinlichkeit eines Verstoßes gegen die Unterlassungsverpflichtung.

Vorgefertigte Unterlassungserklärung: Voll im Interesse der Rechteinhaber

Eine Unterlassungserklärung von Calvin Klein ist ein Vertrag, mit dem man sich verpflichtet zukünftige Markenrechtsverletzungen bezüglich der Marke Calvin Klein zu unterlassen. Bei einem Verstoß gegen die vertragliche Regelung droht hier zum Beispiel für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 EUR. Wegen der Vertragsstrafe spricht man auch von einer strafbewehrten Unterlassungsverfügung, die die Ernsthaftigkeit der Erklärung sicherstellen soll und damit die sogenannte Wiederholungsgefahr ausräumt.

Die vorgefertigten Unterlassungserklärungen beinhalten in vielen Fällen die Verpflichtung zur Übernahme von Schadensersatz- und Anwaltskosten sowie die „Anerkenntnis einer Rechtspflicht“. Das sind Klauseln, die in einer Unterlassungserklärung insbesondere dann nichts zu suchen haben, wenn mit der Unterlassungserklärung lediglich ein kostspieliger Rechtsstreit um die Unterlassungsansprüche vermieden werden soll. Nach der Rechtsprechung des BGH ist es durchaus möglich, eine Unterlassungserklärung auch ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht wirksam abzugeben (BGH, Urteil vom 24.9.2013, I ZR 219/12). Es ist dann immer noch möglich über die anderen Ansprüche, insbesondere über die Zahlungsansprüche, zu verhandeln oder zu streiten.

Was wir für Sie tun können

Bei rein privaten Handlungen liegt keine Markenrechtsverletzung vor. Deshalb überprüfen wir unter allen möglichen Gesichtspunkten, ob die unterstellte Handlung im geschäftlichen Verkehr wirklich zutrifft. Generell wird bei wiederholten und gleichartigen Angeboten von einer Handlung im geschäftlichen Verkehr ausgegangen. Eine abschließende Bewertung kann nur nach einer ausführlichen Prüfung des Einzelfalls getroffen werden. Eine Orientierungshilfe bietet hierbei die Rechtsprechung.

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Fälle in den ein Handeln im geschäftlichen Verkehr bejaht wurde:

  • LG Schweinfurt, Urteil vom 30.12.2003 – 110 O 32/03: Große Anzahl veräußerter Neuware
  • OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.7.2004, Az. 6 W 54/04: Über 40 Verkäufe in wenigen Monaten
  • AG Radolfzell, Urteil vom 29.7.2004 – 3 C 553/03: Mehrere, gleichartige Artikel
  • LG Hanau, Urteil vom 28.9.2006, Az. 5 O 51/06: 25 Verkäufe binnen zwei Monaten, vorher mit dem Ziel eines Weiterverkaufs angeschafft
  • BGH Urteil vom 4.12.2008, Az. I ZR 3/06: 91 Verkäufe in fünf Wochen
  • eigene AGB in dem eBay-Shop
  • den Status als Powerseller bei eBay

Nicht angenommen wurde ein Handeln im geschäftlichen Verkehr in folgenden Fälle:

  • OLG Frankfurt, Beschluss vom 7.4.2005, Az. 6 U 194/04: 68 Verkäufe innerhalb von acht Monaten, nach Ansicht des Gerichts waren hier sowohl geschäftliche als auch private Handlungen denkbar
  • OLG Hamburg, Beschluss vom 21.2.2011, Az. 5 W 22/11: 680 laufenden eBay-Auktionen, jedoch wurde hier eine umfangreiche, eigene Sammlung aufgelöst Geringfügige Umsätze
  • Unregelmäßige Verkäufe
  • Dauerhafte Verluste

Haben Sie nicht im geschäftlichen Verkehr gehandelt, hat die Abmahnung keinen Bestand. Dann zahlen Sie nichts!

Unterlassungserklärungen anpassen

Die mitgesandte Unterlassungserklärung der Abmahner sollte nicht unterzeichnet werden. Im Gegenteil: Lassen Sie es nicht darauf ankommen und überlassen es Experten eine entsprechende modifizierte Unterlassungserklärung zu formulieren. Wir bringen hier unsere langjährige Erfahrung für Ihre Interessen ein.

Hoher Streitwert – darüber kann man streiten

Baker & McKenzie beziffert in der Abmahnung für Marke Calvin Klein den anwaltlichen Kostenerstattungsanspruch auf 2.948,90 EUR. Dieser errechnet sich aus einem Gegenstandwert von 250.000,00 EUR und einer Geschäftsgebühr von 1,3 nach VV 2300 RVG zzgl. einer Auslagenpauschale.

Der Gegenstandswert richtet sich grundsätzlich zum einen nach dem Wert des verletzten Kennzeichenrechts und zum anderen nach dem Ausmaß und der Gefährlichkeit der Verletzung (sogenannter Angriffsfaktor).

Das kommt Kleinhändlern mit geringem Handelsvolumen entgegen. Es gibt Raum für Anpassungen des Gegenstandwertes, wenn der Angelegenheit nach Art und Umfang eine überschaubare Bedeutung zukommt. Haben Sie zum Beispiel „nur“ wenige Calvin Klein-Plagiate über einen kurzen Zeitraum verkauft, sollte der Gegenstandswert entsprechend niedriger ausfallen als bei großen Mengen, die über längere Zeiträume vertrieben wurden.

Wir halten die Beträge auch aus anderen Gründen für übertrieben: Von Abmahnseite wird oftmals übersehen, dass das Interesse der Markeninhaber an der Aufrechterhaltung der Marke nicht angezweifelt wird. Es werden hier also oftmals die gleichen Gegenstandswerte angesetzt wie in Verfahren in dem um den Bestand der Marke gestritten wird. Gegenstandswerte aus anderen Verfahren, zum Beispiel Markenlöschungen, sind auf solche Abmahnungen nicht übertragbar (so auch LG Berlin, Urteil vom 18.9.2007, 15 O 698/06).

Gegen Lieferanten vorgehen

Haben sich die Rechtsfragen mit der Markeninhaberin geklärt, bleibt natürlich noch die Möglichkeit sich an den Lieferanten der Plagiate zu wenden. Denn sofern die Waren als Originalware angeboten wurde, verbleibt ein Erfüllungsanspruch auf Verschaffung lizensierter Produkte.

Käuferansprüche beachten!

Unbedingt beachten müssen gewerbliche Händler mögliche Erfüllungsansprüche ihrer Käufer. Denn Käufer der Plagiate könnten auch Ansprüche geltend machen. Wird nämlich vermeintliche Originalware angeboten, erhält der Käufer auch Anrecht auf diese. Mit der Lieferung eines Plagiats ist die vertragliche Verpflichtung des Verkäufers nicht erfüllt und Käufer können weiterhin auf Erfüllung des Kaufvertrages pochen. Das heißt, es müssten vom Hersteller lizensierte Original-Produkte geliefert werden um die Vertragsverpflichtungen zu erfüllen.

Post vom Staatsanwalt

Neben der Abmahnung sind auch strafrechtliche Konsequenzen denkbar. Wie bei allen strafbaren Delikten, muss auch hier der Vorsatz bewiesen werden. Vorsatz meint (jedenfalls in Kurzform) das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung. Sind Sie also selbst auf Fälschungen hereingefallen und hatten keine Kenntnis von der Plagiatseigenschaft, bleiben Ihnen zumindest strafrechtliche Sanktionen erspart. Andernfalls jedoch, droht weiteres Ungemach.

Fristen unbedingt einhalten

Aus der Sicht der Rechteinhaber sollen gerade Produktfälschungen so schnell wie möglich vom Markt verschwinden. Deshalb setzen Abmahnkanzleien Betroffene unter großen zeitlichen Druck alsbald die geforderte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Die Fristen sind entsprechend kurz bemessen und der Erlass einer einstweiligen Verfügung droht. Sie sollten daher nach Erhalt einer Abmahnung keine Zeit verlieren und sich alsbald Hilfe suchen.

Richtig reagieren, Kostenrisiken minimieren

Viele Abgemahnten sehen sich mit einer neuen und für sie ungewohnten Situation konfrontiert. Deshalb reagieren viele Abgemahnte erstmal nicht oder zu spät. Ein schwerer Fehler! Denn jetzt geht es darum die richtigen Schritte einzuleiten und schlimmere Konsequenzen zu vermeiden. Ohne entsprechende Reaktion auf die Abmahnung kann nämlich eine einstweilige Verfügung im Beschlusswege ergehen. Dabei wird vor Gericht zwar vorläufig, jedoch ohne Anhörung entschieden. Allein durch Einleitung dieses vorläufigen Rechtschutzverfahrens steigen bereits die Kosten.

Haben auch Sie eine Abmahnung von Calvin Klein erhalten?

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Calvin Klein erhalten haben, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden – wir beraten und vertreten seit Jahren Mandanten aus ganz Deutschland in diesen Angelegenheiten. Wir vertreten bundesweit.

Abmahnungs-Gratischeck: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie uns Ihre Abmahnung unverbindlich zu.
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2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich Ihre Abmahnung an, prüft umfassend die Rechtslage und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Garantiert kostenfrei!

3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.

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