Neue Abmahnungen durch Sandhage: CE-Kennzeichnung, Herkunftsangaben und Grundpreise betroffen

Olivia Wykretowicz

Nach einer ruhigeren Phase sind aktuell wieder vermehrt Abmahnungen im Onlinehandel durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage zu beobachten. Im Mittelpunkt stehen dabei erneut wettbewerbsrechtliche Verstöße im Zusammenhang mit Produktangaben. Betroffen sind insbesondere Händler:innen auf Plattformen wie eBay und Amazon.

Die aktuellen Fälle verdeutlichen, dass bereits scheinbar geringfügige Ungenauigkeiten in der Produktdarstellung erhebliche rechtliche Folgen haben können.

Aktuelle Abmahnungen durch Sandhage betreffen im E-Commerce CE-Angaben, Herkunft und Preisangaben
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Problematische Werbung mit „CE-zertifiziert“

Ein häufiger Abmahngrund von Rechtsanwalt Sandhage ist derzeit die Verwendung der Formulierung „CE-zertifiziert“. In einem aktuellen Fall wurde ein Händler abgemahnt, der Fahrradhelme entsprechend beworben hatte. Rechtlich ist diese Bezeichnung heikel: Die CE-Kennzeichnung stellt keine Zertifizierung durch eine unabhängige Stelle dar, sondern basiert auf einer Eigenerklärung des Herstellers. Wird dennoch der Eindruck einer externen Prüfung vermittelt, kann dies als irreführende geschäftliche Handlung bewertet werden.

Die Folge sind regelmäßig kostenpflichtige Abmahnungen, die schnell Beträge im vierstelligen Bereich erreichen können.

Für Händler:innen zeigt sich hier ein typisches Risiko im Onlinehandel: Bereits einzelne Begriffe in der Produktbeschreibung können entscheidend sein. Eine rechtliche Überprüfung der verwendeten Formulierungen kann helfen, solche Risiken zu vermeiden.

Unzulässige Herkunftsangaben

Auch geografische Angaben geraten zunehmend in den Fokus. So wurde ein Anbieter abgemahnt, der Messer als „Japan-Messer“ beworben hatte, obwohl diese tatsächlich in China hergestellt wurden.

Solche Herkunftsbezeichnungen wecken beim Verbraucher bestimmte Erwartungen an Qualität und Ursprung. Entsprechen die tatsächlichen Produktionsverhältnisse diesen Erwartungen nicht, kann dies sowohl wettbewerbsrechtliche als auch markenrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Gerade bei international produzierten Waren ist daher besondere Sorgfalt bei der Wahl entsprechender Angaben geboten.

Grundpreise bleiben ein Abmahnklassiker

Neben neuen Schwerpunkten bleiben auch bekannte Fehlerquellen relevant. Dazu zählt insbesondere die Pflicht zur Angabe von Grundpreisen.

In einem aktuellen Fall wurde ein Händler abgemahnt, der bei Kosmetikprodukten lediglich Stückpreise auswies. Nach der Preisangabenverordnung ist jedoch zusätzlich ein Preis je Mengeneinheit anzugeben, etwa pro Liter oder Kilogramm.

Verstöße führen regelmäßig zu wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen und können ebenfalls mit Kosten verbunden sein.

Zunehmende Bedeutung von Detailangaben

Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass Abmahnungen im Onlinehandel häufig an Details ansetzen. Unpräzise Formulierungen, fehlerhafte Angaben oder unvollständige Pflichtinformationen können schnell zum rechtlichen Problem werden.

Unternehmen sollten ihre Produktdarstellungen daher nicht nur technisch, sondern auch rechtlich regelmäßig überprüfen. Das gilt insbesondere für Kennzeichnungen, Herkunftsangaben und Preisangaben.

Wer bereits eine Abmahnung erhalten hat, sollte die Vorwürfe sorgfältig prüfen lassen und nicht vorschnell reagieren.

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