Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Bußgeldbescheid erhalten? Wir holen Sie da raus!

Herzlich willkommen bei SOS Fahrverbot. Übersenden Sie uns Ihren Bußgeldbescheid über unseren Gratis-Bußgeld-Check. Einer unserer Anwälte wird Sie im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung unmittelbar zurückrufen.Wir sind Rechtsanwälte in Berlin, seit über 15 Jahren auf die Durchsetzung von Verbraucherrechten spezialisiert.

  • 24h erreichbar
  • bundesweit
  • kostenfreie Ersteinschätzung

Unsere Empfehlung nach Erhalt eines Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheides:

Tief durchatmen und Ruhe bewahren!

Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Wir haben umfangreiche Erfahrungen in der Verteidigung von Bußgeldbescheiden wegen Geschwindigkeitsverstößen und stehen Ihnen gerne zur Seite.

Machen Sie keine Angaben gegenüber der Behörde.

Wahren Sie Ihre Chancen auf die bestmögliche Verteidigung. Sprechen Sie erst mit einem Anwalt, bevor Sie sich an die Behörde wenden. Unsere Erstberatung ist garantiert kostenfrei.

Fristen beachten.

Werden Sie rechtzeitig aktiv, um Ihre Chancen auf eine effektive Rechtsverteidigung zu wahren. Mit dem Erhalt des Bußgeldbescheides beginnen Fristen zu laufen, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Soforthilfe bundesweit unter 030 213 003 290

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Aktuelle Meldungen rund um das Thema Fahrverbot

Ein Autofahrer begeht auch dann eine Ordnungswidrigkeit, wenn ein anderer Fahrzeuginsasse mit Billigung des Fahrzeugführers auf seinem Mobiltelefon eine App geöffnet hat, mit der vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen gewarnt wird. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat der dagegen gerichteten Rechtsbeschwerde keine Folge gegeben (Beschluss vom 07.02.2023, Az. 2 ORbs 35 Ss 9/23).

Wer sich sieben Wochen in einem Land mit Linksverkehr aufhielt, handelt regelmäßig lediglich unachtsam und nicht rücksichtslos, wenn er bei seiner ersten Fahrt in Deutschland gegen das Rechtsfahrgebot verstößt. Dies hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden (Urteil vom 28.11.2022, Az. 1 OLG 2 Ss 34/22).

Wendet sich der Adressat einer Fahrtenbuchanordnung gegen die Verwertbarkeit der Geschwindigkeitsmessung mit einem standardisierten Messverfahren, kann er sich nicht mit Erfolg auf die teilweise Verweigerung des Zugangs zu Rohmessdaten berufen, wenn er nicht seinerseits alles ihm Zumutbare unternommen hat, um diesen Zugang zu erhalten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am 02.02.2023 entschieden (Az. 3 C 14.21).

Verursacht ein sich losreißender Hund den Sturz eines Fahrradfahrers, haftet der Halter des Hundes aus Gründen der sog. Tiergefahr für die erlittenen Schäden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte mit am 10.01.2023 veröffentlichtem Beschluss die Verurteilung zu einem Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 EUR angesichts der erlittenen sachverständig bestätigten Beeinträchtigungen. Der Verlust an Lebensqualität durch die nicht mehr bestehende Möglichkeit, Motorrad- und sportlich Fahrrad zu fahren, ist damit angemessen ausgeglichen (Az. 11 U 89/21).