Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Abmahnung von VW wegen einer Markenrechtsverletzung erhalten?

Sie sehen sich mit hohen Abmahnkosten konfrontiert? Wir haben Ihre rechtlichen und finanziellen Interessen im Blick. Unsere langjährige Erfahrung mit markenrechtlichen sowie wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen hilft uns dabei.

Erfahrung, die sich auszahlt.

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Ich verteidige seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Profitieren Sie von meinen Erfahrungswerten.

Carl Christian Müller, LL.M
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Abmahnung von VW erhalten: Was Sie jetzt tun können

  • Die Kanzlei Bird&Bird oder Lubberger Lehment hat Ihnen im Namen der Volkswagen AG eine markenrechtliche Abmahnung inklusive Zahlungsaufforderung geschickt? Um Ihre Marken zu schützen, lässt der Autokonzern Abmahnungen versenden und fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die Zahlung der entstandenen Anwaltskosten sowie Auskunft über die Verwendung, um ggf. zusätzlich Schadensersatz zu verlangen.
  • Nehmen Sie gerne unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch, unsere Rechtsanwälte nehmen sich Zeit Ihren Fall zu prüfen und Sie zu beraten. Unsere Rechtsanwälte geben Ihnen eine erste Handlungsempfehlung und eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falles und beantworten Ihnen alle Ihre Fragen. Unsere Erstberatung ist kostenlos, unverbindlich und vom Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

Abmahnung von VW - das Wichtigste in Kürze:

Ruhe bewahren

In den meisten Fällen können wir wettbewerbsrechtliche Abmahnungen außergerichtlich aus der Welt schaffen. Wir beraten Sie gerne in einem kostenfreien Erstgespräch und geben Ihnen bereits eine kostenlose Handlungsempfehlung.

Unterschreiben Sie nichts ungeprüft

Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung ungeprüft. Denn es handelt sich um einen Vertrag auf Lebenszeit. Bei Verstoß kann eine Vertragsstrafe. Kontaktieren Sie einen Fachanwalt bevor Sie etwas unterschreiben!

Nichts zahlen

Ist die Abmahnung unberechtigt oder sogar rechtsmissbräuchlich, dann müssen Sie überhaupt nichts zahlen müssen. Es lohnt sich dementsprechend, die Abmahnung überprüfen zu lassen, bevor Sie vorschnell etwas zahlen.

Kostenfreie Ersteinschätzung!

Nutzen Sie unser Onlineformular und senden Sie uns Ihre Abmahnung zu. Im kostenlosen Erstberatungsgespräch geben wir Ihnen eine erste kostenfreie Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falles.

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Warum lässt die Volkswagen AG abmahnen?

Abmahnung von VW
Abmahnung von VW

Wenn Sie eine Abmahnung wegen einer Markenverletzung von VW erhalten haben, wirft die Volkswagen AG Ihnen vor, eine geschützte Marke ohne Erlaubnis von VW für identische oder ähnliche Waren bzw. Dienstleistungen "markenmäßig" verwendet zu haben. Das bedeutet, ohne von VW eine Genehmigung oder Einwilligung erhalten zu haben, wurde eine eingetragene VW-Marke, wie etwa "Bulli", "Golf" oder "Polo" geschäftlich genutzt und dadurch die Markenfunktion von VW beeinträchtigt. In diesem Zusammenhang mahnt VW jede erdenkliche unberechtigte Verwendung Ihrer Marken ab. So liegen uns etwa Schreiben von Mandanten vor, die über Verkaufsplattformen wie eBay, Amazon oder Etsy Produkte wie Sticker, Spielzeuge oder Dekorationsgegenstände unter Verwendung einer VW-Marke angeboten haben. Abgemahnt werden, kann aber auch der Handel mit Produktfälschungen, sogenannten Plagiaten. Die VW AG ist zudem Inhaberin von Marken aus dem Bereich von Kfz-Kleinteilen, wie Türschlossabdeckungen, Ventilklappen oder Einstiegsleisten. In der Regel liegt dieser Art von Abmahnung die Fallkonstellation zu Grunde, dass diese Waren im Ausland nachgeahmt und dann im Europäischen Wirtschaftsraum eingeführt worden ist. Das ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Markenrechtsverletzung. Vertreten wird Volkswagen dabei unter anderem von der Kanzlei Bird&Bird aus Hamburg oder von Lubberger Lehment aus Berlin.

Ist die Abmahnung von VW berechtigt?

Abmahnung von VW
Abmahnung von VW

Das hängt vom Einzelfall ab. Es kommt darauf, ob die vorgeworfene Markenrechtsverletzung in Ihrem Fall auf einer rein privaten Handlung oder einer Handlung im geschäftlichen Verkehr beruht. Um rechtlich eine Markenrechtsverletzung annehmen zu können, muss zwingend eine Handlung im geschäftlichen Verkehr vorliegen. Als geschäftliche Handlung ist jede selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit, in der eine Teilnahme am Erwerbsleben zum Ausdruck kommt, zu verstehen. Dagegen ist nicht erforderlich, dass Gewinne erzielt worden sind oder eine Handlung nur gegen Entgelt angeboten wurde.

Privates Handeln wiederum umfasst den Bereich des Einzelnen außerhalb seiner Erwerbs- oder Berufstätigkeit. Das beinhaltet zum Beispiel Geschäfte des täglichen Lebens zur Deckung des privaten Bedarfs oder der privaten Unterhaltung. Eine zuverlässige Bewertung einer Handlung als privat oder im geschäftlichen Verkehr, erfordert jedoch eine umfangreiche Prüfung des jeweiligen Einzelfalls.

Als Orientierungshilfe haben wir Ihnen ein paar Beispiele aus der Rechtsprechung zusammengestellt:

Während viele Bewertungen als Verkäufer oder der Status als ebay-power-Seller als Indizien für ein geschäftliches Handeln gelten, sind wenige unregelmäßige Verkäufe oder dauerhafte Verluste Indizien die gegen ein Handeln im geschäftlichen Verkehr sprechen. Ob in Ihrem Fall eine geschäftliches Handeln vorlag und die Abmahnung damit berechtigt ist, ist im Einzelfall zu prüfen.

In den folgenden Fällen wurde eine geschäftliche Handlung angenommen:

  • LG Schweinfurt, Urteil vom 30.12.2003 – 110 O 32/03: Große Anzahl veräußerter Neuware
  • OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.7.2004, Az: 6 W 54/04: Über 40 Verkäufe in wenigen Monaten
  • AG Radolfzell, Urteil vom 29.7.2004 – 3 C 553/03: Mehrere, gleichartige Artikel
  • LG Hanau, Urteil vom 28.9.2006, Az 5 O 51/06: 25 Verkäufe binnen zwei Monaten, mit dem Ziel des Weiterverkaufs angeschafft
  • BGH Urteil vom 4.12.2008, Az I ZR 3/06: 91 Verkäufe in fünf Wochen

In den folgenden Fällen wurde eine geschäftliche Handlung abgelehnt:

  • OLG Frankfurt, Beschluss vom 7.4.2005, Az 6 U 194/04: 68 Verkäufe innerhalb von acht Monaten, nach Ansicht des Gerichts waren hier sowohl geschäftliche als auch private Handlungen denkbar
  • OLG Hamburg, Beschluss vom 21.2.2011, Az 5 W 22/11: 680 laufenden eBay-Auktionen, jedoch wurde hier eine umfangreiche, eigene Sammlung aufgelöst Geringfügige Umsätze

Liegt keine Handlung im geschäftlichen Verkehr vor, ist die Abmahnung unberechtigt und Sie zahlen nichts!

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Wir empfehlen: Unterschreiben Sie nicht ungeprüft!

Erst einmal: Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft eine vorgefertigte Unterlassungserklärung von der Volkswagen AG.

Bei einer solchen Erklärung handelt es sich um einen Vertrag, der Sie dazu verpflichtet künftige Markenrechtsverletzungen zu unterlassen. Dabei setzt die Kanzlei Lubberger Lehment in einer uns vorliegenden Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe in Höhe 5.001,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung fest. Umfasst die vorgefertigte Erklärung eine solche Vertragsstrafe wird diese auch als strafbewehrte Unterlassungserklärung bezeichnet, die die Gefahr einer erneuten Markenrechtsverletzung ausräumen soll. Eine fixe Vertragsstrafe ist jedoch keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Unterlassungserklärung.

Zudem können vorformulierte Unterlassungserklärung einen Passus enthalten, mit dem Sie sich zur Zahlung von Schadensersatz und zur Übernahme der entstandenen Anwaltskosten verpflichten. Unterschreiben Sie diese Erklärung, dann sind diese Kosten zu begleichen, unabhängig davon, ob diese Kosten tatsächlich berechtigterweise von Ihnen gefordert werden - oder nicht.

Aus diesem Grund gehören Festlegungen über Schadensersatz und Anwaltskosten auch nicht in eine Unterlassungserklärung! Gerade die Frage des Schadensersatzes kann erst nach der Auskunft des Abgemahnten über den Umfang der Markennutzung festgestellt werden. Daher sollten Sie sich auch vorher zu keiner Zahlung verpflichten!

Anwaltskosten von VW- einen Gang runterschalten!

Schreibt eine Kanzlei eine Abmahnung ab, dann produziert dies automatisch Kosten. Die Anwaltskosten von Kanzleien wie Bird&Bird oder Lubberger Lehment berechnen sich nach dem Gegenstands- bzw. dem Streitwert der Angelegenheit. Der Wert einer Streitigkeit berechnet sich nach dem Wert der verletzten Marke und dem sogenannten „Angriffsfaktor“. Dies meint schlicht das Ausmaß und die Gefährlichkeit der Markenrechtsverletzung. Gerade bei sehr bekannten und wertvollen Marken, sind hohe Gegenstandswerte keine Seltenheit. Das heißt Markenwerte in Höhe von über 50.000,00 EUR aufwärts sind keine Seltenheit. Ein festgelegtes Limit bezüglich der Höhe eines Markenwertes gibt es nicht. Uns liegen Abmahnungen vor, in denen die Gebühren aus einem Gegenstandwert in Höhe von 100.000,00 EUR berechnet wurden. Dieser Wert ist bei einer so bekannten Marke wie etwa VW sicher nicht zu hoch angesetzt. Bei einer 1,3 Geschäftsgebühr nach §§ 13,14 Nr. 2300 VV RVG zuzüglich einer Auslagenpauschale in Höhe von 20,00 EUR bedeutet dies einen Gebührenanspruch in Höhe von 2.171,50 EUR.

Jedoch: Wenn die Markenrechtsverletzung nach Art und Umfang eine überschaubare Bedeutung hat, also zum Beispiel nur vergleichsweise wenige Plagiate abgesetzt wurden, muss dies nach der Rechtsprechung zu einer Anpassung des Gegenstandswertes führen. Hier ist also Luft nach unten. Wir verhandeln für Sie mit der Gegenseite und tun alles, um die anfallenden Kosten für Sie zu senken. Wir haben auch Ihre wirtschaftlichen bzw. finanziellen Interessen stets im Blick.

Mit welcher Höhe muss ich beim Schadensersatz rechnen?

Das hängt davon ab, wie umfangreich sich die Verletzungshandlung in Bezug auf die Marke "VW". "Bulli", "Beetle" oder andere in Ihrem Fall darstellt. Um genau das zu ermitteln, macht Bird&Bird oder Lubberger Lehment eine Anspruch auf Auskunft geltend. Das bedeutet die Gegenseite möchte in Erfahrung bringen, wie hoch Ihr Gewinn und Umsatz ausgefallen sind.

Nach Feststellung des Umfangs der Verletzungshandlung, kann VW aus drei mögliche Arten des Schadensersatzes wählen: Ersatz des entgangenen Gewinns, Herausgabe des erzielten Gewinns oder Zahlung einer sogenannten „fiktiven Lizenzgebühr“.

Bei der „fiktiven Lizenzgebühr“ wird der Betrag angesetzt, den der Nutzer für eine reguläre Nutzungslizenz bei Volkswagen gezahlt hätte.

Festlegungen auf etwaige Schadensersatzzahlungen in einer Unterlassungserklärung müssen von Ihnen nicht akzeptiert werden.

Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.

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Worauf Sie bei einer Abmahnung im Namen der Volkswagen AG achten müssen

Es gibt einige Dinge, die Sie direkt nach Erhalt der Abmahnung erledigen müssen, da diese mit Fristen verbunden sind. Wir geben Ihnen einen Leitfaden worauf Sie nach Erhalt einer Abmahnung von VW achten müssen.

Schnell reagieren

Bei Produktfälschungen geht es VW darum den Verkauf von Plagiaten so schnell wie möglich zu unterbinden. Daher setzen Kanzleien, wie Bird&Bird oder Lubberger Lehment vergleichsweise kurze Fristen für die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung an.

Halten Sie diese Frist unbedingt ein! Denn reagieren Sie gar nicht oder erst nach Ablauf der Frist, kann Ihnen der Erlass einer einstweiligen Verfügung drohen. Wir empfehlen: Verlieren Sie nach Erhalt der Abmahnung keine Zeit und suchen Sie sich anwaltliche Hilfe. Wird in Ihrem Fall eine einstweilige Verfügung erlassen, handelt es sich bereits um ein gerichtliches Verfahren. Immer wenn das Gericht in irgendeiner Form tätig wird, produziert auch das Kosten, die dann von Ihnen zu tragen sein können. Das lässt sich verhindern, indem Sie innerhalb der Frist reagieren!

Verletzungshandlung beseitigen

Haben Sie die im Namen der VW AG gerügte Handlung begangen, rufen Sie alle Produkte zurück, beenden Sie etwaige Onlineverkäufe und Aktionen und löschen Sie alle Suchmaschinenergebnisse. Wir helfen Ihnen gerne bei der vollständigen Beseitigung der Verletzungshandlung. Die Reinigung von Suchmaschinen-Caches kann mitunter schwierig sein. Wir helfen Ihnen dabei die Verletzungshandlung so zu löschen, dass Sie keine Vertragsstrafe fürchten müssen.

Wenden Sie sich an einen Experten

Wenn Sie sich von der Abmahnung im Namen von Volkswagen wie überfahren fühlen – bewahren Sie Ruhe. Eine erfahrene Rechtsverteidigung wirkt sich wie ein guter Airbag aus. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung zur Verfügung. Nutzen Sie am besten noch heute unseren Gratischeck und nehmen Sie eine garantiert kostenfreie und unverbindliche Erstberatung in Anspruch. Wir nehmen uns Zeit für Sie und werden alle Ihre Fragen in Ruhe beantworten. Danach können Sie immer noch entscheiden, ob wir Sie vertreten dürfen oder lieber nicht.

Was wir bei einer Abmahnung von Volkswagen für Sie tun können:

Sie haben eine Abmahnung von VW wegen einer Markenrechtsverletzung erhalten? Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung. Bei uns sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt - nicht mit einem Callcenter.

Und so einfach geht's:

1. Schicken Sie uns die Abmahnung einfach über unseren Gratis-Check zu.

2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich die Abmahnung an, prüft umfassend die Rechtslage und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Garantiert kostenfrei!

3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.

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