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Lupe vergrößert AGB
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Im Streit um die Rechtmäßigkeit der AGB von PayPal ist der Verbraucherzentrale Bundesverband auch in zweiter Instanz vor dem 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Köln unterlegen (Urteil 19.02.2020 - Az. 6 U 184/19). Allein der erhebliche Umfang allgemeiner Geschäftsbedingungen führe nicht zu deren Unwirksamkeit, erklärte das OLG.