Coaching-Vertrag online kündigen: BGH setzt klare Grenzen für Kündigungsbuttons

Olivia Wykretowicz

Wer einen Vertrag online kündigen möchte, soll dabei nicht durch zusätzliche Angebote vom Kündigen abgehalten werden. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 16. Juli 2026 entschieden. Der konkrete Fall betraf zwar einen Fitnessstudiovertrag. Die Entscheidung ist aber auch für andere online abschließbare laufende Verträge interessant. Dazu können je nach Vertragsgestaltung auch Coaching-Verträge gehören.

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Kündigung sollte nicht zum Hindernisparcours werden

Im entschiedenen Fall gab es auf der Website einen Kündigungsbutton. Nach dem Klick gelangten Kunden jedoch zunächst auf eine weitere Seite. Dort wurde ihnen unter anderem angeboten, den Vertrag statt einer Kündigung vorübergehend zu pausieren.

Der Bundesgerichtshof stellte klar: Die Seite, auf der die Kündigung abgeschlossen wird, soll tatsächlich der Kündigung dienen. Zusätzliche Angebote, die Kunden zu einer anderen Entscheidung bewegen sollen, gehören dort nicht hin.

Für Verbraucher ist das eine wichtige Klarstellung. Ein vorhandener Kündigungsbutton allein reicht nicht automatisch aus. Auch der weitere Ablauf muss so gestaltet sein, dass die Kündigung einfach abgeschlossen werden kann.

Kann das auch bei einem Coaching-Vertrag wichtig sein?

Viele Coaching-Verträge werden vollständig online abgeschlossen und laufen über mehrere Monate. Wer einen solchen Coaching-Vertrag kündigen möchte, sollte deshalb auch darauf achten, welche Kündigungsmöglichkeiten der Anbieter auf seiner Website bereitstellt.

Ob die Vorgaben zum Kündigungsbutton im konkreten Fall gelten, hängt allerdings vom jeweiligen Vertrag ab. Der Bundesgerichtshof hat in der aktuellen Entscheidung nicht über einen Coaching-Vertrag entschieden.

Wer Schwierigkeiten bei der Online-Kündigung hat, sollte den Ablauf deshalb möglichst dokumentieren. Screenshots vom Kündigungsbutton, den folgenden Seiten und möglichen Fehlermeldungen können später hilfreich sein.

Kündigung und Widerruf sind zwei verschiedene Möglichkeiten

Seit Juni 2026 gibt es außerdem neue Vorgaben für den Online-Widerruf bestimmter Verträge. Bei vielen online abgeschlossenen Verträgen müssen Verbraucher ihren Widerruf inzwischen auch über eine leicht erreichbare Online-Funktion erklären können.

Widerruf und Kündigung sind jedoch nicht dasselbe. Ein Widerruf kommt grundsätzlich kurz nach dem Vertragsschluss in Betracht. Eine Kündigung beendet dagegen einen laufenden Vertrag.

Bei Coaching-Verträgen können daneben weitere Fragen eine Rolle spielen. Welche Möglichkeit sinnvoll ist, hängt deshalb immer vom konkreten Vertrag und davon ab, wie er abgeschlossen wurde.

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