Immer wieder erreichen uns Anfragen von Mandanten, die ein Schreiben der Rechtsanwälte Meissner & Meissner im Namen des Fotografens Tom Wagner erhalten haben. In diesen Fällen handelt es sich regelmäßig um eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzungen.Grundlage dieser Abmahnungen ist die Nutzung und Veröffentlichung von Tom Wagner Fotografien ohne Lizenz. In vielen Fällen verfügen die Nutzer der Fotos über eine Lizenz, haben jedoch im Rahmen der Fotonutzung Tom Wagner nicht als Urheber des Fotos benannt. Von den Betroffenen wird in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Schadensersatz sowie der entstandenen Rechtanwaltskostengefordert. Wir können Ihnen helfen sich gegen eine Abmahnung zu verteidigen!
Ein Internetshop erfüllt seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung auch dann, wenn der entsprechende Hyperlink zu zwei unterschiedlichen Widerrufsbelehrungen für den Kauf nicht paketfähiger Waren (Speditionswaren) und für den Kauf paketfähiger Waren (Standardware) führt. Das hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Köln mit Urteil vom 23.04.2021 entschieden (Az. 6 U 149/20).
Die zu reinen werbe- bzw. kommerziellen Zwecken nicht anlassbedingte, kurze ungerechtfertigte Bildaufnahme einer Polizeibeamtin im Dienst verletzt ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit am 01.06.2021 veröffentlichter Entscheidung insbesondere unter Berücksichtigung der Reichweite der Verbreitung des Musikvideos einerseits und der Kürze der Darstellung andererseits eine Geldentschädigung in Höhe von 2.000,00 EUR zugesprochen (Az. 13 U 318/19).
Die Nachfrage nach Corona-Schnelltests für den Heimgebrauch ist anhaltend groß. Viele Privatpersonen suchen nicht nur in Apotheken und Supermärkten nach den begehrten Tests, sondern begeben sich auch online auf die Suche danach. Auf eBay werden verschiedenste Tests für zuhause angeboten. Was viele Händler nicht wissen: Der Verkauf von Corona-Schnelltests kann ein Abmahngrund sein.
Aktuell erhalten wir immer mehr Anfragen in Bezug auf Abmahnungen von der Zierhut IP. Die Münchner Kanzlei mahnt im Namen der Rowone UG die Verwendung der Marke "MVP" ab. In den uns bekannten Fällen wurden vor allem Angebote auf Amazon abgemahnt, aber auch Händler, die ihre Produkte über eBay oder Etsy anbieten, können betroffen sein. Die Zierhut IP macht für die Rowone UG eine vermeintliche Markenrechtsverletzunggeltend und fordert von den abgemahnten Personen die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, Auskunft über bisherige Umsätze und Erlöse, die Anerkennung einer Schadensersatzverpflichtung sowie den Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten.
Seit Ende 2020 erreichen uns vermehrt Anfragen von Mandanten, die eine Abmahnung der Münchner Kanzlei Zierhut IP im Namen der Zapf Creation AG wegen angeblicher Markenrechtsverletzung betreffend die Kinderpuppe "BABY born" erhalten haben. Abgemahnt werden insbesondere Angebote von Händlern auf eBay oder Etsy (früher Dawanda), die in ihren Onlineangeboten Puppenzubehör damit bewerben, dass dieses für "BABY born" geeignet sei. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, Auskunft über Verkaufserlöse sowie die Anerkennung von Schadensersatzverpflichtungen sowie Ersatz für die entstandenen Rechtsanwaltkosten.
Der Allgäuer Nahrungsmittelhersteller wird zukünftig sein Produkt "Grünländer Käse" nicht mehr mit den Begriffen "Freilaufkühe" und "Grüne Seele" vermarkten. Nachdem die Verbraucherorganisation Foodwatch vergeblich den Käsehersteller dazu aufgefordert hatte, Werbemaßnahmen mit diesen "Fantasiebegriffen" zu unterlassen, hat nun eine Abmahnung des Verbandes Sozialer Wettbewerb (VSW) dazu geführt, dass "Hochland" ihre Werbung überarbeitet.
Auch zu Beginn des Jahres 2021 halten die Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie an beziehungsweise wurden sogar verschärft. Mittlerweile gehört es zum Alltag dazu, dass in öffentlichen Verkehrsmitteln, an öffentlichen Plätzen oder im Supermarkt die Pflicht zum Tragen einer Maske besteht. Neben Herstellern für medizinischer Masken, bieten eine Vielzahl an Herstellern Masken aus Stoff in verschiedensten Farben und Mustern an. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit Beschluss vom 15.12.2020 nunmehr entschieden, dass solche "Alltagsmasken" in der Form einer "textilen Mund-Nasen-Bedeckung" nicht als Medizinprodukt zu bewerten sind und ohne einen entsprechenden Hinweis vertrieben werden dürfen (Az. I-4 W 116/20).
Das Landgericht (LG) München I hat am 07.12.2020 einer Klage der FC Bayern München AG gegen einen Ticket-Anbieter überwiegend stattgegeben (Az. 39 O 11168/19). Der Beklagte wurde zur Unterlassung des Verkaufs von Tickets der Klägerin zu kommerziellen beziehungsweise gewerblichen Zwecken sowie zur Auskunft, Zahlung von Schadenersatz in Form des Verletzergewinns und zur Zahlung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten der Klägerin verurteilt.
Wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg mit Urteil vom 26.08.2020 entschied, können Amazon Händler nicht für wettbewerbswidrige Werbung von Amazon Affiliate Partnern verantwortlich gemacht werden (Az. 15 U 137/19). Dies deshalb, weil zwischen Amazon Verkäufern und Amazon Affiliate Partnern weder ein vertragliches noch ein rein tatsächliches Verhältnis bestünde, so das OLG Hamburg.
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