Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Hilfe bei Rotlichtverstößen

Sind Sie noch mal schnell bei „Rot“ rüber gefahren? Immer mehr Ampeln sind in den letzten Jahren mit einem eingebauten Blitzer ausgestattet worden. Dadurch ist die Zahl der gemeldeten Rotlichtverstöße stark angestiegen. Ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch lohnt, erörtern wir gerne telefonisch mit Ihnen bei unserem kostenfreien Erstberatungsgespräch.

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Wird Ihnen ein Rotlichtverstoß zur Last gelegt?

Ihnen wird vorgeworfen, eine Haltelinie überfahren zu haben, obwohl die Lichtzeichenanlage Rot zeigte? Bei einem Rotlichtverstoß riskieren Sie Ihren Führerschein. Dazu können noch Punkte in Flensburg und eine Geldbuße kommen. Nachfolgend klären wir Sie über alles, was Sie wissen sollten, auf.

Das wichtigste nach Erhalt eines Bußgeldbescheides ist es einen kühlen Kopf zu bewahren. Halten Sie die Konsequenzen gering. Lassen Sie sich professionell vertreten.

-Carl Christian Müller, LL.M.
Rechtsanwalt

Meine Empfehlung nach Erhalt eines Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheides:

Tief durchatmen und Ruhe bewahren!

Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Wir haben umfangreiche Erfahrungen in der Verteidigung von Bußgeldbescheiden wegen Geschwindigkeitsverstößen und stehen Ihnen gerne zur Seite.

Machen Sie keine Angaben gegenüber der Behörde.

Wahren Sie Ihre Chancen auf die bestmögliche Verteidigung. Sprechen Sie erst mit einem Anwalt, bevor Sie sich an die Behörde wenden. Unsere Erstberatung ist garantiert kostenfrei.

Fristen beachten!

Werden Sie rechtzeitig aktiv, um Ihre Chancen auf eine effektive Rechtsverteidigung zu wahren. Mit dem Erhalt des Bußgeldbescheides beginnen Fristen zu laufen, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Soforthilfe bundesweit unter 030 213 003 290

Wir beantworten sämtliche Ihrer Fragen zu Ihrem Bußgeldbescheid in einem garantiert kostenfreien Erstgespräch – das nimmt Ihnen die erste Nervosität. Dann schauen wir weiter.

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Welche Bußgelder drohen bei einem Rotlichtverstoß?

Das Überfahren einer roten Ampel gilt als verkehrsgefährdent und zieht deshalb drastischere Strafen nach sich als manch anderer Verkehrsverstoß.

Die Höhe der Strafe richtet sich vor allem danach, wie lange die Ampel bereits auf „Rot“ umgeschaltet war, als sie überfahren wurde. Weiterhin unterscheidet man auch hier ob es zu einer Gefährdung gekommen ist und/oder ob eine Sachbeschädigung stattgefunden hat.

Verstoß

Bußgeld

Punkte

Monat(e) Fahrverbot

Ampel bei „Rot” überfahren

90 €

1

 

Ampel bei „Rot“ überfahren mit Gefährdung

200 €

2

1 Monat

Ampel bei „Rot“ überfahren mit Sachbeschädigung

240 €

2

1 Monat

Ampel bei schon länger als 1 Sek. leuchtendem „Rot“ überfahren

200 €

2

1 Monat

Ampel bei schon länger als 1 Sek. leuchtendem „Rot“ überfahren mit Gefährdung

320 €

2

1 Monate

Ampel bei schon länger als 1 Sek. leuchtendem „Rot“ überfahren mit Sachbeschädigung

360 €

2

1 Monate

Ampel bei kürzer als 1 Sekunde „Rot“ überfahren

Hierbei handelt es sich um einen einfachen Rotlichtverstoß bei den man mit einem Bußgeldbescheid in Höhe von 90€ rechnen muss und zusätzlich 1 Punkt in Flensburg.

Sollte jedoch zusätzlich eine Gefährdung oder eine Sachbeschädigung entstanden sein, fällt das Bußgeld deutlich höher aus und man erhält 2 Punkte in Flensburg. Zudem wird ein einmonatiges Fahrverbot verhängt.

Ampel bei schon länger als 1 Sekunde „Rot“ überfahren

Hierbei handelt es sich um einen sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß. Die Schuld wird hierfür als schwerwiegender eingestuft und dementsprechend muss mit einem Bußgeldbescheid von 200€ gerechnet werden. Hinzu kommen 2 Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat. Kommt es zu dem noch zu einer Gefährdung oder einer Sachbeschädigung, erhöht sich das zu erwartende Bußgeld auf 320€ bis 360€.

Sind Sie noch in der Probezeit?

Sollten Sie in der Probezeit einen Rotlichtverstoß begangen haben, droht Ihnen die Verlängerung Ihrer Probezeit um noch mal 2 Jahre. Hinzu kommt noch die Teilnahme an einem Aufbauseminar, damit Sie Ihren Führerschein behalten können.

Sonderregelung Radfahrer

Wer als Radfahrer oder als Fußgänger eine rote Ampel Missachtet, muss ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen.

Verstoß

Bußgeld

Mit Behinderung

Mit Gefährdung

Mit Unfall

Als Radfahrer Rotlicht für Fußgänger missachtet

 

60€

 

 

 

 

Rotlicht missachtet

 

 

60€

 

60€

 

100€

 

120€

Rotlicht missachtet, das länger als eine Sekunde dauerte

 

100€

 

100€

 

160€

 

180€

Als Fußgänger Rotlicht missachtet

 

5€

 

5€

 

5€

 

10€

Was ist bei drohendem Fahrverbot zu tun?

Ihnen droht nach einem Rotlichtverstoß ein Fahrverbot, Bußgeld oder Punkte? 

Probieren Sie daher unsere kostenfreie Ersteinschätzung und loten Sie gemeinsam mit uns Ihre Chancen bei einem Einspruch aus!

Bußgeld-Gratis-Check: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie und den Bußgeldbescheid unverbindlich zu.
  • Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
  • Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.