Abmahner und Abmahn-Kanzleien
Abmahnungen waren bis etwa zur Jahrtausendwende ein probates Instrument im Bereich des gewerblichen Rechtsschutz (Urheber- Patent-, Design- und Markenrechte) und des Wettbewerbsrechts sowie bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen der Medien gegenüber Einzelpersonen, um Rechtsverletzungen außergerichtlich zu bereinigen. Der Gesetzgeber hat sich in diesen Bereichen dazu entschieden, die Rechtsdurchsetzung nicht über das staatliche Gewaltmonopol etwa in Form behördlicher Anordnungen zu gewährleisten, sondern den Rechtsinhabern mit der Abmahnung ein Mittel an die Hand zu geben, dass wegen seiner Flexibilität eine Rechtsdurchsetzung oftmals schneller gewährleistet. In der Regel standen sich dabei mittelständige Unternehmen als Rechtsverletzer und Rechteinhaber auf Augenhöhe gegenüber. Abmahnungen wurden von wenigen Anwaltskanzleien spezialisierten ausgesprochen so wie auch die oben genannten Rechtsgebiete Spezialmaterien waren, mit denen sich nur wenige Kanzleien beschäftigten.
Mit dem Siegeszug des Internets und der Digitalisierung weiter Bereiche der privaten Lebensführung ist die (Massen-)Abmahnung und deren Verteidigung ein Teil des Verbraucherrechts geworden. Sie sind immer wieder Gegenstand auch politischer Erörterung. In den letzten Jahren hat es immer wieder gesetzgeberische Bestrebungen gegeben, das Wesen der Massenabmahnungen einzuschränken - bisher vergeblich. Wir verteidigen in allen denkbaren Rechtsgebieten Abmahnungen. Wir kennen die Abmahner und wissen, wo wir den Hebel ansetzen müssen. Sprechen Sie uns hierauf gerne an.