Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Abmahnung von Paluka, Sobola, Loibl & Partner erhalten?

Haben Sie eine Abmahnung von Paluka, Sobola, Loibl & Partner erhalten?

Wir stehen Ihnen zur Seite und haben dabei Ihre Interessen stets im Blick.

Rechtsanwalt Carl Christian Müller ist auf das Medien- und Urheberrecht spezialisiert und verteidigt seit Jahren erfolgreich gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.

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Ich stehe Ihnen bei einer Abmahnung von Paluka, Sobola, Loibl & Partner zur Seite. Ich verteidige seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Profitieren Sie von meinen Erfahrungswerten.

Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Abmahnung von Paluka, Sobola, Loibl & Partner - Was können Sie nun tun?

Sie haben ein Schreiben von Paluka, Sobola, Loibl & Partner erhalten? Sie sind abgemahnt worden? Damit stehen Sie nicht alleine. Wir haben bereits Erfahrungen im Umgang mit Abmahnungen dieser Art sammeln können. Die Regensburger Kanzlei mahnt unter anderem im Auftrag der NET Online-Versand GmbH & Co. KG wettbewerbsrechtliche Verstöße ab. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungswerte aus einer Vielzahl an Fällen und haben sowohl Ihre rechtlichen als auch wirtschaftlichen Interessen stets im Blick.

Abmahnung von PSL & P- Unsere Empfehlung:

Bewahren Sie Ruhe!

Beachten Sie die gesetzte Frist und lassen Sie sich anwaltlich beraten. Lassen Sie die Frist verstreichen, kann Ihnen eine Klage drohen.

Unterschreiben Sie nicht ungeprüft

Wenn Sie die beiliegende Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen, besteht die Gefahr eine unberechtigte oder gar rechtsmissbräuchliche Abmahnung zu unterschreiben und verpflichten sich zu der Erfüllung von Ansprüchen, die gar nicht bestehen.

Kostenfreie Ersteinschätzung

In einem ersten anwaltlichen Gespräch beantworten wir Ihnen sämtliche Fragen zu Ihrer Abmahnung. Unser Erstgespräch ist garantiert kostenfrei und unverbindlich. In den meisten Fällen können wir Ihnen schon eine Handlungsempfehlung geben. Sie entscheiden selbst, ob wir für Sie tätig werden dürfen oder nicht.

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1. Wer ist Paluka, Sobola, Loibl & Partner (PSL & P)?

Bei Paluka, Sobola, Loibl & Partner, kurz PSL & Partner, handelt es sich um eine Kanzlei mit Sitz in Regensburg, die auf verschiedene Rechtsgebiete, wie der gewerbliche Rechtsschutz, das Handelsrecht sowie das Internetrecht spezialisiert ist. Die Kanzlei wird unter anderem im Auftrag der NET Online-Versand GmbH & co. KG tätig. Das Unternehmen kauft gebrauchte technische Geräte und Zubehör, um sie in einem bestimmten Verfahren zu erneuern. Diese Gegenstände bietet der NET Online-Versand über den eigenen Amazon-Shop unter der markenrechtlich geschützten Bezeichnung "it-versand" an.

Abmahnung vom IDO

2. Muss ich die Abmahnung ernst nehmen?

Wir empfehlen anwaltliche Abmahnungen stets ernst zu nehmen! Insbesondere bei Abmahnungen durch Paluka, Sobola, Loibl & Partner handelt es sich nicht um Fake-Schreiben oder um eine Betrugsmasche. Ignorieren Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, besteht das Risiko, dass Sie der Abmahner gerichtlich mittels einstweiligen Verfügung in Anspruch nimmt. Gleichwohl, bedeutet dies nicht, dass Sie ungeprüft die beiliegende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne anwaltliche Beratung unterschreiben sollten. Die Risiken dieser Erklärung werden unter 5. Unsere Empfehlung: Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung von PSL & P? ferner erläutert. Eine originale Abmahnung von PSL & P können Sie unter anderem am wiederkehrenden Aufbau erkennen, der in einer Vielzahl von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen ähnlich ist. So zeigt die Regensburger Kanzlei zu Beginn an, die Interessen ihrer Mandantschaft, wie etwa die NET Online-Versand GmbH & Co. KG, zu vertreten, um wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Nach Erläuterung des Sachverhalts, wie die abgemahnte Person gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben soll, werden die einzelnen geltend gemachten Ansprüche aufgezählt. Neben der Abmahnung liegt dem ersten Schreiben zudem regelmäßig eine Vollmacht der Mandantin, Screenshots, die den Sachverhalt belegen sollen sowie eine vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bei.

3. Welche Wettbewerbsverstöße liegen der Abmahnung von PSL & P zu Grunde?

Vielfältige Gründe können zu einer Abmahnungen wegen eines Wettbewerbsverstoßes führen. In der Mehrzahl, der uns vorliegenden Angelegenheiten mahnt Paluka, Sobola, Loibl & Partner wegen irreführender Werbung sowie Mitbewerberbehinderung gemäß dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) ab. Zweck des UWG ist es unter anderem unlautere Methoden, die im Wettbewerb verwendet werden, zu unterbinden.

Gemäß § 4 Nr. 4 UWG ist die gezielte Behinderung von Mitbewerbern unlauter. Wann eine gezielte Behinderung von Wettbewerbern vorliegt, ist gesetzlich jedoch nicht kodifiziert. Die Rechtsprechung hat deshalb Fallgruppen entwickelt, nach denen gemäß richterlicher Würdigung eine solche Behinderung vorliegt. PSL & P beruft sich in ihren Abmahnungen regelmäßig auf den Fall des sog. Imagetransfer. Vom Imagetransfer ist immer dann auszugehen, wenn ein Mitbewerber die Anerkennung oder den Ruf, also das Image eines Mitbewerbers ausnutzt, um eigene Angebote und Produkte effektiver vermarkten und folglich verkaufen zu können.

Eine Werbung ist gemäß § 5 Abs. 1 UWG dann unlauter, wenn sie irreführend ist und der Verbraucher oder ein anderer Marktteilnehmer dadurch veranlasst wurde, eine geschäftliche Handlung vorzunehmen, etwa ein bestimmtes Produkt zu kaufen. Irreführend meint in diesem Zusammenhang der Wahrheit entsprechend. Insbesondere Verbraucher sollen durch das Wettbewerbsrecht dahingehend geschützt werden, dass sie aufgrund korrekter also wahrheitsgemäßer Informationen sich dazu entscheiden, eine Sache zu kaufen oder eben nicht.

Paluka, Sobola, Loibl & Partner mahnen im Namen der NET-Online Versand GmbH & Co. KG ab, dass die als Wort- und Bild-Marke geschützte Bezeichnung "it-versand" bei Angeboten Dritter auf der Online-Plattform Amazon verwendet wurde. Die oben ausgeführten Wettbewerbsverstöße stellt die Regensburger Kanzlei bei diesem Vorgehen fest.

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4. Welche Ansprüche werden von PSL & P mit der Abmahnung geltend gemacht?

Regelmäßig fordert Paluka, Sobola, Loibl & Partner die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Begleichung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten. Zudem behält es sich die Kanzlei ausdrücklich vor, Auskunft über Art und Umfang der Verletzung sowie den daraus resultierenden Schadensersatz geltend zu machen. Dazu merkt der Abmahner an, den Vorfall gegebenenfalls auch Amazon wegen eines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen zu melden.

Unterlassungsanspruch

Paluka, Sobola, Loibl & Partner erläutern zu Beginn welchen Wettbewerbsverstoß Sie begangen haben sollen, um dann den Unterlassungsanspruch ihrer Mandantschaft geltend zu machen. Der Hauptzweck einer Abmahnung ist die Geltendmachung dieses Unterlassungsanspruches. Kann nachgewiesen werden, dass es im Fall einer Abmahnung nicht in erster Linie um den Unterlassungsanspruch , sondern vielmehr um die Generierung von Gewinn geht, dann kann die Abmahnung rechtsmissbräuchlich sein und Sie müssen den Unterlassungsanspruch nicht erfüllen.

Kostenerstattungsanspruch

Zudem fordert PSL & P die Zahlung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten. Rechtsanwaltskosten werden grundsätzlich auf Grundlage des Gegenstandswertes in Kombination mit einer 1,3 Geschäftsgebühr berechnet. In den uns vorliegenden Fällen hat die Regensburger Sozietät einen Gegenstandswert von über 50 000 EUR angesetzt, weshalb Kosten von über 2 000 EUR geltend gemacht wurden.

Unsere Verteidigungsstrategie bei Wettbewerbsverstößen in drei Schritten

Wir überprüfen Ihre Abmahnung

Schicken Sie uns Ihre Abmahnung über unser Online-Formular zu und wir überprüfen für Sie, ob es sich um eine berechtigte, unberechtigte oder sogar rechtsmissbräuchliche Abmahnung handelt. Wir überprüfen ebenfalls, ob der Abmahnende innerhalb seiner Befugnis gehandelt hat.

Wir geben Ihnen eine Handlungsempfehlung

Ausgehend davon, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht, wissen wir als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, genau was im jeweiligen Fall zu tun ist, damit Sie mit dem geringstmöglichen Schaden schnell und ohne teures Gerichtsverfahren aus der Sache herauskommen.

Kommunikation mit der Gegenseite

Entscheiden Sie sich nach dem kostenlosen Erstberatungsgesrpäch dazu uns zu beauftragen, informieren wir die Gegenseite und verhandeln je nach Fall die Forderungen neu, sodass Sie am Ende wesentlich weniger oder gar nichts zahlen müssen und setzen Ihre Rechte für Sie durch.

5. Unsere Empfehlung: Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung von PSL & P?

Das hängt davon ab, ob die Abmahnung von Paluka, Sobola, Loibl & Partner berechtigt, unberechtigt oder rechtsmissbräuchlich ist. Wir beraten Sie dazu gerne im Rahmen der kostenlosen Erstberatung. Zudem empfehlen wir ausdrücklich die bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen beiliegenden Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben. Dies deshalb, weil eine Vielzahl dieser Vordrucke eine Vertragsstrafe von mehreren tausenden EUR, nicht selten über 5 000 EUR beinhalten. Unterschreiben Sie diese Erklärung vorschnell und schaffen Sie es nicht rechtzeitig den Wettbewerbsverstoß abzustellen, besteht das Risiko, dass Sie sofort mit einer Vertragsstrafenforderung konfrontiert sind. Zudem umfassen solche Erklärung nicht selten einen Passus, der besagt, dass Sie sich zur Begleichung der vermeintlich entstandenen Rechtsanwaltskosten verpflichten. Unterschreiben Sie diese Erklärung voreilig, verpflichten Sie sich ebenso zur Zahlung, ganz gleich, ob diese Kosten tatsächlich bestehen oder nicht. Unsere erfahrenen Anwälte prüfen gerne, was Ihre Abmahnung kosten darf.

6. Unser Angebot: Anwaltlich geprüfte Rechtstexte können Abmahnungen vorbeugen

Sie wollen sich vor wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen schützen? Wir erstellen rechtskonforme Texte für Onlineshops. Um Abmahnungen wegen eines Wettbewerbsverstoßes zu umgehen, können rechtssichere AGB, Widerrufsbelehrungen und Impressum vorbeugend wirken. Sie haben Interesse an rechtskonformen Texten zu günstigen Pauschalpreisen, dann buchen Sie unseren anwaltlichen Rechtstextservice. Die Texte werden von Fachanwälten für Medien-, und Urheberrecht sowie gewerblichen Rechtsschutz erstellt, sind 100 % rechtskonform und werden regelmäßig an die laufenden Rechtsänderungen angepasst. Wir liefern Ihnen AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung und Impressum zu fairen Pauschalpreisen. Sofern Sie dies wünschen, können Sie unseren Update-Service buchen. In diesem Fall halten wir Sie automatisch über aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung auf dem Laufenden und informieren Sie über erforderlich werdende Änderungen an Ihren Rechtstexten. Sprechen Sie einen unsere Anwälte in einem kostenfreien Erstgespräche gerne hierauf an.

Abmahnung vom Paluka, Sobola, Loibl & Partner - Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung

Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung. Bei uns sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt - kein Callcenter.

Und so geht's:

1. Schicken Sie uns Ihre PSL & P-Abmahnung einfach über das Kontaktformular zu.

2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich die Abmahnung an, prüft umfassend die Rechtslage und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Garantiert kostenfrei und unverbindlich!

3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.

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