Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Abmahnung VGU

Sie haben eine Abmahnung vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. erhalten? Wir stehen Ihnen gerne zur Seite. Rechtsanwalt Carl Christian Müller ist Fachanwalt für Urheber- & Medienrecht und hat schon mehrere tausend Abmahnungen verteidigt.

Erfahrung, die sich auszahlt.

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Ich verteidige seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Profitieren Sie von meinen Erfahrungswerten.

Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Ich stehe Ihnen bei einer Abmahnung vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. zur Seite

Sie haben einen Brief, eine E-Mail oder ein Fax vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. mit einer Abmahnung erhalten? Sie sollen wegen einer angeblichen Wettbewerbsrechtsverletzung, z.B. wegen einer falschen oder fehlenden Widerrufsbelehrung, unwirksamer AGB, eines Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung z.B. auf Ebay, Amazon oder Dawanda eine Unterlassungserklärung unterschreiben und Aufwendungsersatzansprüche oder eine Vertragsstrafe zahlen?

Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren Mandanten, die abgemahnt worden sind. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungswerte aus mehreren tausend Fällen. Wir kämpfen an Ihrer Seite. Wir haben nicht nur Ihre rechtlichen, sondern auch Ihre wirtschaftlichen Interessen stets im Blick. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu Abmahnungen.

Meine Empfehlung:

Tief durchatmen und Ruhe bewahren!

Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Wir haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen vom Verein gegen Unwesen in handel und Gewerbe aus Köln und stehen Ihnen gerne zur Seite.

Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Rufen Sie auch nicht beim VGU e.V. an. Unterschreiben Sie nichts, was Sie möglicherweise nicht unterschreiben müssen. Geben Sie keine wertvollen Informationen preis!

Zahlen Sie nichts!

Nicht in jedem Fall bestehen die Zahlungsansprüche - jedenfalls aber lassen sich diese reduzieren.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Soforthilfe bundesweit unter 030 213 003 290

Wir beantworten sämtliche Ihrer Fragen zu einer Abmahnung vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe in einem garantiert kostenfreien Erstgespräch – das nimmt Ihnen die erste Nervosität.

Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.

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Handelt es sich bei den Briefen vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. um Abzocke, Fake oder Betrug?

Leider nein – eine Abmahnung vom VGU müssen Sie immer ernst nehmen.

Wer ist der VGU?

Der VGU Köln ist nach eigenen Angaben ein im Jahr 1885 gegründeter und seit 1903 in das Vereinsregister eingetragener Wettbewerbsverband mit Sitz in Köln, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, gegen unlauteren Wettbewerb und "sonstige Missstände in Handel und Gewerbe" vorzugehen.

Darf der VGU überhaupt abmahnen?

Grundsätzlich können sogenannte Wettbewerbsverbände bzw. Wettbewerbsvereine im Namen ihrer Mitglieder Abmahnungen aussprechen. Dies ist aber nicht generell zu bejahen, sondern für den Einzelfall zu prüfen. Denn zum einen muss der VGU nach seiner personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung im Stande sein, seine satzungsgemäßen Aufgaben zur Verfolgung gewerblicher und selbstständiger beruflicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen. Zum anderen muss er eine erhebliche Zahl von Unternehmen vertreten, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben wie der Abgemahnte.  

Abmahnung einfach ignorieren?

Nichts tun hilft nichts. Nach unseren Erfahrungswerten werden Sie selbst feststellen, dass die Strategie, eine Abmahnung einfach zu ignorieren, nicht weiterhilft. Wenn Sie auf eine Abmahnung nicht reagieren, drohen nicht nur weitere schriftliche Aufforderungen, die Forderungen aus der Abmahnung zu erfüllen, sondern auch unmittelbar gerichtliche Schritte, insbesondere eine kostspielige einstweilige Verfügung.

Klage vom VGU erhalten?

Nach unseren Erfahrungswerten setzt der VGU die mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche im Klageweg durch, wenn diese außergerichtlich nicht erfüllt werden. Sollten Sie eine Klageschrift vom VGU erhalten haben, müssen Sie spätestens jetzt aktiv werden und sich fragen, ob eine Rechtsverteidigung sinnvoll ist. Mit der Zustellung der Klageschrift beginnt eine nicht verlängerbare 2-Wochenfrist zu laufen, innerhalb derer bei Gericht angezeigt werden muss, ob Sie sich gegen die Klage verteidigen wollen - andernfalls ergeht Versäumnisurteil.

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Einfach unterschreiben und nichts zahlen?

Die vorgefertigte Unterlassungserklärung oder eine modifizierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und nichts zu zahlen, ist nach unseren Erfahrungswerten nicht erfolgreich, denn der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wird sich damit nicht zufrieden zu geben, sondern die Forderungen einklagen. Zudem enthalten die vorgefertigten Unterlassungsklärungen oftmals eine Anerkennung der geltend gemachten Zahlungsforderungen. Außerdem drohen Ihnen empfindliche Vertragsstrafen, wenn Sie die Unterlassungserklärung ohne Beratung und Prüfung unterschreiben und dann hiergegen verstoßen. Von diesem Vorgehen ist daher dringend abzuraten. Nutzen Sie deshalb unsere kostenlose Ersteinschätzung, um sich hier näher zu informieren.

Einfach unterschreiben und zahlen?

Die vorgefertigte Unterlassungserklärung oder eine modifizierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die geforderten Beträge zu zahlen, ist ebenfalls nicht in ihrem Sinne und daher nicht zu empfehlen. Denn möglicherweise müssen Sie auch gar nichts oder weniger zahlen. Außerdem drohen Ihnen hohe Vertragsstrafen, wenn Sie die Unterlassungserklärung ohne Beratung und Prüfung unterschreiben und dann hiergegen verstoßen. Von diesem Vorgehen ist daher dringend abzuraten. Nutzen Sie deshalb unsere kostenlose Ersteinschätzung, um sich hier näher zu informieren.

Beim VGU anrufen?

Hiervon können wir nur abraten. Bitte geben Sie keine Informationen preis, die Ihre Rechtsverteidigung unnötig erschweren.

Ist eine Rechtsverteidigung sinnvoll?

Auch und gerade dann, wenn der mit der Abmahnung gerügte Wettbewerbsverstoß vorliegt und Sie hierfür verantwortlich sind, ist eine Rechtsverteidigung sinnvoll. Wichtig ist dann vor allem zu überlegen, ob man eine modifizierte Unterlassungserklärung abgibt - oder ob eine Flucht ins Klageverfahren sogar sinnvoller sein kann. Kann nicht sichergestellt werden, ob man sich an die Verpflichtungen der Unterlassungserklärung halten kann, was z. B. bei Werbeaussagen nicht selten der Fall ist, drohen bei einem Verstoß gegen die Unterlassungserklärung hohe Vertragsstrafen. Nutzen Sie deshalb unsere kostenlose Ersteinschätzung, um sich hier näher zu informieren. Bereits hier arbeiten wir gemeinsam mit Ihnen eine passende Verteidigungsstrategie aus.

Was sollte man unbedingt beachten?

Jedenfalls die in der Abmahnung gesetzten Fristen sollte man nicht fahrlässig verstreichen lassen, da ansonsten unmittelbar kostspielige gerichtliche Schritte drohen können.

Abmahnung VGU - wie jetzt weiter?

Die Abmahnung einfach zu ignorieren und das Problem auszusitzen, hilft nicht weiter. In der Regel wird die Sache hierdurch teurer. Werden Sie aktiv und handeln Sie richtig, damit Sie weniger oder gar nichts zahlen. Vermeiden Sie kostspielige gerichtliche Schritte und hohe Vertragsstrafen. Nehmen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung in Anspruch. Nach dem Gespräch können Sie in Ruhe überlegen, ob Sie uns beauftragen wollen. Nach der Beauftragung erhalten Sie eine individuelle Betreuung zu einem fairen Pauschalpreis.

Abmahnungs-Gratischeck: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie uns Ihre Abmahnung unverbindlich zu.
  • Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
  • Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.

Haben auch Sie eine Abmahnung vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. erhalten?

Haben auch Sie eine Abmahnung vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. erhalten?

Sofern auch Sie mit einer Abmahnung vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden – wir beraten und vertreten seit Jahren Mandanten aus ganz Deutschland in diesen Angelegenheiten. Wir vertreten bundesweit.

Nehmen Sie unser Angebot der kostenfreien Erstberatung in Anspruch. Sie sprechen bei uns immer mit einem Anwalt. Wir beantworten Ihnen sämtliche Fragen rund um die Abmahnung vom VGU.

Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Abmahnung VGU - was wir für Sie tun können:

Sie haben eine Abmahnung vom VGU erhalten? Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung. Bei uns sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt - kein Callcenter.

Und so geht's:

1. Schicken Sie uns Ihre VGU Abmahnung einfach über das Kontaktformular zu.

2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich Ihre Abmahnung an, prüft umfassend die Rechtslage und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Garantiert kostenfrei!

3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.

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