Meissner & Meissner Abmahnung: Zahlung von 800 EUR
Der Schock ist groß, steht eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ins Haus. Nicht nur fühlen sich die Betroffenen durch die knappen Fristen der Berliner Kanzlei unter Druck gesetzt, sondern es werden zudem mehrere Zahlungsforderungen geltend gemacht. Zum einen wird die Zahlung von Schadensersatz gefordert. Dieser Schaden soll durch die unlizensierte Nutzung einer Tom Wagner Fotografie entstanden sein. In der Mehrheit der Angelegenheiten, die uns vorliegen, wird dieser Schaden jedoch noch nicht konkret beziffert, sondern die abgemahnten Personen sollen zuerst Auskunft darüber erteilen, auf welche Art und mit welchem Umfang das jeweilige Werk verwendet worden ist. Nach Mitteilung dieser Information, setzt Meissner & Meissner die Forderung in einem weiteren Schreiben fest. Was allerdings schon konkret beziffert wird sowie unter Einhaltung einer kurzen Frist gezahlt werden soll, sind die Rechtsanwaltskosten, die Tom Wagner durch die Beauftragung von Meissner & Meissner entstanden sein sollen. Rechtsanwaltskosten werden grundsätzlich anhand des Gegenstandswertes sowie einer 1,3 Geschäftsgebühr berechnet. Nach Auswertung der Abmahnungen, die unsere Mandanten erhalten haben, lagen diese Forderungen regelmäßig im drei- bis vierstelligen Bereich, von 800-1000 EUR. Wie beraten Sie gerne in unserem kostenfreien Erstberatungsgespräch, was eine Abmahnung kosten darf.
Vorsicht bei vorformulierten Erklärungen!
Neben den Ansprüchen auf die Zahlung von Schadensersatz sowie Rechtsanwaltskosten, ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Gegenstand von Abmahnungen. Die meisten Abmahn-Kanzleien legen ihren Abmahnungen eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Auch bei Meissner & Meissner liegen in der Regel solche Vordrucke dem ersten Schreiben bei, der unterschrieben an die Berliner Kanzlei zurück gesendet werden soll. An dieser Stelle ist Vorsicht geboten! Wir empfehlen: Unterschreiben Sie die Vordrucke nicht ungeprüft. Diese Erklärungen enthalten oftmals Vertragsstrafen, die fällig werden, sollte das Foto erneut widerrechtlich verwendet werden. Unterschreiben Sie den Vordruck, senden diesen an den Abmahner zurück und ist die Abbildung noch immer auf bspw. Ihrer Website, Blog oder bei Google sichtbar, kann unmittelbar diese Vertragsstrafe fällig sein. In den uns bekannten Fällen lagen Vertragsstrafen nicht selten bei über 5 000 EUR. Gelegentlich enthalten die vorformulierten Unterlassungserklärungen zudem einen Passus, der besagt, dass Sie sich dazu verpflichten die geltend gemachten Rechtsanwaltskosten in jedem Fall zu begleichen. Damit verpflichten Sie sich unter Umständen voreilig zur Zahlung, ob die Ansprüche tatsächlich bestehen oder nicht. Daher raten wir Ihnen sich unbedingt anwaltlichen Rat einzuholen, bevor Sie eine solche Erklärung unterschreiben.
Wie kann Sie SOS Abmahnung verteidigen?
Unser Rat: Nehmen Sie das erhaltene Schreiben ernst und beachten Sie unbedingt die gestellten Fristen! Obwohl die gesetzten Fristen gleichwohl unbedingt ernst zu nehmen sind, versuchen Sie sich nicht unter Druck setzten zu lassen, bewahren Sie vielmehr einen kühlen Kopf. Suchen Sie sich anwaltlichen Rat, lassen Sie die Abmahnung und die beiliegende Erklärung prüfen. Lassen Sie sich nicht zu voreiligen Maßnahmen hinreißen. Jedenfalls sollten Sie im Vorfeld die abgemahnte Urheberrechtsverletzung abstellen, andernfalls droht Ihnen ein weiteres Schreiben von Meissner & Meissner mit der Forderung zur Zahlung einer Vertragsstrafe. Unsere Anwälte sind Experten auf dem Gebiet des Urheberrechts und verteidigen Sie gerne gegen die Abmahnung. Unser Angebot umfasst eine vollständig kostenfreie sowie unverbindliche anwaltliche Erstberatung. Danach berechnen wir faire Pauschalsätze, mit denen die gesamte außergerichtliche Vertretung abgegolten wird. Schicken Sie uns noch heute Ihre Abmahnung, nach Prüfung Ihrer Angelegenheit durch unsere erfahrenen Rechtsanwälte und einem ersten Gespräch, können Sie sich noch immer überlegen, ob wir für Sie tätig werden dürfen oder nicht.