Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Abmahnung von Lapixa erhalten?

Haben Sie eine Abmahnung von Lapixa erhalten?

Wir können Ihnen helfen!
Wir kämpfen für Ihr Recht – und Ihren Geldbeutel.

Unser Ziel: Sie zahlen weniger oder nichts. Rechtsanwalt Carl Christian Müller ist Fachanwalt für Urheber- & Medienrecht und hat bereits mehrere tausend Abmahnungen verteidigt.

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Ich verteidige seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Profitieren Sie von meinen Erfahrungswerten.

Carl Christian Müller, LL.M
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Haben Sie eine Abmahnung von Lapixa erhalten?

Sie haben eine E-Mail oder ein Schreiben von Lapixa erhalten? Sie sollen für die Nutzung eines Lichtbildes mehrere hundert oder mehrere tausend Euro zahlen? Wir helfen Ihnen und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir haben bereits eine Vielzahl von Fälle gegen Lapixa verteidigt und Gerichtsverfahren gegen sie geführt. Hier ist es uns gelungen, die geltend gemachten Schadensersatzansprüche erheblich zu reduzieren! Deshalb: Profitieren Sie von unseren Erfahrungswerten und nehmen die oftmals überhöhten Ansprüche nicht einfach hin. Wir können die geltend gemachten Schadensersatzansprüche erheblich senken. Sie sind also weder chancenlos noch allein! Tatsächlich ist es nicht selten so, dass viele überhaupt nicht haften, weil beispielsweise eine über die Plattformen Pixelio oder Pixelquelle erworbene Lizenz nachgewiesen werden kann oder Nachweis der Urhebernennung - anders als im Schreiben behauptet - in einer Weise erbracht wurde, die den hieran gestellten Anforderungen genügen.

Abmahnung von Lapixa erhalten - das Wichtigste in Kürze:

Tief durchatmen und Ruhe bewahren

Keine Sorge! In den meisten Fällen können wir die Lapixa Abmahnungen außergerichtlich, schnell und kostengünstig aus der Welt schaffen. Die Beantwortung urheberrechtlicher Fragen ist unser täglich Brot und wir beraten Sie gerne.

Nichts Unterschreiben

Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung ungeprüft. Hierbei handelt es sich um einen Vertrag auf Lebenszeit, der ausschließlich Belastungen mit sich bringt. Bei Verstoß gegen die Unterlassungserklärung drohen enorme Vertragsstrafen.

Nichts zahlen

Oft werden unberechtigte oder sogar rechtsmissbräuchliche Abmahnungen verschickt, für die Sie überhaupt nichts zahlen müssen. Selbst bei berechtigten Abmahnungen sind die Forderungen oft total überzogen. Diese einfach zu bezahlen kann Ihnen zum Verhängnis werden.

Kostenfreie Ersteinschätzung!

Nehmen Sie gerne unseren kostenlosen Service in Anspruch und übersenden Sie uns Ihre Abmahnung per Onlineformular. Schildern Sie uns den Fall so detailliert wie möglich, sodass wir Ihnen im Telefongespräch möglichst viele Informationen zukommen lassen können.

Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.

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Wehren Sie sich gegen das Start-Up

Zumeist sehen Sie sich bei Lapixa mit überzogenen Forderungen konfrontiert. Dagegen sollten Sie sich wehren! In bereits mehr als 10 Jahren Berufserfahrung haben wir mehrere tausend Mandanten erfolgreich verteidigt und die geltend gemachten Lizenzgebühren erheblich reduziert. Profitieren Sie von unseren umfangreichen Erfahrungswerten und nehmen Sie die Abmahnung von Lapixa nicht einfach so hin. Lassen Sie sich von SOS Abmahnung helfen.

Handelt es sich bei dem Brief oder E-Mail um Abzocke, Fake oder Betrug?

Leider nein. Die E-Mail oder das Schreiben müssen Sie ernst nehmen. Lapixa vertritt Fotografen, Bildagenturen, Verlage und E-Commerce-Anbieter und ist uns bestens bekannt.

Was Sie bei einer Abmahnung von Lapixa tun müssen

Reagieren Sie! Lassen Sie keine Fristen verstreichen. Lassen Sie diese ablaufen, riskieren Sie es gerichtlich in Anspruch genommen zu werden. Wir wissen, dass Abmahner die Forderungen nicht auf sich beruhen lassen. Werden Sie daher aktiv und vermeiden höhere Abmahn-Kosten. Tatsächlich sind die geltend gemachten Schadensersatzansprüche bzw. Lizenzgebühren oftmals zu hoch angesetzt, sodass diese gesenkt werden können.

Übersenden Sie uns die E-Mail oder das Schreiben zur kostenfreien Überprüfung. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt aus unserem Team beraten. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wer oder was ist Lapixa?

Abmahnung von Copytrack
Unser Ranking der aktivsten Abmahner

Bei Lapixa handelt es sich um ein Unternehmen im Bereich des Legal Tech. Es hat sich zur Aufgabe gemacht, Urheberrechtsverletzungen im Internet vollautomatisch aufzuspüren, um anschließend die Urheberrechte ihrer Kunden wahrzunehmen.

Im Detail: Das Angebot von Lapixa kann sowohl von Unternehmen als auch Fotografen in Anspruch genommen werden. Dazu registrieren sich diese auf der Website des Anbieters und laden dort ihre Bilder hoch. Anschließend wird das Internet auf Urheberrechtsverletzungen durchsucht. Sofern die Software vermeintlich urheberrechtlich relevantes Material auffindet, wird dieses dem Rechtsinhaber zur Überprüfung weitergeleitet, dem dann freisteht, wie der Fall rechtlich weiterverfolgt werden soll.

Falls die Verfolgung der Urheberrechtsverletzung gewünscht wird, folgt in der Regel vorerst die Kontaktaufnahme zum Rechtsverletzer durch Lapixa. Im Rahmen eines solchen Schreibens wird dem mutmaßlichen Urheberrechtsverletzer eine Möglichkeit der Nachlizensierung angeboten. Nach unseren Erfahrungswerten fällt diese häufig allzu kostspielig aus.

Dieser Service ist für den Nutzer erst einmal kostenlos. Das Berliner Start-Up setzt auf eine Vergütung durch Provisionszahlung im Erfolgsfall. Lapixa verdient nur bei erfolgreicher Durchsetzung der Urheberrechte. Ihrer Homepage zufolge liegt der Provisionsanspruch bei 43%.

Mit diesem Geschäftsmodell stellt sich Lapixa in eine Reihe mit Copytrack, dem erfolgreichsten Unternehmen dieser Art. In unserem Ranking der aktivsten Bilder-Abmahner belegt Copytrack mit ihrem ebenfalls vollautomatisierten System den ersten Platz. Es ist davon auszugehen, dass Lapixa in Zukunft an den Erfolg von Copytrack anschließen wird.

Welche Ansprüche werden geltend gemacht?

In erster Linie wird dem Abgemahnten die Möglichkeit einer kostspieligen Nachlizensierung eingeräumt. Die Forderungshöhe berechnet Lapixa mithilfe der MFM Bildhonorare Tabelle (Lizenzanalogie). Diese Tarife sind jedoch in der Praxis häufig nicht durchsetzbar und gelten als überhöht.

Ist die Forderung auch im Ausland (Österreich, Schweiz, Niederlande usw.) durchsetzbar?

Ja, Forderungen von Lapixa sind auch im Ausland durchsetzbar.

Deutsche Gerichte sind bei Urheberrechtsverletzungen international zuständig, so entschied der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil v. 21.4.2016, Az.- I ZR 43/14). Für ihre Zuständigkeit ist es ausreichend, wenn die jeweilige rechtsverletzende Internetseite in Deutschland abrufbar ist. Jedenfalls im europäischen Ausland stellt die Zustellung und Anerkennung einer Entscheidung eines deutschen Gerichts keine große Hürde mehr dar.

Wir beraten und vertreten mittlerweile eine Vielzahl von Mandanten aus dem europäischen Ausland, insbesondere aus der Schweiz, Österreich und den Niederlanden.

Hier erfahren Sie mehr zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte und zur Zustellung und Anerkennung deutscher Gerichtsentscheidungen im Ausland.

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Muss ich den geforderten Betrag bezahlen?

Dazu können wir in den meisten Fällen nicht raten. Häufig werden die geltend gemachten Forderungen automatisch nach der MFM-Tabelle berechnet. Sie werden also nicht individuell festgelegt. Dieses Vorgehen führt dazu, dass Forderungen unberechtigt hoch ausfallen, da nicht nachgeprüft wird, ob die Forderung im Einzelfall der Höhe nach gerechtfertigt ist. Absurd teure Schadensersatzforderungen zu Lasten des Abgemahnten sind die Folge.

MFM-Tarife - was ist das?

Die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) ermittelt jährlich die aktuellen Honorare für Fotonutzungen in Deutschland und gibt diese unter dem Titel Bildhonorare als Broschüre heraus. Ob aber die sogenannten MFM-Empfehlungen, bei denen es sich weniger um eine Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte als vielmehr eher um eine einseitige Festlegung der Anbieterseite handelt, tauglich sind, um den sogenannten Lizenzschaden zu berechnen ist mehr als umstritten und nach der Rechtsprechung von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen.

Sind die MFM-Tarife überhaupt anwendbar?

Eine gute Frage, die auch die Rechtsprechung beschäftigt. Dort bestehen nämlich Zweifel an der Anwendbarkeit, weil die Tarife vom Interessenverband der Berufsfotografen einseitig festgelegt werden.

Jedenfalls wird für eine erfolgreiche Anwendung verlangt, dass das Bild nicht im rein privaten Kontext genutzt wurde und die Fotografie zudem von einem Berufsfotografen stammt (OLG Hamm, Urteil vom 13.02.2014, Az. 22 U 98/13) bzw. in seiner Qualität an eine professionelle Aufnahme heranreicht (OLG München, Urteil vom 05.12.2013, Az. 6 U 1448/13; LG Düsseldorf, Urteil vom 24.10.2012, Az. 23 S 386/11; LG Köln, Urteil vom 27.05.2014, Az.: 14 S 38/13).

Entscheidende Frage: Kann der Fotograf eine Lizenzpraxis nachweisen?

Aber allein der Umstand, dass die Fotografie von einem Berufsfotografen gefertigt worden ist, reicht ebenfalls nicht aus. Hierzu führt das Landgericht Berlin in einer von uns erstrittenen Entscheidung (Urteil vom 29.01.2016 - 16 O 522/14) aus:

Für die Berechnung dieser Lizenzgebühr ist nicht mechanisch auf die MFM-Tabelle abzustellen. Maßgebend ist vielmehr die eigene Lizensierungspraxis des Urhebers. Die MFM-Tabelle, bei der ohnehin zweifelhaft ist, inwieweit sie tatsächlich die üblichen Lizenzen von Berufsfotografen abbildet, ist nur dann anzuwenden, wenn auch eine entsprechende Lizensierungspraxis besteht. Die MFM-Tabelle führt zu extrem hohen Schadensersatzbeträgen, die in den meisten Fällen nicht der Lizensierungspraxis des Fotografen entsprechen. Auch der Bundesgerichtshof (GRUR 2015, 258 Rn. 75 – CT-Paradies) geht inzwischen davon aus, dass die Beträge der MFM-Tabelle unangemessen hoch sind.

Nach der von uns mitgeprägten Berliner Rechtsprechung bedarf es also darüber hinaus eines konkreten Nachweises, dass das Bild im fraglichen Nutzungszeitraum tatsächlich zu den in der MFM-Tabelle genannten Tarifen lizensiert worden ist - ein Nachweis der nach unseren Erfahrungswerten selten gelingt.

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Wenn das so ist - einfach nicht reagieren und die Sache aussitzen?

Da Lapixa nur Geld verdient, wenn der Abgemahnte zahlt, scheut dieses Unternehmen keine Anwaltskosten, um die Forderung einzutreiben. Sollten Sie also nicht antworten, können Sie Post von einem Anwalt bekommen. In uns bekannten Fällen wurde die Kanzlei Deubelli aus Landshut mit der Durchsetzung der Forderung beauftragt. Sollten Sie selbst dann noch hartnäckig bleiben, ist nicht auszuschließen, dass das Anwaltsbüro die Forderung zur gerichtlichen Durchsetzung bringt.

Was kann SOS ABMAHNUNG für Sie tun?

Wir bewerten das Schreiben bzw. die erhaltene Rechnung. Liegt tatsächlich eine unberechtigte Nutzung vor bzw. kann eine Lizenz nicht (mehr) nachgewiesen werden, bestellen wir uns für Sie beim Abmahner und bieten dort einen angemessenen Betrag an und handeln die Ansprüche aus. Keinesfalls werden wir Ihnen empfehlen mehr zu zahlen, als im konkreten Fall angemessen ist. Anders als die gegnerische Seite, bei denen die Geltendmachung der Forderung automatisiert erfolgt, bewerten wir jeden Fall gesondert und finden hier eine sachgerechte Lösung.

Verhaltensregeln bei einer Abmahnung von Lapixa

Auch wenn der abgemahnte Urheberrechtsverstoß begangen wurde, heißt dies noch lange nicht, dass die Schadenersatzforderung in der geltend gemachten Höhe gezahlt werden muss.

Einfach zahlen?

Nein! Wie bereits oben erklärt halten wir die pauschale Anwendung der MFM-Honorartabelle für rechtlich nicht zulässig. Zahlen Sie keinen überzogenen Schadensersatz.

Selber anrufen?

Nein! Erschweren Sie nicht Ihre Rechtsverteidigung, indem Sie womöglich wertvolle Informationen preisgeben.

Was sollte man unbedingt beachten?

Jedenfalls sollte man die gesetzten Fristen nicht fahrlässig verstreichen lassen, da die geltend gemachten Forderungen gerichtlich durchsetzbar sind.

Das Ziel von SOS ABMAHNUNG

Eine gewissenhafte, zielgerichtet und individuelle Bearbeitung sind unsere Ansprüche an uns selbst. Mit SOS ABMAHNUNG steht Ihnen unter anderem die Expertise eines Fachanwalts für Urheber- und Medienrecht und die eines motivierten Teams zur Verfügung. Unsere Mandanten schätzen unsere umfangreichen Erfahrungen und lösungsorientierten Ansätze in Bezug auf Abmahnungen von Lapixa, von denen Sie auch profitieren können. Wir stehen auch Ihnen mit unserem ganzen Wissen gerne zur Seite. Unser erklärtes Ziel für Ihre Abmahnung von Lapixa ist es, dass Sie keinen oder weniger Schadensersatz zahlen.

Probieren Sie uns aus! Schicken Sie uns Ihre Unterlagen zu. Wir rufen Sie gerne zurück und beraten Sie garantiert kostenfrei!

Kostenfreie Erstberatung bei einer Abmahnung von Lapixa

Suchen Sie sich anwaltlichen Rat! Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Unterlagen per Email, Fax oder über unser Kontaktformular. Sie erhalten von unseren Anwälten eine garantiert kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung zu der Frage, ob die Forderung tatsächlich berechtigt ist. Falls Sie sich aus wirtschaftlichen Gründen keinen Rechtsanwalt leisten können, unterstützen wir Sie gerne auch bei einem Beratungshilfeantrag. Sofern die Voraussetzungen der Beratungshilfe vorliegen, übernimmt die Justizkasse die Kosten des Rechtsanwalts mit Ausnahme einer Eigenbeteiligung in Höhe von EURO 15,00 inkl. Mehrwertsteuer. Auch hierauf können Sie uns im Rahmen der kostenlosen Erstberatung ansprechen.

Was wir für Sie tun können:

Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung. Bei uns sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt - kein Callcenter.

Und so geht's:

1. Schicken Sie uns Ihre Lapixa Abmahnung einfach über das Kontaktformular zu.

2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich Ihre Abmahnung an, prüft umfassend die Rechtslage und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Garantiert kostenfrei!

3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.

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