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Neue Abmahnwelle: FROMMER Legal mahnt wegen „The Life of Chuck“ ab

Münchner Kanzlei Frommer Legal Abmahnwelle zum Film "The Life of chuck"
Symbolbild: © stock.adobe.com/stokkete

Die Kanzlei FROMMER Legal mahnt aktuell wegen des Films „The Life of Chuck“ ab. Betroffene sollen für angebliche Urheberrechtsverletzungen hohe Schadensersatz- und Anwaltskosten zahlen. Die Schreiben enthalten teils kurze Fristen und setzen Empfänger stark unter Druck. Was hinter den Forderungen steckt, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen und wie Sie richtig reagieren, erfahren Sie hier.

Carl Christian Müller

Täterschaft kann durch Angabe des tatsächlichen Rechtsverletzter widerlegt werden

Mann spielt am Computer
Foto: Drobot Dean/AdobeStock

Das Amtsgericht (AG) Rostock hat in von einem von SOS Recht betreuten Verfahren gegen die Astragon Sales & Services, vertreten durch die Nimrod Rechtsanwälte, entschieden, dass es ausreicht, wenn der Anschlussinhaber darlegt, welches Familienmitglied zum Zeitpunkt des Uploads außerdem Zugriff auf das Internet hatte und ob eine Täterschaft desjenigen in Betracht kommt (Urteil vom 28.10.2022, Az. 49 C 121/21). Das Gericht hält es für lebensnah, nachvollziehbar und widerspruchsfrei, wenn der Internetanschlussinhaber angibt, dass ein volljähriges Familienmitglied eingeräumt habe, die Urheberrechtsverletzung begangen zu haben.