US-Dienstleister datenschutzrechtlich überprüfen
Sie können Ihrem US-Dienstleister einen vorbereiteten Fragenkatalog auf Englisch schicken, in dem dieser diverse Fragen zu seinem jeweiligen Datenschutzniveau beantworten muss. Zwar werden die meisten US-Unternehmen nicht sofort antworten oder die Auswertung der Fragen zum Datenschutzniveau fällt negativ aus. Insbesondere Anbieter wie Apple, Google oder Microsoft müssen Geheimdiensten einen Zugriff auf Daten Ihrer europäischen Nutzer erlauben, was einen immensen Eingriff in die Privatspähre dieser User bedeutet und vom EuGH misbilligt wird.
Der positive Effekt dieser Lösung ist jedoch, dass Sie gegenüber der jeweiligen Behörde nachweisen können, dass Sie auf die Unwirksamkeit des Privacy-Shields reagiert haben. Wir erstellen ein vorausgefülltes Formular gerne für Sie.
Einholung einer informierten Einwilligung ist problematisch
Die Einholung einer vorherigen, informierten Einwilligung Ihrer Nutzer ist hingegen riskant, da dann weiterhin das fehlenden Datenschutzniveau bemängelt werden kann. Ob ein EU-Bürger überhaupt in eine Verletzung des Kernbereichs seiner Grundrechte einwilligen kann, darf zumindest angezweifelt werden.
Wenn Sie sich trotz Restrisikos für diese Variante entscheiden, können Sie die Einwilligung beispielsweise mit einer sogenannten “Consent Management Platform (CMP)” einholen. Diese Software ermöglicht es, die Privatsphäre-Präferenzen einer Webseite in Bezug auf jeden einzelnen Dienst, der in deiner Webseite implementiert ist, abzufragen und zu dokumentieren.
Verzicht auf das Nutzen von US-Dienstleistern
Einige US-Anbieter (z.B. Microsoft und AWS) bieten die Möglichkeit Daten auf EU-Servern zu speichern. Dokumentieren Sie in jedem Fall Ihre Suche nach Alternativen für die jeweiligen Behörden und achten Sie dabei zusätzlich auch auf den Sitz möglicher Subunternehmer.
Anpassung der Datenschutzerklärung
In jedem Fall müssen Sie etwaige Hinweise auf das Privacy-Shield-Abkommen in Ihrer Datenschutzerklärung löschen. In unserem kostenlosen Datenschutzgenerator haben wir aktuell keine Verweise auf das Privacy-Shield mehr, d. h. alle neu generierten Datenschutzerklärungen haben schon keinen Passus mehr zum Privacy Shield. Wenn Sie unseren Generator für die Erstellung Ihrer Erklärung genutzt haben, können Sie diese auch kostenlos hier updaten.
Nutzen der neuen Google Standarddatenschutzklauseln
Google kündigte an am 12. August 2020 zu Standarddatenschutzklauseln zu wechseln, durch die der Datentransfer entsprechend der DSGVO legitimiert werden kann. Bei Googles Clouddiensten seien diese bereits eingesetzt. Zweifelhaft ist jedoch deren Rechtskonformität, da solche Standardklauseln laut EuGH im Einzelfall auf das jeweilige Datenschutzniveau hin zu überprüfen sind und die bisherigen Schutzklauseln von Google und anderen amerikanischen Kommunikationsdienstleistern unzureichend waren.
Die Datenschutzkonferenz (DSK) äußerte sich in einer Mitteilung zum EuGH-Urteil dahingehend, dass es eben nicht ausreicht eine Standarddatenschutzklausel nur förmlich aufzunehmen, um das Datenschutzniveau sicherzustellen. Kritisiert wurden vom EuGH die weitgehenden Zugriffsbefugnisse US-amerikanischer Behörden bzw. Nachrichtendienste, an denen allein die Nutzung einer Standarddatenschutzklausel nichts ändert.