Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Abmahnung von AUDI wegen einer Markenrechtsverletzung erhalten?

Hohe Abmahnkosten rollen auf Sie zu? Wir treten für Sie auf die Kostenbremse. Unsere langjährige Erfahrung mit markenrechtlichen sowie wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen hilft uns dabei.

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Ich verteidige seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Profitieren Sie von meinen Erfahrungswerten.

Carl Christian Müller, LL.M
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Abmahnung von Audi erhalten - was tun?

Die Audi AG hat Ihnen eine markenrechtliche Abmahnung inklusive Zahlungsaufforderung geschickt? Die Audi AG ist Inhaber von mehreren Marken im Immobilien und Fahrzeugteilbereich. Um diese vor Nachahmungen zu schützen, versendet der Autohersteller Abmahnungen und fordert die Unterlassung der Verletzungshandlung. Bevor Sie etwaige Forderungen bezahlen, muss geprüft werden ob diese überhaupt - in der geforderten Höhe - bestehen. Wenn Sie eine Abmahnung von Audi erhalten haben und erste Informationen suchen, sind Sie hier richtig. Auf dieser Seite beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung von Audi. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, um eine Handlungsempfehlung und eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falles zu erhalten. Komplett kostenlos. Vom Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

Abmahnung von Audi - das Wichtigste in Kürze:

Ruhe bewahren

In den meisten Fällen können wir wettbewerbsrechtliche Abmahnungen außergerichtlich aus der Welt schaffen. Wir beraten Sie gerne in einem kostenfreien Erstgespräch und geben Ihnen bereits eine kostenlose Handlungsempfehlung.

Nichts Unterschreiben

Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung ungeprüft. Denn es handelt sich um einen Vertrag auf Lebenszeit. Ber Verstoß droht eine hohe Vertragsstrafe. Kontaktieren Sie einen Fachanwalt bevor Sie etwas unterschreiben!

Nichts zahlen

Oft werden unberechtigte oder sogar rechtsmissbräuchliche Abmahnungen verschickt, für die Sie überhaupt nichts zahlen müssen. Lassen Sie die Abmahnung überprüfen, bevor Sie etwas zahlen.

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Wieso mahnt Audi ab?

Abmahnung von Audi
Abmahnung von Audi

Wenn Sie eine markenrechtliche Abmahnung von Audi erhalten haben, wirft Audi Ihnen vor eine von Audi geschützte Kennzeichnung ohne Erlaubnis von Audi für identische oder ähnliche Waren bzw. Dienstleistungen "markenmäßig" genutzt zu haben. Das heißt, Sie haben ohne von Audi dazu beauftragt gewesen zu sein die eingetragene Audi Marke geschäftlich genutzt und dadurch die Markenfunktion von Audi beeinträchtigt. Die Audi AG mahnt meistens den Handel mit Produktfälschungen, sogenannten Plagiaten, ab. Die Audi AG ist Inhaberin mehrerer Marken im Automobilbereich. Dazu gehören auch Kfz-Kleinteile wie Türschlossabdeckungen und Ventilklappen. In der Regel liegt den Abmahnungen die Fallkonstellation zu Grunde, dass diese Waren in Fernost nachgeahmt und dann in den Europäischen Wirtschaftsraum eingeführt worden ist. Das ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Markenrechtsverletzung. Mit dem Versand der Abmahnungen hat Audi die Kanzlei Lempe & Kessler Rechtsanwälte beauftragt.

Ist die Abmahnung von Audi berechtigt?

Das kommt darauf an. Beispielsweise darauf, ob in Ihrem Fall eine rein private Handlung oder eine Handlung im geschäftlichen Verkehr vorliegt. Eine Markenrechtsverletzung setzt eine Handlung im geschäftlichen Verkehr voraus. Darunter fällt jede selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit, in der eine Teilnahme am Erwerbsleben zum Ausdruck kommt. Dazu sind weder eine Gewinnerzielung noch ein Handeln gegen Entgelt notwendig.

Privates Handeln wiederum umfasst den Bereich des Einzelnen außerhalb seiner Erwerbs- oder Berufstätigkeit. Das beinhaltet zum Beispiel Geschäfte des täglichen Lebens zur Deckung des privaten Bedarfs oder der privaten Unterhaltung. Eine zuverlässige Bewertung einer Handlung als privat oder im geschäftlichen Verkehr, erfordert jedoch eine umfangreiche Prüfung des jeweiligen Einzelfalls.

Als Orientierungshilfe haben wir Ihnen ein paar Beispiele aus der Rechtsprechung zusammengestellt:

Während viele Bewertungen als Verkäufer oder der Status als Ebay-power-Seller als Indizien für ein geschäftliches Handeln gelten, sind wenige unregelmäßige Verkäufe oder dauerhafte Verluste Indizien die gegen ein Handeln im geschäftlichen Verkehr sprechen. Ob in Ihrem Fall eine geschäftliches Handeln vorlag und die Abmahnung damit berechtigt ist, ist im Einzelfall zu prüfen.

In den folgenden Fällen wurde eine geschäftliche Handlung angenommen:

  • LG Schweinfurt, Urteil vom 30.12.2003 – 110 O 32/03: Große Anzahl veräußerter Neuware
  • OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.7.2004, Az: 6 W 54/04: Über 40 Verkäufe in wenigen Monaten
  • AG Radolfzell, Urteil vom 29.7.2004 – 3 C 553/03: Mehrere, gleichartige Artikel
  • LG Hanau, Urteil vom 28.9.2006, Az 5 O 51/06: 25 Verkäufe binnen zwei Monaten, mit dem Ziel des Weiterverkaufs angeschafft
  • BGH Urteil vom 4.12.2008, Az I ZR 3/06: 91 Verkäufe in fünf Wochen

In den folgenden Fällen wurde eine geschäftliche Handlung abgelehnt:

  • OLG Frankfurt, Beschluss vom 7.4.2005, Az 6 U 194/04: 68 Verkäufe innerhalb von acht Monaten, nach Ansicht des Gerichts waren hier sowohl geschäftliche als auch private Handlungen denkbar
  • OLG Hamburg, Beschluss vom 21.2.2011, Az 5 W 22/11: 680 laufenden eBay-Auktionen, jedoch wurde hier eine umfangreiche, eigene Sammlung aufgelöst Geringfügige Umsätze

Liegt keine Handlung im geschäftlichen Verkehr vor, ist die Abmahnung unberechtigt und Sie zahlen nichts!

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Gebot der Stunde: Nichts ungeprüft unterschreiben!

Unterlassungserklärung Audi
Unterlassungserklärung Audi

Erst einmal: Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft eine vorgefertigte Unterlassungserklärung von Audi.

Bei einer solchen Erklärung handelt es sich um einen Vertrag, der Sie dazu verpflichtet künftige Markenrechtsverletzungen zu unterlassen. Dabei setzt die Kanzlei Lempe & Kessler in einer uns vorliegenden Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe in Höhe 5.001,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung fest. Wegen der Vertragsstrafe spricht man von einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die die Gefahr einer erneuten Markenrechtsverletzung ausräumen soll. Eine fixe Vertragsstrafe ist jedoch keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Unterlassungserklärung.

Zudem verpflichten Sie sich mit der Unterzeichnung der vorformulierten Unterlassungserklärung zu Schadensersatz und Übernahme der Anwaltskosten.

Festlegungen dieser Art gehören allerdings nicht in eine Unterlassungserklärung! Gerade die Frage des Schadensersatzes kann erst nach der Auskunft des Abgemahnten über den Umfang der Markennutzung festgestellt werden. Daher sollten Sie sich auch vorher zu keiner Zahlung verpflichten!

Anwaltskosten von AUDI - einen Gang runterschalten!

Die Anwaltskosten der Kanzlei Lempe & Kessler berechnen sich nach dem Gegenstands- bzw. dem Streitwert. Dieser errechnet sich nach dem Wert der verletzten Marke und dem sogenannten „Angriffsfaktor“. Letzteres meint schlicht das Ausmaß und die Gefährlichkeit der Markenrechtsverletzung. Gerade bei sehr bekannten und wertvollen Marken, sind hohe Gegenstandwerte keine Seltenheit. Von Abmahnern werden Werte ab 50.000,00 EUR aufwärts veranschlagt. Ein festgelegtes Limit gibt es nicht. Lempe & Kessler berechnen ihre Gebühren aus einem Gegenstandwert in Höhe von 150.000,00 EUR, was bei einer bekannten Marke wie AUDI sicher nicht zu hoch gegriffen ist. Bei einer 1,3 Geschäftsgebühr nach § 13 Nr. 2300 VV RVG zuzüglich einer Auslagenpauschale in Höhe von 20,00 EUR bedeutet dies einen Gebührenanspruch in Höhe von 2.305,40 EUR.

Allerdings: Wenn die Markenrechtsverletzung nach Art und Umfang eine überschaubare Bedeutung hat, also zum Beispiel nur relativ wenige Plagiate erworben wurden, muss dies nach der Rechtsprechung zu einer Anpassung des Gegenstandswertes führen. Hier ist also Luft nach unten. Wir verhandeln mit den Anwälten von Lempe & Kessler und tun alles, um die anfallenden Kosten für Sie zu senken.

Mit welcher Höhe muss ich beim Schadensersatz rechnen?

Das kommt darauf an wie umfangreich sich die Verletzungshandlung in Bezug auf die Marke AUDI in Ihrem Fall darstellt. Um genau das zu ermitteln, macht Audi den Auskunftsanspruch geltend. Zum Beispiel möchte Audi wissen wie hoch Gewinn und Umsatz ausgefallen sind.

Nachdem der Umfang der Verletzungshandlung festgestellt wurde, kann Audi aus drei mögliche Arten des Schadensersatzes wählen: Ersatz des entgangenen Gewinns, Herausgabe des erzielten Gewinns oder Zahlung einer sogenannten „fiktiven Lizenzgebühr“.

Bei der „fiktiven Lizenzgebühr“ wird der Betrag angesetzt, den der Nutzer für eine reguläre Nutzungslizenz bei Audi gezahlt hätte.

Festlegungen auf etwaige Schadensersatzzahlungen in einer Unterlassungserklärung müssen von Ihnen nicht akzeptiert werden.

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Worauf Sie bei einer Audi Abmahnung achten müssen

Es gibt einige Dinge, die Sie direkt nach Erhalt der Abmahnung erledigen müssen, da diese mit Fristen verbunden sind. Wir geben Ihnen einen Leitfaden worauf Sie nach Erhalt einer Audi Abmahnung achten müssen.

Schnell reagieren

Bei Produktfälschungen geht es Audi darum den Verkauf von Plagiaten so schnell wie möglich zu unterbinden. Daher setzt die Kanzlei Lempe & Kessler relativ kurze Fristen für die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung an.

Reagieren Sie nicht oder zu spät, droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung. Verlieren Sie daher nach Erhalt der Abmahnung keine Zeit und suchen Sie sich Hilfe. Eine einstweilige Verfügung ist nämlich bereits ein gerichtliches Verfahren, das mit entsprechend hohen Kosten verbunden ist. Das lässt sich verhindern!

Verletzungshandlung beseitigen

Haben Sie die von Audi gerügte Handlung begangen, rufen Sie alle Produkte zurück, beenden Sie etwaige Onlineverkäufe und Aktionen und löschen Sie alle Suchmaschinenergebnisse. Wir helfen Ihnen gerne bei der vollständigen Beseitigung der Verletzungshandlung. Die Reinigung von Suchmaschinen-Caches kann mitunter schwierig sein. Wir helfen Ihnen dabei die Verletzungshandlung so zu löschen, dass Sie keine Vertragsstrafe fürchten müssen.

Wenden Sie sich an einen Experten

Wenn Sie sich von der Abmahnung von Audi wie überfahren fühlen – bleiben Sie gelassen. Eine erfahrene Rechtsverteidigung wirkt sich wie ein guter Airbag aus. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um die Abmahnung von Audi zur Verfügung. Nutzen Sie doch einfach unseren Gratischeck und nehmen Sie eine garantiert kostenfreie Erstberatung in Anspruch. Wir nehmen uns Zeit für Sie und werden alle Ihre Fragen in Ruhe beantworten.

Was wir bei einer Abmahnung von Audi für Sie tun können:

Sie haben eine Abmahnung von Audi wegen einer Markenrechtsverletzung erhalten? Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung. Bei uns sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt - kein Callcenter.

Und so geht's:

1. Schicken Sie uns die Abmahnung einfach über das Kontaktformular zu.

2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich die Abmahnung an, prüft umfassend die Rechtslage und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Garantiert kostenfrei!

3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.

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