Das Speichern von nicht-notwendigen Cookies sowie die wahrheitswidrige Angabe, nicht-notwendige Cookies seien deaktiviert, stellen wettbewerbsrechtliche Verstöße dar. Die Kosten für eine solche Abmahnung sind erstattungsfähig. Dies hat das Landgericht (LG) Frankfurt mit Urteil vom 19.10.2021 entschieden (Az. 3-06 O 24/21).
Der Werbeslogan eines Getränkelieferdienstes „Günstig wie im Supermarkt“ wurde vom Hanseatischen Oberlandesgericht mit Beschluss vom 03.02.2021 als nicht irreführend befunden. So sei für den Markt erkenntlich, dass sich diese Aussage nicht auf das gesamte Sortiment beziehe. Außerdem würde dadurch nicht zwangsläufig suggeriert, dass andere Getränkemärkte ein Produkt stets zu höheren Preisen anbieten (Az. 3 U 136/20).
Die Nachfrage nach Corona-Schnelltests für den Heimgebrauch ist anhaltend groß. Viele Privatpersonen suchen nicht nur in Apotheken und Supermärkten nach den begehrten Tests, sondern begeben sich auch online auf die Suche danach. Auf eBay werden verschiedenste Tests für zuhause angeboten. Was viele Händler nicht wissen: Der Verkauf von Corona-Schnelltests kann ein Abmahngrund sein.
Angebote auf amazon.de werden über einen Programmalgorithmus von Amazon aus allen hinterlegten Bildern beliebig bebildert, so dass ein Angebot unverpackte Druckerkassetten mit der Abbildung von originalverpackten Kassetten erscheinen kann. Händlern ist es zuzumuten, ein längere Zeit eingestelltes Angebot regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob rechtsverletzende Änderungen vorgenommen wurden. Wegen Verletzung dieser Prüfungspflicht hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) gegen eine Händlerin ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 EUR verhängt (Az. 6 W 8/18).
Mit Urteil vom 10.02.2021 hat die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts (LG) Düsseldorf einer Apotheke untersagt, bei der Abgabe von FFP2-Masken nach der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung damit zu werben, dass sie, die Apotheke, die Eigenbeteiligung von zwei Euro für die Anspruchsberechtigten trägt (Az. 34 O 4/21) . Das Urteil hält den einstweiligen Verfügungsbeschluss aufrecht, mit dem das Gericht der Apotheke schon am 15.01.2021 die Werbung untersagt hatte.
Der Allgäuer Nahrungsmittelhersteller wird zukünftig sein Produkt "Grünländer Käse" nicht mehr mit den Begriffen "Freilaufkühe" und "Grüne Seele" vermarkten. Nachdem die Verbraucherorganisation Foodwatch vergeblich den Käsehersteller dazu aufgefordert hatte, Werbemaßnahmen mit diesen "Fantasiebegriffen" zu unterlassen, hat nun eine Abmahnung des Verbandes Sozialer Wettbewerb (VSW) dazu geführt, dass "Hochland" ihre Werbung überarbeitet.
Das Landgericht (LG) München I hat am 07.12.2020 einer Klage der FC Bayern München AG gegen einen Ticket-Anbieter überwiegend stattgegeben (Az. 39 O 11168/19). Der Beklagte wurde zur Unterlassung des Verkaufs von Tickets der Klägerin zu kommerziellen beziehungsweise gewerblichen Zwecken sowie zur Auskunft, Zahlung von Schadenersatz in Form des Verletzergewinns und zur Zahlung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten der Klägerin verurteilt.
Wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg mit Urteil vom 26.08.2020 entschied, können Amazon Händler nicht für wettbewerbswidrige Werbung von Amazon Affiliate Partnern verantwortlich gemacht werden (Az. 15 U 137/19). Dies deshalb, weil zwischen Amazon Verkäufern und Amazon Affiliate Partnern weder ein vertragliches noch ein rein tatsächliches Verhältnis bestünde, so das OLG Hamburg.
Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs erlangt nach gestriger Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt heute, am 02.12.2020, Gesetzeskraft. Nach einem Vorstoß der CDU/CSU und SPD im Sommer verabschiedete der Bundestag das Gesetz im September. Das Gesetz soll schwerpunktmäßig ungerechtfertigte wettbewerbsrechtliche Abmahnungen verhindern. Zudem sollen sich Massenabmahnungen finanziell nicht mehr lohnen.
Der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen (IDO) mahnt aktuell schwerpunktmäßig solche Unternehmer ab, die ihre Produkte über Google Shopping bewerben. Abgemahnt wird die fehlende Angabe von Grundpreisen bei Produkten, die nach Gewicht. Volumen oder Größe angeboten werden. Der Leverkusener Verein fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der entstandenen Abmahnkostenin Höhe von über 200 EUR.
Diese Seite nutzt Website Tracking-Technologien von Dritten, um ihre Dienste anzubieten, stetig zu verbessern und Werbung entsprechend der Interessen der Nutzer anzuzeigen. Ich bin damit einverstanden und kann meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder ändern.
Schützt vor Cross-Site-Request-Forgery Angriffen.
Speicherdauer: Dieses Cookie bleibt nur für die aktuelle Browsersitzung bestehen.
Speichert die aktuelle PHP-Session.
Speicherdauer: Dieses Cookie bleibt nur für die aktuelle Browsersitzung bestehen.
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Technischer Name: _ga,_gat_gtag_GTM_KTHDX65,_gid
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Technischer Name: _ga,_gat_gtag_GTM_KTHDX65,_gid
Google Ads
Dies ist ein Werbedienst. Dieser Dienst kann verwendet werden, um Nutzern personalisierte oder nicht personalisierte Werbung anzuzeigen.
Google Ads Conversion Tracking
Dies ist ein Conversion Tracking-Service.
Google Ads Conversion
Dies ist ein Conversion Marketing Service zur Erfolgsmessung von Werbekampagnen.
Google Ads Remarketing
Dies ist ein Remarketing-Service.
Anbieter: Google Ireland Limited, Alphabet Inc., Google LLC
Speicherdauer: Die tatsächliche Dauer der Speicherung der verarbeiteten Daten kann von uns nicht beeinflusst werden.
Ermöglicht das Speichern werbebezogener Cookies (Web) oder Gerätekennungen (Apps)
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Legt die Einwilligung für das Senden von Nutzerdaten zu Onlinewerbezwecken an Google fest.
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Speicherdauer: 2 Jahre
Technischer Name: _gali
Legt die Einwilligung für personalisierte Anzeigen fest.
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Speicherdauer: 2 Jahre
Technischer Name: _gali
Ermöglicht das Speichern von analysebezogenen Daten wie Cookies (Web) oder Gerätekennungen (Apps), z. B. die Besuchsdauer.
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Speicherdauer: 2 Jahre
Technischer Name: _gali
Ermöglicht das Speichern, das die Funktionen der Website oder App unterstützt, z. B. Spracheinstellungen.
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Speicherdauer: 2 Jahre
Technischer Name: _gali
Ermöglicht das Speichern von Daten mit Bezug zur Personalisierung, z. B. Videoempfehlungen.
Anbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Speicherdauer: 2 Jahre
Technischer Name: _gali
Ermöglicht das Speichern von sicherheitsbezogenen Daten, z. B. für Authentifizierungsfunktionen, Betrugsprävention und andere Schutzmechanismen für Nutzer.