Abmahner und Abmahn-Kanzleien
Abmahnungen waren bis etwa zur Jahrtausendwende ein probates Instrument im Bereich des gewerblichen Rechtsschutz (Urheber- Patent-, Design- und Markenrechte) und des Wettbewerbsrechts sowie bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen der Medien gegenüber Einzelpersonen, um Rechtsverletzungen außergerichtlich zu bereinigen. In der Regel standen sich dabei mittelständige Unternehmen als Rechtsverletzer und Rechteinhaber auf Augenhöhe gegenüber. Abmahnungen wurden von wenigen Anwaltskanzleien spezialisierten ausgesprochen so wie auch die oben genannten Rechtsgebiete Spezialmaterien waren, mit denen sich nur wenige Kanzleien beschäftigten. Wir verteidigen in allen denkbaren Rechtsgebieten Abmahnungen. Wir kennen die Abmahner und wissen, wo wir den Hebel ansetzen müssen. Sprechen Sie uns hierauf gerne an.