Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Abmahnung vom VSW Berlin?

Sie haben eine Abmahnung vom Verband sozialer Wettbewerb erhalten? Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung. Rechtsanwalt Carl Christian Müller ist Fachanwalt für Urheber- & Medienrecht und hat schon mehrere tausend Abmahnungen verteidigt.

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Ich verteidige seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Profitieren Sie von meinen Erfahrungswerten.

Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Ich stehe Ihnen bei einer Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. / VSW Berlin zur Seite

Sie haben einen Brief, eine E-Mail oder ein Fax von dem Verband Sozialer Wettbewerb e.V. / VSW Berlin mit einer Abmahnung erhalten? Sie sollen wegen einer angeblichen Wettbewerbsrechtsverletzung, z.B. wegen einer falschen oder fehlenden Widerrufsbelehrung, unwirksamer AGB, eines Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung z.B. auf Ebay, Amazon oder Etsy oder wegen eines Verstoßes gegen die Kennzeichnungspflicht auf Instagram eine Unterlassungserklärung unterschreiben und Aufwendungsersatzansprüche oder eine Vertragsstrafe zahlen?

UPDATE vom 21.09.2018 zu Abmahnungen des VSW auf Instagram: Seit kurzem mahnt der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. sog. Influencer ab, die es unterlassen haben ihre Beiträge als Werbung zu kennzeichnen.

Update vom 21.03.2019 zu Abmahnungen des VSW auf Instagram: Der Verband hat vor dem Landgericht Karlsruhe ein Urteil wegen Schleichwerbung auf Instagram erstritten.

Meine Empfehlung:

Tief durchatmen und Ruhe bewahren!

Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Wir haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen vom Verband sozialer Wettbewerb und stehen Ihnen gerne zur Seite.

Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Rufen Sie auch nicht beim Verband sozialer Wettbewerb an. Unterschreiben Sie nichts, was Sie möglicherweise nicht unterschreiben müssen. Geben Sie keine wertvollen Informationen preis!

Zahlen Sie nichts!

Nicht in jedem Fall bestehen die Zahlungsansprüche - jedenfalls aber lassen sich diese reduzieren.

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Soforthilfe bundesweit unter 030 213 003 290

Wir beantworten sämtliche Ihrer Fragen zu einer Abmahnung vom Verband sozialer Wettbewerb in einem garantiert kostenfreien Erstgespräch – das nimmt Ihnen die erste Nervosität.

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Wer ist der Verband Sozialer Wettbewerb?

Beim Verband sozialer Wettbewerb handelt es sich um einen sogenannten Wettbewerbsverband. In einem Wettbewerbsverband sind eine Vielzahl von Unternehmen einer oder mehrerer Branchen zusammengeschlossen. Zweck eines Wettbewerbsverbandes ist es vor allem, Wettbewerbsverstöße zu verfolgen. Nach eigenen Angaben des VSW existiert dieser bereits seit mehr als 30 Jahren. Zu den Mitgliedern des VSW sollen nach dessen Angaben gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige sowie Wirtschaftsvereinigungen aus dem gesamten Bundesgebiet zählen, darunter

  • 18 Wirtschaftsverbände
  • verschiedene Innungen sowie
  • ca. 350 Unternehmen aus einer Vielzahl von Branchen, u. a. Anlagenleasing, Arzneimittel, Elektro-/Elektronikartikel, Ernährungsberatung, Finanzdienstleistungen, Immobilien, Kapitalanlagen, Kosmetikartikel, Kraftfahrzeuge, Kranken- und Kurbehandlungen, Lebensmittel, Nahrungsergänzungen, medizin-technische Apparaturen, Möbel/Einrichtungsgegenstände, Teppichwaren/Bodenbeläge, Uhren und Schmuckwaren, Verlagserzeugnisse, Versandhandelswaren, Versicherungen, Werbeagenturen.

Darf der Verband sozialer Wettbewerb überhaupt abmahnen?

Die Aktivlegitimation, also die Berechtigung, Abmahnungen im Namen seiner Mitglieder auszusprechen, ergibt sich für Verbände wie den VSW aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG. Danach sind Verbände, die die Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen bezwecken, berechtigt, gegen Wettbewerbsverstöße vorzugehen. Begründet wird dies damit, dass die Einhaltung der Spielregeln des lauteren Wettbewerbs im öffentlichen Interesse liegt. Außerdem nehmen die Verbände die Interessen ihrer Mitglieder, die wiederum im Wettbewerb zu den Abgemahnten stehen, kollektiv wahr.

Daher müssen Sie die Abmahnung des VSW ernst nehmen. Der Verband ist klagebefugt und setzt die Ansprüche nach Ablauf der gesetzten Frist regelmäßig gerichtlich durch. Vertreten wird der Verband hierbei durch die Kanzlei Burchert & Partner, die ebenfalls in Berlin ansässig ist. Bei einer Abmahnung droht dabei regelmäßig der Erlass einer einstweiligen Verfügung, mit der die Unterlassungsansprüche vorläufig gesichert werden. Sofern die Unterlassungsansprüche bestehen, ist es daher ratsam innerhalb der kurz gesetzten Frist, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Was mahnt der VSW ab?

Den Abmahnung des Verbandes sozialer Wettbewerb liegen stets wettbewerbsrechtliche Sachverhalte zu Grunde. Es wird Ihnen also vorgeworfen, gegen die Spielregeln des fairen Wettbewerbs zu verstoßen. Sofern der Vorwurf in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zutreffend ist, löst dies Unterlassungsansprüche aus.

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Welche Ansprüche werden mit der Abmahnung des VSW geltend gemacht?

Mit der Abmahnung des Verbandes sozialer Wettbewerb werden Unterlassungsansprüche sowie Kostenerstattungsansprüche geltend gemacht.

Unterlassungsanspruch

Die uns bekannten Schreiben sind stets nach dem selben Muster aufgebaut: Nachdem der VSW sich selbst vorgestellt hat, wird im Detail erläutert, welches Verhalten beanstandet wird und warum es sich dabei aus Sicht des Verbandes um wettbewerbswidriges Verhalten handelt. Daraufhin werden Sie aufgefordert, binnen einer kurz bemessenen Frist, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese Frist sollten Sie auf keinen Fall versäumen - es besteht anderenfalls die Gefahr, dass der Verband eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragen wird. Wir werden regelmäßig von Mandanten beauftragt, die die Frist versäumen und erst in diesem Stadium, also nachdem die einstweilige Verfügung bereits ergangen ist, zu uns kommen. Hierdurch verteuert sich die Sache nicht unerheblich.

Kostenerstattungsanspruch

Zudem fordert der Verband die ihm durch die Abmahnung entstandenen Kosten. Diese belaufen sich 178,50 Euro (150 EUR netto). Wir haben die Erfahrung gemacht, dass viele Betroffene den Betrag zwar als ärgerlich empfinden, gleichzeitig aber denken, eine Rechtsverteidigung lohne sich wegen des vergleichsweise niedrigen Betrages nicht. Lassen Sie sich jedoch dazu verleiten, kurzerhand zu zahlen, in diesem Zuge dann die Unterlassungserklärung abzugeben und zu denken die Sache habe sich damit erledigt.

Die eigentliche Belastung liegt in der unterschriebenen Unterlassungserklärung. Verstoßen Sie hiergegen, wird eine Vertragsstrafen Höhe von mehreren tausend Euro fällig. Stellen Sie vor der Unterzeichnung der Erklärung sicher, dass Sie sich an die übernommenen Unterlassungsverpflichtungen halten können! Reicht die zeit hierfür nicht aus, müssen Sie eine Aufbrauchsfrist vereinbaren. Sprechen Sie uns gerne in einem kostenfreien Erstbratungsgespräch hierauf an.

Haben auch Sie eine Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. / VSW Berlin erhalten?

Probieren Sie uns aus! Schicken Sie uns Ihre Abmahnung zu. Wir rufen Sie gerne zurück und beraten Sie garantiert kostenfrei. Sollten Sie eine Abmahnung oder sonstige Schriftstücke erhalten haben, können Sie diese Ihrer Anfrage direkt beifügen.

Sofern auch Sie mit einer Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. / VSW Berlin konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden – wir beraten und vertreten seit Jahren Mandanten aus ganz Deutschland in diesen Angelegenheiten. Wir vertreten bundesweit.

Abmahnungs-Gratischeck: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie uns Ihre Abmahnung unverbindlich zu.
  • Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
  • Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.

Muss ich die Ansprüche des VSW erfüllen?

Nach unseren Erfahrungswerten ist es so, dass der mit der Abmahnung behauptete Wettbewerbsverstoß oftmals tatsächlich vorliegt. Hiermit ist aber noch nicht gesagt, dass Sie den geltend gemachten Forderungen buchstabengetreu nachkommen müssen - und das sollten Sie auch nicht!

Einfach unterschreiben und zahlen?

Die Antwort ergibt sich aus dem vorstehend Gesagtem. Zudem: Möglicherweise müssen Sie auch gar nichts oder weniger zahlen. Außerdem drohen Ihnen hohe Vertragsstrafen, wenn Sie die Unterlassungserklärung ohne Beratung und Prüfung unterschreiben und dann hiergegen verstoßen. Von diesem Vorgehen ist daher dringend abzuraten. Nutzen Sie deshalb unsere kostenlose Ersteinschätzung, um sich hier näher zu informieren.

Einfach unterschreiben und nichts zahlen?

Die vorgefertigte Unterlassungserklärung oder eine modifizierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und nichts zu zahlen, ist nach unseren Erfahrungswerten nicht erfolgreich, denn der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. / VSW Berlin wird sich damit nicht zufrieden zu geben, sondern die Forderungen einklagen. Zudem enthalten die vorgefertigten Unterlassungsklärungen oftmals eine Anerkennung der geltend gemachten Zahlungsforderungen. Außerdem drohen Ihnen empfindliche Vertragsstrafen, wenn Sie die Unterlassungserklärung ohne Beratung und Prüfung unterschreiben und dann hiergegen verstoßen. Von diesem Vorgehen ist daher dringend abzuraten. Nutzen Sie deshalb unsere kostenlose Ersteinschätzung, um sich hier näher zu informieren.

Ist eine Rechtsverteidigung sinnvoll?

Auch und gerade dann, wenn eine Rechtsverletzung vorliegt und Sie hierfür verantwortlich sind, ist eine Rechtsverteidigung sinnvoll. Zudem besteht auch die Möglichkeit, dass die Abmahnung rechtsmissbräuchlich erfolgt. Schließlich kann eine Abmahnung auch an formalen Fehlern scheitern. Außerdem drohen Ihnen hohe Vertragsstrafen, wenn Sie die Unterlassungserklärung ohne Beratung und Prüfung unterschreiben und dann hiergegen verstoßen. Nutzen Sie deshalb unsere kostenlose Ersteinschätzung, um sich hier näher zu informieren.

Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.

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Kostenfreie Erstberatung bei einer Abmahnung vom Verband sozialer Wettbewerb

Haben sie eine Abmahnung vom VSW erhalten? Wir bieten eine garantiert kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung zu der Frage, ob die Abmahnung tatsächlich berechtigt ist. Falls Sie sich aus wirtschaftlichen Gründen keinen Rechtsanwalt leisten können, unterstützen wir Sie gerne auch bei einem Beratungshilfeantrag. Sofern die Voraussetzungen der Beratungshilfe vorliegen, übernimmt die Justizkasse die Kosten des Rechtsanwalts mit Ausnahme einer Eigenbeteiligung in Höhe von EURO 15,00 inkl. Mehrwertsteuer. Auch hierauf können Sie uns im Rahmen der kostenlosen Erstberatung ansprechen.

Nehmen Sie unser Angebot der kostenfreien Erstberatung in Anspruch. Sie sprechen bei uns immer mit einem Anwalt. Wir beantworten Ihnen sämtliche Fragen rund um die Abmahnung des Schutzverbandes.

Carl Christian Müller, LL.M.
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Abmahnung vom VSW? Was wir für Sie tun können:

Nehmen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung von einem erfahrenen Rechtsanwalt in Anspruch.

Und so geht's:

1. Schicken Sie uns Ihre Abmahnung vom VSW einfach über das Kontaktformular zu.

2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich die Abmahnung an, prüft umfassend die Rechtslage und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Garantiert kostenfrei!

3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.

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