Die Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal aus München, die regelmäßig Abmahnungen wegen angeblicher Filesharing-Verstöße versendet, mahnt seit neuestem für die deutsche Filmverleihgesellschaft TOBIS Film GmbH ab. Konkret geht es in den Abmahnungen um den Film "The Life of Chuck", der von Intrepid Pictures produziert wurde, aber die deutschen Rechte bei der TOBIS Film GmbH liegen. Der US-amerikanische Film, der auf einer von Stephen King geschriebenen Kurzgeschichte basiert, hatte seinen Kinostart im September 2025 und scheint bereits im Netz zu kursieren.
Warum mahnt Frommer Legal ab?
In diesem konkreten Fall wurde über einen bestimmten Internetanschluss der Film „The Life of Chuck“ angeblich in einer Tauschbörse geteilt. Um den Anschlussinhaber zu identifizieren, ließ die Kanzlei die zugehörige IP-Adresse ermitteln und stellte beim zuständigen Landgericht einen Antrag auf Herausgabe der Kundendaten. Das Gericht erteilte daraufhin die Genehmigung, sodass der Internetanbieter den Namen und die Anschrift der Person mitteilen durfte, der die IP-Adresse zum fraglichen Zeitpunkt zugewiesen war. Auf Grundlage dieser Informationen werden nun Abmahnschreiben wegen des Verdachts einer Urheberrechtsverletzung verschickt.
Die aktuelle FROMMER Legal Abmahnung 2025 steht im Zusammenhang mit der TOBIS Film GmbH, die die exklusiven Rechte am Film für den deutschsprachigen Raum hält. Wie bereits bei früheren Fällen mahnt die Kanzlei im Auftrag von Rechteinhabern wegen angeblicher Filesharing-Verstöße ab und fordert in den Schreiben sowohl Schadensersatz als auch die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Betroffene sollten die Unterlagen sorgfältig prüfen und eine Unterlassungserklärung prüfen lassen, bevor sie reagieren. Nicht selten zeigt sich, dass die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung rechtlich angreifbar ist oder die Forderungen zu hoch angesetzt sind.
Sind die Forderungen berechtigt?
Sollte die Darstellung von FROMMER Legal zutreffen und tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung an dem Film „The Life of Chuck“ über Ihren Internetanschluss erfolgt sein, kann die Abgabe einer Unterlassungserklärung erforderlich werden. Eine solche Erklärung sollten Sie jedoch niemals ungeprüft unterschreiben. Sie ist rechtlich bindend und gilt in der Regel dauerhaft, sodass eine nachträgliche Aufhebung kaum möglich ist.