Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Abmahnung von Denecke Priess & Partner?

Sprechen Sie uns an. Wir kämpfen für Ihr Recht – und Ihren Geldbeutel. Unser Ziel: Sie zahlen weniger oder nichts. Rechtsanwalt Carl Christian Müller ist Fachanwalt für Urheber- & Medienrecht und hat schon mehrere tausend Abmahnungen verteidigt.

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Ich verteidige seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Profitieren Sie von meinen Erfahrungswerten.

Carl Christian Müller, LL.M
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Haben Sie eine Abmahnung von Denecke Priess und Partner erhalten?

Denekecke Priess und Partner haben Sie abgemahnt und nun sollen Sie eine Unterlassungserklärung unterschreiben und für die Nutzung eines Lichtbildes mehrere hundert oder mehrere tausend Euro zahlen? Wir helfen Ihnen und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir haben bereits eine Vielzahl von Fälle gegen Denekecke Priess und Partner verteidigt. Profitieren Sie von unseren Erfahrungswerten und nehmen die oftmals überhöhten Ansprüche nicht einfach hin. Wir können die geltend gemachten Schadensersatzansprüche erheblich senken. Sie sind also weder chancenlos noch allein! Viele Abgemahnte sind nach dem ersten Lesen des Schreibens geschockt, weil der Eindruck erweckt wird, sie müssten sämtliche Forderungen erfüllen. Tatsächlich ist es aber nicht selten so, dass viele überhaupt nicht haften, weil beispielsweise eine über die Plattformen Pixelio oder Pixelquelle erworbene Lizenz nachgewiesen werden kann oder Nachweis der Urhebernennung - anders als im Schreiben behauptet - in einer Weise erbracht wurde, die den hieran gestellten Anforderungen genügen.

Abmahnung von Denekecke Priess und Partner erhalten - das Wichtigste in Kürze:

Tief durchatmen und Ruhe bewahren

Keine Sorge! In den meisten Fällen können wir die Abmahnungen von Denecke Priess und Partner außergerichtlich, schnell und kostengünstig aus der Welt schaffen. Die Beantwortung urheberrechtlicher Fragen ist unser täglich Brot und wir beraten Sie gerne.

Nichts Unterschreiben

Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung ungeprüft. Hierbei handelt es sich um einen Vertrag auf Lebenszeit, der ausschließlich Belastungen mit sich bringt. Bei Verstoß gegen die Unterlassungserklärung drohen enorme Vertragsstrafen.

Nichts zahlen

Oft werden unberechtigte oder sogar rechtsmissbräuchliche Abmahnungen verschickt, für die Sie überhaupt nichts zahlen müssen. Selbst bei berechtigten Abmahnungen sind die Forderungen oft total überzogen. Diese einfach zu bezahlen kann Ihnen zum Verhängnis werden.

Kostenfreie Ersteinschätzung!

Nehmen Sie gerne unseren kostenlosen Service in Anspruch und übersenden Sie uns Ihre Abmahnung per Onlineformular. Schildern Sie uns den Fall so detailliert wie möglich, sodass wir Ihnen im Telefongespräch möglichst viele Informationen zukommen lassen können.

Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.

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Was muss ich nach Erhalt der Abmahnung von Denecke Priess und Partner tun?

Reagieren Sie! Lassen Sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt vertreten. Die geltend gemachten Schadensersatzansprüche sind oftmals viel zu hoch angesetzt, sodass diese gesenkt werden können. Aus unserer Erfahrungen wissen wir, dass gegnerischen Rechtsanwälte das Schreiben nicht auf sich beruhen lassen, wenn Sie nicht reagieren. Daher raten wir Ihnen die gesetzten Fristen ernst zu nehmen. Wer diese fahrlässig verstreichen lässt, riskiert es gerichtlich in Anspruch genommen zu werden. In der Regel wird es hierdurch absehbar teurer. Vermeiden Sie noch höhere Kosten und wehren sich.

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und lassen sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten. Seit vielen Jahren verteidigen wir Mandanten bundesweit, sowie in Österreich und in der Schweiz. Ziehen Sie einen Vorteil aus unserer umfangreichen Expertise. Rufen Sie unverbindlich an und holen sich wertvolle Informationen. Wir helfen gerne weiter.

Welche Ansprüche werden geltend gemacht?

Die Schreiben der berliner Kanzlei sind sehr standardisiert, sodass wir Ihnen auch einen Überblick über die geltend gemachten Ansprüche geben können.

Unterlassungsanspruch

Sofern die Fotografie tatsächlich unberechtigt genutzt wurde, steht dem Rechteinhaber ein Unterlassungsanspruch zu. Der Unterlassungsanspruch richtet sich gegen die weitere Nutzung der Fotografie an sich. Sofern der Fotograf im Zusammenhang mit der Nutzung nicht genannt wurde, steht diesem auch ein Unterlassungsanspruch wegen der fehlenden Urheberkennzeichnung zu. der Unterlassungsanspruch kann nur durch die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt werden, wozu die abmahnende Kanzlei regelmäßig sehr kurze Fristen setzt. Nehmen Sie diese Frist bitte ernst und lassen diese nicht fahrlässig verstreichen.

Aber: Nicht immer bestehen die Unterlassungsansprüche, siehe hierzu oben. Zudem: Unterschreiben Sie eine solche Unterlassungserklärung nicht ohne fachlichen Rat und ungeprüft. Juristisch gesehen handelt es sich hierbei um einen Vertrag, der ausschließlich belastend ist und lebenslang Gültigkeit hat.

Schadensersatz

Neben dem Unterlassungsanspruch wird gegen Sie ein Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens geltend gemacht. Wie hoch dieser Schaden im Einzelfall ausfällt, wird dann anhand der sogenannten „Lizenzanalogie“ berechnet. Zur Schätzung der Schadenshöhe wird dann die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Empfehlungen) herangezogen. Bei einer fehlenden Urheberkennzeichnung, in den Fällen also, in denen die Nennung des Fotografen bei der Nutzung des Bildes unterblieben ist, beansprucht die Abmahnkanzlei das Doppelte der aufgerufenen Lizenzgebühren, weil der Urheber bei Veröffentlichung nicht namentlich genannt wurde.

Ist der Schadensersatzanspruch gerechtfertigt?

Ganz klar: Wenn das Foto unberechtigt genutzt wurde, besteht der Schadensersatzanspruch.

Allerdings: Regelmäßig ist der Schadensersatz in den uns bekannten Briefen viel zu hoch angesetzt. Wie hoch der Schadensersatzanspruch bei einer unberechtigten Fotonutzung (auch Bilderklau oder Fotoklau genannt) ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren, wie der Nutzungsdauer und der Nutzungsart ab. Hierbei wird der Schadensersatzanspruch regelmäßig nach der so genannten Lizenzanalogie berechnet. Es handelt sich dabei um eine „fiktive Lizenzgebühr“, der der Gedanke zu Grunde liegt, dass der Bildrechtsverletzer nicht besser stehen soll, als ein vertraglicher Lizenznehmer, der eine entsprechende Gebühr entrichtet hätte. Es handelt sich also um eine nachträgliche Vergütung in eben der Höhe, die hätte gezahlt werden müssen, wenn der Verletzer die Einwilligung zur Nutzung beim Rechteinhaber eingeholt hätte. Zur Berechnung der Lizenzgebühr sind branchenübliche Vergütungssätze, Tarife und die Vertragspraxis des Rechteinhabers als Vergleichsmaßstab heranzuziehen. Oftmals wird dabei auf die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) zurückgegriffen. Hierbei ist jedoch problematisch, dass die MFM Honorartabelle auf Meinungsumfragen von professionellen Marktteilnehmern basiert und zu Gunsten der Fotografen zu einseitig ausfällt. Daher führt die pauschale Anwendung der MFM-Tarife oftmals zu unangemessen hohen Zahlungsansprüchen des abmahnenden Rechteinhabers.

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Ich habe bereits einen Mahnbescheid, eine Klage oder eine einstweilige Verfügung erhalten – und nun?

Spätestens jetzt müssen Sie aktiv werden – anderenfalls wird es nur teurer. Beachten Sie unbedingt die vom Gericht gesetzten Fristen. Insbesondere die sogenannten Notfristen sind nicht verlängerbar. Werden diese versäumt, ergeht eine gerichtliche Entscheidung, die in jedem Fall Kosten auslöst. Die Erfolgsaussichten, die Beträge im Klageverfahren zu reduzieren stehen in der Regel nicht schlecht. Die jüngere Rechtsprechung tendiert jedenfalls dazu, die üppigen Schadensersatzbeträge zu reduzieren.

Mehr zum Thema „Klage oder Mahnbescheid wegen einer Urheberrechtsverletzung finden Sie hier.

Dem Thema einstweiliges Verfügungsverfahren haben wir eine eigene Themenseite gewidmet.

Das Ziel von SOS ABMAHNUNG

Sämtliche Fälle werden individuell bearbeitet. Häufig sind die Briefe zwar standardisiert, aber wir gehen auf die jeweiligen Umstände unserer Mandanten ein. Wir haben stets Ihre Zufriedenheit im Blick. Mit SOS ABMAHNUNG steht Ihnen unter anderem die Expertise eines Fachanwalts für Urheber- und Medienrecht und die eines motivierten Teams zur Verfügung. Unsere Mandanten schätzen unsere umfangreichen Erfahrungen und lösungsorientierten Ansätze, von denen Sie auch profitieren können. Wir stehen auch Ihnen mit unserem ganzen Wissen gerne zur Seite. Unser erklärtes Ziel ist es, dass Sie keine oder wenige Anwaltskosten und Schadensersatz zahlen.

Probieren Sie uns aus! Wir rufen Sie gerne zurück und beraten Sie garantiert kostenfrei!

Was wir für Sie tun können:

Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung. Bei uns sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt - kein Callcenter.

Und so geht's:

1. Schicken Sie uns Ihre Abmahnung einfach über das Kontaktformular zu.

2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich Ihre Abmahnung an, prüft umfassend die Rechtslage und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Garantiert kostenfrei!

3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.

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