Sofern Sie Ihre dringendsten Fragen in einem persönlichen Gespräch beantworten wissen wollen, rufen Sie gerne bei uns an. Das Telefonat ist garantiert kostenfrei. Wir können Ihre Fragen individuell beantworten und geben Ihnen einer erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falls.
Wir beraten seit 2007 in diesem Themenbereich und verfügen über umfangreiche Erfahrungswerte. Wir kämpfen an Ihrer Seite. Wir haben nicht nur ihre rechtlichen sondern auch wirtschaftlichen Interessen stets im Blick. Hier erfahren Sie mehr über uns.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu einer Abmahnung von Denecke Priess und Partner:
Handelt es sich bei dem Brief von Denecke Priess & Partner um Abzocke, Fake oder Betrug?
Leider nein – eine Abmahnung von Denecke Priess & Partner müssen Sie ernst nehmen. Die Kanzlei Denecke Priess & Partner, die seit Jahren als eine der aktivsten Kanzleien in diesem Segment gelten kann, ist uns bestens bekannt. Sie vertritt vorwiegend Bildrechte-Agenturen, wie die Wenn GmbH, die Masterfile Corporation, Copyright Services International LLC, die ProPix GmbH, Action Press GmbH & Co. KG, Illuscope GmbH etc.
Einfach unterschreiben und nichts oder 100,00 EUR zahlen?
Auch die oft empfohlene Strategie, die vorgefertigte Unterlassungserklärung oder aber eine modifizierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und nichts oder 100,00 EUR zu zahlen, ist nicht zu empfehlen. Dies wird in der Regel lediglich dazu führen, dass die Kanzlei Denecke Priess & Partner den Differenzbetrag geltend machen wird.
Ich habe bereits einen Mahnbescheid, eine Klage oder eine einstweilige Verfügung von Denecke Priess & Partner erhalten – und nun?
Spätestens jetzt müssen Sie aktiv werden – anderenfalls wird es nur teurer. Beachten Sie unbedingt die vom Gericht gesetzten Fristen. Insbesondere die sogenannten Notfristen sind nicht verlängerbar. Werden diese versäumt, ergeht eine gerichtliche Entscheidung, die in jedem Fall Kosten auslöst. Die Erfolgsaussichten, die Beträge im Klageverfahren zu reduzieren stehen in der Regel nicht schlecht. Die jüngere Rechtsprechung tendiert jedenfalls dazu, die üppigen Schadensersatzbeträge zu reduzieren.
Mehr Infos zur richtigen Verhaltensweise bei einer Klage, einem Mahnbescheid oder einer einstweiligen Verfügung finden Sie hier.
Kostenfreie Ersteinschätzung:
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Abmahnung per E-Mail, Fax oder über unser Kontakt-Formular. Sie erhalten von unseren Anwälten eine garantiert kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung zu der Frage, ob die Abmahnung tatsächlich berechtigt ist.