News

Carl Christian Müller

Markenrechtlicher Schutz für dreidimensionale Lebensmittelprodukte

Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat heute (19. Dezember 2024) unter Leitung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Erfried Schüttpelz im Verfahren zu Smiley-förmigen Tiefkühlkartoffelprodukten entschieden: Das Inverkehrbringen von "Smiley-Kartoffelprodukten" bleibt untersagt.

Carl Christian Müller

Werbung für Lebensmittel mit dem Zusatz „Anti-Kater“ untersagt

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit heute veröffentlichter Entscheidung die Werbung für Mineralstofftabletten auf der Plattform Amazon mit dem Zusatz „Anti-Kater“ untersagt. Es ist das erste nach dem Unterlassungsklagegesetz erstinstanzlich am OLG geführte Verfahren

Carl Christian Müller

Urheberrechtliche Zulässigkeit der Nutzung von Abbildungen einer Fototapete

Rote Kamera mit Polaroid Foto
Foto: Marc/AdobeFotostock

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in drei Revisionsverfahren entschieden, dass die Nutzung von Abbildungen einer Fototapete im Internet die nach dem Urheberrechtsgesetz geschützten Rechte an den auf der Tapete abgedruckten Fotografien nicht verletzt.

Carl Christian Müller

Werbung für ein Desinfektionsmittel mit der Angabe "Hautfreundlich" ist unzulässig

Desinfektionsmittel wird gegen Corona versprüht
Foto: Wellnhofer Designs/AdobeStock

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Verwendung der Angabe "Hautfreundlich" in der Werbung für ein Desinfektionsmittel unzulässig ist.

Carl Christian Müller

Wettbewerbsrechtlicher Beseitigungsanspruch umfasst nicht die Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Geldbeträge an Verbraucher

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Verbraucherverband mit dem wettbewerbsrechtlichen Beseitigungsanspruch nicht die Rückzahlung aufgrund unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen einbehaltener Geldbeträge an die betroffenen Verbraucher verlangen kann.

Carl Christian Müller

Bundesgerichtshof erklärt Online-Eheschließung für unwirksam

Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Wirksamkeit einer von Deutschland aus per Videotelefonie vor einem Standesbeamten in Utah/USA geschlossenen Ehe entschieden.

Carl Christian Müller

Gutschein fürs Panzerfahren

CC BY-SA 2.0/Stahlkocher

 

Die Klägerin erwarb beim Beklagten, einem Vermittler von Erlebnisgeschenken, für 342 € einen Erlebnis-Gutschein für 60 Minuten Schützenpanzer-Fahren in der Nähe von Osnabrück. Das Erlebnis sollte durch einen lokalen Veranstalter als Leistungserbringer durchgeführt werden. Für die Durchführung wurde zunächst der 09.10.2021 als Termin festgelegt. Dieser wurde einvernehmlich verschoben auf den 15.03.2022. Dieser Termin wurde erneut aufgehoben; inzwischen bietet der Veranstalter das Erlebnis nicht mehr an, so dass die Fahrt innerhalb der Gültigkeitsdauer des Gutscheins nicht erbracht werden konnte.

Carl Christian Müller

EuGH zur Patientenakte und Schutz personenbezogener Daten

Schutz personenbezogener Daten: Ein Patient hat das Recht, unentgeltlich eine erste Kopie seiner Patientenakte zu erhalten.

Carl Christian Müller

Fahrzeughersteller müssen unabhängigen Wirtschaftsakteuren Fahrzeug- Identifizierungsnummern bereitstellen

Autos im Stau
Foto: disq/AdobeStock

Verpflichtung ist mit der Datenschutz-Grundverordnung vereinbar, wenn diese Nummer ermöglicht, den Halter eines Fahrzeugs zu identifizieren und daher ein personenbezogenes Datum darstellt.

Carl Christian Müller

Arbeit auf Abruf - Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit

Digitale Erfassung der Arbeitszeit
Foto: Olivier Le Moal/AdobeStock

Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeit auf Abruf, legen aber die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht fest, gilt grundsätzlich nach § 12 Abs. 1 Satz 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) eine Arbeitszeit von 20 Stunden wöchentlich als vereinbart. Eine Abweichung davon kann im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nur dann angenommen werden, wenn die gesetzliche Regelung nicht sachgerecht ist und objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, die Parteien hätten bei Vertragsschluss übereinstimmend eine andere Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit gewollt.