Wir beraten und vertreten inzwischen eine Vielzahl von Mandanten aus dem europäischen Ausland, die eine Abmahnung wegen der Verletzung von Urheberrechten erhalten haben, hier insbesondere aus der Schweiz und Österreich.
Wie soll ich mich verhalten?
Handeln Sie. Werden Sie aktiv und lassen vor allem die gesetzten Fristen nicht verstreichen, da die Abmahnung sonst teurer werden kann. Womöglich müssen Sie die geltend gemachten Ansprüche gar nicht erfüllen. Daher sollten Sie nichts unterschreiben, was nicht vorher durch einen erfahrenen Rechtsanwalt geprüft wurde.
Gerne können Sie uns kontaktieren. Wir werden Ihnen mit unserer Expertise weiterhelfen. Lassen Sie sich im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung umfangreich aufklären.
Einfach unterschreiben und nichts oder 100,00 EUR zahlen?
Auch die oft empfohlene Strategie, die vorgefertigte Unterlassungserklärung oder aber eine modifizierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und nichts oder 100,00 EUR zu zahlen, ist nicht zu empfehlen. Dies wird in der Regel lediglich dazu führen, dass die Gegenseite den Differenzbetrag geltend machen wird.
Ich habe bereits einen Mahnbescheid, eine Klage oder eine einstweilige Verfügung erhalten – und nun?
Spätestens jetzt müssen Sie aktiv werden – anderenfalls wird es nur teurer. Beachten Sie unbedingt die vom Gericht gesetzten Fristen. Insbesondere die sogenannten Notfristen sind nicht verlängerbar. Werden diese versäumt, ergeht eine gerichtliche Entscheidung, die in jedem Fall Kosten auslöst. Die Erfolgsaussichten, die Beträge im Klageverfahren zu reduzieren stehen in der Regel nicht schlecht. Die jüngere Rechtsprechung tendiert jedenfalls dazu, die üppigen Schadensersatzbeträge zu reduzieren.
Mehr Infos zur richtigen Verhaltensweise bei einer Klage, einem Mahnbescheid oder einer einstweiligen Verfügung finden Sie hier.
Schreiben einfach ignorieren?
Nein! Handeln Sie. Nach unseren Erfahrungen handelt es sich hierbei um einen Rechtsanwalt, der ausstehende Forderungen gerichtlich geltend macht.
Was sollte man unbedingt beachten?
Jedenfalls die gesetzten Fristen sollte man nicht fahrlässig verstreichen lassen, da die abmahnende Kanzlei zu denen gehört, die die Forderungen ihrer Mandaten – auch im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens – gerichtlich durchsetzen.
Ausführliche Antworten zu den häufigsten Fragen rund um das Thema Abmahnung wegen Fotomaterial finden Sie hier auf unserer hierzu eigens eingerichteten Themenseite. Zu diesem Thema haben wir in den vergangenen Jahren zudem regelmäßig publiziert.