
Ich verteidige seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Profitieren Sie von meinen Erfahrungswerten.
Carl Christian Müller, LL.M
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Tief durchatmen und Ruhe bewahren
Wir haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen von den Nimrod Rechtsanwälten und stehen Ihnen gerne zur Seite. Wir beantworten Ihre Fragen in einem garantiert kostenfreien Erstgespräch. Bei uns sprechen Sie immer mit einem Anwalt - kein Collcenter. Das Gespräch ist kostenfrei.
Nichts unterschreiben
Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung der Kanzlei Nimrod nicht ungeprüft. Hierbei handelt es sich um einen Vertrag auf Lebenszeit, der ausschließlich Belastungen mit sich bringt. Rufen Sie auch nicht bei Nimrod an.
Nichts zahlen
Auch bei einer im Grunde berechtigten Abmahnung sind die geforderten Beträge nicht selten übersetzt. Zudem kann es teurer werden, wenn nicht oder falsch reagiert wird. Unser Ziel bei Ihrer Nimrod Abmahnung: Sie zahlen nichts oder deutlich weniger.
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Wir beantworten sämtliche Ihrer Fragen zu einer Abmahnung der Nimrod Rechtsanwälte in einem garantiert kostenfreien Erstgespräch – das nimmt Ihnen die erste Nervosität.
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Abmahnung von NIMROD: Ist das Abzocke, Fake oder Betrug?
Ganz klar: Nein! Das Schreiben müssen Sie ernst nehmen. Ignorieren Sie die Abmahnung, wird die Kanzlei Nimrod nach unseren Erfahrungswerten zwar nicht sofort gerichtliche Schritte gegen Sie in die Wege leiten. Vielmehr werden Sie zunächst weitere Schreiben erhalten, mit dem Sie Nimrod dazu auffordert, vor allem die Zahlungsforderungen zu erfüllen. Nach unserer Erfahrung werden aber gerade diejenigen, die nicht reagieren und sich nicht versiert wehren irgendwann gerichtlich in Anspruch genommen. Das kann sogar noch Jahre später passieren.
"Ich kann mir nicht erklären, wie es zur Abmahnung gekommen ist - da muss ein Fehler vorliegen."
Jedenfalls in technischer Hinsicht sind Fehler bei den Ermittlungen schwer bis gar nicht nachzuweisen. Regelmäßig attestieren Sachverständigen in gerichtlichen Verfahren, dass die zur Ermittlung der Rechtsverletzung eingesetzte Ermittlungs-Software zuverlässig arbeitet. Aus diesem Grunde raten unseren Mandanten in gerichtlichen Verfahren davon ab, die Richtigkeit der Ermittlungsergebnisse zu bestreiten, da ein solches Sachverständigengutachten sehr kostspielig ist (3.000 bis 5.000 Euro) werden kann. Diese Kosten gehören zu den Kosten des Rechtsstreites, der derjenige zu tragen hat, der das Verfahren verliert.
"Die in der Abmahnung genannte IP Adresse ist falsch."
Diesen Einwand hören wir regelmäßig in unseren Erstberatungsgesprächen zu Filesharing-Abmahnungen. Tatsächlich ist es so, dass es sich bei den von den Abgemahnten verwendeten IP-Adressen regelmäßig um so genannte dynamische IP-Adressen handelt. Eine dynamische IP-Adresse wird dem Nutzer vom Internet-Provider bei jedem Einwahlvorgang neu zugeordnet. Ihre IP-Adresse, die Ihnen in diesem Moment zugeordnet ist, kann also nicht mit derjenigen identisch sein, die Ihnen zum Zeitpunkt der Urheberrechtverletzung zugeordnet war. Allein daraus folgt jedoch noch nicht, dass die Abmahnung fehlerhaft ist. Ob die Ermittlung im Einzelfall angreifbar ist, sollte rechtlich geprüft werden.
„Ich habe die Musik doch direkt aus der App ausgewählt.“
Anders gelagert sind viele aktuelle Abmahnungen wegen Musiknutzung auf Instagram oder TikTok. Hier erklären Betroffene oft: „Ich habe die Musik doch direkt aus der App ausgewählt.“
Das ist nachvollziehbar. Allerdings vertreten die Abmahner regelmäßig die Auffassung, dass die Musikbibliotheken der Plattformen nicht automatisch eine gewerbliche Nutzung erlauben. Entscheidend soll sein, ob der Beitrag geschäftlichen Zwecken dient, etwa der Werbung, Reichweitensteigerung oder Unternehmensdarstellung.
Ob diese Einschätzung im konkreten Fall zutrifft, sollte sorgfältig geprüft werden. Nicht jede Nutzung eines Musiktitels auf Social Media rechtfertigt automatisch die geltend gemachten Ansprüche.
Wer sind NIMROD Rechtsanwälte?
NIMROD Rechtsanwälte ist eine Berliner Rechtsanwaltskanzlei mit medienrechtlicher Spezialisierung. Die Kanzlei gehört zu den größten Abmahnkanzleien in Deutschland. Nach eigener Darstellung der Kanzlei sind die Nimrod Rechtsanwälte für Mandanten aus der Softwareindustrie, der Filmindustrie, namhafter Markenartikler und Fotografen tätig und gehen für diese gegen Urheberrechtsverletzung und Produktpiraterie vor. Auf der Kanzleihomepage (Stand Januar 2026) heißt es hierzu:
"Ferner beraten wir auf dem Gebiet des Lizenzrechte, des Datenschutzrechts, des Glücksspielsrechts, auch des internationalen, und weiterer für die Softwareindustrie relevanter Rechtsgebiete (ausgewählte Bereiche des Umsatzsteuerrechts, des Vertragsrechts und des Vergaberechts). Durch uns werden unsere von Piraterie gejagten Mandanten zu den Jägern. So dürften die Nimrod Rechtsanwälte die ersten gewesen sein, die den Uploader von durch Sharehoster geteilten Inhalten gerichtlich durch Verantwortung gezogen haben und im Wege des Vergleichs einen erheblichen Schadensersatz durchsetzen konnten."
Hiervon sollten Sie sich aber nicht einschüchtern lassen - mit einem erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite werden Sie nicht mehr Ansprüche erfüllen, als unbedingt notwendig.
Für wen mahnt die Kanzlei ab?
Im Bereich des Filesharings ist die Kanzlei vorwiegend für namenhafte Computerspielehersteller tätig. Hier mahnt sie den Download der Spiele über Tauschbörsen ab. Zu den von der Kanzlei Nimrod vertretenen Firmen gehören dabei:
- Astragon Sales & Services GmbH
- Astragon Entertainment GmbH
- Aerosoft GmbH
- Rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH
- Daedalic Entertainment GmbH
Daneben verschickt Nimrod Rechtsanwälte inzwischen auch Abmahnungen wegen Musiknutzung auf Social Media. Bekannt geworden sind insbesondere Abmahnungen im Namen von Sammy Naja beziehungsweise NooVo Music, aber auch Musikverlagen wie die Schrödter, Wünsch & Kollegen GmbH.
Betroffenen wird dabei vorgeworfen, Musik in gewerblich genutzten Instagram- oder TikTok-Beiträgen verwendet zu haben, ohne über die erforderlichen Nutzungsrechte zu verfügen.
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Aufbau einer Nimrod Abmahnung
Abmahnungen von Nimrod sind immer gleich aufgebaut. Sie unterscheiden sich lediglich in den Variablen der Daten der Abgemahnten und teilweise auch in der Höhe der geltend gemachten Forderung. Im ersten Absatz wird kurz bekannt gegeben, um was es geht, in wessen Namen die Abmahnung ausgesprochen wird und welches Computerspiel betroffen ist. Danach werden fettgedruckt die Daten der Rechtsverletzung aufgeführt, nämlich der Name der Computerspiel-Datei, deren Hashwert, die IP-Adresse mit der Rechtsverletzung begangen worden sein soll, sowie der Zeitpunkt des Downloads und das Aktenzeichens des Gestattungsverfahrens, über dem es dem Internetprovider gestattet wurde, die Adressdaten des Anschlussinhaber an die Kanzlei Nimrod herauszugeben.
In dem Schreiben werden dann die Ansprüche benannt. Die Zahlungsansprüche werden zunächst sehr hoch angesetzt. Der vermeintliche Schadensersatzanspruch wird mit 2.500 Euro beziffert. Die Kosten der Rechtsanwälte sollen sich auf 1.239,40 Euro belaufen. Im Anschluss wird dann angeboten, auf die Durchsetzung der Forderungen in dieser Höhe zu verzichten, wenn der vergleichsweise angebotene Betrag, der in den meisten uns bekannten Abmahnungen bei 850 Euro liegt, gezahlt wird.
Die Kanzlei setzt dann abschließend eine Frist von 10 Tagen zwei Fristen, innerhalb derer die Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung und die Zahlung des Vergleichsbetrages erfolgen soll.
Welche Ansprüche werden mit der Nimrod Abmahnung geltend gemacht?
Aus unserer Erfahrung ähneln sich die versendeten Schreiben sehr stark. Dementsprechend können wir Ihnen einen guten Überblick darüber geben, welchen Ansprüchen Sie konfrontiert sind.
Unterlassungsanspruch
Um eine Wiederholungsgefahr auszuräumen, sind Sie als Rechtsverletzer grundsätzlich dazu verpflichtet eine Unterlassungserklärung abzugeben. Daher wird der Abgemahnte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Ein Entwurf dazu wird bereits dem Brief beigelegt. Für die Abgabe einer Unterlassungserklärung läuft eine Frist, die Sie beachten und ernst nehmen müssen.
Schadensersatz
Zusätzlich zur Unterlassungserklärung sind Sie schadensersatzpflichtig. Im weiteren Verlauf wird Ihnen dann mitgeteilt, dass der Schadensersatz sich nach den Grundsätzen der sogenannten Lizenzanalogie bemisst. Zusätzlich sind von Ihnen die Kosten der Beauftragung von NIMROD Rechtsanwälte zu tragen.
Vergleichsangebot
Im weiteren Verlauf der Abmahnung wird eine Forderung in Höhe von mehreren tausend Euro errechnet. Da diese Summe laut NIMROD zu einer finanziellen Überforderung Ihrerseits führen würde, wird Ihnen ein Vergleichsangebot von 850,00 EUR oder höher gemacht.
Achtung: Aktuell mahnt NIMROD wegen Musiknutzung auf Instagram & TikTok ab
NIMROD ist längst nicht nur im Bereich Filesharing (z. B. Computerspiele) aktiv: Aktuell weitet die Kanzlei die Abmahntätigkeit auch auf die Musiknutzung auf Instagram und TikTok aus. Betroffen sind vor allem Beiträge, die als gewerblich eingeordnet werden, etwa weil sie der Reichweitensteigerung, Imagepflege oder Bewerbung eigener Leistungen dienen sollen. In diesen Fällen wird behauptet, die Nutzung von Musiktiteln sei ohne die erforderlichen Nutzungsrechte erfolgt, da die Plattform-Lizenzen nach Auffassung der Abmahner häufig nur private, nicht-gewerbliche Nutzungen abdecken. Entscheidend sei dabei nicht zwingend, ob unmittelbar Geld verdient wurde, sondern ob der Beitrag objektiv geeignet ist, die eigene Tätigkeit wirtschaftlich zu fördern.
Mehr Informationen gibt es in unserer Newsmeldung "Instagram- und TikTok-Abmahnung durch NooVo Music (Sammy Naja) – vertreten durch NIMROD Rechtsanwälte"
Aufbau einer Social-Media-Abmahnung von Nimrod Rechtsanwälte
Die aktuell versendeten Abmahnungen wegen Musiknutzung auf Instagram oder TikTok unterscheiden sich deutlich von klassischen Filesharing-Abmahnungen. In der Regel wird zunächst ein konkreter Beitrag bezeichnet, in dem ein bestimmter Musiktitel verwendet worden sein soll. Anschließend wird ausgeführt, dass die Nutzung ohne ausreichende Lizenz erfolgt sei und dadurch verschiedene urheberrechtliche Nutzungsrechte verletzt worden seien.
In den uns vorliegenden Abmahnungen wird insbesondere auf das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG sowie auf das sogenannte Synchronisationsrecht Bezug genommen. Letzteres betrifft die Verbindung eines Musikwerks mit einem Video oder Bildmaterial und spielt insbesondere bei Reels, TikTok-Videos und sonstigen Social-Media-Beiträgen eine Rolle.
Auf Grundlage dieses Vorwurfs macht die Gegenseite regelmäßig mehrere Ansprüche geltend:
- Unterlassung:
Zunächst wird verlangt, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird. Die Abmahner argumentieren, dass bereits durch die erstmalige Nutzung eine sogenannte Wiederholungsgefahr entstanden sei, die nur durch eine ausreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung beseitigt werden könne. - Schadensersatz:
Darüber hinaus wird Schadensersatz verlangt. Dieser soll nach den Grundsätzen der sogenannten Lizenzanalogie berechnet werden. Vereinfacht gesagt wird gefragt, welchen Betrag der Rechteinhaber für die konkrete Nutzung verlangt hätte, wenn vorab eine Lizenz eingeholt worden wäre. - Auskunft:
Besonders umfangreich sind häufig die geltend gemachten Auskunftsansprüche. Betroffene sollen unter anderem mitteilen, auf welchen Internetseiten oder Profilen die Musik verwendet wurde, wer die Inhalte veröffentlicht hat, wann die Nutzung begonnen und geendet hat, woher der Musiktitel bezogen wurde und welche Abrufzahlen erzielt wurden. - Erstattung von Rechtsanwaltskosten:
Schließlich werden regelmäßig auch die durch die Beauftragung der Kanzlei entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Teilweise wird zudem verlangt, bereits dem Grunde nach anzuerkennen, dass Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche bestehen.
Gerade diese Kombination aus Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung führt bei vielen Betroffenen zu erheblicher Verunsicherung. Dennoch sollten Sie die Forderungen nicht ungeprüft akzeptieren. Insbesondere die Frage, ob tatsächlich eine gewerbliche Nutzung vorliegt, ob die geltend gemachten Rechte bestehen und ob die verlangten Erklärungen in dieser Form abgegeben werden müssen, sollte sorgfältig geprüft werden.
Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir dringend, die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben und keine Erklärungen zum Schadensersatz oder zur Kostenerstattung abzugeben, bevor die Angelegenheit anwaltlich geprüft wurde.
Was ist bei einer Abmahnung von NIMROD zu tun?
Sie müssen reagieren! Wer die Abmahnung von NIMROD ignoriert, riskiert es, dass die Angelegenheit nur absehbar teurer wird. Nehmen Sie gesetzte Fristen ernst und lassen sie diese nicht fahrlässig verstreichen. Bei fruchtlosen Verstreichen der gesetzten Fristen ist davon auszugehen, dass der Rechteinhabers die Ansprüche gegen Sie gerichtlich geltend macht. Aus unserer umfassenden Erfahrung können wir diese Vorgehensweise bestätigen und raten Ihnen daher zu reagieren.
Vermeiden Sie höhere Kosten und nutzen unsere kostenlose Erstberatung. Lassen Sie sich durch einen erfahrenen Rechtsanwalt aufklären. Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren Mandanten, die wegen Filesharing auf Internettauschbörsen abgemahnt worden sind. Die Erfahrung aus mehreren tausend Fällen und die eines motivierten Teams stehen Ihnen stets zur Verfügung. Klären Sie noch heute all Ihre Fragen in einem kostenfreien Erstgespräch mit einem unserer Anwälte.
Muss ich die Ansprüche erfüllen?
In jedem Fall sollten Sie auf die Abmahnung reagieren. Die gesetzten Fristen dürfen Sie nicht ignorieren. Andernfalls drohen gerichtliche Schritte und zusätzliche Kosten.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie die Forderungen automatisch erfüllen müssen. Bei Filesharing-Abmahnungen ist häufig zu prüfen, ob Sie überhaupt haften. Bei Abmahnungen wegen Musiknutzung auf Instagram oder TikTok kommt es unter anderem darauf an, ob tatsächlich eine gewerbliche Nutzung vorliegt und ob die geltend gemachten Ansprüche berechtigt sind.
Unterschreiben Sie daher keine Unterlassungserklärung und leisten Sie keine Zahlungen, ohne die Abmahnung zuvor anwaltlich prüfen zu lassen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Wir empfehlen außerdem, nicht eigenständig Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei aufzunehmen. Unbedachte Angaben können Ihre Verteidigung erschweren.
Zu allen Fragen können Sie uns kontaktieren. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen unverbindlich zu und lassen Sie sich umfangreich durch einen unserer erfahrenen Rechtsanwälte aufklären. Das persönliche Gespräch wird Sie beruhigen, denn nach wie vor gilt: Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Einfach ignorieren?
Nein. Das Ignorieren einer Abmahnung ist in der Regel keine sinnvolle Strategie. Häufig folgen weitere Schreiben oder die Ansprüche werden gerichtlich geltend gemacht.
Dadurch steigen die Kosten oft erheblich. Zudem ist es wichtig, den Sachverhalt frühzeitig aufzuklären und relevante Informationen zu sichern. Bei Social-Media-Abmahnungen sollten beispielsweise der beanstandete Beitrag und die verwendete Musik dokumentiert werden.
Einfach unterschreiben und wenig oder nichts zahlen?
Auch davon ist meist abzuraten. Wer eine Unterlassungserklärung unterschreibt, geht langfristige Verpflichtungen ein und riskiert bei späteren Verstößen Vertragsstrafen.
Zudem verfolgt die Gegenseite häufig weiterhin die restlichen Forderungen. Dabei wird oft übersehen, dass die Ansprüche möglicherweise ganz oder teilweise unbegründet sind.
Ob und in welchem Umfang Sie zahlen müssen, sollte daher immer individuell geprüft werden.
Bei der Abmahnkanzlei selbst anrufen?
Wir raten immer ab! Die Gefahr, dass Sie wertvolle Informationen preisgeben ist einfach zu groß. Damit erschweren Sie ihre eigene Rechtsverteidigung. Sowohl bei Filesharing-Abmahnungen als auch bei Abmahnungen wegen Musiknutzung auf Instagram oder TikTok können unbedachte Aussagen später gegen Sie verwendet werden.
Gerade Angaben zur Nutzung eines Social-Media-Accounts, zu geschäftlichen Zwecken oder zur Erstellung eines Beitrags können rechtlich relevant sein. Eine anwaltliche Prüfung sollte daher immer vorab erfolgen.
Wann ist eine Rechtsverteidigung erfolgreich?
Eine Rechtsverteidigung erachten wir immer als sinnvoll, da Sie in der Regel weniger als ursprünglich zahlen. Bei Filesharing-Abmahnungen bestehen oft gute Verteidigungsmöglichkeiten, wenn andere Personen Zugriff auf den Internetanschluss hatten. Bei Social-Media-Abmahnungen kommt es häufig darauf an, ob der Beitrag tatsächlich gewerblich genutzt wurde und ob die geltend gemachten Ansprüche rechtlich bestehen.
Erwägen Sie aber auch eine Rechtsverteidigung, wenn Sie selbst für die Urheberechtsverletzung verantwortlich sind. In erster Linie erscheint uns häufig der geforderte Schadensersatz überhöht.
Was müssen Sie unbedingt beachten?
Ganz besonders Fristen! Die in der Abmahnung von NIMROD gesetzten Fristen sollte man nicht fahrlässig verstreichen lassen, da NIMROD zu den Kanzleien gehört, die die Forderungen ihrer Mandanten gerichtlich durchsetzen.
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Mahnbescheid, Klage oder einstweilige Verfügung von Nimrod?
Bei Erhalt eines Mahnbescheides, einer Klage oder einer einstweiligen Verfügung bedeutet dies, dass Fristen nicht wahrgenommen wurden. Spätestens jetzt müssen Sie aktiv werden, andernfalls wird es nur noch teurer. Bedenken Sie, dass die vom Gericht gesetzten Fristen ebenfalls ernst zu nehmen sind. Insbesondere die sogenannten Notfristen sind nicht verlängerbar. Bei Versäumnis dieser, ergeht eine gerichtliche Entscheidung, die in jedem Fall Kosten auslöst. Die Erfolgsaussichten, die Beträge im Klageverfahren zu reduzieren stehen in der Regel nicht schlecht. Die jüngere Rechtsprechung tendiert jedenfalls dazu, die üppigen Schadensersatzbeträge zu reduzieren.
Das Ziel von SOS ABMAHNUNG
Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen. Daher genießen wir eine gute Reputation bei unseren Mandanten, die stets unsere lösungsorientierten Wege schätzen. Durch mehrere tausend Abmahnungen haben wir umfangreiche Erfahrungswerte vorzuweisen, von denen Sie nur profitieren können. Bei SOS ABMAHNUNG steht Ihnen unter anderem die Expertise eines Fachanwalts für Urheber- und Medienrecht und die eines motivierten Teams zur Verfügung. Wir stehen Ihnen mit unserem ganzen Wissen tatkräftig zur Seite. Lassen Sie sich von uns bei Ihrer Abmahnung von NIMROD helfen. Unser erklärtes Ziel ist es, dass Sie keine oder wenige Anwaltskosten und Schadensersatz zahlen.
Kostenfreie Erstberatung für Ihr Abmahnschreiben
Suchen Sie sich anwaltlichen Rat! Gerne können Sie auch uns kontaktieren. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Abmahnung von NIMROD Rechtsanwälte per Email, Fax oder über unser Kontaktformular. Sie erhalten von unseren Anwälten eine garantiert kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung zu der Frage, ob die Abmahnung tatsächlich berechtigt ist. Falls Sie sich aus wirtschaftlichen Gründen keinen Rechtsanwalt leisten können, unterstützen wir Sie gerne auch bei einem Beratungshilfeantrag. Sofern die Voraussetzungen der Beratungshilfe vorliegen, übernimmt die Justizkasse die Kosten des Rechtsanwalts mit Ausnahme einer Eigenbeteiligung in Höhe von EURO 15,00 inkl. Mehrwertsteuer. Auch hierauf können Sie uns im Rahmen der kostenlosen Erstberatung ansprechen.
Probieren Sie uns aus! Schicken Sie uns Ihre Abmahnung zu. Wir rufen Sie gerne zurück und beraten Sie garantiert kostenfrei. Sollten Sie eine Abmahnung oder sonstige Schriftstücke erhalten haben, können Sie diese Ihrer Anfrage direkt beifügen.

Nehmen Sie unser Angebot der kostenfreien Erstberatung in Anspruch. Sie sprechen bei uns immer mit einem Anwalt. Wir beantworten Ihnen jede Frage rund um eine Abmahnung der Kanzlei Nimrod.
Carl Christian Müller, LL.M
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
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Zeugnis
Dies ist ein Typoblindtext. An ihm kann man sehen, ob alle Buchstaben da sind und wie sie aussehen. Manchmal benutzt man Worte wie Hamburgefonts, Rafgenduks oder Handgloves, um Schriften zu testen. Manchmal Sätze, die alle Buchstaben des Alphabets enthalten - man nennt diese Sätze »Pangrams«.