Ein Arbeitnehmer kann weiter Anspruch auf Krankengeld von seiner Krankenkasse haben, auch wenn die Arbeitsunfähigkeits-Folgefeststellung zwei Tage zu spät erfolgt, wenn er diese Verspätung nicht selbst verschuldet hat. Das BSG entschied, die Verspätung könne dem Arbeitnehmer dann nicht angelastet werden, wenn die Verzögerung durch eine Überlastung der Arztpraxis entsteht.
Das OLG Karlsruhe hat eine Pkw-Herstellerin in zwei Fällen wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Das OLG hat mit diesen Urteilen für die Haftung von Pkw-Herstellern erstmals die bloß fahrlässige Verwendung einer Abschalteinrichtung, hier eines sog. Thermofensters, ausreichen lassen (8 U 86/21 und 8 U 271/21). Der Senat ist damit den Entscheidungen des EuGH vom 21.3.2023 (C-100/21) und des BGH vom 26.6.2023 (insbes. VIa ZR 335/21) gefolgt.
Der Verbraucher ist auch nicht deswegen an einer Freigabe interessiert - oder überhaupt in Kenntnis, dass es eine solche Freigabe gibt -, weil dies für die Bewahrung der Garantie oder Gewährleistungsrechte des Fahrzeuges von Bedeutung ist. Am Verständnis der Buchstabenfolge "O.E.M." ändert sich nichts durch den Umstand, dass sie durch Punkte getrennt ist, was bei englischsprachigen Abkürzungen unüblich ist.
Die Beschwerdeführerin vertreibt kleine Solaranlagen (sog. Balkonkraftwerke) an Endverbraucher. Sie wurde von einem Wettbewerber wegen des Vorwurfs künstlich generierter Rezensionen auf einem Online-Bewertungsportal abgemahnt. Auf Antrag des Wettbewerbers erließ das LG eine einstweilige Verfügung gegen die Beschwerdeführerin, ohne diese zuvor anzuhören. Das BVerfG nahm die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an.
Die in § 175 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 176 TKG (§ 113a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 113b TKG a.F.) geregelte Verpflichtung der Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste zur Speicherung der dort genannten Telekommunikations-Verkehrsdaten ist in vollem Umfang unvereinbar mit Art. 15 Abs. 1 der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (Richtlinie 2002/58/EG) und daher nicht anwendbar.
Zahlungspflichtige Bestellung muss für Verbraucher*innen klar erkennbar sein. Das LG Hildesheim entschied, die Beschriftung, „Mit Kreditkarte bezahlen“, auf dem Bestellbutton ist nicht eindeutig und daher unzulässig. Wesentliche Vertragsinformationen dürfen nicht weit entfernt vom Bestellbutton stehen.
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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) hat gegen ein Unternehmen Bußgelder in Höhe von insgesamt 215.000 Euro verhängt. Das Unternehmen hatte u. a. unzulässigerweise sensible Informationen über den Gesundheitszustand einzelner Beschäftigter oder deren Interesse an einer Betriebsratsgründung dokumentiert. Der Bußgeldbescheid ist noch nicht rechtskräftig.
Wer in einem Online-Bewertungsportal negative Tatsachen zulasten eines Unternehmens behauptet, muss im Zweifel beweisen, dass diese Fakten auch zutreffend sind. Gelingt der Beweis nicht, so kann der Betroffene verlangen, dass die Bewertung unterlassen wird.
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