Betroffen sind insbesondere Instagram-Reels und andere Social-Media-Videos, in denen bekannte Musiktitel verwendet wurden. IPPC Law macht im Auftrag von Rechteinhabern geltend, dass für die konkrete Nutzung keine ausreichenden Rechte bestanden. Die Forderungen können mehrere tausend Euro erreichen. In einzelnen öffentlich bekannt gewordenen Fällen wurden sogar Beträge im fünfstelligen Bereich verlangt.
Der Song war bei Instagram verfügbar und trotzdem droht eine Abmahnung?
Genau das überrascht viele Betroffene. Der Musiktitel konnte direkt in Instagram oder TikTok ausgewählt und ohne Warnhinweis in das Video eingefügt werden.
Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der Song auch für geschäftliche oder werbliche Beiträge genutzt werden durfte. Meta sieht die reguläre lizenzierte Musikbibliothek von Instagram grundsätzlich für die persönliche, nicht kommerzielle Nutzung vor. Für kommerzielle Inhalte gibt es unter anderem die Meta Sound Collection. TikTok verweist Unternehmen bei kommerziellen Inhalten auf die sogenannte Commercial Music Library.
Wer beispielsweise ein Produkt, eine Dienstleistung oder das eigene Unternehmen mit einem Reel bewirbt, sollte deshalb nicht allein darauf vertrauen, dass die Auswahlmöglichkeit innerhalb der App zugleich eine ausreichende Lizenz bedeutet.
Was verlangt IPPC Law?
In den Abmahnungen können mehrere Ansprüche geltend gemacht werden. Dazu gehören insbesondere die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Schadensersatz und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten. Teilweise werden zusätzlich Auskünfte zur Nutzung des jeweiligen Musiktitels verlangt.
Wie hoch die Forderung ausfällt, kann unter anderem von der konkreten Musikaufnahme, der Dauer der Nutzung, dem Umfang des Beitrags und der behaupteten Reichweite abhängen.
Eine hohe Forderung im Schreiben bedeutet allerdings noch nicht, dass diese auch in voller Höhe berechtigt ist.
Abmahnung von IPPC Law erhalten: Was jetzt wichtig ist
Betroffene sollten zunächst die gesetzten Fristen beachten und den beanstandeten Beitrag sowie die verwendete Musik dokumentieren. Eine beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht vorschnell unterschrieben werden. Auch die verlangte Summe sollte nicht ungeprüft bezahlt werden.
Bei der rechtlichen Prüfung kommt es unter anderem darauf an, welche Rechte der von IPPC Law vertretene Rechteinhaber tatsächlich besitzt, ob diese Rechte die konkrete Social-Media-Nutzung erfassen und wie die Zahlungsforderung berechnet wurde.
Ausführliche Informationen zu aktuellen Abmahnungen, möglichen Forderungen und dem weiteren Vorgehen finden Sie auf unserer Seite zur IPPC Law Abmahnung. Dort können Sie Ihr Schreiben auch kostenfrei prüfen lassen.