
Ich verteidige seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Profitieren Sie von meinen Erfahrungswerten.
Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Sie sind auf der Suche nach einem Rechtsbeistand wegen einer Abmahnung vom Schutzverband? Rechtsanwalt Carl Christian Müller ist Fachanwalt für Urheber- & Medienrecht und hat schon mehrere tausend Abmahnungen verteidigt.

Ich verteidige seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Profitieren Sie von meinen Erfahrungswerten.
Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.
Der Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft ist ein sogenannter Wettbewerbsverein. Wettbewerbsvereine sind Vereinigungen, die gegen unlauteren Wettbewerb vorgehen. Nach eigener Darstellung wurde der Schutzverband im Jahr 1962 gegründet. Er selbst zählt sich zu den großen grenzüberschreitend tätigen Wettbewerbsverbänden in Deutschland. Der Verband will im Wettbewerbsrecht viele Leitentscheidungen erstritten haben, etwa zum "social sponsoring", zur Auslegung der Novel-Food-Verordnung, der Health-Claims-Verordnung oder zum Abmahnprivileg. Mitglieder des Schutzverbandes sind u. a. kleinere und mittelständische Unternehmen. Für sie fungiert der Schutzverband als Schutzschild, um bei Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen die Anonymität der Beschwerdeführer zu wahren und Gegenschläge zu verhindern.
Der Schutzverband ist (Stand 03. Februar 2020) nicht in die Liste qualifizierter Einrichtungen gem. § 4 Absatz 2 UKlaG eingetragen. Ausgangspunkt für die Beurteilung der Abmahnbefugnis ist daher § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG. Nach dieser Vorschrift sind rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher und selbstständiger beruflicher Interessen dann zur Geltendmachung der in § 8 Abs. 1 UWG statuierten wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüche berechtigt,
Ob dies tatsächlich der Fall ist, ist im einzelnen Fall gesondert zu prüfen. Nach unseren Erfahrungswerten gehört der Schutzverband aber tatsächlich zu den seriösen Vertretern seiner Zunft. Wir haben in den uns vorliegenden Fällen bisher keine Anhaltspunkte dafür finden können, dass es an der Abmahnbefugnis fehlen könnte.
Nach den uns vorliegenden Abmahnungen scheint sich der Schutzverband in den letzten Jahren auf das Abmahnen von Werbeaussagen zu Nahrungsergänzungsmitteln und kosmetischen Mitteln spezialisiert.
Nach Erhalt einer Abmahnung des Schutzverbandes sollten Sie folgende Punkte beachten:
Nichts tun hilft nichts. Nach unseren Erfahrungswerten werden Sie selbst feststellen, dass die Strategie, eine Abmahnung einfach zu ignorieren, nicht weiterhilft. Wenn Sie auf eine Abmahnung nicht reagieren, drohen nicht nur weitere schriftliche Aufforderungen, die Forderungen aus der Abmahnung zu erfüllen, sondern auch unmittelbar gerichtliche Schritte, insbesondere eine kostspielige einstweilige Verfügung.
Die vorgefertigte Unterlassungserklärung oder eine modifizierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und nichts zu zahlen, ist nach unseren Erfahrungswerten nicht erfolgreich, denn der Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. wird sich damit nicht zufrieden zu geben, sondern die Forderungen einklagen. Zudem enthalten die vorgefertigten Unterlassungsklärungen oftmals eine Anerkennung der geltend gemachten Zahlungsforderungen. Außerdem drohen Ihnen empfindliche Vertragsstrafen, wenn Sie die Unterlassungserklärung ohne Beratung und Prüfung unterschreiben und dann hiergegen verstoßen. Von diesem Vorgehen ist daher dringend abzuraten. Nutzen Sie deshalb unsere kostenlose Ersteinschätzung, um sich hier näher zu informieren.
Die vorgefertigte Unterlassungserklärung oder eine modifizierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die geforderten Beträge zu zahlen, ist ebenfalls nicht in ihrem Sinne und daher nicht zu empfehlen. Denn möglicherweise müssen Sie auch gar nichts oder weniger zahlen. Außerdem drohen Ihnen hohe Vertragsstrafen, wenn Sie die Unterlassungserklärung ohne Beratung und Prüfung unterschreiben und dann hiergegen verstoßen. Von diesem Vorgehen ist daher dringend abzuraten. Nutzen Sie deshalb unsere kostenlose Ersteinschätzung, um sich hier näher zu informieren.
Jedenfalls die in der Abmahnung gesetzten Fristen sollte man nicht fahrlässig verstreichen lassen, da ansonsten unmittelbar kostspielige gerichtliche Schritte drohen können.
Auch und gerade dann, wenn eine Rechtsverletzung vorliegt und Sie hierfür verantwortlich sind, ist eine Rechtsverteidigung sinnvoll. Zudem besteht auch die Möglichkeit, dass die Abmahnung rechtsmissbräuchlich erfolgt. Schließlich kann eine Abmahnung auch an formalen Fehlern scheitern. Außerdem drohen Ihnen hohe Vertragsstrafen, wenn Sie die Unterlassungserklärung ohne Beratung und Prüfung unterschreiben und dann hiergegen verstoßen. Nutzen Sie deshalb unsere kostenlose Ersteinschätzung, um sich hier näher zu informieren.
Sofern auch Sie mit einer Abmahnung vom Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden – wir beraten und vertreten seit Jahren Mandanten aus ganz Deutschland in diesen Angelegenheiten. Wir vertreten bundesweit.

Nehmen Sie unser Angebot der kostenfreien Erstberatung in Anspruch. Sie sprechen bei uns immer mit einem Anwalt. Wir beantworten Ihnen sämtliche Fragen rund um die Abmahnung des Schutzverbandes.
Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung. Bei uns sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt - kein Callcenter.
Und so geht's:
1. Schicken Sie uns Ihre Abmahnung vom Schutzverband unverbindlich über das Kontaktformular zu.
2. Einer unserer Rechtsanwälte schaut sich Ihre Abmahnung an, prüft umfassend die Rechtslage und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Das Gespräch ist kostenfrei!
3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.
Was darf die Abmahnung
kosten?
Sie haben eine Abmahnung erhalten und fragen sich mit welchen Kosten zu rechnen ist? Dann sind Sie hier richtig! Wir klären Sie über die wichtigsten Fragen auf und geben Ihnen wertvolle Ratschläge.
Das große FAQ zum Thema Abmahnung
Sie haben weitere Fragen zum Thema Abmahnung? Auf dieser Seite haben wir in unserer Beratungspraxis häufigst gestellten Fragen zu Abmahnungen zusammengestellt. Hier finden Sie Antworten zu Fragen wie "Wer hat die Abmahnung erfunden?" oder "Warum Abmahnungen - geht's nicht bisschen freundlicher?".
Einstweilige Verfügung
Sie haben eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes erhalten? Sie wissen nicht, ob Sie die Unterlassungserklärung abgeben können ohne hiergegen zu verstoßen? Hier klären wir Sie über Vor- und Nachteile der Alternative zur Abgabe der Unterlassungserklärung auf: Dem einstweiligen Verfügungsverfahren.
Zeugnis
Dies ist ein Typoblindtext. An ihm kann man sehen, ob alle Buchstaben da sind und wie sie aussehen. Manchmal benutzt man Worte wie Hamburgefonts, Rafgenduks oder Handgloves, um Schriften zu testen. Manchmal Sätze, die alle Buchstaben des Alphabets enthalten - man nennt diese Sätze »Pangrams«.