Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Fareds Abmahnung erhalten?

Sie haben eine Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Ihrem Briefkasten vorgefunden?

Hier erhalten Sie Informationen dazu, wie Sie sich bei einer Fareds Abmahnung richtig verhalten und was Sie unbedingt beachten müssen, um den Schaden klein zu halten.

Rechtsanwalt Carl Christian Müller ist Fachanwalt für Urheber- & Medienrecht und hat schon mehrere tausend Abmahnungen verteidigt.

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Sie haben eine Abmahnung von Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft erhalten?

Sie sollen eine Unterlassungserklärung unterschreiben und Anwaltskosten in in Höhe von mehreren hundert Euro oder mehr zahlen? Wir können Ihnen helfen!
Die Erstberatung ist kostenfrei.

Ich verteidige seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Profitieren Sie von meinen Erfahrungswerten.

Carl Christian Müller, LL.M
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Sie sind weder chancenlos noch allein!

Viele unsere Mandanten sind durch die Abmahnung von Fareds Rechtsanwälten oder einer anderen Abmahn-Kanzlei eingeschüchtert. Kein Wunder: Die Forderungen betragen oft mehrerer hundert Euro - bisweilen liegen sie deutlich über 1 000 Euro. .Nach dem ersten Lesen der Abmahnung von Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft entsteht bei vielen der Eindruck, sie seien chancenlos und müssen den Betrag zahlen. So wird in dem Brief der Kanzlei Fareds die Rechtslage jedenfalls dargestellt. Tatsächlich ist es aber oftmals so, dass gute Chancen bestehen, den Betrag maßgeblich zu reduzieren oder sogar gar nicht zu zahlen. Genau dies ist unser Ziel. Wir lassen Sie nicht allein!

Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren Mandanten, die eine Abmahnung wegen einer Wettbewerbsverletzung der Kanzlei Fareds erhalten haben. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungswerte aus mittlerweile über zehntausend Fällen. Wir kämpfen an Ihrer Seite. Wir haben nicht nur Ihre rechtlichen, sondern auch Ihre wirtschaftlichen Interessen stets im Blick.

Tief durchatmen und Ruhe bewahren

Wir haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen der Kanzlei Fareds und stehen Ihnen gerne zur Seite. Wir beantworten Ihre Fragen in einem garantiert kostenfreien Erstgespräch. Bei uns sprechen Sie immer mit einem Anwalt. Kostenfrei.

Nichts Unterschreiben

Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung der Kanzlei Fareds ungeprüft. Hierbei handelt es sich um einen Vertrag auf Lebenszeit, der ausschließlich Belastungen mit sich bringt. Rufen Sie auch nicht bei Waldorf Frommer an.

Nichts zahlen

Auch bei einer im Grunde berechtigten Abmahnung der Rechtsanwälte Fareds oder einer anderen Kanzlei sind die geforderten Beträge nicht selten übersetzt. Zudem kann es teurer werden, wenn nicht oder falsch reagiert wird. Unser Ziel: Sie zahlen nichts oder deutlich weniger.

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Soforthilfe bundesweit unter 030 213 003 290

Wir beantworten sämtliche Ihrer Fragen zu einer Abmahnung der Rechtsanwälte Fareds in einem garantiert kostenfreien Erstgespräch – das nimmt Ihnen die erste Nervosität.

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Wer ist die die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH?

Die in Hamburg ansässige Kanzlei Fareds betrat in den Hochzeiten der Filesharing-Abmahnungen im Jahr 2010 den Abmahnmarkt. Nachdem diese Abmahnungen mittlerweile stark rückläufig sind und hier nur noch von wenigen Kanzleien Abmahnungen versendet werden, hat sich die Kanzlei Fareds auf das Abmahnen von Wettbewerbsverstößen verlegt.

Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft versendet im Namen folgender Firmen Abmahnungen:

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu einer Abmahnung von der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft.

Fareds Abmahnung: Abzocke, Fake oder Betrug?

Leider nein – eine Abmahnung von der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft müssen Sie ernst nehmen. Die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft gehört zu den größten Abmahn-Kanzleien in Deutschland. Früher hat die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft vorwiegend Filmproduktionsgesellschaften vertreten und für diese die unerlaubte Nutzung von aktuellen Kinofilmen oder Fernsehserien über Tauschbörsen abgemahnt. Heute begegnet uns Fareds ausschließlich als Abmahner im Bereich des Wettbewerbsrecht.

Was wird von Fareds abgemahnt?

Fareds mahnt im Namen von Harald Durstewitz, der T & D Versand GbR, der arte fiori e.K. sowie der Sekiguchi Co., Ltd.. und seit Mai 2020 der iParts GmbH überwiegend kleinere eBay- und Amazon Händler wegen Wettbewerbsverstößen ab. Hierbei werden folgende Rechtsverstöße moniert:

  • Keinen oder keinen klickbaren Link zur OS-Plattform
  • Keine oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • Fehlende Pflichtinformationen zum Mängelhaftungsrecht
  • fehlende Information über die Speicherung des Vertragstextes

Ist die Fareds-Abmahnung berechtigt?

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung kann grundsätzlich nur von Mitbewerbern ausgesprochen werden. Mitbewerber ist derjenige, der ähnliche Produkte verkauft. Mitbewerber müssen nicht das identische Produkt verkaufen. Ähnliche Produkte, die der Kunde stattdessen kaufen könnte, sind ausreichend, um die Mitbewerbereigenschaft zu begründen.

Zudem muss der Abgemahnte tatsächlich geschäftsmäßig Handeln. Liegt nur ein Privatangebot vor, scheidet ein geschäftsmäßiges handeln aus. In diesem Fall ist die Abmahnung unberechtigt. Oftmals gehen die Abgemahnten davon aus, lediglich einen Privatverkauf zu betreiben und sind sich nicht bewusst, dass der Umfang Ihres Verkaufes bereits ein geschäftliches Handeln darstellt.

Abmahnung von Fareds ignorieren?

Nichts tun hilft nichts. Nach unseren Erfahrungswerten werden Sie selbst feststellen, dass die Strategie, die Abmahnung von Fareds einfach zu ignorieren, nicht weiterhilft. Wenn Sie auf eine Abmahnung nicht reagieren, müssen Sie bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung damit rechnen, dass die abmahnende Seite eine einstweilige Verfügung beantragt. Dadurch wird es absehbar sehr viel teurer und komplizierter. Den Zugang der Abmahnung - die ja zumeist mit einfachem Brief per Post kommt - zu bestreiten, hilft nichts, da die Gerichte den Zugang unterstellen, wenn die Gegenseite nachweisen kann, dass die Abmahnung versendet wurde. Hierzu reicht ein Eintrag im Postausgangsbuch der abmahnenden Kanzlei bereits aus.

Unterlassungserklärung unterschreiben?

Jedenfalls sollten Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben. Bei einer Unterlassungserklärung handelt es sich um einen Vertrag, der unbefristet gültig ist und für den Abgemahnten ausschließlich rechtliche Verpflichtungen mit sich bringt. Sie müssen vor allem vor der Unterzeichnung der Abmahnung dafür sorgen, dass Ihr Shop rechtskonform ausgestaltet ist. Unterschreiben Sie die Erklärung einfach so und der abgemahnte Verstoß besteht weiterhin, kann die Kanzlei Fareds eine Vertragsstrafe in Höhe von mehreren tausend Euro fordern. In Wettbewerbssachen kann es unter Umständen ratsam sein, die Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben. Sofern Sie Ihren Shop weiterführen wollen und Hilfe bei der rechtskonformen Ausgestaltung benötigen, sprechen Sie uns gerne im hierauf an. Wir können Sie mit abmahnsicheren Rechtstexten ausstatten. Lassen Sie sich hierzu von uns im Rahmen eines kostenfreien Erstberatungsgespräch beraten. Hier informieren wir auch transparent über unsere Kosten.

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Welche Ansprüche werden mit der Fareds Abmahnung geltend gemacht?

Bei den aus dem Hamburger Anwaltsbüro stammenden Abmahnungen handelt es sich um standardisierte Schreiben, in denen immer wieder die selben Klauseln verwendet werden und bei den es immer um die gleichen Wettbewerbsverstöße geht. Mit den Schreiben werden folgende Ansprüche geltend gemacht:

Unterlassungsanspruch

Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung binnen 10 Tage vom Datum des Abmahnschreibens an gerechnet gefordert und gerichtliche Schritte angedroht für den Fall, dass die Abgabe der Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist nicht erfolgt. Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese sollte auf keinen Fall unterschrieben werden, solange der Rechtsverstoß nicht beseitigt ist. Anderenfalls drohen Vertragsstrafen in Höhe von mehreren tausend Euro.

Anwaltskosten

In der Regel werden für einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 10.000 Euro geltend gemacht. Die in der Abmahnung zu findende Kostenberechnung weist insofern ein Betrag in Höhe von 887,02 Euro aus. Die Kanzlei Fareds fordert den Abgemahnt insoweit auf, diesen Betrag binnen zwei Wochen nach Versand der Abmahnung zur Anweisung zu bringen.

Abmahnungs-Gratischeck: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie uns Ihre Abmahnung unverbindlich zu.
  • Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
  • Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.

Wie gehe ich bei einer Abmahnung von Fareds vor?:

Einfach unterschreiben und nichts zahlen?

Die vorgefertigte Unterlassungserklärung oder eine modifizierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und nichts zu zahlen, ist nach unseren Erfahrungswerten nicht erfolgreich, denn die Kanzlei Fareds kann in diesen Fällen versuchen, die Zahlungsforderungen gerichtlich über einen Mahnbescheid festsetzen lassen. Hierdurch entstehen weitere Kosten. Außerdem drohen Ihnen empfindliche Vertragsstrafen, wenn Sie die Unterlassungserklärung ohne Beratung und Prüfung unterschreiben und dann hiergegen verstoßen. Nutzen Sie deshalb unsere kostenlose Ersteinschätzung, um sich hier näher zu informieren.

Einfach unterschreiben und zahlen?

Die vorgefertigte Unterlassungserklärung oder eine modifizierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die geforderten Beträge zu zahlen, ist ebenfalls nicht in ihrem Sinne und daher nicht zu empfehlen. Denn möglicherweise müssen Sie auch gar nichts oder weniger zahlen. Außerdem drohen Ihnen hohe Vertragsstrafen, wenn Sie die Unterlassungserklärung ohne Beratung und Prüfung unterschreiben und dann hiergegen verstoßen. Von diesem Vorgehen ist daher dringend abzuraten. Nutzen Sie deshalb unsere kostenlose Ersteinschätzung, um sich hier näher zu informieren.

Bei Fareds anrufen?

Hiervon können wir nur abraten. Bitte geben Sie keine Informationen preis, die Ihre Rechtsverteidigung unnötig erschweren.

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Mahnbescheid von Fareds erhalten?

Update vom 15.07.2019: Fareds Rechtsanwälte lassen den Abgemahnten bei Zahlungsverweigerung Mahnbescheide zustellen. Mit einem Mahnbescheid hat die Kanzlei Fareds die Möglichkeit, die vermeintliche Forderung gerichtlich festsetzen zu lassen, ohne dass der Abgemahnte vom Gericht hierzu angehört wird. Wenn Sie einen solchen Mahnbescheid erhalten haben, müssen Sie spätestens jetzt aktiv werden. Tun sie nichts, wird der Mahnbescheid bestandskräftig und es ergeht ein Vollstreckungsbescheid. Auf Grundlage des Vollstreckungsbescheides kann die Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung, also beispielsweise über einen Gerichtsvollzieher, eingezogen werden. Beachten Sie daher unbedingt die vom Gericht gesetzten Fristen - zwei Wochen nach Erhalt des Mahnbescheides muss Widerspruch eingelegt werden.

Sie haben noch Fragen zu einer Abmahnung von Fareds?

Dann fragen Sie uns doch einfach! Rufen Sie gerne bei uns an oder schreiben Sie uns - bestenfalls schicken Sie die Unterlagen gleich mit.

Einer unserer Anwälte schaut sich Ihren Fall an und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Das Telefonat ist garantiert kostenfrei. Wir können Ihre Fragen zur Unterlassungserklärung individuell beantworten und geben Ihnen einer erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falls.

Nehmen Sie unser Angebot der kostenfreien Erstberatung in Anspruch. Sie sprechen bei uns immer mit einem Anwalt. Wir beantworten Ihnen jede Frage rund um eine Abmahnung der Kanzlei Fareds.

Carl Christian Müller, LL.M.
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Fareds Abmahnung - was wir für Sie tun können:

Nehmen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung von einem erfahrenen Rechtsanwalt in Anspruch.

Und so geht's:

1. Schicken Sie uns die Abmahnung von Fareds einfach über das Kontaktformular zu.

2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich Ihre Abmahnung an, prüft umfassend die Rechtslage und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Garantiert kostenfrei!

3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.

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