Amazon erhöhte Prime-Preise 2022
Amazon hatte die Preise für bestehende Prime-Mitgliedschaften zum 15. September 2022 erhöht. Bei jährlicher Zahlung stieg der Preis von 69 Euro auf 89,90 Euro, bei monatlicher Zahlung von 7,99 Euro auf 8,99 Euro.
Die Kunden wurden zuvor per E-Mail über die Änderung informiert. Grundlage waren Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon. Darin hieß es einerseits, dass Kunden Änderungen ablehnen könnten. Andererseits wurde für den Fall einer Ablehnung auf die Möglichkeit verwiesen, die Prime-Mitgliedschaft zu kündigen. Genau diese Gestaltung beanstandete nun der Bundesgerichtshof.
BGH: Widerspruch oder Kündigung war nicht eindeutig
Nach Auffassung des BGH konnten Kunden den Regelungen nicht eindeutig entnehmen, was sie tun mussten, wenn sie eine Preiserhöhung nicht akzeptieren wollten. Die Bedingungen ließen sich einerseits so verstehen, dass Amazon den Preis einseitig erhöhen konnte und Kunden lediglich die Wahl hatten, den höheren Beitrag zu zahlen oder ihre Mitgliedschaft zu kündigen. Andererseits konnte die Regelung auch so verstanden werden, dass ein einfacher Widerspruch gegen die Preiserhöhung ausreichte und der Vertrag zunächst zum bisherigen Preis fortgesetzt wurde.
Für Verbraucher blieb damit unklar, welche Rechte ihnen tatsächlich zustanden. Der BGH wertete diese Intransparenz als unangemessene Benachteiligung. Die beanstandeten Bestimmungen sind deshalb unwirksam.
Ob eine Preiserhöhung bei einem laufenden Vertrag wirksam ist, hängt von der konkreten Vertragsgestaltung ab. Wer eine entsprechende Mitteilung erhalten hat, kann seinen Fall über den SOS Recht Gratis-Check prüfen lassen.
Das Urteil erging am 1. Oktober 2026 unter dem Aktenzeichen III ZR 205/25. Die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs ist online abrufbar.
Bekommen Prime-Kunden bereits gezahltes Geld zurück?
Über konkrete Rückzahlungsansprüche wegen der seit 2022 gezahlten höheren Prime-Gebühren hat der BGH in diesem Verfahren nicht entschieden. Dazu läuft ein gesondertes Verfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verfolgt dort mit einer Sammelklage das Ziel, die Differenz zwischen den ursprünglichen und den seit 2022 verlangten höheren Preisen für betroffene Kunden zurückzuholen. Betroffen sein können insbesondere Verbraucher, die ihre Prime- oder Prime-Student-Mitgliedschaft bereits vor der Preiserhöhung abgeschlossen hatten. Wer an der Sammelklage teilnehmen möchte, sollte prüfen, ob die Voraussetzungen im eigenen Fall erfüllt sind. Weitere Informationen stellt die Verbraucherzentrale NRW zur Sammelklage gegen Amazon bereit.
Was bedeutet das Urteil für andere Abonnements?
Die Entscheidung betrifft die konkret verwendeten Amazon-Klauseln. Sie bedeutet nicht, dass jede Preiserhöhung bei einem Abo automatisch unwirksam ist.
Das Urteil zeigt aber, dass Anbieter in ihren Vertragsbedingungen klar regeln müssen, welche Rechte Kunden bei einer Preisänderung haben. Verbraucher müssen erkennen können, ob sie einer Erhöhung widersprechen können und welche Folgen eine Ablehnung hat.
Wer bei einem laufenden Abo eine Preiserhöhung erhält, sollte deshalb nicht allein davon ausgehen, dass der neue Preis schon deshalb gilt, weil der Anbieter ihn per E-Mail angekündigt hat.
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