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Mann und Frau streiten sich
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Die Klage auf Freigabe einer Internet-Domain und auf Unterlassung der Veröffentlichung eines privaten Fotos hatte Erfolg. Eine Geldentschädigung steht der Klägerin dafür jedoch nicht zu. Dies hat das Landgericht (LG) Coburg mit Urteil vom 29.09.2021 entschieden (Az. 12 O 68/21).

Mann filmt mit einer Fernsehkamera
Foto: Batuhan Toker/AdobeFotostock

Die zu reinen werbe- bzw. kommerziellen Zwecken nicht anlassbedingte, kurze ungerechtfertigte Bildaufnahme einer Polizeibeamtin im Dienst verletzt ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit am 01.06.2021 veröffentlichter Entscheidung insbesondere unter Berücksichtigung der Reichweite der Verbreitung des Musikvideos einerseits und der Kürze der Darstellung andererseits eine Geldentschädigung in Höhe von 2.000,00 EUR zugesprochen (Az. 13 U 318/19).